Labo zum Fiskaltaxameter

Der virtuelle Taxitreff.
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Re: Labo zum Fiskaltaxameter

Beitrag von am » 20.11.2016, 03:15

Poorboy hat geschrieben:Eben, und da Berlin anders als Hamburg keine Vorarbeit geleistet hat, werden dort knapp 80 % der Wagen offensichtlich kriminell betrieben.
Unplausible Zahlen plus fehlende Einzelaufzeichnungen dürften da in Kombination zu Schwierigkeiten führen.

Für Hamburg nehme ich das Beispiel eines befreundeten EWUs. Hat noch knapp zwei Jahre bis zur Rente. Aufgrund langjähriger echter Berufstätigkeit wird diese ausreichend sein. Er hofft, dass sein Wagen es noch bis dahin macht. FT hat er nicht und will auch keines für die Restzeit kaufen.

Mit € 70.000,- Jahresumsatz kann ihm niemand "Unplausibilität" unterstellen. Was soll dem passieren??


Poorboy
Hohe Umsätze müssen nicht zwingend plausibel sein. Hatte die Diskussion diese Woche mit einigen Unternehmern genau in der Frage, was soll denn passieren, wenn ich 1,20€/km Umsatz ausweisen kann?

Mir hat mal ein Richter auf de Kopf zugesagt: Wenn Sie zugeben, bei gelb gefahren zu sein, dann war es auch rot!

In derselben Logik wird es heißen, wenn sie mir ohne FT 1,20€ präsentieren, dann unterstelle ich ihnen 1,40€.

Dann wird geschätzt und erstmal bezahlt, mit anschließendem, jahrelangen Prozess.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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Re: Labo zum Fiskaltaxameter

Beitrag von Poorboy » 20.11.2016, 03:30

Was soll das???

Selber habe ich in 2015 € 2.700,- Gewerbesteuer bezahlt! Um Geld zu waschen???

Einfach mal akzeptieren: Selbst zum Taxi fahren zu blöde, ohne Kenntnis ganzjährig an einem Posten rumstehen. Etwa am Flughafen, selbst wenn der geschlossen ist!

Poorboy

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Re: Labo zum Fiskaltaxameter

Beitrag von am » 20.11.2016, 04:11

Geldwäsche? Beim EWU in der Tat eher Quatsch. Wahrscheinlich schielt GK auf dein zweites Standbein, von dem Du hier mal berichtet hast.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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Re: Labo zum Fiskaltaxameter

Beitrag von TaxiBabsi » 20.11.2016, 05:51

Guter_Kollege hat geschrieben:Eben! Wer weis denn schon ob auch wirklich Personenbeförderung betrieben wurde, oder das Geld nicht aus irgendwelchen dunklen Quellen kommt
und übers Taxameter gewaschen=legalisiert wird?
Was theoretisch möglich ist .....
Lächerlich, gk.
Zuletzt geändert von TaxiBabsi am 20.11.2016, 05:54, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Labo zum Fiskaltaxameter

Beitrag von taxipost » 20.11.2016, 09:57

Poorboy hat geschrieben:...

Selber habe ich in 2015 € 2.700,- Gewerbesteuer bezahlt! Um Geld zu waschen???

...
für einen ewu erscheint mir das etwas viel.
am hat geschrieben:Geldwäsche? Beim EWU in der Tat eher Quatsch...
i.d.z.,
quatsch oder ablenkung ?

Poorboy, nicht persönlich nehmen,
ich wollte nur etwas deutlich machen,

nobody is perfect :D .
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Re: Labo zum Fiskaltaxameter

Beitrag von taxipost » 20.11.2016, 12:14

Poorboy hat geschrieben:Eben, und da Berlin anders als Hamburg keine Vorarbeit geleistet hat, werden dort knapp 80 % der Wagen offensichtlich kriminell betrieben.
Unplausible Zahlen plus fehlende Einzelaufzeichnungen dürften da in Kombination zu Schwierigkeiten führen.

Für Hamburg nehme ich das Beispiel eines befreundeten EWUs. Hat noch knapp zwei Jahre bis zur Rente. Aufgrund langjähriger echter Berufstätigkeit wird diese ausreichend sein. Er hofft, dass sein Wagen es noch bis dahin macht. FT hat er nicht und will auch keines für die Restzeit kaufen.

Mit € 70.000,- Jahresumsatz kann ihm niemand "Unplausibilität" unterstellen. Was soll dem passieren??


Poorboy
Poorboy, du hast nicht begriffen worum es geht.

nimmt den billigsten insika-dienstleister-tarif (z.zt. 10,-) und rechne mal nach,
zb.Berlin

8.000 taxen x 10,- €/monat x 12 monate = 960.000 € jahresumsatz.

es geht nicht um plausibel oder unplausibel,
es geht nicht um ewu oder mwu,

es geht wie immer um's geld.

daher kann man sich nicht erlauben,
eine bestimmte gruppe, zb. plausible unternehmer, links liegen zu lassen,
weil du dann u.u. nur 500.000 € jahresumsatz machen würdest.

und da du kein anlagevermögen als dienstleister hast,
brauchst du auch kein zusätzliches kapital,
wenn du statt z.zt. 1500 Hamburger taxen plötzlich alle 3000 taxen verwalten willst.
gleiches kapital aber doppelter jahresumsatz.

und du glaubst,
es geht um plausible zahlen :lol:.
Zuletzt geändert von taxipost am 20.11.2016, 12:17, insgesamt 3-mal geändert.
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Re: Labo zum Fiskaltaxameter

Beitrag von Guter_Kollege » 20.11.2016, 14:30

TaxiBabsi hat geschrieben:
Guter_Kollege hat geschrieben:Eben! Wer weis denn schon ob auch wirklich Personenbeförderung betrieben wurde, oder das Geld nicht aus irgendwelchen dunklen Quellen kommt
und übers Taxameter gewaschen=legalisiert wird?
Was theoretisch möglich ist .....
Lächerlich, gk.
Nein, das ist nicht lächerlich, sondern das war meine Reaktion auf des Kollegen Pirat's vorhergehenden, provokanten Post. :mrgreen:
am hat geschrieben:Geldwäsche? Beim EWU in der Tat eher Quatsch. Wahrscheinlich schielt GK auf dein zweites Standbein, von dem Du hier mal berichtet hast.
Nicht direkt, aber im Hintersinn hatte ich schon ein wenig die bei gewissen Taxiunternehmen verbreiteten Nebeng'schäftl und Einkünftl.
Zuletzt geändert von Guter_Kollege am 20.11.2016, 14:31, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Labo zum Fiskaltaxameter

Beitrag von Pirat » 20.11.2016, 16:02

Wie war das denn früher mit den Luden?
Haben die sich nicht eine Taxikonzession zugelegt, um ihre Einkünfte plausibel zu machen?
War das nur in Essen?
Nur die Weisesten und die Dümmsten können sich nicht ändern... Konfuzius.

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Re: Labo zum Fiskaltaxameter

Beitrag von RaimundHH » 20.11.2016, 16:27

Moin,

das wird ja immer besser. Wenn der Steuerbetrug nicht mehr zu halten ist, muß halt die
Geldwäsche herhalten am besten noch aus dem Milieu :!:

Sag mal Poorboy! Wollen wir uns heute abend in unserem gemeinsamen Etablissement treffen
und die schwarz verdienten Millionen zählen, um sie dann in unsere Taxieinnahmen einzuspeisen. :mrgreen: :mrgreen:

@guter Kollege

... die Versagung oder der Entzug von Genehmigungen ist auch nach der herrschenden Hamburger Rechtssprechung inbesonders
dann angezeigt, wenn es nicht nur zu einer formalen, sondern auch zu einer materiellen Verletzung steuerlichen Pflichten kommt...


was bitte schön ist an dieser Aussage des BWVIs, bzw. Herrn Ritters mißzuverstehen?
Ohne Steuerbetrug auch kein Konzessionsentzug.

Es geht hier doch in erster Linie um die tatsächliche Steuerlast und eben nicht um die formale Ermittlung der Steuerlast.
Wir sind hier nicht in der Schule, wo der "Rechnungsweg" zensiert wird.

Grüße

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Re: Labo zum Fiskaltaxameter

Beitrag von Guter_Kollege » 20.11.2016, 20:19

am hat geschrieben:Mir hat mal ein Richter auf de Kopf zugesagt: Wenn Sie zugeben, bei gelb gefahren zu sein, dann war es auch rot!
Gelb bedeutet laut StVO, vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen zu warten. Es sei denn, das Lichtzeichen kommt so kurz vor Überschreiten der Haltelinie,
dass ein Anhalten nur durch ein - für den nachfolgenden Verkehr - gefährlich scharfes oder abruptes Abbremsen, zustande käme.

Insofern könnte der Richter hier theoretisch recht gehabt haben. Es kommt aber auf den indivuellen Ablauf des Einzelfalles an.

Das mal nur nebenbei.

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Re: Labo zum Fiskaltaxameter

Beitrag von Guter_Kollege » 20.11.2016, 20:21

RaimundHH hat geschrieben:Moin,

das wird ja immer besser. Wenn der Steuerbetrug nicht mehr zu halten ist, muß halt die
Geldwäsche herhalten am besten noch aus dem Milieu
Wieso? Ist doch Ein und Dasselbe. Nur die Methode oder Mittel variieren.
RaimundHH hat geschrieben: Zitat Dirk Ritter (BWVI):"..... ist auch ..... inbesonders dann, wenn ... nicht nur, sondern auch ..."was bitte schön ist an dieser Aussage des BWVIs, bzw. Herrn Ritters mißzuverstehen?
eingekürzt zwecks besserer hervorhebung von mir
Die Formulierung ist Wischiwaschi und geht hin und her, will alle Fälle einschliessen, gleichzeitig Option für ein Weiteres offenlassen, als auch vorsichtshalber einschränken.
Wer statt einfacher kurzer Sätze lange Schachtelsätze benutzt - um bloß nicht mißverstanden zu werden - erreicht oft genau das Gegenteil.
Oder will es sogar erreichen. damit er hinterher sagen kann "Das war aber so oder so gemeint".
Zuletzt geändert von Guter_Kollege am 20.11.2016, 20:37, insgesamt 3-mal geändert.

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Re: Labo zum Fiskaltaxameter

Beitrag von Poorboy » 21.11.2016, 00:20

am hat geschrieben:Geldwäsche? Beim EWU in der Tat eher Quatsch. Wahrscheinlich schielt GK auf dein zweites Standbein, von dem Du hier mal berichtet hast.

Mumpitz! Gewerbesteuer zahlt man für ein Gewerbe! Mein zweites Ex-Standbein war ein Nebenjob als Geschichtslehrer auf Honorarbasis an einer nichtstaatlichen Schule!
Dafür ist weder Umsatz- noch Gewerbesteuer fällig!

Wer fit ist, kann unter Berücksichtigung des Hamburger Hebesatzes meinen Gewinn aus dem Gewerbe Taxibetrieb in 2015 ausrechnen! GK also nicht!

Selbst ohne Berücksichtigung der Privatnutzung stehen pro Kilometer etwa € 1,20 in den Büchern. Ohne Privatnutzung sind es eher € 1,50 pro Kilometer!

Bei "Schätzung" gemäß Mittelwert bekäme ich sogar Steuern erstattet. Und das ist kein Scherz! Mir ist ein Fall bekannt (andere Branche) in dem nach einer Betriebsprüfung das Finanzamt überzahlte Steuern erstattete!

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Re: Labo zum Fiskaltaxameter

Beitrag von Guter_Kollege » 21.11.2016, 00:37

Poorboy hat geschrieben:Wer fit ist, kann unter Berücksichtigung des Hamburger Hebesatzes meinen Gewinn aus dem Gewerbe Taxibetrieb in 2015 ausrechnen! GK also nicht!
Stimmt, aber ich kann Internet:

Berechnungsschema der Gewerbesteuer
Gewinn aus Gewerbebetrieb gem. EStG bzw. KStG
+ Gewerbesteuer-Vorauszahlungen Berechnungsjahr
+ Hinzurechnungen
− Kürzungen
----------------------------------------------------------------
= Gewerbeertrag vor Verlustabzug
− Gewerbeverlust aus Vorjahren
----------------------------------------------------------------
= Gewerbeertrag (abzurunden auf volle 100 €)
− Freibetrag von 24.500 € (nur für Einzelunternehmen und Personengesellschaften)
-----------------------------------------------------------------
= Gewerbeertrag * Steuermesszahl
-----------------------------------------------------------------
= Steuermessbetrag * Hebesatz der Gemeinde
-----------------------------------------------------------------
= festzusetzende Gewerbesteuer
- Gewerbesteuer-Vorauszahlungen
= Gewerbesteuerzahllast

Der Hebesatz für Hamburg beträgt derzeit 470 %
:mrgreen: :lol: :P

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Re: Labo zum Fiskaltaxameter

Beitrag von Poorboy » 21.11.2016, 00:46

Und was ist nun meine Summe :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: ????

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Re: Labo zum Fiskaltaxameter

Beitrag von am » 21.11.2016, 01:04

Poorboy hat geschrieben: Mumpitz! Gewerbesteuer zahlt man für ein Gewerbe! Mein zweites Ex-Standbein war ein Nebenjob als Geschichtslehrer auf Honorarbasis an einer nichtstaatlichen Schule!
Dafür ist weder Umsatz- noch Gewerbesteuer fällig!

Dann verstehe ich das hier allerdings nicht
Poorboy hat geschrieben:Wie denn?? Ich habe, weil es legal nach meiner Erfahrung nicht möglich ist, keine "scheinangestellten" Fahrer, denen ich den Wagen tatsächlich nur "vermiete" auf Provisionsbasis! Einen Teilzeit-Mitarbeiter in einem anderen Gewerbe habe ich! Der bekommt aber deutlich mehr als Mindestlohn und muss mich nicht irgendwo anmelden wenn ich gar nicht da bin!

http://www.taxiforum.de/forum/viewtopic ... 74#p211574
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Re: Labo zum Fiskaltaxameter

Beitrag von Pirat » 21.11.2016, 09:05

Und was ist nun meine Summe :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: ????
41000,00 Gewinn.
Ich sag doch, Geldwäsche!!
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Re: Labo zum Fiskaltaxameter

Beitrag von taxipost » 21.11.2016, 13:16

solche unplausiblen zahlen sind nur ohne ft möglich :mrgreen: .
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Re: Labo zum Fiskaltaxameter

Beitrag von Guter_Kollege » 21.11.2016, 20:17

Poorboy hat geschrieben:Mein zweites Ex-Standbein war ein Nebenjob als Geschichtslehrer auf Honorarbasis an einer nichtstaatlichen Schule!
Soso, Du bist also Geschichtsfälscher und Märchenerzähler. Dat passt ja zu Taxi fahren.

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Re: Labo zum Fiskaltaxameter

Beitrag von Pirat » 21.11.2016, 20:43

Sonderschullehrer.
Er ist seinen Schülern gefolgt...
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Re: Labo zum Fiskaltaxameter

Beitrag von Poorboy » 22.11.2016, 03:58

Dann verstehe ich das hier allerdings nicht
Poorboy hat geschrieben:Wie denn?? Ich habe, weil es legal nach meiner Erfahrung nicht möglich ist, keine "scheinangestellten" Fahrer, denen ich den Wagen tatsächlich nur "vermiete" auf Provisionsbasis! Einen Teilzeit-Mitarbeiter in einem anderen Gewerbe habe ich! Der bekommt aber deutlich mehr als Mindestlohn und muss mich nicht irgendwo anmelden wenn ich gar nicht da bin!

http://www.taxiforum.de/forum/viewtopic ... 74#p211574[/quote]



Prinzip der Gewerbesteuer auch nicht begriffen?? Wer unterrichtet, Bücher schreibt etc, zahlt keine Gewerbesteuer!! Bei Gewerbe zählt jedes Gewerbe einzeln. Die genannte Summe habe ich also nur für Taxibetrieb abgedrückt!!

Poorboy

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