Labo zum Fiskaltaxameter

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Sascha1979
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Labo zum Fiskaltaxameter

Beitrag von Sascha1979 » 28.10.2016, 02:22

Ab 1.1. werden die schwarzen Schafe wohl endlich weniger in der Hauptstadt werden:

http://www.taxidaten.de/labo/laboaktuell.pdf
Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er wird sich bedanken, zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.
Laotse

Löwenzahn
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Re: Labo zum Fiskaltaxameter

Beitrag von Löwenzahn » 28.10.2016, 08:31

Träum weiter ... :mrgreen:

Um schwarze Schafe weg zu bekommen, bedarf es mehr als nur ein Fiskaltaxameter und dazu ist das LaBO nicht Hirte genug.

taxipost
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Re: Labo zum Fiskaltaxameter

Beitrag von taxipost » 28.10.2016, 10:46

du glaubst das wirklich, Sascha1979, komm...

kennst du "Achtung Radarkontrolle" - schilder ?

diese aktion hat nur den zweck,
etwas angst zu verbreiten und die dienstleister Tesymex und Taxisoft finanziell unter die arme zu greifen.

nicht auszudenken was in Hamburg los wäre,
wenn BMF in 2017 o.18 auch andere systeme als insika zulassen wird und
Berlin heute kein "angst und schrecken"-werbung für tesymex +co machen würde.

ich glaube, in Belin gibt es keine taxameter-budde,
in der flyer von tesymex fehlen.

Sascha1979,
du bist nicht doof und ich vermute bei dir eine gewisse kaufmännische kompetenz.
beide firmen, tesymex und taxisoft, sind kapitalgesellschaften und
müssen somit ihre jahresabschlüsse veröffentlichen.

meine bitte an also dich,

schau dir mal bitte bilanzen von

tesymex
taxisoft

im bundesanzeiger https://www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet an

und beantworte mir bitte zwei fragen.

1. wie sieht die finanzielle situation dieser firmen aus?
2. was wäre wahrscheinlich, wenn die geschäftliche lage dieser firmen unverändert bleibt?
Zuletzt geändert von taxipost am 28.10.2016, 11:09, insgesamt 4-mal geändert.
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Poorboy
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Re: Labo zum Fiskaltaxameter

Beitrag von Poorboy » 28.10.2016, 16:29

Zu prüfen wäre, ob es "verwerflich" ist, das Geschäft von tesymex anzukurbeln:


https://dejure.org/gesetze/StGB/240.html


Poorboy

Guter_Kollege
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Re: Labo zum Fiskaltaxameter

Beitrag von Guter_Kollege » 28.10.2016, 16:56

Must Du nur noch nen Staatsanwalt/Richter finden, der das ähnlich sieht.

Laber-Labo
"Die gängigen Softwareprodukte zur Auswertung betrieblicher Daten im Taxenverkehr genügen diesen gesetzlichen Anforderungen
u.a. zur Unveränderbarkeit der Daten allerdings durchgängig nicht, sondern sind teilweise sogar auf Veränderungen des Datenbestandes
ausgelegt.
"

Ja was denn sonst? Wenn nicht das, dann könnte ja kein Unternehmer mehr einen Storno in der Buchhaltung vornehmen.
Es kann doch nur um die Unveränderbarkeit von Daten im Massenspeicher des Taxameter oder auf eine Auslesekarte gehen.

Leiden die Beamten/Angestellten des LABO unter Formulierungsschwäche oder meinen die das wirklich ernst?

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Marvin
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Re: Labo zum Fiskaltaxameter

Beitrag von Marvin » 28.10.2016, 22:57

Die Genehmigungsbehörden in Hamburg und Berlin geben gegenüber uns Unternehmern reine Wunschvorstellungen ohne rechtliche Basis zum Besten. Sie versuchen, durch unsubstantiierte Drohungen ihre Präferenzen durchzudrücken, ohne dass der Gesetzgeber die nötige Klarheit geschaffen hat. Das perfide daran ist, dass sie wissen, dass nach einer vom Fachausschuss des Bundesrates empfohlenen Gesetzesänderung bezüglich der Belegausgabepflicht bei Bargeschäften, ein großer Haufen sündteurer Sondermüll in den Taxen verbaut sein wird. Bevor die fünf Millionen in Hamburg aufgebraucht waren, war es lediglich Verschwendung von Steuergeldern – jetzt wird das Geld der Unternehmer verbrannt.

Es ist eigentlich bisher nichts so klar, wie es von den Behörden behauptet wird:

Es gibt keine Pflicht für eine Verschlüsselung. Es darf nur kein normaler Nutzer die Daten unerkannt verändern können. Wenn der Hersteller dafür zeichnet, dass das nicht möglich ist, sollte es ausreichen. Nachvollziehbare Stornobuchungen sind natürlich erlaubt.

Ich sehe auch keine Pflicht zur Übertragung von Daten. Speicherung im Gerät mit Möglichkeit zum Auslesen sollte reichen.

Eichrechtlich ist nichts gegen den Weiterbetrieb von alten Taxametern in vor Novemer 2016 in Verkehr gebrachten Taxen einzuwenden. Das wurde von der ED-Nord bestätigt.

Wenn es eine Einzelaufzeichnungspflicht von Zahlungsvorgängen gibt, wird diese nicht von den angeblich vorgeschriebenen Insika Systemen erfüllt, weil nur die Basis der Zahlung in einigen Fällen, nicht aber die steuerlich relevante Zahlung selbst erfasst wird. Es ist naiv anzunehmen, dass man Trinkgelder und Festpreistouren irgendwann einmal pauschal nachtragen kann, wenn das Gesetz vorschreibt, dass alle steuerlich relevanten Vorgänge zeitnah einzeln erfasst werden müssen. Besonders in ländlichen Regionen, wo der Anteil der Taxameterfahrten gering ist.

Die Insika/Tesymex Lösung hebt die Möglichkeit zum Steuerbetrug lediglich auf ein höheres Niveau. Es ist unfassbar naiv, anzunehmen, dass man ein Gerät, welches der Besitzer vor der Eichung zu seiner Verfügung hat, nicht manipulieren kann. Bei Niederländischen Wahlautomaten war das problemlos möglich. Es wird lediglich dem Fußvolk ohne die zur Manipulation nötigen finanziellen Mitteln die – ohnehin geringe – Manipulationsmöglichkeit erschwert. Dafür hat der Großbetrieb – für den sich der Kapitaleinsatz zur Manipulation lohnt – demnächst freie Hand, denn er nutzt ja vermeintlich sichere „Fiskaltaxameter“. Das ist letztlich eine Marktverzerrung zu Lasten der Kleinunternehmer.

Vermutlich wissen die Behörden, auf welch dünnem Eis sie sich bewegen, indem sie sich stur auf die Insika/Tesymex Lösung fixieren, anstatt – wie es ihre Pflicht wäre – technologieoffen verschiedene Lösungen zu bewerten und zu fördern. Vorsichtshalber schrieb die Hamburger Taxenbehörde einem Anbieter für elektronische Kassensysteme bereits im August, dass man „keine Bewertung von Verfahren mehr vornehme“, weil offen sei, welche gesetzlichen Regeln „auf uns zu kommen“. Ansprechpartner sei das Bundesfinanzministerium und das BSI. Den dämlichen Taxiunternehmern erklärt man aber noch heute – wenn sie wie das Kaninchen vor der Schlange – der Sachbearbeiterin gegenüber sitzen, dass ohne Tesymex ab 2017 Feierabend ist.

Auch das Labo verweist an die Finanzbehörden, wenn es nicht gerade das beliebte „Schock den Taxiunternehmer“ Spiel zelebriert. Die Berliner Finanzbehörde äußerte sich dann sinngemäß so: Insika bewerten wir als konform, schließen aber nicht aus, dass es andere Verfahren auch sind. Und dann noch vorsichtshalber: „Die Senatsverwaltung für Finanzen hat zu keinem Zeitpunkt gegenüber Dritten erklärt, dass Berliner Taxen ab 2017 ausschließlich mit „Fiskaltaxametern“ nach dem Insika Verfahren ausgestattet sein müssen“.

Die Fixierung der Genehmigungsbehörden auf die viel zu teure Tesymex Lösung konterkariert das Ziel, die Chancengleichheit der Unternehmer wiederherzustellen und fordert den Unternehmern unangemessen hohe finanzielle Belastungen ab. Es sieht so aus, als würde aus sachfremden Erwägungen auf eine Technologie gesetzt, von der alle Beteiligten wissen, dass sie bereits mausetot ist.
Zuletzt geändert von Marvin am 28.10.2016, 22:58, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Labo zum Fiskaltaxameter

Beitrag von eichi » 29.10.2016, 03:03

Zitat GK:
"Die gängigen Softwareprodukte zur Auswertung betrieblicher Daten im Taxenverkehr genügen diesen gesetzlichen Anforderungen
u.a. zur Unveränderbarkeit der Daten allerdings durchgängig nicht, sondern sind teilweise sogar auf Veränderungen des Datenbestandes
ausgelegt."

Ja was denn sonst? Wenn nicht das, dann könnte ja kein Unternehmer mehr einen Storno in der Buchhaltung vornehmen.
Es kann doch nur um die Unveränderbarkeit von Daten im Massenspeicher des Taxameter oder auf eine Auslesekarte gehen.
Ist doch einfach und klar dargestellt, was ist hier unverständlich? Himmel!
Wenn du in z.B. Taxiwin an den Daten fummelst, ist es hinterher nicht erkennbar,
daß die Datenintegrität nicht mehr gegeben ist. Storno eingeben, gerne, kein Thema...
aber im Datensatz muss die Änderung unbedingt erkennbar sein. Dafür gibts Hashsummen/
Prüfsummen, die nach einer Änderung nicht mehr passen.
Leistet das z.B. Taxiwin? (WC, wohl caum) :D
Es ist so bequem, unmündig zu sein. (Immanuel Kant)

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Re: Labo zum Fiskaltaxameter

Beitrag von scarda » 29.10.2016, 03:12

Die einzige Schweinerei ist, dass ich den Server zu zahlen habe.
Aber das FA macht ja immer noch nicht meine Erklärung.
Schade. Beides.
DEREGULIERUNG IST AUCH NUR REGULIERUNG. ZIELFÜHRENDE VORSCHLÄGE? NEIN? ACH SO!
Taxi_2017 ist gut, innovativ, technisch top, hat beste Fahrzeuge zu vernünftigen, regulierten Preisen
http://www.yumpu.com/de/document/view/2 ... toi-studie#

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Re: Labo zum Fiskaltaxameter

Beitrag von Poorboy » 29.10.2016, 04:57

Marvin hat geschrieben: Die Berliner Finanzbehörde äußerte sich dann sinngemäß so: Insika bewerten wir als konform, schließen aber nicht aus, dass es andere Verfahren auch sind. Und dann noch vorsichtshalber: „Die Senatsverwaltung für Finanzen hat zu keinem Zeitpunkt gegenüber Dritten erklärt, dass Berliner Taxen ab 2017 ausschließlich mit „Fiskaltaxametern“ nach dem Insika Verfahren ausgestattet sein müssen“.
Blöd nur, dass die nichts zu bewerten haben. Darum kneifen sie auch im nächsten Zitat!

Es gibt aktuell keine Technologie, die diese vernünftige Forderung, mit gesetzlicher Anerkennung erfüllt. Also auf Bundesebene! LABO und BWVI überschreiten hier ihre Kompetenzen. Bezeichnenderweise bis heute Behörden, die ihren rechtlichen Verpflichtungen nicht nachkommen. Maßt sich irgendeine Behörde in Mainz, Leipzig, München, Düsseldorf, Bremen etc ähnliches an??

Poorboy

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Re: Labo zum Fiskaltaxameter

Beitrag von am » 29.10.2016, 08:01

Mit Ausnahme von Bremen sind es allerdings alles keine Landesbehörden. Das ist schon ein Unterschied.

Nur: Auch wenn die technische Ausstattung von Taxametern auf Bundesebene zu regeln ist, so kann die Vorgabe, ein entsprechendes Taxameter einzubauen auf Landes-, bzw Kommunalebene getroffen werden. Und wenn es zu dem Zeitpunkt nur ein System gibt, kann die Wahl auch nur darauf fallen.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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Re: Labo zum Fiskaltaxameter

Beitrag von Löwenzahn » 29.10.2016, 09:00

Marvin hat geschrieben:Es ist naiv anzunehmen, dass man Trinkgelder und Festpreistouren irgendwann einmal pauschal nachtragen kann, wenn das Gesetz vorschreibt, dass alle steuerlich relevanten Vorgänge zeitnah einzeln erfasst werden müssen. Besonders in ländlichen Regionen, wo der Anteil der Taxameterfahrten gering ist.
Pass auf, das nächste Gesetz wird sein ein Verbot von Touren außerhalb des Pflichtfahrgebiet. :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:

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Re: Labo zum Fiskaltaxameter

Beitrag von taxipost » 29.10.2016, 10:13

eichi hat geschrieben:Zitat GK:
"Die gängigen Softwareprodukte zur Auswertung betrieblicher Daten im Taxenverkehr genügen diesen gesetzlichen Anforderungen
u.a. zur Unveränderbarkeit der Daten allerdings durchgängig nicht, sondern sind teilweise sogar auf Veränderungen des Datenbestandes
ausgelegt."

Ja was denn sonst? Wenn nicht das, dann könnte ja kein Unternehmer mehr einen Storno in der Buchhaltung vornehmen.
Es kann doch nur um die Unveränderbarkeit von Daten im Massenspeicher des Taxameter oder auf eine Auslesekarte gehen.
Ist doch einfach und klar dargestellt, was ist hier unverständlich? Himmel!
Wenn du in z.B. Taxiwin an den Daten fummelst, ist es hinterher nicht erkennbar,
daß die Datenintegrität nicht mehr gegeben ist. Storno eingeben, gerne, kein Thema...
aber im Datensatz muss die Änderung unbedingt erkennbar sein. Dafür gibts Hashsummen/
Prüfsummen, die nach einer Änderung nicht mehr passen.
Leistet das z.B. Taxiwin? (WC, wohl caum) :D
der datensatz wird nicht im taxiwin +co erzeugt !!!

da verstehst du etwas falsch.

du muss auch nicht die änderung/storno nachweisen.
um ein storno zu machen, muss erst etwas im system sein.
und genau das "etwas" muss du ggf. als richtig nachweisen.

wenn z.zt. keine möglichkeit gibt, den gerätespeicher zu erweitern,
dann gibt es eben keine möglichkeit.
dann bleibt nur der nachweis über das was im gerät gespeichert ist.
wenn im taxameter also nur die summen auslesbar sind,
dann müssen deine einzelaufzeichnungen mit eben diese summen übereinstimmen.

denn wie du deine einzelaufzeichnungen führst,
das hat der gesetzgeber noch dir überlassen.
du sollst sie nur führen !!!
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Re: Labo zum Fiskaltaxameter

Beitrag von taxipost » 29.10.2016, 10:35

am hat geschrieben:Mit Ausnahme von Bremen sind es allerdings alles keine Landesbehörden. Das ist schon ein Unterschied.

Nur: Auch wenn die technische Ausstattung von Taxametern auf Bundesebene zu regeln ist, so kann die Vorgabe, ein entsprechendes Taxameter einzubauen auf Landes-, bzw Kommunalebene getroffen werden. Und wenn es zu dem Zeitpunkt nur ein System gibt, kann die Wahl auch nur darauf fallen.
nein, kann eben nicht.

weil hier nur der bund über seine vorschriften und deren erfüllung bestimmen kann.

und LABO oder BWVI haben auch nichts über die form zu entscheiden.
wie die senatsverwaltung finaz. schrieb,
sie wird prüfen und erst dann an LABO schreiben,
wenn ein verstoss gegen die "steuer-pflichten" vorliegt
und
LABO aufgrund dieser feststellung dann die zuverlässigkeit bemängel kann.

LABO kann bei konz-verlängerung die einzelaufzeichnungen verlagen,
das war's aber auch schon.
zu bestimmen, ob diese OK oder nicht OK sind,
liegt nicht in deren kompetenz.

sind einzelaufzeichnungen da (unabhängig der form) = OK
Zuletzt geändert von taxipost am 29.10.2016, 10:44, insgesamt 7-mal geändert.
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Re: Labo zum Fiskaltaxameter

Beitrag von am » 29.10.2016, 10:43

Das Personenbeförderungsrecht lässt hier Auslegungsspielraum zu. Sowohl deine, wie auch meine Auslegung können zutreffend sein. Auch hier gilt: Wo kein Kläger, da kein Richter.

Was die Einschätzung der finanziellen Handhabung betrifft, ist die Rechtslage eindeutig. Aufgabe der Finanz- nicht der Genehmigungsbehörden.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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Re: Labo zum Fiskaltaxameter

Beitrag von taxipost » 29.10.2016, 11:29

hier geht es nicht um personenbeförderungsrecht,
sondern um die ao.

im übrigen beschreibt selbst insika im "white paper",
das die z.zt. vorhandenen gsm-online-übertragung rechtlich halter sein dürfte nicht.
gleichzeitig bestätigt insika auch,
dass diese lösung z.zt. die einzige verfügbare taxameter-lösung ist.
Zuletzt geändert von taxipost am 29.10.2016, 11:40, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Labo zum Fiskaltaxameter

Beitrag von Guter_Kollege » 29.10.2016, 11:30

taxipost hat geschrieben:du glaubst das wirklich, Sascha1979, komm...
Ist das irgendwie von Relevanz was der Typ glaubt?

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Re: Labo zum Fiskaltaxameter

Beitrag von am » 29.10.2016, 11:40

taxipost hat geschrieben:hier geht es nicht um personenbeförderungsrecht,
sondern um die ao.
Vorschlag: Klag einfach dagegen.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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Re: Labo zum Fiskaltaxameter

Beitrag von taxipost » 29.10.2016, 11:42

da siehst du,
dass du leider keine ahnung hast.

da LABO oder sonst irgendjemand etwas vorschreibt,
gibt es keinen grund zu klagen.

ich weiss, das recht ist nicht einfach zu verstehen.
Zuletzt geändert von taxipost am 29.10.2016, 11:58, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Labo zum Fiskaltaxameter

Beitrag von am » 29.10.2016, 12:23

Sollte es vielleicht heißen, "da weder Labo noch sonst..."?

Ich ergänze: Dann klage, falls es so weit kommt.

Und danke, meine Ahnung hat bisher in nahezu allen Fällen ausgereicht, um eine zutreffende Einschätzung zu Sachverhalten hinsichtlich des Taxigewerbes abzugeben. Und zwar so zutreffend, dass es mir beinahe unheimlich ist. Kannst du Ähnliches berichten?
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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Re: Labo zum Fiskaltaxameter

Beitrag von Guter_Kollege » 29.10.2016, 13:50

am hat geschrieben:Sollte es vielleicht heißen, "da weder Labo noch sonst..."?
Ich gehe davon aus, dass taxipost in der Lage ist, genau das zu schreiben was er meint. :wink:
Zuletzt geändert von Guter_Kollege am 29.10.2016, 13:51, insgesamt 1-mal geändert.

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