Lieber Guter_Kollege.Guter_Kollege hat geschrieben:Richter machen es sich auch oft gerne einfach. Auch beim Landgericht. Und haben schon gar keine Lust sich mit Neuen Gesichtspunkten zu befassen, sondern orientieren sich gerne an anderen Urteilen (halt nach Schema F) und dem Erfolgsdruck durch ihren Gerichtspräsidenten.
Ich muss – wenn auch ungern – widersprechen.
Unkenntnis ist hauptsächlich die Ursache für unser Unverständnis.
Zum einen kennen wir weder die Klageschrift noch Replik noch Duplik usw.
Zum anderen kennen wir auch in den seltensten Fällen das Protokoll.
Ein Protokoll gibt Aufschluss darüber, was bei der mündlichen Verhandlung zu den vorgenannten Schriftsätzen erklärt wurde.
Was auch immer übersehen wird, ist die Tatsache, dass in Zivilprozessen – anders als in Strafprozessen – der Richter nicht befugt ist die Wahrheit selbst zu ergründen.
Selbst wenn ihm eigene Erkenntnisse vorliegen, dass eine der Parteien vor Gericht die Unwahrheit behauptet, darf er sein Urteil nur auf vorgetragene Behauptungen/Tatsachen begründen.
Materielles Recht scheitert nicht selten am formellen Recht, ohne das wir es aus dem Urteil selbst entnehmen können.