Das sollte nicht das Problem des Kunden sein. Die Wettbewerbszentrale nimmt die Beschwerde des Kunden in jedem Fall ernst und geht dieser auch nach.Yes hat geschrieben:Die Wettbewerbszentrale und andere Abmahnvereine gehen aber gegen die Unternehmer vor, die man ja nun kaum für die Rechtsunsicherheit verantwortlich machen kann.
[€€€] Kreditkartenzahlung
Re: [Zuschläge] Verbotene Gebühren
Re: [Zuschläge] Verbotene Gebühren
Einfach die Kommunalaufsicht um eine Überprüfung der Verordnung bitten. Da braucht's keinen Anwalt, eine Vorsprache langt.
Re: [Zuschläge] Verbotene Gebühren
Das ist aber Aufgabe der betroffenen Taxizentralen insbesondere wegen der nunmehr bekannten neuen seit 13.01.2018 geltenden Gesetzgebung.sivas hat geschrieben:Einfach die Kommunalaufsicht um eine Überprüfung der Verordnung bitten. Da braucht's keinen Anwalt, eine Vorsprache langt.
Die Stadt Koeln hat schnell und Gesetzes konform reagiert, Duesseldorf hat meiner Meinung nach mehr als halbherzig http://www.taxiforum.de/forum/viewtopic ... 45#p227145 gehandelt, viele andere Städte und Gemeinden haben noch Handlungsbedarf.
Zuletzt geändert von TaxiBabsi am 24.01.2018, 10:32, insgesamt 3-mal geändert.
Re: [Zuschläge] Verbotene Gebühren
Jedermann kann bei der Kommunalaufsicht um Überprüfung einer Gemeindeverordnung bitten.
Ich bin seinerzeit einfach aufs Regierungspräsidium gegangen und hab gesagt: "Ich möchte gern zur Kommunalaufsicht". Ein paar Wochen später war die Verordnung geändert.
Interessant ist die Frage, ob eine Verordnung als Ganzes ungültig ist, wenn nur ein Teil davon geltendem Recht widerspricht.
http://www.brd.nrw.de/kommunalaufsicht_ ... /index.jsp
Bzgl. Düsseldorf einfach die Doris anrufen: 0211 475-2746
Ich bin seinerzeit einfach aufs Regierungspräsidium gegangen und hab gesagt: "Ich möchte gern zur Kommunalaufsicht". Ein paar Wochen später war die Verordnung geändert.
Interessant ist die Frage, ob eine Verordnung als Ganzes ungültig ist, wenn nur ein Teil davon geltendem Recht widerspricht.
https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_int ... index.htmlDie Schwerpunkte der Arbeit der Kommunalaufsicht bilden die Rechtsaufsicht und die Finanzaufsicht.
http://www.brd.nrw.de/kommunalaufsicht_ ... /index.jsp
Bzgl. Düsseldorf einfach die Doris anrufen: 0211 475-2746
Zuletzt geändert von sivas am 24.01.2018, 11:04, insgesamt 4-mal geändert.
Re: [Zuschläge] Verbotene Gebühren
Eine einfachere und schnellere und vor allem auch wirkungsvolle Beschwerdemoeglichkeit als die der geposteten Online-Beschwerde bei der Wettbewerbszentrale gibt es nicht unter Berücksichtigung des niedrigen Streitwertes in Hoehe von 1 bis 3 Euro je nach Stadt bzw. Gemeinde. Wahrscheinlich wuerde kein Kunde außer vielleicht Sascha bei der Kommunalaufsicht persönlich vorstellig werden wegen solch einem geringen Betrag.sivas hat geschrieben:Jedermann kann bei der Kommunalaufsicht um Überprüfung einer Gemeindeverordnung bitten.
Ich bin seinerzeit einfach aufs Regierungspräsidium gegangen und hab gesagt: "Ich möchte gern zur Kommunalaufsicht". Ein paar Wochen später war die Verordnung geändert.
Interessant ist die Frage, ob eine Verordnung als Ganzes ungültig ist, wenn nur ein Teil davon geltendem Recht widerspricht.https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_int ... index.htmlDie Schwerpunkte der Arbeit der Kommunalaufsicht bilden die Rechtsaufsicht und die Finanzaufsicht.
http://www.brd.nrw.de/kommunalaufsicht_ ... /index.jsp
Zuletzt geändert von TaxiBabsi am 24.01.2018, 11:00, insgesamt 2-mal geändert.
Re: [Zuschläge] Verbotene Gebühren
Es geht doch nicht um einen geringen Geldbetrag, es geht um die Rechtmässigkeit einer Gemeindeverordnung !
Re: [Zuschläge] Verbotene Gebühren
Wir sehen dies aus verschieden Blickwinkeln, mir geht es um unsere Kunden und fuer diesen geht es bei einer Fahrt mit Kreditkartenzahlung um 1 bis 3 Euro.sivas hat geschrieben:Es geht doch nicht um einen geringen Geldbetrag, es geht um die Rechtmässigkeit einer Gemeindeverordnung !
Zuletzt geändert von TaxiBabsi am 24.01.2018, 11:15, insgesamt 1-mal geändert.
Re: [Zuschläge] Verbotene Gebühren
Dann solidarisiere dich doch mit Deinen Kunden ... damit wirst Du das Grundproblem aber nicht lösen.
Re: [Zuschläge] Verbotene Gebühren
Schon wer angerufen ? >> Doris: 0211 475-2746 vermutlich Amtsrätin.
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Re: [Zuschläge] Verbotene Gebühren
Es sei denn unser Androgynum ist selbst nur Kunde. Sascha 2. Oder seine von ihm ausgehaltene Lebensgefährten. Die muss ja mindestens genauso viel Langeweile haben. Die beiden sind ja unzertrennbar.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.
Re: [Zuschläge] Verbotene Gebühren
Unterstellungen (“ausgehaltene Lebensgefährtin”) und themenfremde Inhalte ueber Moos (Mannweibiges Streifensternmoos) vom hiesigen Fachforummoderator sind der Sache und dem Thema “Verbotene Zuschlaege” nicht dienlich.am hat geschrieben:Es sei denn unser Androgynum ist selbst nur Kunde. Sascha 2. Oder seine von ihm ausgehaltene Lebensgefährten. Die muss ja mindestens genauso viel Langeweile haben. Die beiden sind ja unzertrennbar.
Zuletzt geändert von TaxiBabsi am 24.01.2018, 13:28, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: [Zuschläge] Verbotene Gebühren
Dann wäre ich dir dankbar für dienliche, uns im Thema weiterbringende Beiträge und nicht die zehnte Aufarbeitung ein und derselben Pressemitteilung oder DPA Meldung.
Eine hohe Beitragsfrequenz spricht nicht für Qualität und gleich gar nicht für Recht in der Sache. Du solltest das thema mal einige Zeit ruhen lassen, bis es erste, bestätigte Tarifänderungen gibt. Die für, Köln war es wohl, angekündigte wäre eine solche Meldung. Sie genugt dann hier als Meldung genau 1 Mal.
Eine hohe Beitragsfrequenz spricht nicht für Qualität und gleich gar nicht für Recht in der Sache. Du solltest das thema mal einige Zeit ruhen lassen, bis es erste, bestätigte Tarifänderungen gibt. Die für, Köln war es wohl, angekündigte wäre eine solche Meldung. Sie genugt dann hier als Meldung genau 1 Mal.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.
Re: [Zuschläge] Verbotene Gebühren
http://www.taxiforum.de/forum/viewtopic ... 71#p226671am hat geschrieben:Dann wäre ich dir dankbar für dienliche, uns im Thema weiterbringende Beiträge und nicht die zehnte Aufarbeitung ein und derselben Pressemitteilung oder DPA Meldung.
Eine hohe Beitragsfrequenz spricht nicht für Qualität und gleich gar nicht für Recht in der Sache. Du solltest das thema mal einige Zeit ruhen lassen, bis es erste, bestätigte Tarifänderungen gibt. Die für, Köln war es wohl, angekündigte wäre eine solche Meldung. Sie genugt dann hier als Meldung genau 1 Mal.
Qualität?
Eine muendliche Befragung eines Anwalts ist dann aber Deine ureigene Qualität.
Zuletzt geändert von TaxiBabsi am 24.01.2018, 14:10, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: [Zuschläge] Verbotene Gebühren
Das hat auch ein klein wenig etwas mit Beitragsfrequenz zu tun. Stefans Beitrag brachte immerhin einen weiteren Betrachtungswinkel in die Diskussion.
Dein Ziel hingegen ist es, das Forum mit einseitig beeinflussenden und halbwahren Überschriften und Inhalten vollzuspammen und die Meinungsführerschaft an dich zu ziehen. Du bist nicht an einer Klärung aus Sicht jemandes, der vom Taxifahren lebt interessiert, sondern daran, neoliberal marktradikales, gegen das Taxigewerbe Gerichtetes zu verbreiten. Dein Interesse liegt überall, nur nicht in einem modernisierten, zukunftsfähigen Taxigewerbe, von dem Menschen leben können.
Du kannst dich gerne auf diese Diskussion mit mir einlassen und wir werden einige Wochen mit steigenden Zugriffszahlen und viel Popcorn belohnt. Soll mir Recht sein, denn die Themen, die dich antreiben, werden dann nicht mehr wahrgenommen.
Du kannst dich aber auch einfach an das halten, was ich dir nun achon einige Male angeraten habe. Da haben wir dann beide was davon.
Dein Ziel hingegen ist es, das Forum mit einseitig beeinflussenden und halbwahren Überschriften und Inhalten vollzuspammen und die Meinungsführerschaft an dich zu ziehen. Du bist nicht an einer Klärung aus Sicht jemandes, der vom Taxifahren lebt interessiert, sondern daran, neoliberal marktradikales, gegen das Taxigewerbe Gerichtetes zu verbreiten. Dein Interesse liegt überall, nur nicht in einem modernisierten, zukunftsfähigen Taxigewerbe, von dem Menschen leben können.
Du kannst dich gerne auf diese Diskussion mit mir einlassen und wir werden einige Wochen mit steigenden Zugriffszahlen und viel Popcorn belohnt. Soll mir Recht sein, denn die Themen, die dich antreiben, werden dann nicht mehr wahrgenommen.
Du kannst dich aber auch einfach an das halten, was ich dir nun achon einige Male angeraten habe. Da haben wir dann beide was davon.
Re: [Zuschläge] Verbotene Gebühren
Ich diskutiere nicht mit Dir, bin auch nicht daran interessiert den Kunden das Geld aus der Tasche ziehen.
Es geht in diesem Thread um verbotene Zuschlaege im Taxigewerbe und hier insbesondere um das am 13. Januar 2018 in Kraft getretene Umsetzungsgesetz PSD2 und den neugeschaffenen § 270a BGB der die Entgelterhebung für die Nutzung bestimmter bargeldloser Zahlungsmittel reglementiert.
Es geht in diesem Thread um verbotene Zuschlaege im Taxigewerbe und hier insbesondere um das am 13. Januar 2018 in Kraft getretene Umsetzungsgesetz PSD2 und den neugeschaffenen § 270a BGB der die Entgelterhebung für die Nutzung bestimmter bargeldloser Zahlungsmittel reglementiert.
Zuletzt geändert von TaxiBabsi am 24.01.2018, 16:12, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: [Zuschläge] Verbotene Gebühren
Es geht darum, was du behauptest und nicht belegt ist.
Es geht auch darum, wie ein Taxiunternehmer Rechtssicherheit erlangen soll, wenn er sich an Verordnungen halten muss und ihm von dir Glauben gemacht werden soll, er könne sich Kraft eigenen Urteiles darüber hinwegsetzen.
Das ist jedoch mitnichten der Fall. Zwar hat Yes hier eine sachliche Basis geschaffen, aufgrund derer man zu einem eigenen Urteil gelangen könnte, nur kann auch dies eine rechtsverbindliche Anordnung der jeweiligen Genehmigungsbehörde nicht aufheben.
Die jeweilige Tarifordnung, sowie sonstige Verordnungen sind Auflagen, an die die Genehmigung für den Verkehr mit Taxen geknüpft ist. Da bedarf es schon ein wenig mehr als jemanden der behauptet, das Wohl der Konsumenten dieser Welt im Sinne zu haben. Und das auf eigenen Kosten.
Ich erinnere mal an das Kölner Urteil zu Fahrerausweisen. Da haben Behörden bundesweit von einen Tag auf den anderen reagiert. Warum ist das aktuell gerade nicht der Fall?
Es geht auch darum, wie ein Taxiunternehmer Rechtssicherheit erlangen soll, wenn er sich an Verordnungen halten muss und ihm von dir Glauben gemacht werden soll, er könne sich Kraft eigenen Urteiles darüber hinwegsetzen.
Das ist jedoch mitnichten der Fall. Zwar hat Yes hier eine sachliche Basis geschaffen, aufgrund derer man zu einem eigenen Urteil gelangen könnte, nur kann auch dies eine rechtsverbindliche Anordnung der jeweiligen Genehmigungsbehörde nicht aufheben.
Die jeweilige Tarifordnung, sowie sonstige Verordnungen sind Auflagen, an die die Genehmigung für den Verkehr mit Taxen geknüpft ist. Da bedarf es schon ein wenig mehr als jemanden der behauptet, das Wohl der Konsumenten dieser Welt im Sinne zu haben. Und das auf eigenen Kosten.
Ich erinnere mal an das Kölner Urteil zu Fahrerausweisen. Da haben Behörden bundesweit von einen Tag auf den anderen reagiert. Warum ist das aktuell gerade nicht der Fall?
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.
Re: [Zuschläge] Verbotene Gebühren
Hab der Doris grad mal 'ne Mail geschickt:
an: doris.binder-falck(at)brd.nrw.de
Betreff: Kommunale Rechtsaufsicht, hier: Widerspruch zwischen Gemeine- und Bundesrecht
Sehr geehrte Frau Binder-Falcke !
Das Taxigewerbe ist verunsichert.
Zum einen ist es verpflichtet, bei Kartenzahlung seinen Kunden einen Zuschlag für bargeldloses Zahlen in Rechnung zu stellen (https://www.duesseldorf.de/stadtrecht/3/33/33-202.html §2 Tarif (3): "Für Zahlungen mit Kredikarte wird ein Zuschlag von 2,00 EUR erhoben."),
Zum anderen ist doch genau dies seit 13. Januar 2018 verboten (https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__270a.html "Eine Vereinbarung, durch die der Schuldner verpflichtet wird, ein Entgelt ... zu entrichten, ist unwirksam.").
Nach welchem Recht sollen sie handeln ?
Ich bitte Sie, falls Sie diesen Widerspruch gleichfalls sehen, sich doch mit der Ihnen unterstellten normgebenden Stelle in Verbindung zu setzen, um eine Klärung herbeizuführen.
Mit freundlichen Grüßen
Re: [Zuschläge] Verbotene Gebühren
Gut gemacht.
Wer ist mit die “normgebende Stelle” gemeint?
Wer ist mit die “normgebende Stelle” gemeint?
Re: [Zuschläge] Verbotene Gebühren
indem ich einen Link auf eine Norm der Stadt Düsseldorf eingefügt habe, ebendiese.
Re: [Zuschläge] Verbotene Gebühren
eine sehr gute frage !am hat geschrieben:...
Ich erinnere mal an das Kölner Urteil zu Fahrerausweisen. Da haben Behörden bundesweit von einen Tag auf den anderen reagiert. Warum ist das aktuell gerade nicht der Fall?
vor allem
wenn man bedenkt,
dass die psd2 von 2015 ist.
zeit zur umsetzung ins nationalrecht 2 jahre.
zwei jahre !!!, KehrenTaxi.
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