Beförderungspflicht - Wann darf man ablehnen?
Re: Beförderungspflicht - Wann darf man ablehnen?
Ich möchte eigentlich nicht, das der Zank & Zoff der DRÜBEN sich abspielt, hier seine Fortsetzung findet! Können wir das Thema "Beförderungspflicht" nicht ganz allgemein halten ohne auf das aktuelle "Blindenfürhundurteil" einzugehen? Ich wußte sofort aus welcher Richtung der Wind wehte als dieser Thread hier eröffnet wurde und habe sofort Unrat gewittert! Das Thema ist mir zu wichtig um es auf einen ganz speziellen Fall zu fixieren! Im übrigen müssen wir nicht jedes Thema was DRÜBEN bereits ausführlich beackert wird, hier nicht auch noch einmal durchkauen. Es ist doch nicht schlimm, wenn beide Foren unterschiedliche Thematiken behandeln! Jörn erinnert mich zuweilen an das Männchen mit der roten Krawatte....http://youtu.be/tkZ1zklbTY0
Zuletzt geändert von Wattwurm am 24.03.2014, 23:34, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Beförderungspflicht - Wann darf man ablehnen?
Hallo,
Ich entscheide, wen ich fahre!
Auch bei Funkaufträgen! Eine nette Dame in der Zentrale hat mir schonmal gesagt, wenn ich da den nächsten hinschicke, fährt der den meistens! Aber ich nicht. Ich geh kein Risiko ein, fahre keinen, der stinkbesoffen ist ohne Begleitung, keine Kinder ohne Kindersitz (Kindersitze hab ich ja, aber keine Babyschale).
In zwei Jahren hab ich bisher auch keine Probleme gehabt. Kommt vielleicht auch auf die Art an, wie man die Beförderung ablehnt.
Offenes Essen und Getränke gibt es bei mir im Auto auch nicht, wenn ich als erster am Posten stehe und es will einer mit Döner etc. einsteigen, entweden Döner in Müll oder Uhr an, wenn nicht, dann nehm ich den nächsten Funkauftrag an oder den nächsten Einsteiger.
Ist aber auch bei Rhein-Taxi so, das wir auch als erster am Posten eher einen Funkauftrag bekommen als einen Einsteiger!
Gruß aus Düsseldorf
Thomas
Ich entscheide, wen ich fahre!
Auch bei Funkaufträgen! Eine nette Dame in der Zentrale hat mir schonmal gesagt, wenn ich da den nächsten hinschicke, fährt der den meistens! Aber ich nicht. Ich geh kein Risiko ein, fahre keinen, der stinkbesoffen ist ohne Begleitung, keine Kinder ohne Kindersitz (Kindersitze hab ich ja, aber keine Babyschale).
In zwei Jahren hab ich bisher auch keine Probleme gehabt. Kommt vielleicht auch auf die Art an, wie man die Beförderung ablehnt.
Offenes Essen und Getränke gibt es bei mir im Auto auch nicht, wenn ich als erster am Posten stehe und es will einer mit Döner etc. einsteigen, entweden Döner in Müll oder Uhr an, wenn nicht, dann nehm ich den nächsten Funkauftrag an oder den nächsten Einsteiger.
Ist aber auch bei Rhein-Taxi so, das wir auch als erster am Posten eher einen Funkauftrag bekommen als einen Einsteiger!
Gruß aus Düsseldorf
Thomas
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Re: Beförderungspflicht - Wann darf man ablehnen?
Wieso ?FD hat geschrieben:Ich hatte binnen eines Jahres 3 unverschuldete Unfälle! Nach Eurer Lesart, wäre ich damit ein unfähiger Autofahrer!
Gut dass Du mich nicht angesprochen hast.
Nach meiner Lesart hattest Du 3 unverschuldete Unfälle.
Re: Beförderungspflicht - Wann darf man ablehnen?
Ich lehne Fahrgäste ab, wenn ich mich nicht mit Ihnen verständigen kann. Wenigstens Englisch sollte man können, ich erwarte kein Deutsch von den Kunden.
Ich erwarte auch nicht, dass man sich mit mir unterhält, aber wenn es um Zielnennung geht, dann möge man bitte auch konkret werden
Ich erwarte auch nicht, dass man sich mit mir unterhält, aber wenn es um Zielnennung geht, dann möge man bitte auch konkret werden
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Re: Beförderungspflicht - Wann darf man ablehnen?
Auch auf die Gefahr hin mich unbeliebt zu machen: Ein vollertiger Plapperthread ist das.
Nach allen Richtungen offen. Und geeignet das komplette PBefG durchzuackern. Der Titel gibt es vor.
Aber gut, vielleicht ist ja genau das beabsichtigt.
Nicht umsonst gibt es zehntausende Urteile, Entscheidungen, Beschlüsse und Bescheide zu
diesem Thema. Nach oben offen .....
Nach allen Richtungen offen. Und geeignet das komplette PBefG durchzuackern. Der Titel gibt es vor.
Aber gut, vielleicht ist ja genau das beabsichtigt.
Nicht umsonst gibt es zehntausende Urteile, Entscheidungen, Beschlüsse und Bescheide zu
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Re: Beförderungspflicht - Wann darf man ablehnen?
Es kann nicht schaden, bei diesem Thema mal einen Blick in die Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Obusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen zu werfen. Hieraus lässt sich ebenfalls einiges ableiten.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.
Re: Beförderungspflicht - Wann darf man ablehnen?
Schön und gut am.
ABER!
In haben niemanden beobachtet, der zum Busfahrer gegangen ist und sagt:Fahr mich mal genau dahin! Und das in einer Sprache, die der Fahrer nicht versteht. Ich wüsste auch nicht, dass Straßenbahnen kurzfristig Ihre Route ändern, damit der Kunde nicht umsteigen... genug damit.
Dem Busfahrer ist es egal, wohin der Fahrgast will. Der Fahrgast hat sich nach der Route zu richten, die der Bus fährt.
Zurück zum Thema Taxi: Wenn ich nicht weiß, wo mein Fahrgast hinwill, fahre ich nicht los.
Ich habe ja schon Schwierigkeiten Türkisch von Arabisch zu unterscheiden, geschweige denn die ganzen Unterdialekte.
Genauso sieht es mit der Unterscheidung von Japanisch, Chinesisch Oder Koreanisch aus.
Ich warte ja nur noch auf den Tag, wo es dann heißt: Jeder Taxifahrer muss mindestens 10 Fremdsprachen können.
Wie gesagt, ich verlange kein perfektes Deutsch Oder eine Unterhaltung, aber wenigstens etwas Englisch bei der Zielnennung sollte doch möglich sein.
ABER!
In haben niemanden beobachtet, der zum Busfahrer gegangen ist und sagt:Fahr mich mal genau dahin! Und das in einer Sprache, die der Fahrer nicht versteht. Ich wüsste auch nicht, dass Straßenbahnen kurzfristig Ihre Route ändern, damit der Kunde nicht umsteigen... genug damit.
Dem Busfahrer ist es egal, wohin der Fahrgast will. Der Fahrgast hat sich nach der Route zu richten, die der Bus fährt.
Zurück zum Thema Taxi: Wenn ich nicht weiß, wo mein Fahrgast hinwill, fahre ich nicht los.
Ich habe ja schon Schwierigkeiten Türkisch von Arabisch zu unterscheiden, geschweige denn die ganzen Unterdialekte.
Genauso sieht es mit der Unterscheidung von Japanisch, Chinesisch Oder Koreanisch aus.
Ich warte ja nur noch auf den Tag, wo es dann heißt: Jeder Taxifahrer muss mindestens 10 Fremdsprachen können.
Wie gesagt, ich verlange kein perfektes Deutsch Oder eine Unterhaltung, aber wenigstens etwas Englisch bei der Zielnennung sollte doch möglich sein.
- nightrider
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Re: Beförderungspflicht - Wann darf man ablehnen?
Auch bei uns gibt es alle möglichen Nationalitäten und Sprachen die kein Mensch versteht, aber irgendwie mit etwas guten Willen bekommt man das Fahrziel immer raus, oft haben es gerade diese Leute z.B. im Handy gespeichert, oder wenigstens eine Telefonnummer die man anrufen kann und unter der sich dann jemand meldet der Deutsch spricht. So ganz unvorbereitet kommen die Araber, Chinesen und Japaner auch nicht in ein fremdes LandJim Bo hat geschrieben:aber wenigstens etwas Englisch bei der Zielnennung sollte doch möglich sein.
Ich selbst war schon in vielen Ländern ohne jegliche Sprachkenntnisse und bin auch immer dahin gekommen wo ich hinwollte und habe immer bekommen was ich wollte, mit ein bisschen guten Willen geht es immer.
Man kann jetzt stur sein und sagen „wir sind in Deutschland und da spricht man deutsch”, oder sich mal ein Wenig Mühe geben und wenigstens versuchen zu helfen.
everybodys darling is everybodys hausdepp (FJS)
Re: Beförderungspflicht - Wann darf man ablehnen?
Wenn du wüsstest, wie schwer Rätselraten ist...
Stift und Zettel in die Hand gedrückt, ist nur die halbe Miete, denn es scheitert oftmals daran, dass Sie nicht wissen, wie die Straße geschrieben wird. Dann schreiben sie irgendwas hin und du bist am Rätseln was die meinen könnten.
Und dann kommt die nächste Hürde, du würdest zu gerne hinterfragen, ob deine Gedanken auch seine sind, aber sie verstehen auch deine Sprache nicht und gucken dich nur fragend an.
Nee nee, ich kann mich auch ganz gut selbst auf die Schippe nehmen.
Stift und Zettel in die Hand gedrückt, ist nur die halbe Miete, denn es scheitert oftmals daran, dass Sie nicht wissen, wie die Straße geschrieben wird. Dann schreiben sie irgendwas hin und du bist am Rätseln was die meinen könnten.
Und dann kommt die nächste Hürde, du würdest zu gerne hinterfragen, ob deine Gedanken auch seine sind, aber sie verstehen auch deine Sprache nicht und gucken dich nur fragend an.
Nee nee, ich kann mich auch ganz gut selbst auf die Schippe nehmen.
Re: Beförderungspflicht - Wann darf man ablehnen?
Ist mir in Korea auch mal passiert (alle Koreaner lernen als erste Fremdsprache English, wie wir auch). Ich wollte in einer SSangjong Niederlassung (gehört ja zum MB-Konzern) nur einen Prospekt. Mit Frau und in Korea lebender Schwägerin.nightrider hat geschrieben:Auch bei uns gibt es alle möglichen Nationalitäten und Sprachen die kein Mensch versteht, aber irgendwie mit etwas guten Willen bekommt man das Fahrziel immer raus, oft haben es gerade diese Leute z.B. im Handy gespeichert, oder wenigstens eine Telefonnummer die man anrufen kann und unter der sich dann jemand meldet der Deutsch spricht. So ganz unvorbereitet kommen die Araber, Chinesen und Japaner auch nicht in ein fremdes LandJim Bo hat geschrieben:aber wenigstens etwas Englisch bei der Zielnennung sollte doch möglich sein.
So ist es! Meist haben die auch eine Karte vom Hotel dabei!
Ich selbst war schon in vielen Ländern ohne jegliche Sprachkenntnisse und bin auch immer dahin gekommen wo ich hinwollte und habe immer bekommen was ich wollte, mit ein bisschen guten Willen geht es immer.
Ich hab da andere Erfahrung gemacht, meine Frau kommt aus Süd-Korea, als Winker hält dort fast keiner an, wenn du nicht asiatisch aussiehst, weil Europäer immer denken, alle Taxifahrer müssten English sprechen!
Am Posten hat mir der Erste auch schonmal gesagt "no European, no English speaken", das Geschrei meiner Frau und meiner Schwägerin (kein Wort verstanden) hörte sich nicht sehr freundlich an, hab ihm dann ca. 5,- Euro TIP gegeben, plötzlich sprach er fast perfekt English!!!!
Stoffel, die nicht wollen, gibt es also weltweit!
Man kann jetzt stur sein und sagen „wir sind in Deutschland und da spricht man deutsch”, oder sich mal ein Wenig Mühe geben und wenigstens versuchen zu helfen.
Ich frag den Verkäufer "Speak English?" "no" Ich zeig auf den Prospekt "Can I get this?" "No".
Also hat er mich wohl verstanden, wollte aber nicht.
Meine Schwägerin schreit ihn an (hab ich so verstanden, aber vielleicht reden die so, wenn es sein muß), plötzlich sprach er perfekt English (besser als ich), bot uns Platz an, es wurde ein Imbiss serviert, er bat mich uns ca. 10 min zu gedulden, bevor der Wagen fertig ist, ich hab ein bischen an dem getrockneten Tintenfisch rumgeknabbert in Erwartung was folgen würde, nach 8min bekam ich einen Schlüssel und gegen zwei Unterschriften einen kostenlosen Leihwagen für 24 Std.!
Ich wollte doch nur einen Prospekt, den ich natürlich bei Übergabe des Schlüssels auch überreicht bekam.
Als ich meine Frau fragte, was Ihre Schwester denn genau gesagt hätte, bakam ich die Antwort, so genau hätte Sie es auch nicht verstanden, aber Ihre Schwester (selbst im Verkauf tätig) hat den wohl erst als völlig unfähig beschimpft, dann seinen Chef verlangt und anschließend erzählt, ihre in Deutschland lebende Schwester und ihr deutscher Mann wollen nach Korea übersiedeln und suchen jetzt ein passendes Auto!
Mir ist es auch gelungen, das Auto durch asiatischen Strassenverkehr zu bewegen, ohne eine Beule reinzufahren.
Mir fällt grad der Name des Modells nicht mehr ein, ist aber gut 10 Jahre her und es war ein 124er mit Front und Heck vom w202 und der Innenausstatung vom w140. Nannte sich irgendwas mit CX600, Motor war der 320er vom 124er.
Soweit zum Thema, ich versteh dich nicht, man muss nur wollen. Und ich wollte nur einen Prospekt, keinen Vorführwagen!
Ich bin natürlich weder nach Korea übergesiedelt, noch hab ich ein Auto gekauft.
Gruß aus Düsseldorf
Thomas
Re: Beförderungspflicht - Wann darf man ablehnen?
Nachtrag,
das Teil hiess "Chairman"
Gruß
Thomas
das Teil hiess "Chairman"
Gruß
Thomas
Re: Beförderungspflicht - Wann darf man ablehnen?
Mir erschließt sich der Sinn nicht, warum der Kunde dem Taxifahrer die Information vorenthält.
Ansonsten gefällt mir euer Gedankengang. Oder sollte ich doch sagen: Wunschdenken? Dass sich zu jedem Problem die Lösung rein zufällig in der Nähe befindet. Alà Mc Gyver.
Ansonsten gefällt mir euer Gedankengang. Oder sollte ich doch sagen: Wunschdenken? Dass sich zu jedem Problem die Lösung rein zufällig in der Nähe befindet. Alà Mc Gyver.
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Re: Beförderungspflicht - Wann darf man ablehnen?
Jim Bo hat geschrieben:Wenn du wüsstest, wie schwer Rätselraten ist...
Stift und Zettel in die Hand gedrückt, ist nur die halbe Miete, denn es scheitert oftmals daran, dass Sie nicht wissen, wie die Straße geschrieben wird. Dann schreiben sie irgendwas hin und du bist am Rätseln was die meinen könnten.
Und dann kommt die nächste Hürde, du würdest zu gerne hinterfragen, ob deine Gedanken auch seine sind, aber sie verstehen auch deine Sprache nicht und gucken dich nur fragend an.
Nee nee, ich kann mich auch ganz gut selbst auf die Schippe nehmen.
Du diskutierst hier Probleme, die für einen durchschnittlich intelligenten Menschen keine sind. Ich will hier nicht von Fremdenfeindlichkeit schreiben, aber besonders weltoffen empfinde ich Deine Haltung nicht. Allerdings befindest Du Dich da anscheinend als Berliner in guter Gesellschaft. https://www.google.de/search?q=berlin+g ... &gws_rd=cr
Zuletzt geändert von am am 28.03.2014, 17:50, insgesamt 1-mal geändert.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.
Re: Beförderungspflicht - Wann darf man ablehnen?
Vielleicht bin ich für dich zu blöd, aber ich lass mich nicht als fremdenfeindlich abstempeln.
Für deine Interpretation bin ich nicht verantwortlich und ich distanziere mich ausdrücklich von deiner Behauptung/Vermutung dass das typisch Berlin ist. Da irrst du dich.
Die Beispiele nach der Fremdsprache habe ich gewählt, weil Sie am häufigsten vorkommen. Ich habe erhofft, man würde mich verstehen, wenn ich das Problem Verständigungsprobleme anspreche. Ich habe erhofft, es wäre eindeutig dargelegt, dass ich keine Pwrsonenbeförderungsschein absolvieren kann, wenn der Kunde nicht in der Lage ist, sein Ziel zu nennen.
Ich habe auch erhofft Zustimmung zu bekommen, dass meine Ablehnung der Personenbeförderung berechtigt ist.
Ich hatte mir erhofft, eure Meinung zum Sachverhalt zu lesen.
Privatnachricht an jr folgt.
Für deine Interpretation bin ich nicht verantwortlich und ich distanziere mich ausdrücklich von deiner Behauptung/Vermutung dass das typisch Berlin ist. Da irrst du dich.
Die Beispiele nach der Fremdsprache habe ich gewählt, weil Sie am häufigsten vorkommen. Ich habe erhofft, man würde mich verstehen, wenn ich das Problem Verständigungsprobleme anspreche. Ich habe erhofft, es wäre eindeutig dargelegt, dass ich keine Pwrsonenbeförderungsschein absolvieren kann, wenn der Kunde nicht in der Lage ist, sein Ziel zu nennen.
Ich habe auch erhofft Zustimmung zu bekommen, dass meine Ablehnung der Personenbeförderung berechtigt ist.
Ich hatte mir erhofft, eure Meinung zum Sachverhalt zu lesen.
Privatnachricht an jr folgt.
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Re: Beförderungspflicht - Wann darf man ablehnen?
Ich halte sie für grundsätzlich nicht berechtigt und zudem für unbegründet. Ich habe es in 23 Jahren ein einziges Mal erlebt, dass es mir auch mit sehr viel Geduld unmöglich war, meinem Fahrgast sein Fahrziel zu entlocken. Das hatte sogar etwas mit seiner Muttersprache zu tun, er war Bayer und noch dazu stockbesoffen. Da ich ihn aus dem Zunfthaus abholte, es war ein ehrbarer Geselle, war es eine Selbstverständlichkeit für mich, ihn zu seinem Ziel zu bringen, allein er wusste es nicht mehr.Jim Bo hat geschrieben:Ich habe auch erhofft Zustimmung zu bekommen, dass meine Ablehnung der Personenbeförderung berechtigt ist.
Meine Meinung habe ich aufgeschrieben. Ich habe Dich übrigens bestenfalls "nicht besonders weltoffen" genannt.Ich hatte mir erhofft, eure Meinung zum Sachverhalt zu lesen.
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- Thomas-Michael Blinten
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Re: Beförderungspflicht - Wann darf man ablehnen?
Gut, dann meine Meinung dazu...
Mir ist es in fast 28 Jahren noch nie passiert das ich einen Kunden nicht dahin bringen konnte wohin er wollte, egal welcher Sprache er mächtig war.
Gerade das Englisch eines alkoholisierten Japaners kommt einem häufig spanisch vor.
Entweder haben sie einen Zettel (respektive Smartphone) oder einen englisch- und/oder deutsch sprechenden Freund am anderen Ende der Verbindung.
Wenn es mal etwas länger dauert nimmt man ein Snickers und macht den Taxameter an.
Am besten ist mir der oben genannte Japaner in Erinnerung, bis ich darauf kam was er mit "Ziehen Aueland" meinte.......waren 3,50 DM Wartezeit und 245,- DM Gesamteinnahme.
Wer sich damit überfordert fühlt sollte darüber nachdenken ob er im Dienstleistungsbereich glücklich wird, ein Ablehnungsgrund ist es jedenfalls nicht.
Mir ist es in fast 28 Jahren noch nie passiert das ich einen Kunden nicht dahin bringen konnte wohin er wollte, egal welcher Sprache er mächtig war.
Gerade das Englisch eines alkoholisierten Japaners kommt einem häufig spanisch vor.
Entweder haben sie einen Zettel (respektive Smartphone) oder einen englisch- und/oder deutsch sprechenden Freund am anderen Ende der Verbindung.
Wenn es mal etwas länger dauert nimmt man ein Snickers und macht den Taxameter an.
Am besten ist mir der oben genannte Japaner in Erinnerung, bis ich darauf kam was er mit "Ziehen Aueland" meinte.......waren 3,50 DM Wartezeit und 245,- DM Gesamteinnahme.
Wer sich damit überfordert fühlt sollte darüber nachdenken ob er im Dienstleistungsbereich glücklich wird, ein Ablehnungsgrund ist es jedenfalls nicht.
Zuletzt geändert von Thomas-Michael Blinten am 28.03.2014, 19:24, insgesamt 1-mal geändert.
„Alle sind irre, aber wer seinen Wahn zu analysieren versteht wird Philosoph genannt" (Ambrose Bierce)
-
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Re: Beförderungspflicht - Wann darf man ablehnen?
Offenbar hattest Du noch nie besoffene Iren im Taxi.Thomas-Michael Blinten hat geschrieben:Gerade das Englisch eines alkoholisierten Japaners kommt einem häufig spanisch vor.
...........
Ausser lallen und grunzen verstehst Du da gar nichts mehr.
Mit englisch kommst Du da schon gar nicht mehr weiter
Re: Beförderungspflicht - Wann darf man ablehnen?
Warum nicht gleich so?
PS: TMB, der letzte Spruch hat dazu geführt, dass mein Facebook - Account dich "versehentlich" aus meinen "Freundeskreis" entfernt hat.
PS: TMB, der letzte Spruch hat dazu geführt, dass mein Facebook - Account dich "versehentlich" aus meinen "Freundeskreis" entfernt hat.
- Thomas-Michael Blinten
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Re: Beförderungspflicht - Wann darf man ablehnen?
Wenn man nicht mal eine ernst und keineswegs böse gemeinte Frage stellen darf ist das schade.
Nicht jeder wird in seinem Job glücklich, ohne das dies in irgendeiner Weise negativ gemeint ist.
Ich wünsche dir trotz dem alles Gute.
...."Freundschaften" haben auch etwas mit Ehrlichkeit zu tun
Nicht jeder wird in seinem Job glücklich, ohne das dies in irgendeiner Weise negativ gemeint ist.
Ich wünsche dir trotz dem alles Gute.
...."Freundschaften" haben auch etwas mit Ehrlichkeit zu tun
Zuletzt geändert von Thomas-Michael Blinten am 28.03.2014, 23:16, insgesamt 1-mal geändert.
„Alle sind irre, aber wer seinen Wahn zu analysieren versteht wird Philosoph genannt" (Ambrose Bierce)
- Thomas-Michael Blinten
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Re: Beförderungspflicht - Wann darf man ablehnen?
Oooohhhhh doch, diese waren auch in der englischen Armee vertreten welche hier bis vor einigen Jahren ihr HQ hatte.Guter_Kollege hat geschrieben:Offenbar hattest Du noch nie besoffene Iren im Taxi.
Ausser lallen und grunzen verstehst Du da gar nichts mehr.
Mit englisch kommst Du da schon gar nicht mehr weiter
Vielleicht war es diese Übung, welche zu der Gelassenheit führte welche notwendig ist
„Alle sind irre, aber wer seinen Wahn zu analysieren versteht wird Philosoph genannt" (Ambrose Bierce)