was ist mein taxischein ab dem mindestlohnstart wert?
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Re: was ist mein taxischein ab dem mindestlohnstart wert?
Gibt es für solche Aussagen keine PN?
Dura lex, sed lex.
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Re: was ist mein taxischein ab dem mindestlohnstart wert?
Ihr habt fast allesamt (JimBo ein wenig ausgenommen) eines nicht begriffen: es geht derzeit überhaupt nicht darum schlechte Fahrer auszusortieren.
Sondern die derzeitige Gemengelage ist so das sich der Verteilungskampf verschärft und zeigt wer wessen Geistes Kind ist.
Dabei versuchten die gut versorgten Tourenfahrer die schlecht versorgten auszuspielen und sie schlecht zu reden:
Wer wenig Umsatz schafft obwohl er sogar mehr Zeit aufwendet ist ein Faulpelz und schlechter Fahrer, wahrscheinlich auch noch
halbkriminell, semiprofessionell sowieso. Das alte Spiel unter neuen Vorzeichen. Man könnte kotzen, wenn man es nicht schon lange gewohnt wäre.
Sondern die derzeitige Gemengelage ist so das sich der Verteilungskampf verschärft und zeigt wer wessen Geistes Kind ist.
Dabei versuchten die gut versorgten Tourenfahrer die schlecht versorgten auszuspielen und sie schlecht zu reden:
Wer wenig Umsatz schafft obwohl er sogar mehr Zeit aufwendet ist ein Faulpelz und schlechter Fahrer, wahrscheinlich auch noch
halbkriminell, semiprofessionell sowieso. Das alte Spiel unter neuen Vorzeichen. Man könnte kotzen, wenn man es nicht schon lange gewohnt wäre.
- Thomas-Michael Blinten
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Re: was ist mein taxischein ab dem mindestlohnstart wert?
Von dir hätte ich solche Plattitüden eigentlich nicht erwartet, Guter Kollege.
Sicher wird es immer gute Gründe für Schwankungen im Jahresdurchschnitt geben wie sie Jim Bo beschreibt (bei mir im Jahr 2008 durch Herzinfarkt, Trümmerbruch und Nierenversagen), aber über die Jahre gesehen ist der Umsatz immer stabil.
Außergewöhnliche Schwankungen (siehe oben) muss ein Unternehmer in seine wirtschaftlichen Planungen aufnehmen, dafür gibt es ja auch die Berufsgenossenschaft und die Krankenkassen, welche viele dieser zusätzlichen und nicht planbaren Ausgaben abfedern.
Letztendlich ist aber der Fahrer der Garant für den Umsatz, er weiß wann und wo die Touren anfallen, er sorgt dafür das Kunden immer wieder anrufen und dem Unternehmen treu bleiben und er wirbt mit seiner Arbeit um neue Kunden.
Es gibt Fahrer die dies besser können und andere welche sich damit schwer tun, wie in jedem anderen Beruf/Job auch......und damit unterstelle ich niemandem unlauteres Handeln @ Jim Bo
Wir haben schlicht ein Überangebot an Taxen und damit auch an Fahrern.
Was sonst, als die Wirtschaftlichkeit, könnte der Maßstab für eine Gesundung im Gewerbe sein.
Sicher wird es immer gute Gründe für Schwankungen im Jahresdurchschnitt geben wie sie Jim Bo beschreibt (bei mir im Jahr 2008 durch Herzinfarkt, Trümmerbruch und Nierenversagen), aber über die Jahre gesehen ist der Umsatz immer stabil.
Außergewöhnliche Schwankungen (siehe oben) muss ein Unternehmer in seine wirtschaftlichen Planungen aufnehmen, dafür gibt es ja auch die Berufsgenossenschaft und die Krankenkassen, welche viele dieser zusätzlichen und nicht planbaren Ausgaben abfedern.
Letztendlich ist aber der Fahrer der Garant für den Umsatz, er weiß wann und wo die Touren anfallen, er sorgt dafür das Kunden immer wieder anrufen und dem Unternehmen treu bleiben und er wirbt mit seiner Arbeit um neue Kunden.
Es gibt Fahrer die dies besser können und andere welche sich damit schwer tun, wie in jedem anderen Beruf/Job auch......und damit unterstelle ich niemandem unlauteres Handeln @ Jim Bo
Wir haben schlicht ein Überangebot an Taxen und damit auch an Fahrern.
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- oldstrolch
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Re: was ist mein taxischein ab dem mindestlohnstart wert?
Upps... genau darum ging es in der themeneingangsfrage.Das sich schlechte Fahrer von allein aussortieren.ist das so schwer zu verstehen das ein unternehmer der mindestlohn zahlen muss keine luschen braucht?...Guter_Kollege hat geschrieben:Ihr habt fast allesamt (JimBo ein wenig ausgenommen) eines nicht begriffen: es geht derzeit überhaupt nicht darum schlechte Fahrer auszusortieren.
Zuletzt geändert von oldstrolch am 06.08.2014, 17:05, insgesamt 1-mal geändert.
ich würde mich ja mit dir geistig duellieren,aber du bist unbewaffnet
komm auf die dunkle seite der macht....wir haben kekse
hier klickenzum poppen:D
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- alsterblick
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Re: was ist mein taxischein ab dem mindestlohnstart wert?
Als Angestelltenfahrer im Ergebnis zumindest der Aussortierte !Guter_Kollege hat geschrieben: Wer wenig Umsatz schafft obwohl er sogar mehr Zeit aufwendet ist ein Faulpelz und schlechter Fahrer,
Bitte, wo soll der von Dir gewünschte ML markt_korrigiert denn sonst herkommen, wenn nicht durch Marktbereinigung ?
Oder vielleicht durch Kreditaufnahme (oder Ersparnisse) der Taxiunternehmer zur ML_Finanzierung ?
Wirklich kotzenGuter_Kollege hat geschrieben: Das alte Spiel unter neuen Vorzeichen. Man könnte kotzen, wenn man es nicht schon lange gewohnt wäre.
Dass Konkurrenten untereinander das Kuscheln beginnen würden, ist doch nun wirklich abwegig. Derart kann doch nun einem „immer guten Kollegen“ einfallen.
Lediglich zur kollektiven Interessens_Formierung wird man unter Kollegen zusammenrücken,
um dann schon gleich wieder zum gegeneinander Ausstechen "geregelt" auszuschwärmen. Das ist übrigens nicht nur im Taxigewerbe so.
Also bitte doch ein wenig mehr Unaufgeregtheit und viel mehr Gelassenheit, besonders als gerne Gewerbe_Interessensvertreter.
„Noch sitzt ihr da oben, ihr feigen Gestalten. Vom Feinde bezahlt, dem Volke zum Spott. Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk. Dann gnade Euch Gott !“
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Re: was ist mein taxischein ab dem mindestlohnstart wert?
Lieber Thomas-Blinten. Für meinen Geschmack redest Du an dem von mir angerissenen Problem vorbei.Thomas-Michael Blinten hat geschrieben:Von dir hätte ich solche Plattitüden eigentlich nicht erwartet, Guter Kollege.
Zuletzt geändert von Guter_Kollege am 06.08.2014, 11:46, insgesamt 1-mal geändert.
Re: was ist mein taxischein ab dem mindestlohnstart wert?
Es ist doch in jedem Betrieb das gleiche: auf der einen Seite sind es immer die selben Fahrer die permanent gute Umsätze einfahren, anderseits auch immer die selben die niedrige Umsätze einfahren, dafür aber den beschixxensten Km/Schnitt haben.
Zweite Gruppe hat aber die besten Ausreden parat: Schlechtes Wetter, Sonnenschein, Arzttermin oder Vollmond. Nee nee, lasst mal stecken. Die braucht kein AG.
Wer in einer Großtadt wie Hamburg oder Berlin seine Fahrgäste mit Vornamen kennt hat dort den Beruf verfehlt. FT und ML besser heute als morgen.
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Re: was ist mein taxischein ab dem mindestlohnstart wert?
Dafür produzieren erfahrungsgemäß Erstere den meisten Schrott.
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Re: was ist mein taxischein ab dem mindestlohnstart wert?
Naja GK, da liegst du nicht falsch! Wenn ich mir so einige "studentische Aushilfen" ansehe, die regelmäßig nen flotten Dreier oder mehr an die Uhr fahren, und dann die Autos sehe... . Ich denke, ein gesunder Mix aus Zuverlässigkeit und besonnenem Fahren und klugem Agieren macht es. Ein Fahrer mit Rekordumsätzen, der dir jede 20. Schicht das Auto zerlegt kostet mehr als er bringt!!!
LG
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Re: was ist mein taxischein ab dem mindestlohnstart wert?
Kann ich so nicht bestätigen. Studentische Aushilfen gibt es (hier) schon lange nicht mehr. Es geht auch nicht um "Rekordumsätze", vielmehr um zuverlässige Fahrer, die konstant gute Umsätze bringen und das Sonnenbaden in ihrer Freizeit machen.
Hier wurde es gut von SSF beschrieben: "Ich denke, ein gesunder Mix aus Zuverlässigkeit und besonnenem Fahren und klugem Agieren macht es."
Das unterschreibe ich sofort.
Hier wurde es gut von SSF beschrieben: "Ich denke, ein gesunder Mix aus Zuverlässigkeit und besonnenem Fahren und klugem Agieren macht es."
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Re: was ist mein taxischein ab dem mindestlohnstart wert?
Na bidde, dann ist dein taxischein auch ab Mindestlohnstart noch was wert.
Re: was ist mein taxischein ab dem mindestlohnstart wert?
Es gab schon immer x-mal mehr freie Schichten als Taxifahrer; wechseln war noch nie ein Problem; wird schon.Guter_Kollege hat geschrieben:Na bidde, dann ist dein taxischein auch ab Mindestlohnstart noch was wert.
DEREGULIERUNG IST AUCH NUR REGULIERUNG. ZIELFÜHRENDE VORSCHLÄGE? NEIN? ACH SO!
Taxi_2017 ist gut, innovativ, technisch top, hat beste Fahrzeuge zu vernünftigen, regulierten Preisen
http://www.yumpu.com/de/document/view/2 ... toi-studie#
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- nightrider
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Re: was ist mein taxischein ab dem mindestlohnstart wert?
Das habe ich gerade bekommen und lass es mal kommentarlos so stehen:
das Landesgericht Berlin-Brandenburg hat am 7.2.2014 folgende Leitsätze aufgestellt:
1.Ein von den Arbeitsvertragsparteien für Taxifahrer getroffene Vergütungsabrede, wonch der „Monatslohn/Wochenlohn/Stundenlohn“ z.B. 45% der Bareinnahme inkl. 7% Mwst betrage, erweist sich weder nach einer Inhaltskontrolle noch wegen Sittenwidrigkeit als unwirksam und ist daher nicht durch eine höhere Vergütung nach § 612 BGB zu ersetzen.
2.Standzeiten von Taxifahrern sind Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes und der Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG. Sie müssen als Bereitschaftsdienst jedoch nicht wie die sonstige Arbeitszeit vergütet werden.
Aus den Entscheidungsgründen:
„Weiterhin zu Recht hat das Arbeitsgericht Frankfurt/Oder die Vergütungsabrede auch nicht für sittenwidrig oder als Wucher gemäß §138 Abs. 1 bzw. Abs. 2 BGB angesehen. Auch insofern zutreffend hat das Arbeitsgericht die Rechtsprechung des BAG (BAG 18.04.2012 – 5 AZR 630/10 –EzA § 138 BGB 2002, Nr. 6 zu Rz. 10; BAG 22.04.2009 – 5 AZR 436/08 -, EzA § 138 BGB 2002, Nr. 5, Rz. 17; jeweils mit weiteren Nachweisen) herangezogen und darauf abgestellt, dass sowohl für den objektiven Tatbestand des Lohnwuchers nach § 138 Abs. 1 BGB ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung vorliegen müsse, was vorliegend anhand einer Gesamtbetrachtung der Arbeitsleistung und des dadurch erzielten Entgelts nach der Rechtsprechung des BAG zu ermitteln sei.“
Und weiter: „Auch im Hinblick auf die zugunsten des Klägers angenommene sehr hohe Stundenzahl folgt keine, auch nicht aus § 134 BGB resultierende höhere Vergütung. Die erheblichen „Arbeitszeiten“ des Klägers resultieren aus den für den Taxifahrerberuf typischen Standzeiten. In diesem Zeiten wird keine sogenannte „Vollarbeit“ erbracht, vielmehr sind dies Bereitschaftdienste. Diese Bereitschaftsdienste sind zwar Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes und der EU-Richtlinie 93/104/EG vom 23.11.1993. Sie müssen jedoch nicht wie die sonstige Arbeitszeit vergütet werden (vgl. dazu nur BAG 28.01.2004, Az. 2 Sa 25/14
Damit nahm das Gericht Stellung, dass die im Taxigewerbe häufig anzutreffende prozentuale Bezahlung der Angestellten regelkonform ist. Mit Blick auf den kommenden Mindestlohn ist die Entscheidung des Gerichtes über die anfallenden Wartezeiten an Halteplätzen, die als Bereitschaftszeit anders entlohn werden könnten, von wesentlicher Bedeutung. Das Urteil finden Sie im Internet unter: LArbG Berlin-Brandenburg2, Kammer, Urteil v. 07.02.2014, Az. 2 Sa 25/14
Zitat Ende
das Landesgericht Berlin-Brandenburg hat am 7.2.2014 folgende Leitsätze aufgestellt:
1.Ein von den Arbeitsvertragsparteien für Taxifahrer getroffene Vergütungsabrede, wonch der „Monatslohn/Wochenlohn/Stundenlohn“ z.B. 45% der Bareinnahme inkl. 7% Mwst betrage, erweist sich weder nach einer Inhaltskontrolle noch wegen Sittenwidrigkeit als unwirksam und ist daher nicht durch eine höhere Vergütung nach § 612 BGB zu ersetzen.
2.Standzeiten von Taxifahrern sind Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes und der Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG. Sie müssen als Bereitschaftsdienst jedoch nicht wie die sonstige Arbeitszeit vergütet werden.
Aus den Entscheidungsgründen:
„Weiterhin zu Recht hat das Arbeitsgericht Frankfurt/Oder die Vergütungsabrede auch nicht für sittenwidrig oder als Wucher gemäß §138 Abs. 1 bzw. Abs. 2 BGB angesehen. Auch insofern zutreffend hat das Arbeitsgericht die Rechtsprechung des BAG (BAG 18.04.2012 – 5 AZR 630/10 –EzA § 138 BGB 2002, Nr. 6 zu Rz. 10; BAG 22.04.2009 – 5 AZR 436/08 -, EzA § 138 BGB 2002, Nr. 5, Rz. 17; jeweils mit weiteren Nachweisen) herangezogen und darauf abgestellt, dass sowohl für den objektiven Tatbestand des Lohnwuchers nach § 138 Abs. 1 BGB ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung vorliegen müsse, was vorliegend anhand einer Gesamtbetrachtung der Arbeitsleistung und des dadurch erzielten Entgelts nach der Rechtsprechung des BAG zu ermitteln sei.“
Und weiter: „Auch im Hinblick auf die zugunsten des Klägers angenommene sehr hohe Stundenzahl folgt keine, auch nicht aus § 134 BGB resultierende höhere Vergütung. Die erheblichen „Arbeitszeiten“ des Klägers resultieren aus den für den Taxifahrerberuf typischen Standzeiten. In diesem Zeiten wird keine sogenannte „Vollarbeit“ erbracht, vielmehr sind dies Bereitschaftdienste. Diese Bereitschaftsdienste sind zwar Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes und der EU-Richtlinie 93/104/EG vom 23.11.1993. Sie müssen jedoch nicht wie die sonstige Arbeitszeit vergütet werden (vgl. dazu nur BAG 28.01.2004, Az. 2 Sa 25/14
Damit nahm das Gericht Stellung, dass die im Taxigewerbe häufig anzutreffende prozentuale Bezahlung der Angestellten regelkonform ist. Mit Blick auf den kommenden Mindestlohn ist die Entscheidung des Gerichtes über die anfallenden Wartezeiten an Halteplätzen, die als Bereitschaftszeit anders entlohn werden könnten, von wesentlicher Bedeutung. Das Urteil finden Sie im Internet unter: LArbG Berlin-Brandenburg2, Kammer, Urteil v. 07.02.2014, Az. 2 Sa 25/14
Zitat Ende
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Re: was ist mein taxischein ab dem mindestlohnstart wert?
Das Gericht hat sich mit einigen Paragraphen überhaupt nicht befasst, sondern nur mit den Fragen die ihm vorgelegt wurden.
Sittenwidrigkeit und Inhaltskontrolle waren seine Themen. Prozentuale Beteiligung nicht. Lediglich der Höhe nach.
Wie der Autor zu dem Schluß kommen kann eine Frage beantwortet zu sehen die gar nicht gestellt war, verstehe ich nicht.
Sittenwidrigkeit und Inhaltskontrolle waren seine Themen. Prozentuale Beteiligung nicht. Lediglich der Höhe nach.
Wie der Autor zu dem Schluß kommen kann eine Frage beantwortet zu sehen die gar nicht gestellt war, verstehe ich nicht.
Zuletzt geändert von Guter_Kollege am 14.08.2014, 12:48, insgesamt 1-mal geändert.
- nightrider
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Re: was ist mein taxischein ab dem mindestlohnstart wert?
Das kann jetzt jeder interpretieren wie er will
Ich habe es nur mal eingestellt so wie ich es bekommen habe und ich enthalte mich jetzt bewusst jeglichen Kommentars
Ich habe es nur mal eingestellt so wie ich es bekommen habe und ich enthalte mich jetzt bewusst jeglichen Kommentars
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Re: was ist mein taxischein ab dem mindestlohnstart wert?
Ist doch ganz einfach: Dann wird ab ML nicht mehr gestanden, sondern gefahren. Man muss sich ja seine Kunden aktiv suchen und nicht auf sie warten!
Dura lex, sed lex.
Re: was ist mein taxischein ab dem mindestlohnstart wert?
Die prozentuale Umsatzbeteiligung ist das Thema der Entscheidung. Das Urteil betrifft eine "für Taxifahrer getroffene Vergütungsabrede, wonach der 'Monatslohn/Wochenlohn/Stundenlohn' 45 % der Bareinnahme inkl. 7 % Mehrwertsteuer betrage" (s. den ersten Satz im Leitsatz des Urteils des LAG Berlin-Brandenburg vom 07.02.2014 - Az. 2 Sa 25/14). Was soll eine Vergütung von "45 % der Bareinnahmen" anderes sein als eine prozentuale Beteiligung?Guter_Kollege hat geschrieben:Sittenwidrigkeit und Inhaltskontrolle waren seine Themen. Prozentuale Beteiligung nicht.
Das Gericht ist auch zu dem Ergebnis gekommen, dass die Umsatzbeteiligung gegen kein gesetzliches Verbot im Sinne von § 134 BGB verstößt. Ob die Richter § 3 FahrPersG bedacht haben, kann man dem Urteil tatsächlich nicht entnehmen.
Um Missverständnissen vorzubeugen: Dem Fahrer wären, wenn das MiLoG in dem streitgegenständlichen Zeitraum schon für ihn gegolten hätte, auch ohne ständige Vollarbeit, wenigstens 8,50 € pro Stunde zugesprochen worden. (Wenn man einmal davon absieht, dass er nur einen Stundenlohn von 6,80 € verlangt hat.)SindSieFrei? hat geschrieben:Ist doch ganz einfach: Dann wird ab ML nicht mehr gestanden, sondern gefahren. Man muss sich ja seine Kunden aktiv suchen und nicht auf sie warten!
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Re: was ist mein taxischein ab dem mindestlohnstart wert?
Yes hat geschrieben:...
Um Missverständnissen vorzubeugen: ...
Nene, das habe ich schon verstanden, lieber YES! Die Frage ist die praktische Umsetzung: Ich stehe 10 Minuten, Tour, dann 5, Tour, dann 20, Tour, wie willst du das denn errechnen? Ein heilloser bürokratischer Aufwand. Da brauchst du ja das dreifache Personal als bisher in den Büros. Standzeiten summieren pro Tag und mit 8,50 vergüten, dann die gefahrenen Touren mit xx vergüten, ein bürokratischer Nonsens. Individuelle Stundenlohnvereinbarung in Höhe von xx (nicht niedriger als ML!), ermittelt aus dem Umsatz der letzten 12 Monate, noch Zielerreichungsprämien dazu, unfallfreie Fahrprämie oben drauf. Fertig. In der Großstadt ganz einfach. Wie es auf dem Land geht, weiß ich nicht, denn da werden ja bereits teils Festlöhne gezahlt.
LG
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Re: was ist mein taxischein ab dem mindestlohnstart wert?
Meintest Du die praktische Umsetzung der Abschaffung der Umsatzbeteiligung wegen § 3 FahrPersG (in der Lesart des AfA)?SindSieFrei? hat geschrieben:Die Frage ist die praktische Umsetzung: Ich stehe 10 Minuten, Tour, dann 5, Tour, dann 20, Tour, wie willst du das denn errechnen? Ein heilloser bürokratischer Aufwand. Da brauchst du ja das dreifache Personal als bisher in den Büros.
Für den Mindestlohn würde es nämlich genügen, die Umsatzbeteiligungen auf einen Stundenlohn umzurechnen. Der Fahrer kann also in der einen Stunde eine Umsatzbeteiligung von 17,- € und in der anderen 0,- € verdienen. Solange die durch die Stundenanzahl dividierte Umsatzbeteiligung (einschließlich anderer Vergütungen der Arbeitsleistung) 8,50 € pro Stunde oder mehr beträgt, hat der Chef den Mindestlohnanspruch erfüllt. Anderenfalls kann der Fahrer die Differenz einfordern. Klagen, wie die des brandenburger Taxifahrers, haben nach Inkrafttreten des MiLoG wesentlich mehr Aussicht auf Erfolg.
Die Umsatzbeteiligung abzuschaffen würde tatsächlich komplizierter:
Wenn man besetzte und freie Zeiten unterschiedlich vergüten möchte, wäre das mit dem Keysystem o. ä. zwar auch kein großer Aufwand. Es wäre wohl auch die Abrechnungsform, die der Umsatzbeteiligung im Ergebnis am nächsten käme. Der Nachteil wäre allerdings, dass der Fahrer seinen Lohn nicht mehr ohne weiteres selbst errechnen könnte.
Gegen diese Methode hätte ich Bedenken. Zum einen verringert sich für den Fahrer der Anreiz, hohe Umsätze zu erzielen, weil er das gleiche verdient wie im Jahr vor der Stundelohneinführung. Zum anderen partipiziert der Fahrer dann auch nicht mehr automatisch an späteren Erhöhungen des Taxentarifs. Wenn man den Stundenlohn zudem jedes Jahr erneut an den Umsatz des Vorjahres koppelt, müsste bei gesunkenem Umsatz der Arbeitsvertrag über die nunmehr zu hohe Stundenlohnvereinbarung (änderungs-) gekündigt werden und letztendlich läge dann auch wieder eine Umsatzbeteiligung am jeweiligen Vorjahresumsatz vor.SindSieFrei? hat geschrieben:Individuelle Stundenlohnvereinbarung in Höhe von xx (nicht niedriger als ML!), ermittelt aus dem Umsatz der letzten 12 Monate, noch Zielerreichungsprämien dazu, unfallfreie Fahrprämie oben drauf. Fertig. In der Großstadt ganz einfach.
Zuletzt geändert von Yes am 15.08.2014, 00:55, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: was ist mein taxischein ab dem mindestlohnstart wert?
Na dann sind wir uns ja beinahe einig. Denn tatsächlich geht die Betrachtung der proz. Beteiligung ohneYes hat geschrieben:Das Gericht ist auch zu dem Ergebnis gekommen, dass die Umsatzbeteiligung gegen kein gesetzliches Verbot im Sinne von § 134 BGB verstößt. Ob die Richter § 3 FahrPersG bedacht haben, kann man dem Urteil tatsächlich nicht entnehmen.
FPerG eigentlich gar nicht. Bloß bringt es niemand aufs Tapet. Und dann wird eben ohne entschieden.
Recht haben oder kriegen sind oft zweierlei Ding.
Da ich aus eigener Erfahrung (und aus Prozessbeispiel eines Kollegen) weis wie läppisch so ein Prozess ablaufen kann, ist für mich das Ding
nicht endgültig durch. Richter machen es sich auch oft gerne einfach. Auch beim Landgericht. Und haben schon gar keine Lust sich mit Neuen Gesichtspunkten zu befassen, sondern orientieren sich gerne an anderen Urteilen (halt nach Schema F) und dem Erfolgsdruck durch ihren Gerichtspräsidenten.
Das zitieren bekannter BGB Paragraphen beeindruckt nicht und wiederholt nur Altbekanntes.
Lediglich die Aussagen darin, Taxifahrer betreffend, sind in ihrer Eindeutigkeit recht erwähnenswert, weil kommt in der Form nicht oft vor.
Zuletzt geändert von Guter_Kollege am 15.08.2014, 01:25, insgesamt 1-mal geändert.