§13 Abs.4 PBeFG

Der virtuelle Taxitreff.
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Wattwurm
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§13 Abs.4 PBeFG

Beitrag von Wattwurm » 17.03.2014, 21:31

Beim Verkehr mit Taxen ist die Genehmigung zu versagen, wenn die öffentlichen Verkehrsinteressen dadurch beeinträchtigt werden, daß durch die Ausübung des beantragten Verkehrs das örtliche Taxengewerbe in seiner Funktionsfähigkeit bedroht wird.

Wozu werden in Hamburg und Berlin freiwillig und 2017 dann bundesweit rechtlich verbindlich Fiskaltaxameter eingeführt, wozu müssen Taxiunternehmer einmal im Jahr die Schichtzettel Ihrer Fahrer vorlegen, wozu müssen Taxiunternehmer bei Konzessionsverlängerungen ihre letzten Drei Jahresabschlüsse vorlegen.....wenn die Verkehrsbehörden keinerlei Anstalten unternehmen von sich aus die Notbremse zu ziehen und einen Konzessionsstop verhängen? Die Verkehrsbehörden sind im Besitz aller wirtschaftlich relevanten Zahlen und unternehmen nichts. Und wenn sie tatsächlich was machen und einen Konzessionsstop verhängen, dann geschieht das nur auf massiven Druck des örtlichen Gewerbes!

Die Verkehrsbehörden haben den besten Überblick über die wirtschaftliche Lage und die Funktionsfähigkeit des örtlichen Gewerbes, noch nicht einmal das Gewerbe selbst verfügt über so ein exzellentes und aktuelles Datenmaterial, und ich erwarte das die Behörden bei sich abzeichnenden dauerhaften wirtschaftlichen Schieflagen, die nicht nur konjunkturell vorübergehender Natur sind, entsprechend handelt. Das heißt, das nicht nur den einen oder anderen unplausibel arbeitenden Taxiunternehmer die Konzessionsverlängerung verweigert wird, sondern das generell einen Konzessionsstopp verhängt wird. Das kann doch nicht sein, das die Behörden erst dann reagieren, wenn man diesen mit einer verwaltungsrechtlichen Untätigkeitsklage droht!?

Es wird immer wirtschaftliche und konjunkturelle Auf und Ab´s beim Umsatz geben. Das ist "normal". Darauf kann man keinen Konzessionsstop begründen. Einen Konzessionstopp kann man aber begründen, wenn generell der Markt gesättigt ist und es ein Überangebot an Taxen gibt! In Hamburg und vielmehr noch in Berlin ist das ganz eindeutig der Fall!
Zuletzt geändert von Wattwurm am 17.03.2014, 21:47, insgesamt 2-mal geändert.

eichi
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Re: §13 Abs.4 PBeFG

Beitrag von eichi » 17.03.2014, 23:11

Ein (deutliches) Indiz für ein "funktionierendes" Taxigewerbe
ist in der anhaltend niedrigen Anzahl von insolventen Taxenbetrieben
zu sehen, zumindest in den Augen der Taxenbehörden.
Siehe hierzu §13 Abs.4 Nr.4 des PBeFG.
(4) Beim Verkehr mit Taxen ist die Genehmigung zu versagen,...
...
4.
die Anzahl und Ursachen der Geschäftsaufgabe
Über die Ursachen der niedrigen Anzahl von Insolvenzen brauchen wir
nicht zu diskutieren. Solange jemand einen alten Hobel incl. Konze
für viel Geld in der Hoffnung kauft, es irgendwie besser machen zu
können als sein Vorgänger, brauchen wir uns nicht zu wundern.

Und wenn sich ein Unternehmer eine Konzessionserteilung vor Gericht
unter Hinweis auf freie Berufsausübung bei gleichzeitig niedriger Pleite-
Anzahl erstreiten kann, ist es so, wie es ist.

Eine Behörde mag es nicht so gern, bei einem Rechtsstreit zu unterliegen.
Kann ich gut verstehen, wer mag so etwas?
Und wenn die Aussicht hierauf besteht, gibt sie im Zweifelsfall doch eine
Konzession heraus.
Es ist so bequem, unmündig zu sein. (Immanuel Kant)

Guter_Kollege
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Re: §13 Abs.4 PBeFG

Beitrag von Guter_Kollege » 17.03.2014, 23:20

Leuts, man kann es doch nun wirklich zigfach nachlesen ...:
wenn die öffentlichen Verkehrsinteressen dadurch beeinträchtigt werden, daß durch die Ausübung des beantragten Verkehrs das örtliche Taxengewerbe in seiner Funktionsfähigkeit bedroht wird.
WENN, DANN ..... Das Interesse liegt also in den öffentlichen Verkehrsinteressen - also der des Kunden mit Taxidienstleistung.
Solange also immer genügend Taxen funktionieren - dafür reicht auch ein Funktionieren am Rande der Plausibilitätsgrenze,
auch unter Ausnutzung staatlicher (Sozial-)Leistungen und unter Beachtung der Sozialgesetze -
solange sind die Verkehrsinteressen nicht beeinträchtigt.

Und das jetzt nur mal so ganz pauschal und salopp.

roter stern
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Re: §13 Abs.4 PBeFG

Beitrag von roter stern » 18.03.2014, 01:06

Kauft den "Bidinger" Kommentar zum Personenbeförderungsrecht.
Zwei dicke Rechtsordner mit Zitaten und Urteilen zu diesem Rechtsgebiet.
Argumentationshilfen ohne Ende.
roter Stern
Ich wollte nicht weiterschreiben - aber o.k.

" Nicht erst die Existenz, sondern schon das ordnungsgemäße Funktionieren des Taxigewerbes als Teil des öffentlichen Verkehrsangebots
ist als Gegenstand des " öffentlichen Verkehrsinteresses ein besonderes herausragendes Gemeinschaftsgut."

und weiter nach Neuregelung vor langen Zeiten

"Erst mit Hilfe dieses konkretisierbaren Kriteriums kann eine wirksame Güterabwägung zwischen
dem Grundrecht der Berufsfreiheit und der
Funktionsfähigkeit des örtlichen Taxigewerbes als Element des öffentlichen Verkehrsinteresses
stattfinden, ohne das dabei wie bisher
auf die imaginäre und praktisch kaum greifbare Ruingrenze zurück zugreifen ist."

Alles lange vor dem Fiskaltaxameter angedacht.
Und nun liegen die Fiskaltaxameterdaten auf dem Tisch der New Generation von Rechtausbeutern und Rechtsgebeutelten.
Die Ruingrenze liegt im Durchschnittsumsatz bei 5 oder 10 oder 20 Euro bei Einzelunternehmer mit erträglicher Einsatzzeit
oder muß für Fettaugen mit Lohnsklaven sogar b

dünnes Eis für beide Seiten.
Der Bidinger bietet noch vieles mehr.
Zuletzt geändert von roter stern am 18.03.2014, 01:41, insgesamt 7-mal geändert.

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Re: §13 Abs.4 PBeFG

Beitrag von werners » 18.03.2014, 01:24

Hier in Berlin ist es schon so, dass die Behörde gerne eine Beschränkung der Konzessionsanzahl hätte. Nur leider lässt sich das rechtlich nicht durchsetzen.

Der langjährig der (zuständigen) 11. Kammer des VG Berlin vorsitzende Richter Kunath hat den Knackpunkt in der Formulierung "daß durch die Ausübung des beantragten Verkehrs das örtliche Taxengewerbe in seiner Funktionsfähigkeit bedroht wird" gesehen.

Dazu hätte die Behörde bei Versagung einer beantragten Konzession im ggf. dagegen geführten Verfahren darlegen und beweisen müssen, wieso gerade diese eine beantragte Konzession das örtliche Taxigewerbe bedroht.

Dieser Beweis ist bei einer zusätzlichen Konzession zu den derzeit bestehenden ungefähr 7650 Konzessionen kaum zu führen.

Einige Pleiten und eine gewisse Fluktuation hat er (der Richter) auch nicht als Indiz für eine bedrohte Funktionsfähigkeit gesehen, solange noch zahlreiche Taxenbetriebe am Markt bestehen können. Dazu müssten schon "mehr als 50% ernsthaft bedroht sein und das müsste sich auch belastbar belegen lassen". Und "der §13 PBefG darf auch nicht als Instrument der Zugangsbeschränkung zu diesem speziellen Markt oder Verhinderung zusätzlichen Wettbewerbs missbraucht werden". Ebenso "spricht eine hohe Anzahl neu beantragter Konzessionen gegen eine Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit des Taxengewerbes".

Dem Vernehmen nach befindet sich die derzeit der 11. Kammer vorsitzende Richterin Grigoleit auf ähnlichem Kurs.

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Re: §13 Abs.4 PBeFG

Beitrag von nightrider » 18.03.2014, 03:51

Es gibt ja das Mittel „Beobachtungszeitraum” der kann z.B. auch von Unternehmern, oder deren Gewerbevertretung beantragt werden und für diesen Zeitraum gibt es keine neuen Konzessionen, dafür aber ein „kleines” Problem.
Will die Behörde dann nämlich Daten und Fakten von Unternehmern, bekommt sie die gar nicht, oder sehr zögerlich. Keiner will so richtig Zahlen rausrücken weil jeder Angst hat dass seine Zahlen irgendwo öffentlich werden und er dann entweder zu gut, oder zu schlecht dasteht.

Hat die Behörde aber keine verlässlichen Zahlen von einer zumindest „repräsentativen Menge”, wird der Beobachtungszeitraum wieder abgesetzt und das ist sehr oft der Fall.

Auch wenn sowohl eine Behörde, wie auch einige Unternehmer das wollen, es hilft nicht wenn nicht „Alle” mitziehen, aber das ist ja ein generelles Problem unserer Branche, es gibt keine Einigkeit, keinen Zusammenhalt, jeder ist sich selbst der Nächste.
So kann man jedoch die Schuld ganz einfach den „Anderen” und den „Umständen” zuschieben und sich die Hände in Unschuld waschen.

Die Behörde hat doch „Recht” wenn sie sagt was wollt ihr denn, wenn es euch so schlecht geht dann zeigt es und warum drängen dann immer mehr freiwillig in eine Branche der es schlecht geht?

Hier müsste tatsächlich, obwohl mir das eigentlich zuwider ist ein repräsentativer Schnitt per Los meinetwegen, also EWU/MWU/Funker/Nichtfunker gezwungen werden alle Daten offen zu legen um die Situation transparent zu machen.

Ich bin fast sicher, die Meisten haben weniger Angst davor dass man ihnen etwas verbotenes nachweist, als vielmehr, dass ihre tatsächlichen Zahlen bekannt werden und sie dann öffentlich als „arme Hunde” dastehen, die sie ja eigentlich nicht sein wollen. (aber oft sind)
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Wattwurm
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Re: §13 Abs.4 PBeFG

Beitrag von Wattwurm » 18.03.2014, 08:10

Nightrider, ich kenne das Procedere der Datenerhebung aus meiner Stadt, für ein Linne+Krause Taxigutachten. Der Erhebungsbogen war sehr umfangreich und man war wirklich einen ganzen Tag damit beschäftigt. Von der wöchentlichen bzw. täglichen Einsatzzeit über den Stundenumsatz bzw. Monatsumsatz bis zu hin zu den Kilometerlaufleistungen und Fragen zur Fahrzeugfinanzierung. Ein fürchterlicher Wust!

Damals mußte man noch keine Schichtzettel vorlegen und für die Jahresabschlüsse hat sich kaum einer sonderlich interessiert. Heute verlangt die Behörde jedes Jahr die Schichtzettel der Unternehmer die Fahrpersonal einsetzten. Heute schauen sich die Behörden die letzten drei Jahresabschlüsse der Unternehmer bei Konzessionsverlängerungen sehr genau an. Alle relevanten Zahlen liegen also auf dem Tisch der Behörde und können ausgewertet werden!

Und genau das passiert nicht...! Die Taxiunternehmer sind Zwangsmitglieder der IHK. Die IHK verschickt gerade fleißig ihre Beitragsbescheide. Der Beitrag orientiert sich nach dem Jahresumsatz. Die IHK bekommt diese Umsätze vom Finanzamt Eurer Stadt frei Haus geliefert! Alle wichtigen Zahlen sind also vorhanden (und den Behörden bekannt) um die Funktionsfähigkeit des örtlichen Taxigewerbes zu prüfen! Alle wichtigen Zahlen liegen den Finanzämtern und den Verkehrsbehörden vor und können jederzeit abgerufen werden!

Ich bringe es mal auf eine kurze und knackige Formel: Wenn mehr als ein Drittel aller Taxiunternehmer in einer Stadt aus wirtschaftlichen Gründen nicht in der Lage sind einen Mindestlohn zu zahlen, muß der Vorhang fallen. Das heißt Konzessionsstopp. Für mich ist der Mindestlohn ein neues und sehr wichtiges Plausibilitätskriterium!

Einzelne Insolvenzen interessieren mich nicht. Wer Insolvenz anmelden muß, hat sein Geld im Puff oder im Wettbüro verjuxt oder hat eine anspruchsvolle Freundin die es gilt auszuhalten! Vozugsweise haben die exotisch klingende Namen wie Oxana, Natascha, Ludmilla, Alexandra oder Tatjana. Tragen weiße Stiefelchen bis hoch zur Kniescheibe und extrem kurze Röckchen! Wer seinen Verstand in seinen Testikeln mit sich herumschleppt anstatt im Kopf, verdient kein Mitleid!

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Re: §13 Abs.4 PBeFG

Beitrag von nightrider » 18.03.2014, 11:23

@ Wattwurm

Scheinbar will dann eure Behörde nicht, anders ist es nicht zu erklären.

Aber ich denke und schreibe nicht aus Hamburger, oder Neumünsteraner Sicht, sondern mehr allgemein, denn du wirst es nicht glauben, es gibt noch einen kleinen Rest der Welt um HH und SH herum ;-)

Doch kann man die ganze Problematik erahnen, wenn bei euch oben wirklich alle Zahlen vorliegen und ausgewertet sind, aber trotzdem nicht entsprechend gehandelt wird. Jetzt ist euer Rathaus in HH auch noch „Dunkelrot” also von der Partei geführt die ML und andere Dinge mit der Brechstange durchsetzen will. Augenscheinlich gibt es aber tatsächlich kein wirkliches politisches Interesse daran diese Dinge von Grund auf zu regeln, denn wenn alles Nötige vorhanden ist, die „soziale” Partei am Ruder ist und trotzdem Nix geht, welche Erklärung gibt es dann noch?
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Re: §13 Abs.4 PBeFG

Beitrag von Wattwurm » 24.03.2014, 08:13

Wieviele Taxiunternehmer in einer Stadt halten sich nur noch mit Hartz IV wirtschaftlich und finanziell über Wasser. Diese Frage zu klären ist Sache der Verkehrsbehörde in Zusammenarbeit mit der Arge. Und als Taxiobmann könnte man mit dieser Zahl damit auch etwas anfangen. Das wäre nämlich ein guter Gradmesser dafür wie wirtschaftlich intakt oder kaputt das örtliche Taxigewerbe ist! Die Zahlen reichen schon aus, Namen wird man sowieso nicht bekommen, das ist Datenschutz! Wenn z.B. 5% aller Taxiunternehmer sich nur noch mit staatlicher Hilfe über Wasser halten kann, dann benötigt man keine neuen Konzessionen, dann ist das Boot mehr als voll! In einer Stadt wie Hamburg kann ich mir durchaus vorstellen das dort 150-200 überwiegend Graupentaxler HartzIV bekommen! Für NMS wären das 4-5 Taxler mit HartzIV-Bezug! Das sind eigentlich Konzessionen die erst einmal weg müssen, bevor man neue Konzen rausrückt!

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Re: §13 Abs.4 PBeFG

Beitrag von Pirat » 24.03.2014, 08:26

Verstehe ich nicht, warum willst Du einer fünfköpfigen Familie die Konzession wegnehmen?
Nur die Weisesten und die Dümmsten können sich nicht ändern... Konfuzius.

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Re: §13 Abs.4 PBeFG

Beitrag von eichi » 24.03.2014, 13:36

§8 PBefG (2):
Öffentlicher Personennahverkehr ist auch der Verkehr mit Taxen oder Mietwagen, der eine
der in Absatz 1 genannten Verkehrsarten ersetzt, ergänzt oder verdichtet.

§8 PBefG (4):
Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr sind eigenwirtschaftlich zu erbringen.

H4-Bezug deckt diesen Anspruch nach (4) nicht.
Es ist so bequem, unmündig zu sein. (Immanuel Kant)

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Re: §13 Abs.4 PBeFG

Beitrag von Pirat » 24.03.2014, 18:37

Was hat denn H4 Bezug mit eigenwirtschaftlich zu tun.
Kennst Du nicht den Unterschied zwischen Haushaltsbuch und Kassenbuch?
Ach ja - Du bist ja im Vorstand eines Verbands - erklärt alles.
Nur die Weisesten und die Dümmsten können sich nicht ändern... Konfuzius.

eichi
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Re: §13 Abs.4 PBeFG

Beitrag von eichi » 24.03.2014, 20:59

Wie bei Harley Davidson:
If I've to explain, you wouldn't understand.
Es ist so bequem, unmündig zu sein. (Immanuel Kant)

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Re: §13 Abs.4 PBeFG

Beitrag von Wattwurm » 24.03.2014, 21:36

Pirat hat geschrieben:Verstehe ich nicht, warum willst Du einer fünfköpfigen Familie die Konzession wegnehmen?
Kollege, mir geht es nicht darum jemanden platt zu machen! Und ob es sich um eine fünfköpfige Familie handelt oder um einen Single, das sollte in einem Rechtstaat keine Rolle spielen. Jeder kann sich in besonderen Notlagen an das Sozialamt wenden und wird dort, wenn er seine Notlage glaubhaft nachweisen kann, einen Zuschuß erhalten. Das ein Taxiunternehmer wohlgemerkt jahrelang, und nicht nur zeitlich begrenzt, um eine Notlage zu überbrücken, HartzIV kassiert, das hat was mit Wettbewerbsverzerrung zu tun. Ich reiße mir jeden Tag den A_rsch auf, um nicht in so eine Situation zu geraten, reibe mich dabei auf und bekomme graue Haare und Falten im Gesicht und einen Bandscheibenvorfall von der unbequemen Sitzerei im Taxi und ein anderer Kollege läßt sich von der Arge aushalten und macht es sich in der sozialen Hängematte gemütlich und feiert nette Party. Hier endet dann mein Verständnis von sozialer Gerechtigkeit!
eichi hat geschrieben: §8 PBefG (4): Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr sind eigenwirtschaftlich zu erbringen. H4-Bezug deckt diesen Anspruch nach (4) nicht.
Das sehe ich genauso. Danke für den Hinweis Eichi! Was ist denn mit dem Eigenkapitalnachweis, wenn jemand H4 bezieht? Wenn jemand Eigenkapital hat muß das doch erst einmal aufgebraucht werden, bevor er H4 bekommt. Und wenn jemand kein Eigenkapital hat, kann er doch seine Konzession nicht verlängert bekommen!

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Re: §13 Abs.4 PBeFG

Beitrag von Pirat » 24.03.2014, 23:11

Wattwurm hat geschrieben:Ich reiße mir jeden Tag den A_rsch auf, um nicht in so eine Situation zu geraten, reibe mich dabei auf und bekomme graue Haare und Falten im Gesicht und einen Bandscheibenvorfall von der unbequemen Sitzerei im Taxi und ein anderer Kollege läßt sich von der Arge aushalten und macht es sich in der sozialen Hängematte gemütlich und feiert nette Party.
Also doch nur Neid und Missgunst, hab ich's mir doch gedacht.
Und sich den A_rsch aufreißen, um nicht gemütlich in der Hängematte Party zu machen, ist behandlungsbedürftig.
Wattwurm hat geschrieben:….das hat was mit Wettbewerbsverzerrung zu tun.
Von welchem Wettbewerb redest Du?
Oder Taxifahrer Logik, Kindergeld nicht vergessen!
Zuletzt geändert von Pirat am 24.03.2014, 23:19, insgesamt 1-mal geändert.
Nur die Weisesten und die Dümmsten können sich nicht ändern... Konfuzius.

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