Beförderungspflicht - Wann darf man ablehnen?

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Berni
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Re: Beförderungspflicht - Wann darf man ablehnen?

Beitrag von Berni » 29.03.2014, 20:10

nightrider hat geschrieben:@casi,

Da hattest du einen schlechten Rechtsbeistand, denn eine Beförderungspflicht hast du nur gegen Barzahlung.
Richtig, und das gilt laut Rechtsprechung sogar für Flughäfen, wo per Sondervereinbarung eigentlich Kreditkartenleser vorgeschrieben sind, z.B. in HH:

http://www.rechtsindex.de/recht-urteile ... befoerdern

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Re: Beförderungspflicht - Wann darf man ablehnen?

Beitrag von am » 29.03.2014, 22:47

Wenn er Kartenzahlung akzeptiert und das nach aussen auch kenntlich macht, hat er also keine Beförderungspflicht?
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Re: Beförderungspflicht - Wann darf man ablehnen?

Beitrag von Thomas-Michael Blinten » 29.03.2014, 22:59

Meines Erachtens nach auch.
Wenn mich jemand nur pakistanische Rupien zum bezahlen hat bin ich, ohne meine ausdrückliche Zustimmung, auch nicht Beförderungspflichtig.
Kreditkarten und EC-Karten sind im Prinzip Zahlungsmittel, wenn ich diese grundsätzlich akzeptiere (und dies am Wagen vermerkt ist) bin ich Beförderungspflichtig,
genauso bei Aufklebern in denen ich mich bereit erkläre Rupien oder Dollar zu akzeptieren.......auch diese Währungen sind Bargeld :wink:

edit: im Appstore gibt es schöne Währungsrechner (easy currency), mit einem entsprechenden Aufschlag für den Umtausch und den Zeitaufwand habe ich bisher immer meinen Schnitt gemacht 8)
Zuletzt geändert von Thomas-Michael Blinten am 29.03.2014, 23:06, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Beförderungspflicht - Wann darf man ablehnen?

Beitrag von am » 30.03.2014, 03:22

Manchmal muss man dumme Fragen stellen, um zum Kern des Problems zu gelangen.

Klar ist, wenn ich die technischen Voraussetzungen für alternative Zahlungsweisen nicht mitbringe, kann auch kein Beförderungsvertrag zustande kommen. Kann der Kunde jedoch davon ausgehen, dass ich barteldlose Zahlungen annehmen kann, bin ich selbstverstänslich beförderungspflichtig. Zumindest ist das meine Lesart.
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Re: Beförderungspflicht - Wann darf man ablehnen?

Beitrag von Thomas-Michael Blinten » 30.03.2014, 04:55

Dann ist die Frage ja nicht ob ich Beförderungspflichtig bin, sondern vielmehr Beförderungswillig.
Letztendlich läuft es in allen Fällen darauf hinaus :wink:
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Re: Beförderungspflicht - Wann darf man ablehnen?

Beitrag von am » 30.03.2014, 05:38

Grundvoraussetzung dafür, dass ein Rechtsgeschäft in Form eines Beförderungsvertrages zustande kommt, ist die Bereitschaft des Kunden, die Leistung zu bezahlen. Diese nutzt ihm nichts, wenn der Fahrer kein anderes Zahlungsmittel als Bargeld akzeptiert und auch nicht über die technischen Möglichkeiten alternativer Zahlungsarten verfügt. Es ist also ein Umstand, dem er nicht abhelfen kann. Bietet er jedoch erkennbar Kartenzahlung an, kommt es auf die Beförderungswilligkeit nicht mehr an. Es besteht dann Beförderungspflicht. Ein Kaufmann könnte hingegen sagen, dass er nicht bereit ist, für 5 Euro Warenwert Kartenzahlung zu akzeptieren. Das darf er m.E., denn eine Verkaufspflicht ist mir nicht bekannt.

Die Beförderungspflicht ist das höhere Gut.

In dem hier angesprochen Urteil ging es meiner Erinnerung nach auch nicht um einen Verstoß gegen die Beförderungspflicht, sondern darum, dass ein Unternehmer, der keine Kartenzahlung anbot, gar nicht erst für die Zufahrt zum Flughafen zugelassen wurde.
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Re: Beförderungspflicht - Wann darf man ablehnen?

Beitrag von Jim Bo » 30.03.2014, 09:48

Wenn ein Kunde per Telefon ein Taxi bestellt, so sollte er auch verpflichtet sein, die Information, dass er mit Karte bezahlt, anzugeben. Andernfalls geht es auf seine Kosten, dass man zur Bank fährt und er dort Bargeld abhebt.

Für den Fall, dass der Taxifahrer weiß, dass sein Kartenlesegerät nicht funktioniert, so hat er den Funkauftrag abzulehnen. Handelt es sich um einen Einsteiger oder einen Winker, so ist der Taxifahrer verpflichtet, vor Fahrtantritt dem Kunden zu sagen, dass aus technischen Gründen eine Bezahlung mit Karte nicht möglich ist. Völlig gleichgültig ob der Kunde danach fragt.
Einen Unterschied macht es, wenn keine Kennzeichnung am Taxi vorhanden ist, dann ist der Kunde verpflichtet nachzufragen ob Kartenzahlung möglich ist. Als Tagfahrer bieite ich die Möglichkeit der Kartenzahlung an, der Nacthfahrer möchte das nicht. Folglich ist keine Kennzeichnung am Taxi vorhanden, dennoch nehme ich solche Funkaufträge an.

Problematisch wird es, wenn man als Taxifahrer überzeugt ist, dass das Kartenlesegerät funktioniert, und es dann doch nicht funktioniert. Diese Situation habe ich bei meinem alten Arbeitgeber hinterfragt und bekam als Antwort, dass ich auch in diesem Fall auf Kosten des Kunden zur nächsten Bank fahre und er dort Bargeld abhebt. Als Begründung sagte er, dass wir nicht verpflichtet sind, Kartenzahlung anzubieten und er damit rechnen muss, dass Technik auch mal versagen kann.

Wenn an Tankstellen die Kartenzahlung nicht funktioniert, weil Technik versagt, habe ich auch oft genug beobachtet, dass dann mit Bargeld bezahlt wird oder gewartet, wird bis die Kartenzahlung funktioniert.

Soweit lasse ich es aber nicht kommen. Bei uns gibt es die Möglichkeit eine Zahlungsaufforderung auszustellen. Dann hat der Kunde 14 Tage Zeit, den Betrag auf das Firmenkonto zu überweisen, sollten wirklich alle Stränge reißen.

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Re: Beförderungspflicht - Wann darf man ablehnen?

Beitrag von Pirat » 30.03.2014, 09:55

am hat geschrieben:...der keine Kartenzahlung anbot, gar nicht erst für die Zufahrt zum Flughafen zugelassen wurde.
Ist doch gängige Praxis, Dritte (Taxizentralen) umgehen oder hebeln durch zivilrechtliche Vereinbarungen städtische Taxiordnungen einfach aus.
Es geht immer um Macht und Ohnmacht, wird auch „Qualitätsoffensive“ genannt.
Nur die Weisesten und die Dümmsten können sich nicht ändern... Konfuzius.

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Re: Beförderungspflicht - Wann darf man ablehnen?

Beitrag von Taxi Georg » 30.03.2014, 10:26

Pirat hat geschrieben:Es geht immer um Macht und Ohnmacht, wird auch „Qualitätsoffensive“ genannt.
Böse Zentralen! :-)

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Re: Beförderungspflicht - Wann darf man ablehnen?

Beitrag von Jim Bo » 30.03.2014, 11:38

Ist am TXL auch nicht anders mit Ihrem Schrankensystem. Damit man dort reinkommt, braucht man einen Transponder und um diesen zu bekommen, muss man Kartenzahlungen möglich machen. Ein Grund mehr gegen illegales Bereitstellen von Taxen am TXL vorzugehen ;)

Mein vorangegangener Beitrag bezog sich allgemein auf das Pflichtfahrgebiet. Man könnte jetzt kritisieren, wie es sein kann, dass es Plätze gibt, wo man als Taxifahrer förmlich verpflichtet wird, Kartenzahlung anzubieten, ... man könnte ... man sollte aber nicht, weil gerade Flughäfen Ballungsräume von Taxen sind und ich selbst dort auch niemals ein Funkauftrag annehmen würde. Zu hoch die Wahrscheinlichkeit, dass man seinen Fahrgast nicht anfindet oder dieser schon weg ist. Bei der Masse an Taxen und Fahrgäste muss alles so schnell wie möglich gehen und da ist es nur fair, dass man Taxifahrer verpflichtet Kartenzahlung zu ermöglichen. Allein aus dem Grund, wie bereits von anderen User erwähnt wurde, dass viele Touristen es nicht anders kennen.

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Re: Beförderungspflicht - Wann darf man ablehnen?

Beitrag von am » 30.03.2014, 13:21

Pirat hat geschrieben:
am hat geschrieben:...der keine Kartenzahlung anbot, gar nicht erst für die Zufahrt zum Flughafen zugelassen wurde.
Ist doch gängige Praxis, Dritte (Taxizentralen) umgehen oder hebeln durch zivilrechtliche Vereinbarungen städtische Taxiordnungen einfach aus.
Es geht immer um Macht und Ohnmacht, wird auch „Qualitätsoffensive“ genannt.
Du solltest nicht immer von Dir und Essen auf andere schließen. Selbst der GröFoBaZ betont immer wieder, dass der Hansa seinen Durchbruch in den 90ern mit der flächendeckenden Einführung der Kartenzahlung erreichte. Auch hiesige Umfragen zeigen immer wieder, dass bestimmte Gewerbebereiche großen Wert auf barrierefreie Zahlungsmöglichkeiten legen. Nur der kleine lonesome Taxidriver verteufelt das Zeug. Und wir alle wissen, warum das so ist. Mit den paar Cent Gebühr, die sich bei der nächsten Tarifanpassung auf die Kunden umlegen ließe, hat das jedenfalls nichts zu tun.
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Re: Beförderungspflicht - Wann darf man ablehnen?

Beitrag von Jim Bo » 30.03.2014, 15:07

Zu den drei Beispielen ob Beförderungspflicht besteht.

Ich lasse mir da grundsätzlich ein Pfand aushändigen. Wenn ein Kunde kommt und sagt, er will fahren, kommt aber gleich zurück, dann sage ich, dass ich das Taxameter einschalte und einen Pfand haben möchte. Da wir berechtigt sind Vorkasse zu nehmen, ist das meistens auch zwanzig Euro. Dadurch, dass das Taxischild auch aus ist, bin ich kein freies Taxi mehr, sondern ein bezahltes besetztes Taxi. Kein anderer Kunde hat Anspruch auf meine Dienstleistung.

Anders sieht es aus, wenn ich die Vorkasse nicht nehme und das Taxischild an ist. Denn dann bin ich als freies Taxi sichtbar und muss einem anderen Fahrgast meine Dienstleistung anbieten.

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Re: Beförderungspflicht - Wann darf man ablehnen?

Beitrag von nightrider » 30.03.2014, 15:46

FD hat geschrieben: Es gibt aber auch hier Ausnahmen. So kann man am Monatsende, wenn der FG mit EC bezahlen und zu bestimmten Fahrzielen will ( in HH wären das Steilshoop, Dulsberg, Horn oder Billstedt um nur ein paar der einschlägig bekannten Stadtteile zu nennen ), kann man sehr wohl an der Zahlungswilligkeit zweifeln. Denn EC ist nach wie vor ein Lastschriftverfahren und die Beträge können sehr lange zurückgebucht werden!
Die Zahlung per EC Karte ist wie eine Überweisung die kann der Kunde nicht rückbelasten, wird mit PIN bezahlt (anders nehme ich keine EC-Karte) kann auch die Bank nicht rückbelasten weil sie die Annahme ja geprüft und bestätigt hat.
FD hat geschrieben: 1. 3 FG (Jungspackos) kommen zu Euch, öffnen die Tür, wollen fahren, steigen aber nicht ein, sondern die Diskussion geht los (Müssen wir jetzt schon? Ich will woanders hin! ect....) In der Zwischenzeit kommen andere FG und 3 Taxen hinter Euch fahren weg. Beförderungspflicht? Muß man warten oder kann man aussteigen, die Leute von der Türe entfernen und den nächsten, tatsächlich fahren wollenden FG einladen? Ein Tipp: Wo bleibt die Beförderungspflicht, wenn die Jungspackos am Ende nicht einsteigen, sondern wieder weggehen?
Denen sage ich ganz klar, steigt ein oder lasst Andere durch wenn ihr euch nicht entscheiden könnt, fertig wenn die mich richtig ärgern fahre ich einfach weiter.
FD hat geschrieben: 2. Ein FG will fahren, aber erst mal noch zu Ende rauchen. Beförderungspflicht? Muß ich warten? Was ist wenn jetzt andere FG kommen? Darf ich die dann weiterschicken? Oder muß ich die FG dann fahren und den Raucher stehenlassen?
Kommt zwischenzeitlich ein Anderer nehme ich den, ich habe Beförderungspflicht ;-) Solang der nicht einsteigt ist das Taxi frei, außer die Uhr läuft schon.
FD hat geschrieben: 3. Ein FG kommt und fragt, ob man 5 Leute und 6 Koffer befördern kann. Da ich ein RICHTIGES Auto fahre und keine Rettungskapsel auf Rädern, sage ich grundsätzlich ja aber ich muß das Gepäck erst sehen. Der FG meint, er kommt dann gleich wieder und geht hinfort. Nach 3 Minuten kommt ein eiliger FG und will einsteigen. Beförderungspflicht diesem FG gegenüber oder muß ich auf den anderen warten? Wenn ich warten soll, wie lange? Was ist, wenn ein anderer der 5 Leute auf der anderen Seite des Hbf ebenfalls ein passendes Taxi gefunden hat?
Gilt wie oben, kommt ein Anderer findet er ein freies Taxi vor ende.
FD hat geschrieben: Zur allgemeinen INFO: Laut Hamburger Taxenordnung, darf ich das Taxameter NICHT sofort einschalten, sondern erst NACH der Abfahrt! Eine Gleichsetzung mit einer bestellten Taxe ist hier nicht zulässig, wie auch das OVG meinte.
Das mag ja sein, doch wenn ich frei bin, bin ich frei und so lange die Uhr aus ist bin ich frei, ich kann nichts dafür, wenn sich ein Kunde nicht entscheiden kann, noch rauchen will, oder sonstwas.
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Re: Beförderungspflicht - Wann darf man ablehnen?

Beitrag von nightrider » 30.03.2014, 15:56

Jim Bo hat geschrieben: Problematisch wird es, wenn man als Taxifahrer überzeugt ist, dass das Kartenlesegerät funktioniert, und es dann doch nicht funktioniert. Diese Situation habe ich bei meinem alten Arbeitgeber hinterfragt und bekam als Antwort, dass ich auch in diesem Fall auf Kosten des Kunden zur nächsten Bank fahre und er dort Bargeld abhebt. Als Begründung sagte er, dass wir nicht verpflichtet sind, Kartenzahlung anzubieten und er damit rechnen muss, dass Technik auch mal versagen kann.
Ist nicht problematsich. !. wenn mal was nicht geht liegt das meistens an 2. Gründen

1. Grund man befindet sich in einem „Funkloch” und das Gerät kann keine Verbindung zum Server aufbauen. Da hilft meist ein paar Meter vor, oder zurückfahren und schon gehts.

2. Grund die Karte des Kunden geht nicht, Chip/Magnetstreifen defekt, Karte gesperrt, keine Deckung, was auch immer. Dann ziehe ich zur Not meine eigene Karte durch und belaste die mit 1 Euro, funktioniert das ist es eindeutig nicht mein Gerät.

Liegt tatsächlich (selten) mal ein anderer Fehler vor, dann haben fast alle Kunden Verständnis dafür, dann fahren wir eben zu einem Bankautomaten. Für den äußersten Notfall habe ich vorgefertigte Rechnungen auf denen wird die Kartennummer usw notiert, der Kunde unterschreibt, dann kann ich den Betrag später auch manuell eingeben. In dem Fall muss ich dann aber auch wirklich meine Aufkleber entfernen bis das Gerät wieder funktionert.
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Re: Beförderungspflicht - Wann darf man ablehnen?

Beitrag von Thomas-Michael Blinten » 30.03.2014, 16:54

FD hat geschrieben: ... aber wie würdet Ihr Euch verhalten?

1. 3 FG (Jungspackos) kommen zu Euch, öffnen die Tür, wollen fahren, steigen aber nicht ein, sondern die Diskussion geht los (Müssen wir jetzt schon? Ich will woanders hin! ect....) In der Zwischenzeit kommen andere FG und 3 Taxen hinter Euch fahren weg. Beförderungspflicht? Muß man warten oder kann man aussteigen, die Leute von der Türe entfernen und den nächsten, tatsächlich fahren wollenden FG einladen? Ein Tipp: Wo bleibt die Beförderungspflicht, wenn die Jungspackos am Ende nicht einsteigen, sondern wieder weggehen?

2. Ein FG will fahren, aber erst mal noch zu Ende rauchen. Beförderungspflicht? Muß ich warten? Was ist wenn jetzt andere FG kommen? Darf ich die dann weiterschicken? Oder muß ich die FG dann fahren und den Raucher stehenlassen?

3. Ein FG kommt und fragt, ob man 5 Leute und 6 Koffer befördern kann. Da ich ein RICHTIGES Auto fahre und keine Rettungskapsel auf Rädern, sage ich grundsätzlich ja aber ich muß das Gepäck erst sehen. Der FG meint, er kommt dann gleich wieder und geht hinfort. Nach 3 Minuten kommt ein eiliger FG und will einsteigen. Beförderungspflicht diesem FG gegenüber oder muß ich auf den anderen warten? Wenn ich warten soll, wie lange? Was ist, wenn ein anderer der 5 Leute auf der anderen Seite des Hbf ebenfalls ein passendes Taxi gefunden hat?

...
1. Dumme Situation, kommt vor......beim nächsten mal stehe ich in dieser Situation auf 2. oder 3. Stelle, dann gleicht es sich aus.
Sobald die Türe geöffnet worden ist stehe ich dem Kunden zur Verfügung, wenn eine Beförderung nicht zu Stande kommt habe ich Pech gehabt (oder auch nicht, je nachdem wie die Kunden sind).

2. Auf Raucher warte ich gerne wenn ich sie kenne und die Tour lukrativ ist.
Ansonsten gilt, erst beim Einsteigen bin ich sein Taxi.....es sei denn er stimmt zu die Wartezeit bis zum Ende der Zigarette mit laufender Uhr zu vergüten.

3. Auch hier gilt für mich, wenn das Gepäck da ist und ich entscheiden kann ob alles hineinpasst kann es zu einem Beförderungsvertrag kommen.
Solange dies nicht der Fall ist bin ich auf Platz eins des HP stehe bin ich Funk- und Fahrbereit.
Man könnte zwar den Posten verlassen (Abfahrt) und sich an die Seite stellen, das ist aber nur an ganz wenigen Posten überhaupt möglich. Am Rathausmarkt oder am bisherigen Gänsemarkt völlig unmöglich!

@TWG

Die Polizei bei gewalttätigen FG rufen? An der Glocke (Hbf Hamburg) braucht die Polizei selbst wenn es Verletzte gibt mindestens 20 Minuten. Der Notarzt ist meist schon nach 3 Minuten vor Ort! Das behaupte ich nicht einfach so, sondern DAS ist jahrelange Beobachtung!....
Die unterschiedliche Handlungsweisen ergeben sich auch aus unterschiedlichen Erfahrungen.
Das ist wohl tatsächlich von Stadt zu Stadt verschieden, bei Verletzten hole ich allerdings sofort einen Krankenwagen und bitte die Feuerwehrzentrale auch gleich die Polizei zu benachrichtigen.
Wenn die es machen geht es immer schnell :wink:
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Re: Beförderungspflicht - Wann darf man ablehnen?

Beitrag von Jim Bo » 30.03.2014, 17:23

Zu Punkt 1 würde ich jetzt noch hinzufügen, dass der Kunde freie Taxiwahl hat. Versetzen wir uns dazu in die Lage des zweiten Kunden. Der kommt zum Stand und interpretiert die Situation so, dass das erste Taxi besetzt ist. Dass dieser zum zweiten Taxi geht, ist dessen gutes Recht. Ärgerlich bleibt es für den Taxifahrer Nr. 1 der was weiß ich wie lange auf eine Tour wartet und dann zusehen muss, wie seine Kunden weitergehen. Da können sich die Emotionen verständlicherweise hochschaukeln. Nichts desto trotz, wenn man die Niederlage wegsteckt und dem zweiten Kollegen noch ein freundlichen Gruß hinterhergibt, der kann ja schließlich nichts für die Situation, wirkt das Gesamtbild professionell.

Mir ist sowas Ähnliches am Berliner Hauptbahnhof passiert, da muss ich aber sagen: Respekt an den zweiten Kunden. Es standen 10 Taxen hinter mir und er hat so lange gewartet bis klar war, ob der Andere wirklich Taxi fahren wollte. Dem war es aber dann doch zu teuer gewesen, was ich prophezeit habe und er ist wieder weggegangen. Dass der Zweite aber diese Situation beobachtet und wartet, ob ich frei bin, das hätte ich nicht erwartet.

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Re: Beförderungspflicht - Wann darf man ablehnen?

Beitrag von am » 30.03.2014, 21:24

FD hat geschrieben:@am

Das ist völliger Nonsens von Dir. Eigentlich untypisch für Dich. [...]
In dem Fall hatte ein Fahrer eine Beförderung am Flieger nicht durchgeführt, weil der FG nur mit Karte zahlen konnte aber das Gerät wohl nicht betriebsbereit war. [...]
Ja, dann muss ich hier zurückziehen. Ich hatte das Urteil und die Berichterstattung dazu anders in Erinnerung.

Bei der Aussage, dass im Falle einer Kenntlichmachung der Kartenakzeptanz eine Beförderungspflicht besteht, handelt es sich um meine Auffassung hierzu. Allerdings wird es, im Sinne Deiner weiteren Ausführungen, selten zu dieser Diskussion kommen, selbst dann nicht, wenn der Fahrer nicht ausdrücklich darauf hinweist. Jeder Kunde wird von der Möglichkeit der Kartenzahlung ausgehen.

Kein Gesetz - kein Urteil. Dem Rechtsstaat sei Dank. Eine Regelungslücke?
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Re: Beförderungspflicht - Wann darf man ablehnen?

Beitrag von nightrider » 31.03.2014, 09:06

FD hat geschrieben:
Die EC oder Neusprech Maestrozahlung ist und bleibt eine elektronische Einzugsermächtigung, welche im Lastschriftverfahren eingezogen wird. Hier kann der Betrag 8 Wochen lang zurückgeholt werden. OHNE PIN sogar 13 MONATE lang
Hab mich schlau gemacht, stimmt es handelt sich bei EC Zahlung tatsächlich um eine Lastschrift der man im Nachhinein widersprechen kann.
Bei Zahlungen ohne PIN gibt und gab es auch schon oft Probleme, nämlich dann, wenn das Konto nicht gedeckt war, in dem Fall macht die Bank eine Rückbelastung die auch noch ca 6,- Euro kostet. Bei Zahlung mit PIN gab es noch nie ein Problem.
In dem Fall könnte sich der Kunde auch schlecht rausreden, er hat die Zahlung ja immerhin mit der PIN-Eingabe akzeptiert und bestätigt. Auch die Bank würde sich wohl einen Bärendienst leisten, wenn sie Zahlungen erst akzeptiert und dann doch rückbucht. Soweit mir bekannt garantieren die Banken nach PIN-Eingabe auch die Zahlung zumindest bis 300,- Euro.
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Re: Beförderungspflicht - Wann darf man ablehnen?

Beitrag von TWG » 03.04.2014, 04:28

Jim Bo hat geschrieben:Zu Punkt 1 würde ich jetzt noch hinzufügen, dass der Kunde freie Taxiwahl hat. Versetzen wir uns dazu in die Lage des zweiten Kunden. Der kommt zum Stand und interpretiert die Situation so, dass das erste Taxi besetzt ist. Dass dieser zum zweiten Taxi geht, ist dessen gutes Recht. Ärgerlich bleibt es für den Taxifahrer Nr. 1 der was weiß ich wie lange auf eine Tour wartet und dann zusehen muss, wie seine Kunden weitergehen. Da können sich die Emotionen verständlicherweise hochschaukeln. Nichts desto trotz, wenn man die Niederlage wegsteckt und dem zweiten Kollegen noch ein freundlichen Gruß hinterhergibt, der kann ja schließlich nichts für die Situation, wirkt das Gesamtbild professionell.

Mir ist sowas Ähnliches am Berliner Hauptbahnhof passiert, da muss ich aber sagen: Respekt an den zweiten Kunden. Es standen 10 Taxen hinter mir und er hat so lange gewartet bis klar war, ob der Andere wirklich Taxi fahren wollte. Dem war es aber dann doch zu teuer gewesen, was ich prophezeit habe und er ist wieder weggegangen. Dass der Zweite aber diese Situation beobachtet und wartet, ob ich frei bin, das hätte ich nicht erwartet.
Dazu hab ich auch ne schöne Geschichte von einem "Kollegen" wie ich sie gar nicht mag.
Ich steh als zweiter am Rudas (z.Zt. angesagtester Club im Dorf) kommt FG1 raus, geht auf das erste Taxi zu, FG2 kommt zu mir "fahren Sie uns zu Breidenbacher Hof?" (keine tolle Tour, aber die Höflichkeit gebietet mir, zu sage "aber gerne")
FG1 schwenkt kurz vor der ersten Taxe ab, weil er am Gebäude nochmal nach dem zweiten Eingang schauen wollte.
FG2 wollen gerade einsteigen brüllt Kollege1 "klaut Rhein-Taxi schon wieder unsere Kunden, ich bin der Erste, ich bin dran!"
Ich zu FG2; "wenn es Ihnen nichts ausmacht, nehmen Sie doch bitte den ersten Kollegen" FG2: "klar, machen wir!"
FG1 kommt nach seinem Blick um die Ecke zurück, stellt fest, sein Taxi ist besetzt und kommt zu mir.
80,-€ nach Solingen!

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Thomas

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Re: Beförderungspflicht - Wann darf man ablehnen?

Beitrag von Jim Bo » 03.04.2014, 08:29

:mrgreen:

Respekt an Kunde 2. Wenn ich mitbekommen würde, wie einer da den King spielt, würde ich nicht zu dem einsteigen.

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