[€€€] Kreditkartenzahlung
Re: klage gegen kreditkarten-annahmepflicht
Mein Gott! Wo ist das Problem? Es gibt Kartenanbieter, die bieten Auszahlung innert 24h mit nicht wirklich hohen Gebühren an. Ist wie Bares.
https://www.izettle.com/de
Service-Wüste-Ballihn oda wat oder doch nur Schwarzgeld-Paradies?
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Service-Wüste-Ballihn oda wat oder doch nur Schwarzgeld-Paradies?
DEREGULIERUNG IST AUCH NUR REGULIERUNG. ZIELFÜHRENDE VORSCHLÄGE? NEIN? ACH SO!
Taxi_2017 ist gut, innovativ, technisch top, hat beste Fahrzeuge zu vernünftigen, regulierten Preisen
http://www.yumpu.com/de/document/view/2 ... toi-studie#
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Re: klage gegen kreditkarten-annahmepflicht
Diese, nicht nur in meinen Augen bescheuerte Verordnung, hat einen eklatanten Schönheitsfehler. Mein Kartenleser hat sich im Dezember mit dem Hinweis eines Hardwarefehlers verabschiedet. Somit hatte ich vier Tage kein Gerät bei. Nach der neuen Verordnung ist es aber Pflicht einen Kartenleser mitzuführen. Das hat also zur folge das ich in dem augenblick wo das Gerät seinen Dienst quittiert Feierabend machen darf, da ich ja sonst gegen diese Verordnung verstoße. Jede Tankstelle wo so etwas passiert hängt einen Zettel an die Zapfsäule mit dem Hinweis drauf, das keine Kartenzahlung möglich ist und macht weiter.
Ich habe im übrigen den eindruck das einige Kollegen hier jede neue Verordung die sie in ihren Unternehmerischen Entscheidungen weiter reglementiert und einschränkt mit freude aufnehmen und sie geradezu bejubeln. Zum Glück brauche ich bis zu meiner Rente weder meinen P-Schein noch meine Konzession verlängern, was ich nach ablauf dieser auch nicht mehr tun werde. Diese Branche ist nicht mehr die die ich anfang der neunziger kennengelernt habe. Immer mehr Bestimmungen und Verordnungen die einem das leben nur noch schwerer machen und ich möchte nicht wissen was noch so alles auf die Taxibranche zukommt. Allen die noch viele Jahre bis zur Rente haben wünsche ich viel Spaß und sucht euch teilweise schon mal neue Jobs.
Gruß Fauli
PS. Jeder der denkt das Uber und co bald Geschichte sind dem kann ich nur sagen, träumt weiter. Das böse erwachen dürfte mit dem Freihandels und Dienstleistungsabkommen kommen.
Ich habe im übrigen den eindruck das einige Kollegen hier jede neue Verordung die sie in ihren Unternehmerischen Entscheidungen weiter reglementiert und einschränkt mit freude aufnehmen und sie geradezu bejubeln. Zum Glück brauche ich bis zu meiner Rente weder meinen P-Schein noch meine Konzession verlängern, was ich nach ablauf dieser auch nicht mehr tun werde. Diese Branche ist nicht mehr die die ich anfang der neunziger kennengelernt habe. Immer mehr Bestimmungen und Verordnungen die einem das leben nur noch schwerer machen und ich möchte nicht wissen was noch so alles auf die Taxibranche zukommt. Allen die noch viele Jahre bis zur Rente haben wünsche ich viel Spaß und sucht euch teilweise schon mal neue Jobs.
Gruß Fauli
PS. Jeder der denkt das Uber und co bald Geschichte sind dem kann ich nur sagen, träumt weiter. Das böse erwachen dürfte mit dem Freihandels und Dienstleistungsabkommen kommen.
Re: klage gegen kreditkarten-annahmepflicht
Die erlassene Verordnung meint sicher gute und richtige Sachen, hat aber ganz eindeutig Schwächen. Hier ist sie erst einmal:
http://www.funk-taxi-berlin.de/public/S ... tgelte.pdf
Ich befürworte unter dem Strich diese Verordnung, weil die Vorteile die Nachteile überwiegen, zumal derjenige die Musik bezahlt, der sie bestellt. Die Verordnung über Beförderungsentgelte sieht in Berlin ein Zuschlag für bargeldlose Fahrten von 1,50 € vor.
Ich bin aber nicht unbedingt dafür, Kreditkartengesellschaften und Banken per Verordnung Geschäft zu verschaffen. Es ist auch fraglich, welche Kreditkarten gängig sind, und welche nicht. Wer soll das im Zweifel entscheiden? Und dann gibt es noch die Situation, dass ich ohne funktionstüchtiges Abrechnungssystem gar nicht fahren darf, wie Fauli bereits richtig beschrieb.
So gut wie alle Kreditkartenzahler sind bis dato in Berlin zu ihrem Taxi gekommen. Für diejenigen Unternehmer, die Kartenakzeptanz schon immer anbieten, fällt ein Wettbewerbsvorteil weg. Deswegen hätte eine Akzeptanz meinetwegen gerne weiterhin freiwillig bleiben können.
Wenn jemand die Verpflichtung zur Akzeptanz von Kreditkarten wegklagen will, liegt das bestimmt nicht daran, dass der Kläger keine Zeitstempel zu seinen Aufträgen mag. Davon gehe ich jedenfalls aus. Wir haben durchweg anständige Staatsbürger in den Reihen der Berliner Taxiunternehmer und -fahrer, habe ich gehört.
http://www.funk-taxi-berlin.de/public/S ... tgelte.pdf
Ich befürworte unter dem Strich diese Verordnung, weil die Vorteile die Nachteile überwiegen, zumal derjenige die Musik bezahlt, der sie bestellt. Die Verordnung über Beförderungsentgelte sieht in Berlin ein Zuschlag für bargeldlose Fahrten von 1,50 € vor.
Ich bin aber nicht unbedingt dafür, Kreditkartengesellschaften und Banken per Verordnung Geschäft zu verschaffen. Es ist auch fraglich, welche Kreditkarten gängig sind, und welche nicht. Wer soll das im Zweifel entscheiden? Und dann gibt es noch die Situation, dass ich ohne funktionstüchtiges Abrechnungssystem gar nicht fahren darf, wie Fauli bereits richtig beschrieb.
So gut wie alle Kreditkartenzahler sind bis dato in Berlin zu ihrem Taxi gekommen. Für diejenigen Unternehmer, die Kartenakzeptanz schon immer anbieten, fällt ein Wettbewerbsvorteil weg. Deswegen hätte eine Akzeptanz meinetwegen gerne weiterhin freiwillig bleiben können.
Wenn jemand die Verpflichtung zur Akzeptanz von Kreditkarten wegklagen will, liegt das bestimmt nicht daran, dass der Kläger keine Zeitstempel zu seinen Aufträgen mag. Davon gehe ich jedenfalls aus. Wir haben durchweg anständige Staatsbürger in den Reihen der Berliner Taxiunternehmer und -fahrer, habe ich gehört.
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Re: klage gegen kreditkarten-annahmepflicht
taxipost hat geschrieben:§51 pbefg
genau richtig, das ist die berechtigung der bef.ent.verord.
aus §51 lässt sich aber keine kreditkarten-annahmepflicht ableiten.
zahlungsweise ist nicht= zahlungsart.
Zahlungsweise meint sowohl die zeitliche Abfolge, wie auch die Art der Zahlung. Der Gesetzgeber wird hier kaum im Sinn gehabt haben, Taxikunden einen Zeitrahmen für ihre Zahlungsverpflichtung einzuräumen. Vielmehr wird er an alternative Bezahlsysteme gedacht haben, zu denen ja nicht nur Kreditkarten gehören, denkbar sind auch Coupons, oder Bedarfsscheine der Sozialämter. Aus meiner Sicht ist der 51er hier eindeutig anzuwenden. Die Vertragsfreiheit bleibt durch die Unbestimmtheit der zu wählenden Kreditkartenunternehmen m.E. ebenfalls gewahrt.
Bezeichnend ist hier reasoners Schlußbemerkung, die mit dem Betonpfosten mal wieder voll ins Auge trifft.
Zuletzt geändert von am am 24.02.2015, 16:12, insgesamt 1-mal geändert.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.
Re: klage gegen kreditkarten-annahmepflicht
reasoner hat geschrieben: Ich bin aber nicht unbedingt dafür, Kreditkartengesellschaften und Banken per Verordnung Geschäft zu verschaffen. Und dann gibt es noch die Situation, dass ich ohne funktionstüchtiges Abrechnungssystem gar nicht fahren darf, wie Fauli bereits richtig beschrieb.
Für diejenigen Unternehmer, die Kartenakzeptanz schon immer anbieten, fällt ein Wettbewerbsvorteil weg. Deswegen hätte eine Akzeptanz meinetwegen gerne weiterhin freiwillig bleiben können.
Seit Einführung des Mindestlohngesetz sollte sich ein seriöser Unternehmer sowieso Gedanken machen, ob es wirtschaftlich nicht besser ist Kartenzahlung anzubieten. Meine Meinung.
Dass die Masse an Taxen wächst, die diese Aufträge bekommt, war zu erwarten. Jeder will von seiner Arbeit leben.
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Re: klage gegen kreditkarten-annahmepflicht
Mmh, gehört haben wir schon ganz viel, aber wann hast Du das letzte Mal einen getroffenreasoner hat geschrieben: Wir haben durchweg anständige Staatsbürger in den Reihen der Berliner Taxiunternehmer und -fahrer, habe ich gehört.
... und jeden Tag ein bißchen besser
Re: klage gegen kreditkarten-annahmepflicht
@am
dann kannst du scheinbar hellsehen.
vielleicht ist aber einfach dein horizont nicht weit genug.
was ist zb. mit krankenkassen, sondervereinbarungen, etc.
es spiel aber keine rolle was im §51 gemeint war,
weil die aufzählung sowieso nicht abschliessend ist.
kreditkarten machen arbeit.
es ist zusätzliche arbeit die keinen gewinn erwirtschaftet.
von januar bis november liess ich mir die arbeit noch gefallen.
im dezember war kreditkarten-annahme per anweisung verboten.
ich stelle mich im januar nicht für 10 cent hin und rechne dezember-karten aus dem jahresumsatz aus.
10 cent bleiben vom 1,50 zuschlag übrig.
dazu kommt jetzt die überwachnung der gerät-funktionsfähigkeit.
die berliner verkehrsbetriebe (bvg) sind nicht verpflichet beträge über 10,- wechseln zu müssen, das bei einem ticketpreis von 2,70.
ich teile taxifahrer immer in 2 gruppen ein, die blöden und die faulen.
die blöden, weil sie zu blöd waren etwas anständiges zu lernen und es blieb nur noch das taxi und dann die faulen, die zu faul waren etwas anständiges zu lernen.
ich versuche jede unnötige arbeit zu vermeiden.
ich sehe aber, es macht keinen sinn mit blinden über die farben zu quatschen.
ich hoffe, daimler lässt seine beziehungen spielen und in 5 jahren muss jedes taxi ein MB sein. dann werde ich auch sagen, ich kaufe seit 20 jahren nur daimler.
Was für ein auto fährst du, Wattwurm?
dann kannst du scheinbar hellsehen.
vielleicht ist aber einfach dein horizont nicht weit genug.
was ist zb. mit krankenkassen, sondervereinbarungen, etc.
es spiel aber keine rolle was im §51 gemeint war,
weil die aufzählung sowieso nicht abschliessend ist.
kreditkarten machen arbeit.
es ist zusätzliche arbeit die keinen gewinn erwirtschaftet.
von januar bis november liess ich mir die arbeit noch gefallen.
im dezember war kreditkarten-annahme per anweisung verboten.
ich stelle mich im januar nicht für 10 cent hin und rechne dezember-karten aus dem jahresumsatz aus.
10 cent bleiben vom 1,50 zuschlag übrig.
dazu kommt jetzt die überwachnung der gerät-funktionsfähigkeit.
die berliner verkehrsbetriebe (bvg) sind nicht verpflichet beträge über 10,- wechseln zu müssen, das bei einem ticketpreis von 2,70.
ich teile taxifahrer immer in 2 gruppen ein, die blöden und die faulen.
die blöden, weil sie zu blöd waren etwas anständiges zu lernen und es blieb nur noch das taxi und dann die faulen, die zu faul waren etwas anständiges zu lernen.
ich versuche jede unnötige arbeit zu vermeiden.
ich sehe aber, es macht keinen sinn mit blinden über die farben zu quatschen.
ich hoffe, daimler lässt seine beziehungen spielen und in 5 jahren muss jedes taxi ein MB sein. dann werde ich auch sagen, ich kaufe seit 20 jahren nur daimler.
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Re: klage gegen kreditkarten-annahmepflicht
Vielleicht gewöhnst Du Dir gleich wieder einen anderen Ton an, dann wird es auch was mit der Meinungsbildung.taxipost hat geschrieben:@am
dann kannst du scheinbar hellsehen.
vielleicht ist aber einfach dein horizont nicht weit genug.
Darüber hinaus googel doch bitte mal den Begriff Zahlungsweise, damit wenigstens in dem Punkt klar ist, dass ein Bezug zum PBefG herzustellen ist.
Weiterhin ist Dein Kostenargument nicht schlüssig, da Berlin euch bereits heute für jede bargeldlose Zahlung 1,50€ Zuschlag gewährt. Du musst den Mehraufwand für eine Transaktion dann schon genau beziffern. Hast Du die Zahlen parat, würde mich interessieren.
Wir haben hier im Forum im Laufe der Jahre schon die ein oder andere gerichtliche Gesetzesinterpretation zur Kenntnis nehmen dürfen, nicht zuletzt wurde in Hamburg eben genau mit dem Blick auf die Beratungsprotokolle zur Entstehung des Fahrpersonalgesetzes ein gerichtlicher Vergleich zwischen einem unserer User und dem dortigen Amt für Arbeitsschutz erzielt. Das hat also wenig mit Hellseherei zu tun. Der Versuch, dahinter zu blicken, was der Gesetzgeber im Einzelfall gewollt haben könnte, kann also nicht schaden.
Last but not least halte ich es in Anbetracht von MyTaxi (sofern man nicht für mt fährt), Uber und Co für fahrlässig, auf ein bargeldloses Zahlungssystem zu verzichten. Solltest Du Dich mit ein paar weiteren Unternehmer in dieser Sache durchsetzen können, was ja nie ausgeschlossen wäre, dann wird das einen weiteren fatalen Imageverlust und zwar für das gesamte deutsche Taxigewerbe nach sich ziehen.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.
Re: klage gegen kreditkarten-annahmepflicht
Harte Worte. Weil man sich ein wenig mehr nach dem Kunden orientiert, gilt man gleich als blöd?taxipost hat geschrieben: ich teile taxifahrer immer in 2 gruppen ein, die blöden und die faulen.
Mir geht es nicht unbedingt um ein Wettbewerbsvorteil, ganz einfach, weil es genügend Taxifahrer gibt, die das ebenso machen.
Der Wandel der Zeit brachte Touristen für Berlin mit sich. Wie war das denn damals, als die Mauer noch stand. Hatte Berlin Touristen aus aller Welt?
Re: klage gegen kreditkarten-annahmepflicht
@am
ich bin für deine eingeschränkte sichtweise nicht verantwortlich.
du selber hat geschrieben,
zitat sinngemäss
"...der gesetzgeber wird mit zahlungsweise die zahlungsart gemeint haben..."
das ist keine tatsachenbehauptung sondern eine vermuttung.
diese vermuttung bringst du trotzdem ich vorher darauf hingewissen,
dass ich mich mit der bedeutung nicht lange aufhalten möchte,
weil §51 nicht abschliessend ist.
ich habe bereits am anfang dieses threads geschrieben,
dass ich keine debatte über kreditkarten-annahmepflicht beabsichtige.
ich wäre dir also dankbar, wenn du meine bitte respektierst.
ferner bist du aus berliner sicht in einer kleinstadt zuhause,
ja ich war schon in lübeck,
und bist von diesem problem also nicht direkt betroffen.
ich habe diesen thread im berliner forum reingesetzt und das nicht ohne grund.
du hast deine meinung jetzt geäussert,
ich habe sie wahrgenommen und
als nutzlos eingestuft.
trotzdem danke ich dir für deine mühe.
kurz zu 1,50 = 10 cent
jede kreditkartenzahlung muss separat gebucht werden und spricht min. 5 konten an. am jahresende müssen evtl. forderungen in nächste jahr gebucht werden.
zusätzlich fallen für cc-transaktionen gebühren an.
bei einer fahrt von 20,10 inkl. 1,50 bleiben von den 1,50 ca. 40 cent übrig.
jetzt bitte nicht mit billigeren systemen anfangen, das interessiert nicht.
jetzt kommt der aufwand in der buchhaltung, belegsicherung, aufbewahrungspflichten+kosten, etc.
ich möchte hier keine referate halten, daher fasse ich mich kurz:
kreditkarten machen unnütze, unentgeltliche zusätzliche arbeit.
man kann natürlich ao, ustg, bdsg, ... vergessen, dann ist die cc-zahlung kein ding.
ich bin für deine eingeschränkte sichtweise nicht verantwortlich.
du selber hat geschrieben,
zitat sinngemäss
"...der gesetzgeber wird mit zahlungsweise die zahlungsart gemeint haben..."
das ist keine tatsachenbehauptung sondern eine vermuttung.
diese vermuttung bringst du trotzdem ich vorher darauf hingewissen,
dass ich mich mit der bedeutung nicht lange aufhalten möchte,
weil §51 nicht abschliessend ist.
ich habe bereits am anfang dieses threads geschrieben,
dass ich keine debatte über kreditkarten-annahmepflicht beabsichtige.
ich wäre dir also dankbar, wenn du meine bitte respektierst.
ferner bist du aus berliner sicht in einer kleinstadt zuhause,
ja ich war schon in lübeck,
und bist von diesem problem also nicht direkt betroffen.
ich habe diesen thread im berliner forum reingesetzt und das nicht ohne grund.
du hast deine meinung jetzt geäussert,
ich habe sie wahrgenommen und
als nutzlos eingestuft.
trotzdem danke ich dir für deine mühe.
kurz zu 1,50 = 10 cent
jede kreditkartenzahlung muss separat gebucht werden und spricht min. 5 konten an. am jahresende müssen evtl. forderungen in nächste jahr gebucht werden.
zusätzlich fallen für cc-transaktionen gebühren an.
bei einer fahrt von 20,10 inkl. 1,50 bleiben von den 1,50 ca. 40 cent übrig.
jetzt bitte nicht mit billigeren systemen anfangen, das interessiert nicht.
jetzt kommt der aufwand in der buchhaltung, belegsicherung, aufbewahrungspflichten+kosten, etc.
ich möchte hier keine referate halten, daher fasse ich mich kurz:
kreditkarten machen unnütze, unentgeltliche zusätzliche arbeit.
man kann natürlich ao, ustg, bdsg, ... vergessen, dann ist die cc-zahlung kein ding.
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Re: klage gegen kreditkarten-annahmepflicht
Par. 51 PBefG spricht sicher für die Möglichkeit, Kreditkartenakzeptanz berhördlicherseits verordnen zu können. Das stärkste Gegenargument liefert die BOKraft in den Par. 25 folgende. Dort steht, wie ein Taxi beschaffen sein muss, und dort findet sich eben nichts von einem Kartensystem, was vorgehalten werden muss. Dann könnte man allenfalls noch die verfassungsrechtlich verankerte freie Berufsausübung bemühen.
Insgesamt sehe ich wenig Chancen, diese Verordnung rechtlich anzugreifen. Ich halte es auch nicht für sinnvoll, weil man das Argument, man greife damit auch eine kundenfreundliche Regelung an, gar nicht vernünftig entkräften kann.
Insgesamt sehe ich wenig Chancen, diese Verordnung rechtlich anzugreifen. Ich halte es auch nicht für sinnvoll, weil man das Argument, man greife damit auch eine kundenfreundliche Regelung an, gar nicht vernünftig entkräften kann.
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Re: klage gegen kreditkarten-annahmepflicht
Ich denke, weder ein PBefG noch eine TaxO können ein Bundesbankgesetz aushebeln, in dem nun mal festgelegt ist, das einzig und allein Scheine und Münzen in Euro und wirklich nix anderes gesetzliches Zahlungsmittel in der Bundesrepublik Deutschland sind. Aber nun gut, vielleicht ist auch dies in Berlin anders!?
Wie viele andere auch, denke ich, dass Kartenzahlung auch in einer Taxe eine Selbstverständlichkeit sein sollte, aber sowas geht in meinen Augen gar nicht. Hatte jetzt am Mittwoch beispielsweise ein nettes Problem: € 11,50 mit Karte, eigentlich kein Problem. Ich tippe fleissig auf meinem DBG-X 700, leider passiert auf meinem Ingenico-Kartenlesegerät nichts, auf Nachfrage bei meiner Zentrale hat Kartenprovider/Zentrale/fms -wer tatsächlich ist letztendlich auch egal!- leider zur Zeit ein paar technische Engpässe, und nun???? In Berlin würde ich in Zukunft als Kunde achselzuckend aus der Taxe steigen und mir denken: Hat er halt Pech gehabt!
Wie viele andere auch, denke ich, dass Kartenzahlung auch in einer Taxe eine Selbstverständlichkeit sein sollte, aber sowas geht in meinen Augen gar nicht. Hatte jetzt am Mittwoch beispielsweise ein nettes Problem: € 11,50 mit Karte, eigentlich kein Problem. Ich tippe fleissig auf meinem DBG-X 700, leider passiert auf meinem Ingenico-Kartenlesegerät nichts, auf Nachfrage bei meiner Zentrale hat Kartenprovider/Zentrale/fms -wer tatsächlich ist letztendlich auch egal!- leider zur Zeit ein paar technische Engpässe, und nun???? In Berlin würde ich in Zukunft als Kunde achselzuckend aus der Taxe steigen und mir denken: Hat er halt Pech gehabt!
Re: klage gegen kreditkarten-annahmepflicht
Ich werde nicht deinetwegen groß rumrecherchieren, Arne, deshalb nur folgende Einschätzung:
Gesetzliches Zahlungsmittel ist in Deutschland der €, was besagt, dass ich für die Bezahlung meiner Leistung Bargeld akzeptieren MUSS, mehr nicht.
Unbare Bezahlung ist in vielen Bereichen des täglichen Lebens üblich, mitunter sogar vorgeschrieben, bspw. bei Löhnen oder Mieten.
Das Argument: 'nur Bares ist Wahres' bringt uns hier meiner Meinung nach nicht weiter.
Gesetzliches Zahlungsmittel ist in Deutschland der €, was besagt, dass ich für die Bezahlung meiner Leistung Bargeld akzeptieren MUSS, mehr nicht.
Unbare Bezahlung ist in vielen Bereichen des täglichen Lebens üblich, mitunter sogar vorgeschrieben, bspw. bei Löhnen oder Mieten.
Das Argument: 'nur Bares ist Wahres' bringt uns hier meiner Meinung nach nicht weiter.
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Re: klage gegen kreditkarten-annahmepflicht
In solch einem äußerst seltenen Fall können wir doch bei Kreditkarten einen handschriftlichen Ersatzbeleg/Quittung verfassen mit Daten der Kreditkarte und Unterschrift des Kunden...also zumindest klappte das bei mir bis jetzt immer so...arne13 hat geschrieben:...
Wie viele andere auch, denke ich, dass Kartenzahlung auch in einer Taxe eine Selbstverständlichkeit sein sollte, aber sowas geht in meinen Augen gar nicht. Hatte jetzt am Mittwoch beispielsweise ein nettes Problem: € 11,50 mit Karte, eigentlich kein Problem. Ich tippe fleissig auf meinem DBG-X 700, leider passiert auf meinem Ingenico-Kartenlesegerät nichts, auf Nachfrage bei meiner Zentrale hat Kartenprovider/Zentrale/fms -wer tatsächlich ist letztendlich auch egal!- leider zur Zeit ein paar technische Engpässe, und nun???? In Berlin würde ich in Zukunft als Kunde achselzuckend aus der Taxe steigen und mir denken: Hat er halt Pech gehabt!
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Dura lex, sed lex.
Re: klage gegen kreditkarten-annahmepflicht
Dann mach dich mal schlau, mit dem neuen System geht dieses Prozedere ganz eindeutig nicht mehr. Entweder es geht ONLINE oder halt nicht!SindSieFrei? hat geschrieben:In solch einem äußerst seltenen Fall können wir doch bei Kreditkarten einen handschriftlichen Ersatzbeleg/Quittung verfassen mit Daten der Kreditkarte und Unterschrift des Kunden...also zumindest klappte das bei mir bis jetzt immer so...
LG
Schade!reasoner hat geschrieben:Ich werde nicht deinetwegen groß rumrecherchieren, Arne, deshalb nur folgende Einschätzung:
Sehr verkürzte Darstellung:reasoner hat geschrieben:Gesetzliches Zahlungsmittel ist in Deutschland der €, was besagt, dass ich für die Bezahlung meiner Leistung Bargeld akzeptieren MUSS, mehr nicht.
Unbare Bezahlung ist in vielen Bereichen des täglichen Lebens üblich, mitunter sogar vorgeschrieben, bspw. bei Löhnen oder Mieten.
Das Argument: 'nur Bares ist Wahres' bringt uns hier meiner Meinung nach nicht weiter.
Gesetzliches Zahlungsmittel in Deutschland sind Banknoten und Münzen in Euro, und zur Zeit nichts anderes. Diese müssen akzeptiert werden, was jetzt in Berlin hinzu kommen soll, sind Kartenzahlungen, zumindest aus Sicht des Taxifahrers. Privatrechtlich kann man alles mögliche vereinbaren, auch den Ausschluss von Bargeld oder meinetwegen auch die Nummer in der Besenkammer. Ob dieses privatrechtliche auch über eine Taxenordnung funktioniert, dürfte die interessante Frage sein? Ich bezweifel dies ernsthaft!
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Re: klage gegen kreditkarten-annahmepflicht
@taxipost
Wie ich schon schrieb, eine Berliner Entscheidung in dieser Sache hat Vorbildcharakter und somit Auswirkungen auf's ganze Gewerbe, es ist nur scheinbar ein Provinzproblem aus der Mitte Brandenburgs, auch wenn Du es dafür hältst.
Du wirst also mit einer öffentlichen Diskussion leben müssen.
Ich möchte im übrigen keinen Vortrag, sondern aus echtem Interesse wissen, was Dich eine unbare Transaktion kostet, denn wie es scheint, ist der Aufwand Dein Hauptargument dagegen und einzig stichhaltiges Argument, so denn belegt.
Wie ich schon schrieb, eine Berliner Entscheidung in dieser Sache hat Vorbildcharakter und somit Auswirkungen auf's ganze Gewerbe, es ist nur scheinbar ein Provinzproblem aus der Mitte Brandenburgs, auch wenn Du es dafür hältst.
Du wirst also mit einer öffentlichen Diskussion leben müssen.
Ich möchte im übrigen keinen Vortrag, sondern aus echtem Interesse wissen, was Dich eine unbare Transaktion kostet, denn wie es scheint, ist der Aufwand Dein Hauptargument dagegen und einzig stichhaltiges Argument, so denn belegt.
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Re: klage gegen kreditkarten-annahmepflicht
Nun, mit demselben Argument der Privatrechtlichkeit könnte man gegen die Tarifpflicht argumentieren. Dennoch hat sie seit Ewigkeiten bestand.arne13 hat geschrieben: Dann mach dich mal schlau, mit dem neuen System geht dieses Prozedere ganz eindeutig nicht mehr. Entweder Ob dieses privatrechtliche auch über eine Taxenordnung funktioniert, dürfte die interessante Frage sein? Ich bezweifel dies ernsthaft!
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.
Re: klage gegen kreditkarten-annahmepflicht
Hääää????? Irgendwas ist beim zitieren schief gelaufen?
Ich rede davon, ob du einen Annahmezwang von bargeldlosen Zahlungen über eine eine Tarifordung herstellen kannst, obwohl es ein Bundesbankgesetz gibt, dass ausdrücklich regelt, dass dieser Annahmezwang nur für Banknoten und Münzen existiert! Und nochmal, nur um nicht mißverstanden zu werden:
Ich bin ein großer Fan von bargeldlosen Zahlungen! Aber einen Zwang bei Systemen, bei denen kein Anbieter eine 100%ige Verfügbarkeit garantiert bzw. garantieren kann, ist in meinen Augen ein unglaublicher Schwachfug!
Ich rede davon, ob du einen Annahmezwang von bargeldlosen Zahlungen über eine eine Tarifordung herstellen kannst, obwohl es ein Bundesbankgesetz gibt, dass ausdrücklich regelt, dass dieser Annahmezwang nur für Banknoten und Münzen existiert! Und nochmal, nur um nicht mißverstanden zu werden:
Ich bin ein großer Fan von bargeldlosen Zahlungen! Aber einen Zwang bei Systemen, bei denen kein Anbieter eine 100%ige Verfügbarkeit garantiert bzw. garantieren kann, ist in meinen Augen ein unglaublicher Schwachfug!
Re: klage gegen kreditkarten-annahmepflicht
Korrekt!!
Als myTaxi-Teilnehmer mit iPhone ist mir mit dem Update auf iOS 7 die Kartenzahlung um die Ohren geflogen. Apple möchte nämlich zukünftig "applepay" durchsetzen. Also erkennt nun mein iPhone das Kartenlesegerät nicht mehr! Die Verpflichtung zu einer Technik, deren Funktionieren ich gar nicht gewährleisten kann, ist schlicht hirnrissig!
Poorboy
Als myTaxi-Teilnehmer mit iPhone ist mir mit dem Update auf iOS 7 die Kartenzahlung um die Ohren geflogen. Apple möchte nämlich zukünftig "applepay" durchsetzen. Also erkennt nun mein iPhone das Kartenlesegerät nicht mehr! Die Verpflichtung zu einer Technik, deren Funktionieren ich gar nicht gewährleisten kann, ist schlicht hirnrissig!
Poorboy
Re: klage gegen kreditkarten-annahmepflicht
... wie am Mannheimer Hauptbahnhof. Da fährt man zum Aussteigenlasen in einer Tiefgarage vor, dirket am Bahnsteig-Verbindungsgang, feine Sache. Nur - dort funktioniert das Funk-basierte Abrechnungssystem nicht mehr ... !arne13 hat geschrieben:leider zur Zeit ein paar technische Engpässe
Zu meinem Glück hatten die Fahrgäste genügend Bargeld dabei. Nach Wiedererreichen der Oberfläche allerdings wurde der Zahlvorgang erfolgreich weitergeführt ... musste dann erst mal nachlesen wie eine Stornierung funktoniert ...