foxit hat geschrieben: ↑27.11.2019, 18:34
@titanocen100:
Irgendwie solltest du vielleicht einmal für dich ganz alleine überlegen, ob das Taxifahren wirklich für dich der richtige Job ist.
Genau wegen solchen Fahrern wie dich verdeckt man ja bei der Auftragsvergabe die genaue Hausnummer und gibt zuerst nur einmal die Straße bekannt bis der Fahrer den Auftrag auch annimmt.
Fahrer die sich bei jeder Adresse aufregen und immer einen Grund finden die Tour gerade jetzt nicht anzunehmen (= Rosinenpicker) zerstören den Ruf der Taxler und der Zentralen.
Und deine Auflistung mit den Lehrfahrten ist zwar schön, betrifft aber jeden der Taxi fährt.
Ich mache diesen Job schon sehr lange und kenne mich, ohne übertreiben zu wollen, bestens darin aus. Das PBefG, die TTO, die TO mit all den darin enthaltenen Bestimmungen, wie sie angewandt werden müssen, was ein Taxler zu beachten hat, was er sich nicht von Kunden gefallen lassen muss usw.
Du vergisst dabei, daß hier Handelsabkommen geschlossen werden, nicht einfach nur in ein Taxi setzen und fahren Sie mich mal kurz um die Ecke (oder ins Umland). Ich habe zwar gerade kein Geld, das hole ich dann von oben...
Das ist nicht zulässig, ebenfalls sind bei einem Handelsvertrag (auch bei einem Discounter, bei dem Du einkaufst, wird ein Handelsvertrag mit Dir geschlossen (Ware erst gegen Geld = Vorkasse und keine Ausnahmen). Da es sich im Taxigewerbe i.d.R. um eine DL handelt, kann man auch DLV dazu sagen. Abweichungen vom DLV unterliegen stets der Zustimmung des jeweiligen Vertragspartners. Der Kunde bestellt ein Taxi für eine 20 Km Tour nach TXL, überlegt es sich und sagt, fahren Sie mich mal kurz zu meinem Nachbarn um die Ecke, der fährt mich nach TXL.
Dann hat der Taxler das Recht, nein zusagen, frei nach dem Motto, tragen Sie Ihre 5 Koffer selbst zum Nachbarn.
3 Taxen werden vom Kunden bestellt, aber nur eine wird benötigt = Recht auf Schadensersatz.
Storno des Kunden ? Da sind Stornogebühren zulässig (analog bei Bahn und Flug, nur hier wird ja sowieso VK erhoben). In Baden-Baden kostet dies 30E pauschal !
Der Kunde muss endlich lernen, daß er den Discounter nicht versch.. darf (ich nehme jetzt die Ware und gehe nach Hause, in einer halben Stunde komme ich mit Geld zurück - oder auch erst morgen) und auch den Taxler nicht versch.. darf.
Fehlende Hausnummern, Zahlendreher, falsche Strassen, falsche Ziele, Ziele , die gar nicht existieren, das kommt alles bei der WBW vor. Die WBW interessiert nur eines, Aufträge loswerden, egal wie. Den Ärger hat der Taxler und häufig dann auch der Kunde.
Wenn die Funkzentralen Mist bauen, geht das also auch häufig zu Lasten der Kunden.
Leider hat die WBW in Berlin inzwischen das Monopol. Die Teilnahme an diesem Monopol kostet dem TU 2000E im Jahr.
Viele Einzelunternehmer nehmen an diesem Funk gar nicht erst teil, weil sie die Gebühren durch 85%-Schrottaufträge nicht erwirtschaften.