Funkzentralen und die Lacher der Saison
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Re: Funkzentralen und die Lacher der Saison
Ich muss dich korrigieren @titanocen 100
Das steht in der BoKraft
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Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.
- titanocen100
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Re: Funkzentralen und die Lacher der Saison
Ja, die gibt es ja auch noch. Danke für den Hinweis.
Bei all den vielen Gesetzen und Verordnungen PBefG,TTO,TO, BOKraft, StGb, StVO ist es kein Wunder, wenn der Kunde aufschreit.
"Ich will doch nur mal kurz befördert werden"
während er einen nassen Fleck vorn auf der Hose hat oder der Hundekot noch an der Kleidung klebt.
Die vielen anderen Leckereien möchte ich gar nicht erst erwähnen, sonst vomitiert hier noch jemand.
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Re: Funkzentralen und die Lacher der Saison
Der Paragraph, dass ein Taxifahrer Touren außerhalb des Pflichtfahrgebiet ablehnen darf, wurde eigentlich verfasst um Taxifahrer zu schützen, beispielsweise von Hamburg bis nach München fahren zu müssen.
Wenn ich mir das hier so durchlese, brauchen wir dringend einen Paragraphen, dass der Taxifahrer einen Fahrgast ins Umland befördern muss, wenn die Fahrstrecke vom Abholort zum Zielort 20,000 km nicht überschreitet. Damit meine ich, dass ein Taxifahrer eine Tour von Staaken nach Hönow ablehnen darf, nicht aber von Hellersdorf nach Hönow.
Das Andere Ding ist der Paragraph mit Fahrpreis auf Verhandlungsbasis. Da steht ganz konkret drin, dass wenn keine Vereinbarung zustande kommt, dass die Tour nach Taxitarif zu fahren ist. Das bedeutet für dich titanocen, der Fahrgast kommt zu dir und nennt sein Fahrziel. Du entscheidest: "Ja, ich fahre Sie" oder "Nein, ich fahre sie nicht." Wenn Du den Fahrgast fahren möchtest, darfst Du gerne deinen Wunschpreis äußern. Ist der Fahrgast aber nicht mit dem einverstanden, dann hast du gefälligst das Taxameter einzuschalten und nach Tarif zu fahren.
Wenn ich mir das hier so durchlese, brauchen wir dringend einen Paragraphen, dass der Taxifahrer einen Fahrgast ins Umland befördern muss, wenn die Fahrstrecke vom Abholort zum Zielort 20,000 km nicht überschreitet. Damit meine ich, dass ein Taxifahrer eine Tour von Staaken nach Hönow ablehnen darf, nicht aber von Hellersdorf nach Hönow.
Das Andere Ding ist der Paragraph mit Fahrpreis auf Verhandlungsbasis. Da steht ganz konkret drin, dass wenn keine Vereinbarung zustande kommt, dass die Tour nach Taxitarif zu fahren ist. Das bedeutet für dich titanocen, der Fahrgast kommt zu dir und nennt sein Fahrziel. Du entscheidest: "Ja, ich fahre Sie" oder "Nein, ich fahre sie nicht." Wenn Du den Fahrgast fahren möchtest, darfst Du gerne deinen Wunschpreis äußern. Ist der Fahrgast aber nicht mit dem einverstanden, dann hast du gefälligst das Taxameter einzuschalten und nach Tarif zu fahren.
Zuletzt geändert von Jim Bo am 30.11.2019, 19:55, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Funkzentralen und die Lacher der Saison
Wie Jim Bo schon richtig anmerkte... (s.o.)
Außerdem ist das einzig vernünftige Kriterium
die in der jeweiligen Schicht vom Kutscher bereits
geleistete Arbeitszeit. Sollte es zu einer nicht
unerheblichen Arbeitszeitüberschreitung kommen,
muss die Tour weitergegeben werden.
Außerdem ist das einzig vernünftige Kriterium
die in der jeweiligen Schicht vom Kutscher bereits
geleistete Arbeitszeit. Sollte es zu einer nicht
unerheblichen Arbeitszeitüberschreitung kommen,
muss die Tour weitergegeben werden.
Es ist so bequem, unmündig zu sein. (Immanuel Kant)
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Re: Funkzentralen und die Lacher der Saison
Aber auch den TU.
sag doch gleich 10 Lichtjahre. Er kann bei beiden Touren aber nicht den kürzesten Weg garantieren, aber genau darum geht es ja bei der PBef innerhalb des PffG.Jim Bo hat geschrieben: ↑30.11.2019, 19:53Wenn ich mir das hier so durchlese, brauchen wir dringend einen Paragraphen, dass der Taxifahrer einen Fahrgast ins Umland befördern muss, wenn die Fahrstrecke vom Abholort zum Zielort 20,000 km nicht überschreitet. Damit meine ich, dass ein Taxifahrer eine Tour von Staaken nach Hönow ablehnen darf, nicht aber von Hellersdorf nach Hönow.
Das ist falsch. Ich habe mich vor 20 Jahren schon mit Frau Turban vom LABO Berlin (heute pensioniert) darüber unterhalten, daß man dies so verstehen könne. Eine PbefPf besteht ausschließlich innerhalb des Pffg. Es soll dem Kutscher nur ermöglichen, frei zu entscheiden, wieviel er nimmt. Der Clou ist, daß das Taxameter eigentlich nur für PBef innerhalb des Pffg entworfen wurde. Alles andere sind SDLs, die gar nicht per Taxameter (gilt auch für das Fiskaltaxameter) durchgeführt werden dürfen. Mit der Zusatzangabe "Umland kann auch nach Tarif gefahren werden" ermöglicht man es dem Taxler, keinen rechtlichen Fehler zu begehen. Wennn er dagegen Materialfahrten, Starthilfen, Einkaufsfahrten u.a. per Taxameter durchführt, ist dies rechtlich nicht zulässig (19% MwSt)Jim Bo hat geschrieben: ↑30.11.2019, 19:53Das Andere Ding ist der Paragraph mit Fahrpreis auf Verhandlungsbasis. Da steht ganz konkret drin, dass wenn keine Vereinbarung zustande kommt, dass die Tour nach Taxitarif zu fahren ist. Das bedeutet für dich titanocen, der Fahrgast kommt zu dir und nennt sein Fahrziel. Du entscheidest: "Ja, ich fahre Sie" oder "Nein, ich fahre sie nicht." Wenn Du den Fahrgast fahren möchtest, darfst Du gerne deinen Wunschpreis äußern. Ist der Fahrgast aber nicht mit dem einverstanden, dann hast du gefälligst das Taxameter einzuschalten und nach Tarif zu fahren.
Die Kriterien, wann eine PBef vom Taxler abgelehnt werden kann, habe ich alle in einem anderen Thread bereits aufgelistet. Der Punkt der Arbeitszeitüberschreitung war auch von mir aufgelistet. Ab und zu fallen mir aber noch einige Ergänzungen ein.Jeder darf weitere Ergänzungen (oder Korrekturen) anmerken. Mir geht es um Aufklärung - für die Kunden, aber auch andere Taxler.
Natürlich kann man Gesetze ändern, sie biegen, beugen, brechen, erneuern und ergänzen.
Paragraphen werden von Menschen germacht. Heute wird man als schuldig verurteilt mit Todesstrafe und sofortiger Exekution, morgen schon begnadigt und übermorgen erhält man das Bundesverdienstkreuz - post mortem, versteht sich.
Deshalb bin Ich auch NW geworden. 1x1 war vor 4 Mrd. Jahren eins, als sich CO2,NH3,SH2,CH4 zu einer Verbindung zusammenlagerten, die heute als Aminosäure bekannt ist. 1x1 ist auch heute noch Eins und wird es auch in weiteren 5 Mio Jahren sein, wenn die Erde längst nicht mehr existiert, weil unsere Sonne über den Zustand eines sich aufblähenden Roten Riesen zu einem Weißen Zwerg geworden ist, weil ihre Sternenmasse einfach nicht ausreichte, um zu einem Black Hole zu werden.
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Re: Funkzentralen und die Lacher der Saison
Und welche Berühmtheit soll Frau Turban sein, dass ihr Wort gilt? Soviel ich weiß, war sie eine Beamte.
Wir haben Gesetze, die eindeutig sind. Und da steht nichts darüber, dass der Taxifahrer frei entscheiden kann, wieviel er nimmt.
Es ist sogar grenzwertig, wenn ein Taxifahrer sagt: "Ich fahre Sie nur ins Umland, wenn sie meinen Preis akzeptieren."
Wir haben Gesetze, die eindeutig sind. Und da steht nichts darüber, dass der Taxifahrer frei entscheiden kann, wieviel er nimmt.
Es ist sogar grenzwertig, wenn ein Taxifahrer sagt: "Ich fahre Sie nur ins Umland, wenn sie meinen Preis akzeptieren."
Re: Funkzentralen und die Lacher der Saison
Mal bisschen offtopic
SH2 ist eine Domäne, die alleine schon aus 100 Aminosäuren besteht.
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Re: Funkzentralen und die Lacher der Saison
offtopic
völliger Blödsinn
SH2, auch Schwefelwasserstoff genannt, besteht aus einem Atom Schwefel S und zwei Atomen Wasserstoff H.
Sowohl Sauerstoff als auch Schwefel gehören zur gleichen Gruppe des Periodensystems (Sauerstoff O, Schwefel S, Selen Se, Tellur Te u.a)
Die dazu gehörigen Formeln lauten H2O (allg. als Wasser bekannt, unserem Lebenselixier), H2S (Schwefelwasserstoff), H2Se (Selenwasserstoff) usw.
Durch Oxidation entstehen daraus dann über die Zwischenprodukte SO2 und SO3 und in Verbindung mit Wasser H2O hyposchwefellige Säure H2SO3 und Schwefelsäure H2SO4.
Also JimBo, Deine Kenntnisse als CTA sind entweder mangelhaft oder - was ich hier eher annehme - Du wolltest mich testen.
Wem sollte man wohl mehr vertrauen ?Jim Bo hat geschrieben: ↑03.12.2019, 00:37Und welche Berühmtheit soll Frau Turban sein, dass ihr Wort gilt? Soviel ich weiß, war sie eine Beamte.
Wir haben Gesetze, die eindeutig sind. Und da steht nichts darüber, dass der Taxifahrer frei entscheiden kann, wieviel er nimmt.
Es ist sogar grenzwertig, wenn ein Taxifahrer sagt: "Ich fahre Sie nur ins Umland, wenn sie meinen Preis akzeptieren."
Einer sehr langjährigen MA des LABO oder Dir oder mir ? Wer hat wohl die besseren Kenntnisse ?
Ich habe mir stets zur Regel gemacht, den herstellenden Bäcker zu befragen, wenn es um die Inhaltsstoffe seiner Schrippe geht und nicht im Internet zu recherchieren, wo mir alle Schrippeninhaltsstoffe aufgelistet werden, die eine Schrippe enthalten kann.
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Re: Funkzentralen und die Lacher der Saison
Eine kleine Korrektur am Rande. SH2 wird in der Biochemie tatsächlich als ein Konglomerat verschiedener AS verwendet. Ich meinte natürlich H2S (Schwefelwasserstoff) und sein niederes Gruppenmitglied H2O (allg. als Wasser bekannt).
Also mea culpa JimBo.
Was von mir tatsächlich gemeint war, hätte Dir eigentlich auffallen müssen. Hat es Spass gemacht, über mich zu triumphieren ?
Armer, kleiner JimBo. Wir stehen doch über diesen Dingen, oder Du nicht ?
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Re: Funkzentralen und die Lacher der Saison
Ich zitiere dich auch gerne:
Du verfehlst das Thema!
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Re: Funkzentralen und die Lacher der Saison
Moin,titanocen100 hat geschrieben: ↑02.12.2019, 16:39Alles andere sind SDLs, die gar nicht per Taxameter (gilt auch für das Fiskaltaxameter) durchgeführt werden dürfen. Mit der Zusatzangabe "Umland kann auch nach Tarif gefahren werden" ermöglicht man es dem Taxler, keinen rechtlichen Fehler zu begehen. Wennn er dagegen Materialfahrten, Starthilfen, Einkaufsfahrten u.a. per Taxameter durchführt, ist dies rechtlich nicht zulässig (19% MwSt)
und warum soll es rechtlich nicht zulässig sein, Botenfahrten(19%) oder Ferntouren über 50 km(19%) auf "Uhr" zu fahren?!
Ein Taxameter ist ein Messgerät und keine Registrierkasse, somit sagt der ermittelte und angezeigte Fahrpreis auch
nichts über die Art bzw. den Steuersatz des ausgeführten Geschäftsvorfall aus.
Grüße
Zuletzt geändert von RaimundHH am 03.12.2019, 14:32, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Funkzentralen und die Lacher der Saison
Das (Fiskal)taxameter dient einzig und allein zur Erfassung der Kosten bei der PBef innerhalb des PffG. mit den inkludierten 7% MwSt.RaimundHH hat geschrieben: ↑03.12.2019, 14:30
Moin,
und warum soll es rechtlich nicht zulässig sein, Botenfahrten(19%) oder Ferntouren über 50 km(19%) auf "Uhr" zu fahren?!
Ein Taxameter ist ein Messgerät und keine Registrierkasse, somit sagt der ermittelte und angezeigte Fahrpreis auch
nichts über die Art bzw. den Steuersatz des ausgeführten Geschäftsvorfall aus.
Grüße
Ich kann nicht einfach dem Kunden 12% "schenken". Kein Kunde würde verstehen, wenn Du den Taxameterpreis per Taschenrechner neu "berechnest (7% ab, 19% dazu). Da zahlt der Kunde Dir den Taxameterpreis oder holt sogar die Polizei, weil er Dich als Betrüger vermutet.
Umgekehrt ist es genauso. Du kaufst einen Artikel, der eigentlich 7% MwSt. beinhaltet, mit 19% MwSt, der Verkäufer rechnet aber nur 7% beim Fiskus ab, beides ist Betrug.
Aber bevor wir hier weiter offtopic bleiben, frage einfach mal beim LABO (Frau Christ oder Hr. Wiekenhäuser) nach. Die Antwort wird ein bißchen dauern. Du kannst sie hier dann ja posten, bin gespannt.
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Re: Funkzentralen und die Lacher der Saison
Hier mal , leider offtopic, dennoch interessant, ein Vorfall am Wochenende TXL, Gate C.
Diese Nachricht schrieb ich an die APCOA
Sehr geehrte Damen und Herren,
Am Flughafen Berlin TXL kam es am Wochenende zu einem Vorfall am Flugsteig C. Einer Ihrer beiden Mitarbeiter (ein großer Schwarzer mit Brille) beging gegen mich eine Tätlichkeit.Mein Taxi stand zu dieser Zeit am Flugsteig C und ich sah dort Fahrgäste mit Kind stehen. Da ich über alle Kindersitze (Klasse 0-3) verfüge und zudem einen Grossraum (VW Touran) fahre, wären dies meine Fahrgäste gewesen. Ihr Mitarbeiter hat dies nicht erkannt und bestellte einen Bus von der Palette, nicht zum ersten Mal. Als ich das Gepäck einladen wollte, wurde er handgreiflich und stieß mich in den Laderaum meines Taxis. Das ist eine Tätlichkeit, gegen die ich Anzeige wegen Körperverletzung und Nötigung erstatten werde.Da kein anderer Mitarbeiter mir den Namen oder eine Dienstnummer des Täters nennen konnte oder wollte, wende ich mich an Sie. Der Vorfall dürfte Ihnen bekannt sein, denn eine Mitarbeiterin auf der Palette bat mich, ihr meinen Namen und Telefonnummer aufzuschreiben. Bisher hat sich jedoch noch niemand bei mir gemeldet. Der Täter hat auch schon im Beisein einiger Zeugen (ihre MA) ein Geständnis gemacht.
Bitte setzen Sie sich mit mir in Verbindung zwecks Klärung des Sachverhaltes.
Mit freundlichen Grüßen
Diese Nachricht schrieb ich an die APCOA
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Am Flughafen Berlin TXL kam es am Wochenende zu einem Vorfall am Flugsteig C. Einer Ihrer beiden Mitarbeiter (ein großer Schwarzer mit Brille) beging gegen mich eine Tätlichkeit.Mein Taxi stand zu dieser Zeit am Flugsteig C und ich sah dort Fahrgäste mit Kind stehen. Da ich über alle Kindersitze (Klasse 0-3) verfüge und zudem einen Grossraum (VW Touran) fahre, wären dies meine Fahrgäste gewesen. Ihr Mitarbeiter hat dies nicht erkannt und bestellte einen Bus von der Palette, nicht zum ersten Mal. Als ich das Gepäck einladen wollte, wurde er handgreiflich und stieß mich in den Laderaum meines Taxis. Das ist eine Tätlichkeit, gegen die ich Anzeige wegen Körperverletzung und Nötigung erstatten werde.Da kein anderer Mitarbeiter mir den Namen oder eine Dienstnummer des Täters nennen konnte oder wollte, wende ich mich an Sie. Der Vorfall dürfte Ihnen bekannt sein, denn eine Mitarbeiterin auf der Palette bat mich, ihr meinen Namen und Telefonnummer aufzuschreiben. Bisher hat sich jedoch noch niemand bei mir gemeldet. Der Täter hat auch schon im Beisein einiger Zeugen (ihre MA) ein Geständnis gemacht.
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Re: Funkzentralen und die Lacher der Saison
titanocen100 hat geschrieben: ↑03.12.2019, 19:28Das (Fiskal)taxameter dient einzig und allein zur Erfassung der Kosten bei der PBef innerhalb des PffG. mit den inkludierten 7% MwSt.RaimundHH hat geschrieben: ↑03.12.2019, 14:30
Moin,
und warum soll es rechtlich nicht zulässig sein, Botenfahrten(19%) oder Ferntouren über 50 km(19%) auf "Uhr" zu fahren?!
Ein Taxameter ist ein Messgerät und keine Registrierkasse, somit sagt der ermittelte und angezeigte Fahrpreis auch
nichts über die Art bzw. den Steuersatz des ausgeführten Geschäftsvorfall aus.
Grüße
Ich kann nicht einfach dem Kunden 12% "schenken". Kein Kunde würde verstehen, wenn Du den Taxameterpreis per Taschenrechner neu "berechnest (7% ab, 19% dazu). Da zahlt der Kunde Dir den Taxameterpreis oder holt sogar die Polizei, weil er Dich als Betrüger vermutet.
Umgekehrt ist es genauso. Du kaufst einen Artikel, der eigentlich 7% MwSt. beinhaltet, mit 19% MwSt, der Verkäufer rechnet aber nur 7% beim Fiskus ab, beides ist Betrug.
Aber bevor wir hier weiter offtopic bleiben, frage einfach mal beim LABO (Frau Christ oder Hr. Wiekenhäuser) nach. Die Antwort wird ein bißchen dauern. Du kannst sie hier dann ja posten, bin gespannt.
Auf Fahrten ausserhalb des PFG werden bis 50km auch nur 7% fällig. Das Argument taugt also nicht als Erklärung.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.
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Re: Funkzentralen und die Lacher der Saison
Soviel ich eruieren konnte, sind damit Entfernungen innerhalb des PffG gemeint. Wenn ein Taxler also von Kladow über Köpenick und Hellersdorf, Frohnau wieder zurück nach Kladow will, sind eben keine 7% mehr fällig.
Doch zugegeben, hier könnte auch wieder mal ein Paradoxon vorliegen, wie es mindestens ein weiteres im PBefG und all den vielen anderen Verordnungen gibt.
Kläre es mit dem LABO ab, dann berichte uns.
Wie heisst es doch bei mir:
es gibt keine schlechten Informationen, nur wahre und inkorrekte.
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Re: Funkzentralen und die Lacher der Saison
Wieso offtopic? Ist doch Lacher der Saison. Dein Gesicht hätte ich sehen wollen.titanocen100 hat geschrieben: ↑03.12.2019, 21:58Hier mal , leider offtopic, dennoch interessant, ein Vorfall am Wochenende TXL, Gate C.
Diese Nachricht schrieb ich an die APCOA
Sehr geehrte Damen und Herren,
Am Flughafen Berlin TXL kam es am Wochenende zu einem Vorfall am Flugsteig C....
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Re: Funkzentralen und die Lacher der Saison
Da hast Du nicht ganz unrecht. Als Intellektuell Gebildeter war ich auf solche Reaktion nicht gefasst. Ich würde niemals so bizarr reagieren.
Mal schauen, wie es ausgeht. ich werde berichten.
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Re: Funkzentralen und die Lacher der Saison
Das ist ein Irrtum. Aber du musst erstmal die Begrifflichkeiten trennen. Das PbefG unterscheidet zwischen Pflichtfahrgebiet und Gemeinde. Nur innerhalb der Gemeinde (Start und Ziel) sind es immer 7%, auch bei mehr als 50km. Bei Fahrzielen ausserhalb deiner Betriebssitzgemeinde und mehr als 50 km sind es immer 19%.titanocen100 hat geschrieben: ↑03.12.2019, 23:56Soviel ich eruieren konnte, sind damit Entfernungen innerhalb des PffG gemeint. Wenn ein Taxler also von Kladow über Köpenick und Hellersdorf, Frohnau wieder zurück nach Kladow will, sind eben keine 7% mehr fällig.
Doch zugegeben, hier könnte auch wieder mal ein Paradoxon vorliegen, wie es mindestens ein weiteres im PBefG und all den vielen anderen Verordnungen gibt.
Kläre es mit dem LABO ab, dann berichte uns.
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Re: Funkzentralen und die Lacher der Saison
Und genau da haben wir ein Paradoxon (oder Denkfehler ?).am hat geschrieben: ↑04.12.2019, 00:36
Das ist ein Irrtum. Aber du musst erstmal die Begrifflichkeiten trennen. Das PbefG unterscheidet zwischen Pflichtfahrgebiet und Gemeinde. Nur innerhalb der Gemeinde (Start und Ziel) sind es immer 7%, auch bei mehr als 50km. Bei Fahrzielen ausserhalb deiner Betriebssitzgemeinde und mehr als 50 km sind es immer 19%.
Ein Bsp.:
Das PffG sei die Prignitz (KFZ-Kennzeichen PR). Der P-Schein erlaubt es dem Taxifahrer, innerhalb seines PffG (Prignitz) Personen zu befördern, von Pritzwalk über Perleberg nach Wittenberge. Es gilt die entsprechende TTO (die allerdings keine Sau äh TU interessiert). Das PffG Prignitz wiederum besteht aus diversen Gemeinden wie Plattenburg, Gumtow, Karstädt, Pritzwalk uva..
Nach dem, was Du oben sagtest, müßte ein Taxler bei einer PBef innerhalb seiner Gemeinde (z.B. von Krampfer nach Kletzke. beide gehören zur Gemeinde Plattenburg) 7% MwSt nehmen. Fährt er jedoch zu einer anderen Gemeinde (von Krampfer (Plattenburg-Gemeinde) nach Simonshagen (Gemeinde Gross-Pankow, ca. 4 Km Entfernung)) sind 19% MwSt (oder doch nur 7%) fällig ?
Das Ganze ist sehr verwirrend.
Ich halte mich da eher an die Regelung:
PBef innerhalb des PffG (hier PR, oder LDS, KW, LN, HVL, OPR und natürlich B usw) =' TTO bis 50 Km.
PBef nach Ausserhalb (oder Abholung) des PffG = freie Preisgestaltung des TU/TF.
Alle PBef ab 50 Km (egal von wo nach wo) = 19% MwSt. (und genau das dürfte auch die Aussage des LABOs sein)
Solange mir niemand eine Negativauskunft vom LABO erteilt (in PR natürlich vom Landkreis) mache ich es so.
Also ran an die Buntstifte, schreibt Frau Christ Weihnachtspost, sie freut sich bestimmt.
Zuletzt geändert von titanocen100 am 04.12.2019, 01:15, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Funkzentralen und die Lacher der Saison
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