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tatutata

Re: klage gegen kreditkarten-annahmepflicht

Beitrag von tatutata » 13.05.2015, 13:45

biste umgefallen, cool.
Zuletzt geändert von tatutata am 13.05.2015, 13:45, insgesamt 1-mal geändert.

Löwenzahn
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Re: klage gegen kreditkarten-annahmepflicht

Beitrag von Löwenzahn » 13.05.2015, 13:53

tatutata hat geschrieben:boh es geht um überbezahlung eines fahrpreises also 1-2 euro. Solarium-sacha macht daraus eine überbezahlung von 450 euro, muss die nicht sowieso autorisiert werden?
Und wenn du 450 mal keinen Storno machst, bist du auch bei 450 bis 900 Euro.

Es geht um das Prinzip. Man kann sich doch nicht herausreden von wegen: "Das sind nur Kleinstbeträge, da geht das in Ordnung."

Ein paar Regeln muss man schon einhalten.


Selbst wenn Sascha mir nur 20 Cent Trinkgeld geben würde, ich würde Sie trotzdem nicht auf die Quittung schreiben. Gleiches Prinzip: es ist verboten also wird es nicht gemacht, egal wie klein der Betrag ist.

tatutata

Re: klage gegen kreditkarten-annahmepflicht

Beitrag von tatutata » 13.05.2015, 13:55

Kartenbeleg ist keine quittung

Sascha1979
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Re: klage gegen kreditkarten-annahmepflicht

Beitrag von Sascha1979 » 13.05.2015, 14:28

tatutata hat geschrieben:Kartenbeleg ist keine quittung
Falsch

Ich bekomme meine Spesen auch nur auf Basis der Kreditkarten-Abrechnung erstattet.

Ob meine Firma das dann aus eigener Tasche bezahlt oder aber einen Eigenbeleg gegenüber dem Finanzamt erstellt, weiß ich nicht.
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Re: klage gegen kreditkarten-annahmepflicht

Beitrag von Guter_Kollege » 13.05.2015, 14:37

Das Thema heisst immer noch 'klage gegen kreditkarten-annahmepflicht'.
Und nicht: wer bekommt von wem, warum und unter welchen Umständen seine Auslagen für irgendwas erstattet.

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Re: klage gegen kreditkarten-annahmepflicht

Beitrag von Sascha1979 » 13.05.2015, 14:40

Guter_Kollege hat geschrieben:Das Thema heisst immer noch 'klage gegen kreditkarten-annahmepflicht'.
Und nicht: wer bekommt von wem, warum und unter welchen Umständen seine Auslagen für irgendwas erstattet.
Guter Hinweis.

Und wir halten fest, dass irgendwelche 1-2 Leute einfach eine Klage eingereicht haben und die Leute hier im Forum sich auf 4 Seiten nicht einigen konnten, zusammen zu klagen.

Und ich prognostiziere hiermit, dass sie mit Pauken und Trompeten eine Ablehnung erhalten. Und zwar mit Recht!

Weil es total albern ist:

Ihr erhaltet mega Kohle für die Transaktion der Kreditkarte.

Bei allen durchschnittlichen Fahrten verdient ihr an der Kreditkartengebühr!!!
Und zwar selbst dann, wenn ihr eine Versicherung abschließt, die euch gegen Zahlungsausfall bei Kreditkartenmissbrauch (etc) absichert!!!
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Re: klage gegen kreditkarten-annahmepflicht

Beitrag von AsphaltRunner » 14.05.2015, 01:26

§7 hat geschrieben:Die Beförderung von Personen darf mit
der Taxe nicht durchgeführt werden, wenn ein funktionsfähiges
Abrechnungssystem oder Abrechnungsgerät vor
Fahrtbeginn nicht zur Verfügung steht.“
Damit hebelt ein einigermaßen ausgeschlafener Kollege die Beförderungspflicht in Berlin aus :mrgreen:
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Re: klage gegen kreditkarten-annahmepflicht

Beitrag von alsterblick » 14.05.2015, 02:29

Aha, man kann sich fuer kleines Geld gegen e.Zahlungsausfall absichern ?
Wusste ich jetzt noch nicht. :roll:
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Re: klage gegen kreditkarten-annahmepflicht

Beitrag von Jim Bo » 14.05.2015, 08:27

Die Frage ist, was versteht man unter einem Abrechnungssystem?

Wenn ich dem Fahrgast eine Zahlungsaufforderung ausstelle, dass er mir innerhalb von 14 Tagen den Fahrpreis auf mein Konto überweist, dann hat der Kunde auch unbar bezahlt und ich wäre nicht verpflichtet überhaupt ein Kartenlesegerät mit mir zu führen. Ich müsste zwar länger auf mein Geld warten, möglicherweise würden Betrüger gar nicht bezahlen, aber ich bräuchte mein Taxi nicht abstellen.

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Re: klage gegen kreditkarten-annahmepflicht

Beitrag von Sascha1979 » 14.05.2015, 14:05

Jim Bo hat geschrieben:Die Frage ist, was versteht man unter einem Abrechnungssystem?

Wenn ich dem Fahrgast eine Zahlungsaufforderung ausstelle, dass er mir innerhalb von 14 Tagen den Fahrpreis auf mein Konto überweist, dann hat der Kunde auch unbar bezahlt und ich wäre nicht verpflichtet überhaupt ein Kartenlesegerät mit mir zu führen. Ich müsste zwar länger auf mein Geld warten, möglicherweise würden Betrüger gar nicht bezahlen, aber ich bräuchte mein Taxi nicht abstellen.
Bin ich doof oder stand irgendwo, dass 2 oder sogar 3 gängige EC und Kreditkarten akzeptiert werden müssen.

Wenn du klug wärest, hättest du 2 Zettel dabei:

Einen ec Lastschrift Einzug und einen "Kreditkarten Abbuchungbeleg"

Und in dem 0,0001% der Fälle wo dein Kartenlesegerät nicht geht, darfst du trotzdem weiter fahren und die Kunden FREUNDLICH fragen ob sie Auch Bar bezahlen können.

Und wenn sie nicht wollen, füllst du ein Abbuchungzettel aus (FÜR DIE KARTE) und lässt den unterschreiben.

In diesen Fällen hast du möglicherweise ein erhöhtes Zahlungsausfall Risiko. Das sollte aber statistisch das ganze wert sein.
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Re: klage gegen kreditkarten-annahmepflicht

Beitrag von taxipost » 14.05.2015, 20:45

Sascha1979 hat geschrieben: Bin ich doof oder stand irgendwo, dass 2 oder sogar 3 gängige EC und Kreditkarten akzeptiert werden müssen.
...
willst du eine ehrliche antwort auf diese frage?

Sascha1979 hat geschrieben:
...

Und in dem 0,0001% der Fälle wo dein Kartenlesegerät nicht geht, darfst du trotzdem weiter fahren und die Kunden FREUNDLICH fragen ob sie Auch Bar bezahlen können.
...
und das entscheidest du, weil du der könig von deutschland bist?!

§9 (1)
Ordnungswidrig gemäß § 61 Abs. 1 Nr. 4 des Personenbeförderungsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
...
e) entgegen § 7 Absatz 2 Satz 1 bis 3 die bargeldlose Zahlung nicht annimmt oder entgegen § 7 Absatz 2 Satz 4 mit der Taxe Personen befördert, obwohl ein funktionsfähiges Abrechnungssystem oder Abrechnungsgerät vor Fahrtbeginn nicht zur Verfügung steht,
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Re: klage gegen kreditkarten-annahmepflichtxis n

Beitrag von Sascha1979 » 14.05.2015, 20:59

Was möchtest du denn jetzt von mir?

Ein Abrechnungssystem muss NICHT technisch sein!!!!!

Und ein analoges, manuelles Abrechnungssystem für Kredit und EC Karten erfüllt die Bedingungen genau so!!!

Ist in der Praxis nur langsam, ggf unsicher, unwirtschaftlich.

Aber definitiv ein Backup!!!!
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Re: klage gegen kreditkarten-annahmepflicht

Beitrag von taxipost » 14.05.2015, 21:30

was meist du mit manuelles abrechnungssystem?
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Re: klage gegen kreditkarten-annahmepflicht

Beitrag von Sascha1979 » 14.05.2015, 21:40

taxipost hat geschrieben:was meist du mit manuelles abrechnungssystem?
Zum Beispiel solch ein ritsch ratsch Gerät.

Im Zweifel kannst du die Kreditkarten Nummer aber auch per Hand auf diese alte Belege schreiben.

Und im
Zweifel Zweifel kannst du die Kreditkarten Nummer auch per Telefon / etc an eine zentrale oder Kollegen durchgeben.

Bei EC Lastschrift ist es genau so. Beim einstecken der Karte wird nur ein Zettel mit den Bankdaten automatisch ausgedruckt.

Da muss nicht unbedingt online etwas automatisiert passieren.

Ich bin mir sicher, dass du das auch offline mit einem alten Gerät und vielleicht sogar per Hand machen kannst.
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Re: klage gegen kreditkarten-annahmepflicht

Beitrag von Marvin » 14.05.2015, 22:16

Es sollte zwischenzeitlich jedem klar sein, warum eine Pflicht zur Abrechnung von Kreditkarten keinen Sinn macht. Pflichten wie die Beförderungs- und Betriebspflicht werden dadurch gerechtfertigt, dass jedem Bürger die Möglichkeit einer sicheren Personenbeförderung geboten werden soll. Niemand soll Gefahr laufen wegen mangelnder Rentabilität der Fahrt nicht befördert zu werden. Auch die freie Wahl des Taxis macht Sinn, denn nicht immer passt das erste Taxi für jeden Beförderungswunsch.

Einen völlig anderen Rang hat die Pflicht zur Kreditkartenannahme. Es gibt keinen schützenswerten Anspruch auf unbare Zahlung. Sie entspringt eher dem Wunsch der federführenden Politiker, ihr bevorzugtes Zahlungsmittel zwangsweise flächendeckend einzuführen. Für jede andere Branche würde ein solches Ansinnen als absurd abgelehnt. Es gibt auch keinen Notstand, denn es besteht kein Problem, bei einer Bestellung über eine Zentrale ein Fahrzeug mit Kartenleser zu bekommen.

Welche Probleme eine Annahmepflicht mit sich bringt, zeigt anschaulich das ausgeprägt dissoziale Verhalten unseres mitschreibenden Musterkunden: Kaum wähnt er sich durch das Gesetz geschützt, kündigt er an, rechtschaffene Kollegen zu drangsalieren und am besten gleich um ihren Lohn zu bringen. Natürlich hebt eine Annahmepflicht für Kreditkarten nicht die Pflicht eines Kunden zur Begleichung der Rechnung auf – aber der Taxifahrer gerät ungerechtfertigt in die Defensive. Es wird kaum festzustellen sein, wen das Verschulden am fehlgeschlagenen Zahlungsvorgang trifft. Die Durchsetzung ihrer berechtigten Ansprüche wird für Kollegen zunehmend unrentabel werden, wenn sie an solche unangenehmen Exemplare wie den hiesigen Musterkunden geraten. Wirtschaftlich sinnvoller würde es in den meisten Fällen sein, sie mit einem überschaubaren Verlust möglichst zügig zu entsorgen. Unschöner Effekt ist jedoch, dass solche Leute mit einer unlesbaren Karte Kollegen um die ihnen zustehende Entlohnung bringen können.

Dass andere Branchen aus Kostengründen Barzahlungen möglichst vermindern wollen, taugt natürlich auch nicht als Argument für eine Annahmepflicht.
Zuletzt geändert von Marvin am 14.05.2015, 22:19, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: klage gegen kreditkarten-annahmepflicht

Beitrag von Guter_Kollege » 15.05.2015, 00:59

Inzwischen muss ich sagen: Mir geht die Annahmepflicht auch zu weit.
Zumindest dann wenn es genügend Alternativen zu einem Taxi gibt, nämlich mehrere Taxis.
Es gibt ja auch sehr kleine Beförderungsgebiete mit sehr wenigen Taxis (in ländlichen Gegenden),
Da wiederum kann eine Annahmepflicht für den Kunden sehr wichtig sein.
Aber wie könnte man eine Freiwilligkeit hier und eine Pflicht dort in ein Gesetz gießen?
Und das ohne das sich nicht mindestens einer auf die Füße getreten fühlt. Oder in seiner Freiheit beschnitten?
Geht doch gar nicht, oder?
Also besser freiwillig und darauf setzen das sich in der absolut überwiegenden Zahl der Fälle Kunde und Dienstleister
einvernehmlich einigen.
Zuletzt geändert von Guter_Kollege am 15.05.2015, 01:02, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: klage gegen kreditkarten-annahmepflicht

Beitrag von Marvin » 15.05.2015, 03:27

Auch in ländlichen Gebieten dürfte es – wie dort auch in anderen Branchen – Taxenbetriebe geben, die Kartenzahlung als Service anbieten. Oder die einen kurzen Schlenker zum Geldautomat einlegen oder den Kunden kennen und sich das Geld später holen oder ihren Kunden eine Rechnung schicken. Ein Grundrecht auf elektronische Zahlung sehe ich auch auf dem Land nicht.

Außerdem sollte man nicht vergessen, dass die Annahmepflicht nicht das Zahlungsmittel des kleinen Mannes - nämlich EC- oder Geldkarte - betrifft, sondern die von Geschäftsleuten (oder eben Politikern) geschätzten Kreditkarten.

Ich hatte in meinen Fahrzeugen im übrigen bereits Ende der Neunziger die ersten Epos Terminals installiert und es mitgetragen, dass der gesamte Fuhrpark unserer Zentrale die Kartenzahlung frühzeitig als Service angeboten hat. Aber es besteht eben ein Unterschied zwischen einer freiwilligen Serviceleistung und einem staatlichen Eingriff in die unternehmerische Freiheit. Basis eines solchen Eingriffs kann nur die nachgewiesene Gefahr sein, dass fortgesetzt wesentliche Verbraucherrechte verletzt werden. Einem Schnösel sein Lotterleben noch ein wenig leichter zu machen, ist sicher kein geeigneter Grund für die Beschränkung unternehmerischer Freiheiten.
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Re: klage gegen kreditkarten-annahmepflicht

Beitrag von Löwenzahn » 15.05.2015, 06:18

Ich hatte bisher nur Politiker, die sich über Funk ein Taxi bestellt haben und über Rechnung gefahren sind.

Dass ein Politiker zum Taxistand geht oder sich gar an den Straßenrand stellt und sich eins heranwinkt, ist mir noch nicht begegnet.

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Re: klage gegen kreditkarten-annahmepflicht

Beitrag von Pirat » 15.05.2015, 07:49

Bei allem Verständnis, Verwaltungsrichter haben nicht über die Zweckmäßigkeit einer Verordnung zu entscheiden.
Was nicht heißen soll, dass die Verordnung vor Gericht bestand haben wird.
Ich halte nach wie vor den Berliner-Senat für nicht zuständig, eine solche Verordnung zu erlassen.
Die Verordnung setzt zwingend das Vorhandensein eines Abrechnungssystems im Taxi voraus und fällt somit in die Zuständigkeit des Bundesministeriums.
Ausstattung, Einrichtung ist Sache des Bundes.

Meine persönliche Überzeugung, bin aber lernfähig.
Nur die Weisesten und die Dümmsten können sich nicht ändern... Konfuzius.

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Re: klage gegen kreditkarten-annahmepflicht

Beitrag von am » 15.05.2015, 14:39

Sascha1979 hat geschrieben:Ich bin mir sicher, dass du das auch offline mit einem alten Gerät und vielleicht sogar per Hand machen kannst.

Zu 100% dürfte das möglich sein. Nicht anders läuft es doch bei PayPal und Co oder im Onlinehandel. Namen, Kartennummer, Gültigkeit und Sicherheitscode ist alles, was man braucht. Eine Vollmacht mit Unterschrift kann die Daten sicher sinnvoll ergänzen.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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