Beförderungspflicht - Wann darf man ablehnen?

Der virtuelle Taxitreff.
LRKN
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Re: Beförderungspflicht - Wann darf man ablehnen?

Beitrag von LRKN » 24.03.2014, 03:08

FD hat geschrieben: Darf man die Beförderung ablehnen, wenn der FG mit einem Döner in der Hand und diesen Döner auch verzehrend an den Taxenstand kommt?
Nein. Aber du kannst ihm sagen das er erst nach dem Verzehr des Döners gefahren wird. Somit erfüllst du trotzdem deine Beförderungspflicht.
Darf man die Beförderung ablehnen, wenn der FG stockbesoffen ist, von 2 "Freunden" gestützt zur Taxe getragen wird, nicht alleine gehen kann und auch offensichtlich nicht mehr seiner Muttersprache mächtig ist und dann alleine von Euch gefahren werden soll? Also ohne Begleitung!
Ja. Dafür gibt es die Ausnahme in der §13 BOKraft von der Beförderungspflicht wenn "die zu befördernde Person eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung des Betriebs oder für die Fahrgäste darstellt"
Darf man die Beförderung ablehnen, wenn der FG die Pommes Frites in sich reinstopfend einsteigen will?
Wie Nr. 1
Darf man die Beförderung ablehnen, wenn der FG 3 Meter neben Eurer Taxe erstmal uriniert, die Pisse um seine Schuhe herum läuft und er dann einsteigen will?
Grenzwertig. Keine Ahnung. Ich tendenziere zu: Nein. Einfach schnell wegfahren ;)
Darf man die Beförderung ablehnen, wenn der FG mit einem Pappbecher Kaffee einsteigen will? In diesem Fall des Kaffeebechers fahrt ihr den FG vielleicht. Aber an der nächsten Ampel setzt sich ein Pkw vor Euch und bleibt bei Grün stehen, weil er abbiegen will aber sich zu spät entschieden hat. Ihr bremst stark ab, der FG quetscht den Becher zusammen und verbrüht sich Hand und Oberschenkel. Kann er Euch jetzt verantwortlich machen, nach dem Motto, Ihr hättet Ihn garnicht befördern dürfen?
Nein. Aber auch da kannst du sagen das er nur ohne Kaffee einsteigen darf. Das kannst du auch mit der Gefahr vor der Verbrühung begründen. Ich lasse keinen rein mit "offenen" Getränken und noch nie damit probleme gehabt.
Darf man die Beförderung eines Babys ablehnen, wenn die Eltern keine Babyschale mitführen? Wer haftet bei einem Unfall?
Ja. Eine entsprechende Babyschale ist vorgeschrieben. Wenn die nicht da ist darfst du das Baby nicht fahren.
Gerade heute hatte ich einen FG, der meinte, wir seien doch dafür da, Leute zu befördern, welche sturzbetrunken sind und sich vollgekotzt und in die Hose geschissen haben. Mit dieser widerlichen Auffassung steht der Mann aber nicht alleine.
Nun grundsätzlich finde ich deine ablehnung sehr nachvollziehbar. Aber trotzdem hat der Mann im Grunde recht. Wir sind teil des ÖPNV. Und wie würdest du es finden wenn dich ein Busfahrer nicht fahren würde, weil du mal einen über den Durst getrunken hast? Auch in Busse wird (leider) gekotzt und trotzdem nimmt der HVV diese Fahrgäste mit... weil er es muß. Wenn er aber sich schon übergeben und vollgeschissen hat würde ich es auch riskieren und ihn einfach nicht fahren. Dann würde ich lieber eine eventuelle Strafe hinnehmen. Eventuell würde ich mit der "Verkehrsgefährdung" argumentieren. Aber ehrlich gesagt habe ich in über 10 Jahren noch nie so ein Fall erlebt. Bei Leuten die sich grade übergeben sind (das habe ich 2 mal erlebt) habe ich ohne folgende Probleme mich geweigert sie zu fahren.

Guter_Kollege
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Re: Beförderungspflicht - Wann darf man ablehnen?

Beitrag von Guter_Kollege » 24.03.2014, 03:18

Probiers doch einfach mal alles aus und gib dem Kunden gleich die Adresse vom alten Steinweg zum Beschweren dazu. :lol:

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Thomas-Michael Blinten
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Re: Beförderungspflicht - Wann darf man ablehnen?

Beitrag von Thomas-Michael Blinten » 24.03.2014, 03:27

Nun, da ist das BOKraft doch sehr eindeutig:
§13 BOKraft: "Der Unternehmer und das im Fahrdienst eingesetzte Betriebspersonal sind nach Maßgabe der Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes verpflichtet, die Beförderung von Personen durchzuführen. Soweit nicht ein Ausschluß von der Beförderungspflicht nach anderen Rechtsvorschriften besteht, können sie die Beförderung ablehnen, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, daß die zu befördernde Person eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung des Betriebes oder für die Fahrgäste darstellt."

1. Die angesprochenen "anderen Rechtsvorschriften" sind z.B. die Verordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen im Gelegenheitsverkehr der jeweiligen Stadt.
2. In der Funk und Fahrdienstordnung der TFZ hier in Düsseldorf heißt es z.B. in § 23, Abs.2 :"Von der Beförderung ausgeschlossen werden können Personen, die eine
Gefahr für die Sauberkeit, Sicherheit und Ordnung des Betriebes (und dazu gehört das Fahrzeug) darstellen"
3. Für die Sicherheit und Ordnung des Betriebes sorge ich als Vertreter des Unternehmers.

Um bei deinen Beispielen zu bleiben:
Essen und Trinken im Auto gefährdet die Sicherheit der Fahrgäste und die Sauberkeit des Fahrzeuges bei der Beförderung, kommen also nicht ins Auto. Ich warte gerne bis sie fertig sind.

Wer nicht mehr selber laufen kann wird abgelehnt, außer eine andere (nüchternere) Person fährt mit und kümmert sich während der Fahrt um den Patienten (um z.B. den von mir zur Verfügung gestellten Hygienebeutel zu halten und außerhalb des Fahrzeugs zu entsorgen) .
Übrigens sind in allen mir bekannten Taxiordnungen stark alkoholisierte oder/sowie verdreckte Personen von der Beförderungspflicht ausgeschlossen.

Wurde schon im ersten Beispiel beantwortet

Was das Umfeld der Schuhe angeht möchte ich nicht wissen wo diese im Laufe des Abends schon waren. Auch wenn Du in eine öffentliche Toilette oder ein öffentliches Gebüsch gehst solltest Du nie danach fragen was Du in deine Fußmatten trittst. Dafür gibt es Sagrotan......kein Ablehnungsgrund, besser vor der Fahrt als währenddessen.

Auch dies fällt unter das erste Beispiel.

Dieser Punkt wurde hier (interner Link) schon ausgiebig behandelt.
Babys ohne entsprechende Schale oder geeigneten Sitz zu transportieren ist in meinen Augen versuchte Körperverletzung.

Also, die BOKraft und die Taxitarifordnung, sowie die Funk- und Fahrdienstordnungen geben uns genügend Gründe an die Hand.
Eine Fürsorgepflicht für alkoholisierte Personen haben wir nur dann wenn wir sie transportieren, nicht wenn wir diesen Transport ablehnen.
Das Urteil mit dem Kollegen dessen Fahrgast nicht mehr weiterfahren wollte musst Du bitte einmal verlinken, so wie Du es darstellst kann ich es nicht glauben......es sei denn der Fahrgast ist mitten auf einer Autobahn oder Autobahnähnlichen Bundesstraße ausgestiegen, dann allerdings hat der Kollege seine Fürsorgepflicht verletzt.
Die Polizei zu benachrichtigen und beim (evt. hilflosen) Kunden zu bleiben bis diese eintrifft ist selbstverständlich.
Zuletzt geändert von Thomas-Michael Blinten am 24.03.2014, 03:29, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Beförderungspflicht - Wann darf man ablehnen?

Beitrag von Taxi Georg » 24.03.2014, 04:01

Thomas-Michael Blinten hat geschrieben:Das Urteil mit dem Kollegen dessen Fahrgast nicht mehr weiterfahren wollte musst Du bitte einmal verlinken, so wie Du es darstellst kann ich es nicht glauben......
es sei denn der Fahrgast ist mitten auf einer Autobahn oder Autobahnähnlichen Bundesstraße ausgestiegen, dann allerdings hat der Kollege seine Fürsorgepflicht verletzt.
Ist passiert, steht hier irgendwo im Forum. Bin zu müde, um jetzt nach zu sehen!
Die Polizei zu benachrichtigen und beim (evt. hilflosen) Kunden zu bleiben bis diese eintrifft ist selbstverständlich

Genau das war der Grund der Verurteilung.
Der Kollege ist weg gefahren ohne die Cops zu rufen!

Ich geh pennen jetzt,
Bitte betrachtet meine Postings nicht als Verpflichtung, sondern nur als gutgemeinte Hinweise!
Diese Hinweise sollen auch keine Rechts-/Steuerberatung darstellen oder sollen diese ersetzen. ☑

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Re: Beförderungspflicht - Wann darf man ablehnen?

Beitrag von Thomas-Michael Blinten » 24.03.2014, 04:53

Dann kann ich das Urteil verstehen. Sobald ich in die Beförderung einwillige habe ich auch die Sorgfaltspflicht.
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Re: Beförderungspflicht - Wann darf man ablehnen?

Beitrag von nightrider » 24.03.2014, 08:01

Ein sturzbesoffener ist zumindest ohne Begleitperson an sich schon eine Gefahr, man weiß nie was der im Suff so anstellt. Abgesehen davon, dass ich alles ablehnen kann wodurch ich eine Gefährdung, oder Bedrohung sehe, habe ich wenn ich ihn mitnehme auch eine ziemlich weitgehende Fürsorgepflicht.
Wenn solche Fälle sogar vom Sanker abgelehnt werden, lehne ich sie auch ab.

Übrigens auch Busfahrer dürfen Besoffene ablehnen, schon allein weil sie andere Fahrgäste belästigen, oder gefährden könnten.

Kinder ohne entsprechende Rückhaltesysteme fahre ich auch sehr ungern, denn wenn was passiert bin ich ganz schnell der "Dumme", denn die Rechtslage ist alles Andere als klar.

Mit offenen Speisen und Getränken kommt mir auch Keiner in's Auto, allein aus dem Grund, wenn mir da Einer den Sitz versaut und ich merke es nicht gleich, muss ich evtl. für die Reinigung der Klamotten nachfolgender Fahrgäste aufkommen.
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Re: Beförderungspflicht - Wann darf man ablehnen?

Beitrag von am » 24.03.2014, 10:30

Die Kindersicherungspflicht auf Rücksitzen greift in Taxen erst ab einem Gewicht ab 9kg.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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Re: Beförderungspflicht - Wann darf man ablehnen?

Beitrag von nightrider » 24.03.2014, 10:53

FD hat geschrieben:. Dann wird die Behörde an dem Taxifahrer ganz schnell im vorauseilenden Gehorsam ein Exempel statuieren! Insbesondere dann, wenn die Behörde noch eine oder gar zwei offene Rechnungen mit dem Taxler zu begleichen hat.
Das unterstellst du jetzt mal.
Oft siegt auch bei Aufsichtsbehörden der normale Menschenverstand und sie weisen solche Beschwerden einfach ab. Eine Gefährdung kann durchaus auch von Bierflaschen ausgehen, die dann bei einem Unfall zu Geschossen werden, oder bei einer Vollbremsung dem Fahrgast buchstäblich im Hals steckenbleiben.
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Re: Beförderungspflicht - Wann darf man ablehnen?

Beitrag von casi » 24.03.2014, 12:31

Ich mußte mal ein Bußgeld wegen eines Verstoßes gegen die Beförderungspflicht bezahlen.

Ein Fahrgast wollte in ein Krankenhaus gefahren werden (kein Notfall) und sagte mir nach einem Kilometer, dass er nicht bezahlen würde. Er würde mir auf der Rückfahrt einen Transportschein (Verordnung einer Krankenfahrt) geben.
Diese Nummer hatte der Mann schon mit mehreren Kollegen abgezogen, jedoch blieb die angekündigte Rückfahrt jedesmal aus.
Ich sagte ihm, er müsse die Fahrt in bar bezahlen oder am Bahnhof aussteigen.
Er stieg aus und beschwerde sich bei der Behörde.

Ich bekam einen Bußgeldbescheid und legte Widerspruch ein.

Vor dem Amtsgericht hatte ich damit leider keinen Erfolg.
Begründung:
Aufgrund der Beförderungspflicht hätte ich die Tour durchführen müssen. Gegebenenfalls hätte ich den Fahrpreis ja einklagen können.

Meinen Einwand, das es sich hier um einen stadtbekannten Alki und Sozialhilfeempfänger handelt, bei dem nichts zu holen sei, wurde natürlich verworfen.

:?
https://taxi-reinfeld.de - Taxibetrieb C. Braasch

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Re: Beförderungspflicht - Wann darf man ablehnen?

Beitrag von nightrider » 24.03.2014, 12:53

@casi,

Da hattest du einen schlechten Rechtsbeistand, denn eine Beförderungspflicht hast du nur gegen Barzahlung.
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SindSieFrei?
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Re: Beförderungspflicht - Wann darf man ablehnen?

Beitrag von SindSieFrei? » 24.03.2014, 15:02

FD hat geschrieben:...

Für ALLE o.g. Situationen gibt es weder im PBefG noch in der BOKraft eine Grundlage, die Beförderung abzulehnen! WIR haben BEFÖRDERUNGSPFLICHT :!: ...

...Wir müssen in vielen Situationen abwägen, ob wir noch befördern MÜSSEN oder ablehnen MÜSSEN. Wie man sich auch entscheidet, kann es manchmal teuer werden. Und ich finde, DAS darf nicht sein. ...
Richtig FD, darum ist es gut, das du angefangen hast, diese alltäglichen Situationen oder zumindest Möglichkeiten einmal zusammenzustellen. Ich würde für mich auch alle obigen Situationen mit einem Beförderungsausschluss beantworten, vorher verbunden mit der Ansage bei laufender Uhr auszutrinken oder aufzuessen, verdreckte Leute nehme ich sowieso nicht mit und hilflose Personen ebenso wenig.

Jetzt geht es um den nächsten Schritt: Wie kann man für HH eine EINDEUTIGE Regelung erwirken, die das willkürliche Entscheiden von Behörden unmöglich macht UND verhindert, das unnötige Prozesse geführt werden müssen. Wie kann man unseren Ermessensspielraum dabei unterbringen ---> reicht unsere sogenannte berufserfahrene "Sichtprüfung" aus? Kann man von uns rechtssicher verlangen, das eine hilflose Person (jemand der sich nicht ohne Hilfe (hier: Betrunkener) nicht alleine fortbewegen kann) an uns übergeben wird, bzw. unter Hinweis auf die Fürsorgepflicht uns eine komplette Verantwortung für den gesundheitlichen Zustand der Person übergeben wird? Wir sind keine Notärzte! Auch Regelungen über Speisen und Getränke sind möglich (hat der HVV auch!). Im Gegenzug muss natürlich auch wortwörtlich etwas von z.B. Blindenhunden in so einer "Lex Taxi" stehen, damit auch der hinterletzte *** weiss, was Sache ist. Ich finde den Hinweis auf die Verordnungen bei der Bundeswehr nicht verkehrt!!! Es kann nicht sein, das wir bis zur Unzumutbarkeit hin gezwungen werden können, alles zu fahren.

LG
Dura lex, sed lex.

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Re: Beförderungspflicht - Wann darf man ablehnen?

Beitrag von Thomas-Michael Blinten » 24.03.2014, 15:21

Also geht es mal wieder lediglich um Hamburger Eintopf ?
Dann gehört es allerdings nicht in den Stammtisch für alle.

@FD
Unsere Taxiordnung spricht nicht nur von der Sicherheit, sondern auch von der Sauberkeit......wie ich schon schrieb.
Wer genauer liest, hat weniger zu schreiben.
Edit: Es scheint auch so, das solche Sachen vermehrt im Microkosmos Hamburg passieren.
Ich hatte vergleichbares in fast 28 Jahren noch nie.........obwohl ich schon häufig solche Fälle hatte.
Vielleicht liegt es auch an der Art der Ablehnung.
Zuletzt geändert von Thomas-Michael Blinten am 24.03.2014, 15:32, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Beförderungspflicht - Wann darf man ablehnen?

Beitrag von Thomas-Michael Blinten » 24.03.2014, 16:46

Sag einmal, welche Probleme verursachen solch eine niveaulose Argumentation ?
Werde sachlich und wir können weiter diskutieren.
Dieses Niveau habe ich nicht nötig.

Noch einmal zum Nachlesen, Funk- und Fahrdienstordnung
§ 23
Beförderungspflicht
....
2.
Von der Beförderung ausgeschlossen werden können Personen, die eine
Gefahr für die Sauberkeit, Sicherheit und Ordnung des Betriebes darstellen.
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Re: Beförderungspflicht - Wann darf man ablehnen?

Beitrag von eichi » 24.03.2014, 18:55

Der Kollege ist weg gefahren ohne die Cops zu rufen!
Nachvollziehbare Entscheidung.
Was ist, wenn die Cops den Kutscher "anweisen", die "hilflose Person"
nach Hause zu fahren. Sogar wenn er noch vorher randalierte und von den
Cops nur mühsam beruhigt werden konnte!
Auf diese Weise brauchen sie nicht selbst für den Abtransport sorgen.
Ob der Fahrgast sich unterwegs wieder aufregt und randaliert, ist im
Moment ohne Belang; aus den Augen, aus dem Sinn.

Aus einem Schreiben von Dr. Glitza an ednngwd:
Der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg hat auf S. 2 der Bürgerschafts-
Drucksache 18/2806 vom 13.09.2005 (zu finden auf der Internet-Seite der Hamburgischen
Bürgerschaft http://www.buergerschaft-hh.de unter dem Stichwort "Parlamentsdatenbank") ausgesprochen,
daß das Regelbußgeld für einen Taxenfahrer, der erstmalig gegen die Beförderungspflicht verstößt,
EUR 300,00 beträgt und sich bei Wiederholungstätern auf mindestens EUR 450,00 erhöht.
Es ist so bequem, unmündig zu sein. (Immanuel Kant)

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Re: Beförderungspflicht - Wann darf man ablehnen?

Beitrag von Wattwurm » 24.03.2014, 19:21

FD hat geschrieben: Darf man die Beförderung ablehnen, wenn der FG 3 Meter neben Eurer Taxe erstmal uriniert, die Pisse um seine Schuhe herum läuft und er dann einsteigen will?
Nein, denn sonst müßte ich mich von der Fahrt manchmal selbst ausschließen... :lol:

Ausschließen kannst Du ihn von der Mitnahme nur, wenn er in die Hose gepullert hat und vorne alles nass ist!
Zuletzt geändert von Wattwurm am 24.03.2014, 19:54, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Beförderungspflicht - Wann darf man ablehnen?

Beitrag von Thomas-Michael Blinten » 24.03.2014, 19:40

FD hat geschrieben:Dasselbe wie im anderen fred! Das ist KEINE TO! Interne Vorschriften von Genossenschaften oder Vereinen haben keine Allgemeingültigkeit!
Müssen sie auch nicht haben, sie gelten aber in meinem Auto.
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Re: Beförderungspflicht - Wann darf man ablehnen?

Beitrag von Guter_Kollege » 24.03.2014, 20:05

FD hat geschrieben:Unsere Behörde verfährt nach dem Motto: Einfach mal versuchen! Wenn es nicht klappt, dann eben nicht! DAS nennt man WILLKÜR!
Ja, FD, Behördenschelte ist immer wohlfeil. Wer stimmte nicht in dieses Lied gerne mit ein (mich eingeschlossen)?
Bedenke aber, das bei den zigtausenden Einsprüchen per anno gegen Bußgeldbescheide aufgrund StVO, PBefG und sonstwas, und das sicher auch mit den teilweise hanebüchesten Begründungen (siehe "fehlende Ermächtigungsgesetze") findigster Anwälte, es als "Gegenspieler" mindestens auch eines cleveren Vertreters des Staates bedarf um hier gegenzuhalten. Werfe Herrn Glitza also nicht vor, dass er seinen Job so gut macht wie er nur kann. Und das heisst im Sinne des Staates, also des Bürgers. Und im Sinne des Bürgers ist es auch, ihn im Strassen- und Berufsverkehr vor Mitbürgern (und Bewerbern) zu schützen die die vielen Regeln in ihrem Sinne auslegen möchten.

Natürlich wünscht man sich als Bürger das die Behörden angemessen, maßvoll und individuell agieren.
Das Komplizierte daran ist daß bald der nächste Kanditat daherkommt und eine besondere laissez faire
für sein Begehren erwartet. Und sei es auch noch so extrarordinär.

Dennoch beglückwünsche ich Dich daß Du für Dich zwei positive Urteile erstreiten konntest. Und Herrn Glitza "eins auswischen". Wenn Du es denn so persönlich nehmen magst.
Geniesse es, wird selten genug vorkmmen.

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Re: Beförderungspflicht - Wann darf man ablehnen?

Beitrag von Pirat » 24.03.2014, 20:36

Tja, in der alltäglichen Praxis helfen die kleinen Ratgeber PBefG und BOKraft nur wenig.
Die zeigen uns nur – was Fehler sind - nehmen uns aber keine Entscheidung in der Praxis ab.
Und jeder von uns kennt Situationen - wo es egal ist, wie man sich entscheidet – beide Möglichkeiten könnten gegen uns ausgelegt werden.
Wir müssen dem Vorstandsvorsitzenden sowie der betrunkenen Obdachlosen gerecht werden.
Ab wann ist es unterlassene Hilfeleistung - wo fängt Aufdringlichkeit an?
Wenn man Pech hat, bekommt man die Antwort vom Richter.
Nur die Weisesten und die Dümmsten können sich nicht ändern... Konfuzius.

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Re: Beförderungspflicht - Wann darf man ablehnen?

Beitrag von Wattwurm » 24.03.2014, 20:57

Die Sicherheit Sicherheit und Ordnung des Betriebes darf nicht gefährdet werden und nachfolgende Fahrgäste dürfen keinen Nachteil erleiden! Das sind die Grundsätze der Beförderungspflicht!

Wenn jemand mit einem Döner oder eine Portion Pommes zu mir in die Taxi steigt, dann ermahne ich ihn freundlich aufzupassen das er mir das Auto nicht verschmutzt. Eine Gefährdung der Sicherheit und Ordnung des Betriebsablaufes kann ich darin nicht erkennen und nach anschließender Lüftung kann ich auch keinen Nachteil für nachfolgende Fahrgäste ausmachen! Bei einem Coffee to go mit Deckel gilt das ebenfalls!

Ein anderer Fall liegt vor wenn ein Fahrgast mit einem Glas oder einer Flasche in der Hand um Mitnahme begehrt. Glas und Flasche können gegen mich als Waffe verwendet werden, außerdem kann sich der Fahrgast bei einer Vollbremsung an diesen Gegenständen selbst verletzen! Hier kann ich eine Beförderung verweigern!

Bei volltrunkene Personen muß ich als Taxifahrer immer mit unvorhersehbaren Handlungsweisen rechnen, nicht nur das im Suff das Agressionspotential steigt sondern auch das diese Personen sich übergeben können oder mir ins Lenkrad greifen und somit die die Sicherheit und Ordnung gefährden. Ganz klar keine Beförderungspflicht!
Ein Fahrgast wollte in ein Krankenhaus gefahren werden (kein Notfall) und sagte mir nach einem Kilometer, dass er nicht bezahlen würde. Er würde mir auf der Rückfahrt einen Transportschein (Verordnung einer Krankenfahrt) geben.
Es besteht nur Beförderungspflicht bei Barzahlung!
:arrow: http://openjur.de/u/592961.html

Im übrigen in Sachen Beförderungspflicht bin ich sehr dafür das nicht zu restriktiv zu handhaben! Im Zweifel lieber den Kunden einladen und befördern als stehen lassen und ein paar Tage später eine miese Presse zu riskieren! Keiner verlangt von Euch jemanden zu befördern der sich von oben bis unten bekotzt oder in die Hose geschissen hat. Keiner wird von Euch verlangen eine Person zu befördern die sich nicht mehr verständlich artikulieren kann oder den hochansteckenden MRSA-Virus mit sich herumschleppt!

Ich verlasse mich nicht selten in Zweifelsfällen auf mein Bauchgefühl und bisher bin ich damit ganz gut gefahren! Ein guter Bauer erkennt seine Schweine am Gang, ich auch... :wink:

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Re: Beförderungspflicht - Wann darf man ablehnen?

Beitrag von Thomas-Michael Blinten » 24.03.2014, 21:42

FD hat geschrieben:.....Aber vielleicht muß Euch erst ein Glitza passieren, damit auch Ihr begreift, daß der Willkür zuviel Raum gelassen wird.....
Da Politiker eigentlich überall gleich sind und auch hier (mit Landtag, Stadtrat und Verwaltung) nicht zu den Exoten gehören könnte die Ursache für gerichtliche Auseinandersetzungen nicht nur mit den Vor- und Nachteilen der gesetzlichen Bestimmungen zusammenhängen, sondern vielleicht auch mit der Vermittlung nachvollziehbarer Einwände....nur mal so zum Nachdenken, ohne persönliche Note.
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