Hingucker: Berlins ältestes Taxi...
Hingucker: Berlins ältestes Taxi...
Junge behandel Dein Schmuckstück mit viel Liebe. Und besorge Dir mal ein H-Kennzeichen. Das spart viel Geld.... https://youtu.be/d3_lSor6BNw
Zuletzt geändert von Wattwurm am 03.12.2015, 09:11, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Hingucker: Berlins ältestes Taxi...
Auf dem Video hat er ein H Kennzeichen.
Was mich sehr wundert.
Ich habe auch einen Oldtimer mit H-Kennzeichen (Porsche Traktor).
Aus Spaß wollte ich einem Freund beim Holzmachen im Wald helfen.
Der Freund (Bauer) hat es mir verboten, da Fahrzeuge mit H Kennzeichen keinesfalls gewerblich / zum Arbeiten genutzt werden dürfen. Das wäre Steuerhinterziehung.
Ich hab ihm das damals ungeprüft geglaubt. Wundere mich nun jedoch, dass ein Fahrzeug mit H Kennzeichen als Taxi fahren darf.
Was mich sehr wundert.
Ich habe auch einen Oldtimer mit H-Kennzeichen (Porsche Traktor).
Aus Spaß wollte ich einem Freund beim Holzmachen im Wald helfen.
Der Freund (Bauer) hat es mir verboten, da Fahrzeuge mit H Kennzeichen keinesfalls gewerblich / zum Arbeiten genutzt werden dürfen. Das wäre Steuerhinterziehung.
Ich hab ihm das damals ungeprüft geglaubt. Wundere mich nun jedoch, dass ein Fahrzeug mit H Kennzeichen als Taxi fahren darf.
Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er wird sich bedanken, zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.
Laotse
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Re: Hingucker: Berlins ältestes Taxi...
Stimmt. H-Kennzeichen hat er. Habe ich übersehen. Was er wohl nicht hat ist ABS und Servolenkung. Das ist noch richtige Handarbeit. Muß ein alter Peugeot sein.
Re: Hingucker: Berlins ältestes Taxi...
Peugeot 404
StGB §328 Abs 2.3 Mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.
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Re: Hingucker: Berlins ältestes Taxi...
Es ist erlaubt, die Rheinbahn bietet ja das auch gewerblich an!Sascha1979 hat geschrieben:Der Freund (Bauer) hat es mir verboten, da Fahrzeuge mit H Kennzeichen keinesfalls gewerblich / zum Arbeiten genutzt werden dürfen. Das wäre Steuerhinterziehung.
Zuletzt geändert von Taxi Georg am 03.12.2015, 13:35, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Hingucker: Berlins ältestes Taxi...
Spannend. Dann wollte er wohl nur nicht, dass ich dazwischen Rumpflüge und mehr kaputt mache als helfe.
Na ja. Recht hat er auch. 2 Linke Hände mit jeweils 5 Daumen.
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Re: Hingucker: Berlins ältestes Taxi...
MöglichSascha1979 hat geschrieben:Spannend. Dann wollte er wohl nur nicht, dass ich dazwischen Rumpflüge und mehr kaputt mache als helfe.
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Re: Hingucker: Berlins ältestes Taxi...
Zum Thema Genehmigungserteilung auch für Taxen mit Sonderkennzeichen gibts auch ein Urteil.
Auf meinem Blog Taxiurteile – Taxirecht
https://taxiurteile.wordpress.com/
unter
Personenbeförderungsrecht – PBefG & BoKraft
§ Keine Genehmigungsverweigerung bei Sonderkennzeichen, Sächsisches OVG v. 6.2.2011
Hat zwar mit Steuerrecht nüscht zu tun, aber naja ......
Auf meinem Blog Taxiurteile – Taxirecht
https://taxiurteile.wordpress.com/
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Personenbeförderungsrecht – PBefG & BoKraft
§ Keine Genehmigungsverweigerung bei Sonderkennzeichen, Sächsisches OVG v. 6.2.2011
Hat zwar mit Steuerrecht nüscht zu tun, aber naja ......
Zuletzt geändert von Guter_Kollege am 06.12.2015, 22:50, insgesamt 1-mal geändert.