Gesetzlicher Mindestlohn - eine "lohnende Angelegenheit"

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Re: Gesetzlicher Mindestlohn - eine "lohnende Angelegenheit"

Beitrag von Guter_Kollege » 05.03.2015, 23:35

Dietmar Fund, Chefredakteur von Taxi Heute, überrascht uns in der letzten Ausgabe mit der Meldung des Ergebnisses der jüngsten Veranstaltung des VDV Rheinland e.V. und der SVG e.G. in Emmelshausen, daß man "...ein Weihnachts- oder Urlaubsgeld in den Mindestlohn einrechnen kann...".
Vollkommen unkommentiert läßt der Journalist dieser Unternehmer-Postille dass selbst in Juristenkreisen die Auslegung der Anrechenbarkeit von Mindestlohnbestandteilen teilweise umstritten ist und längst noch nicht durch höchstrichterliche Rechtsprechung ausgeurteilt.

Im Mindestlohngesetz (auch im AEntG) findet sich selbst keine Definition hinsichtlich der Lohnbestandteile resp. des Begriffes "Mindestlohnsätze". Eine Nachlässigkeit, denn die Entgeltbestandteile sollten eigentlich Bestandteil nach Maßgabe der EU-Richtline 96/71/EG des Europäischen Parlaments sein (Zitat: "Rechtsvorschriften und/oder Praktiken des Mitgliedstaats"). Diese enthält nämlich keine Aussagen darüber.

So berief sich die Bundesregierung bislang lediglich auf die Rechtsprechung des EuGH (siehe C-522/12 v. 7. 11. 2013) oder BAG (siehe 4 AZR 168/10 (A) v. 18.4.2012). In letzerem widerum Verweise auf widersprüchliche, frühere Urteile des EuGH, z.B. C-341/02 v. 14. April 2005. Nachzulesen in der Antwort auf die Bundestagsdrucksache 18/3824 v. 23.01.2015.

In der Bt-Ds 18/1558 hatte der Bundesrat die Bundesregierung um Klarstellung im geplanten Gesetz gebeten, dass "einmal jährlich und nicht monatlich verstetigte zusätzlich gezahlte Vergütungen, wie zum Beispiel Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld sowie Aufwendungsersatzleistungen und vermögenswirksame Leistungen, nicht anzurechnen sind."
Wiederum beruft sich da die BR auf oben genannte Urteile und die Arbeitnehmerentsenderichtlinie,
die Einzelheiten dazu enthalten soll. Tut sie aber nicht, lediglich die Vorgabe der EU-Richtlinie mit der bekannten Formulierung (die auch das BAG übernommen hat):

"Vom Arbeitgeber gezahlte Zulagen sind Bestandteile des Mindestlohns , wenn sie nicht das Verhältnis zwischen der Leistung des Arbeitnehmers und der von ihm erhaltenen Gegenleistung verändern."

Eine Formulierung die Fragen offen läßt. Nämlich u.a. diejenigen was nach BAG (siehe AZ. 2 AZR 667/92 v. 11.12.2003 oder 2 AZR 752/06 v. 17.01.2008, siehe auch BGB 611) die vertraglich geschuldete Leistung ist.

Eine weitere Formulierung des Tarifautonomiestärkungsgesetzes, § 2 zur Fälligkeit und zur Anrechenbarkeit des ML (aber nehmen wir die Formulierung der BR) ist: „wenn die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer den auf die Entsendezeit entfallenden anteiligen Betrag jeweils zu dem für den Mindestlohn maßgeblichen Fälligkeitsdatum tatsächlich und unwiderruflich ausbezahlt erhält“.

Die gewählte Formulierung wg. des Augenmerks auf den Lohnbestandteil Weihnachtsgeld und seiner Anrechenbarkeit.
Damit wird diese Zahlung verpflichtend und bindend. Und ist damit auch fester Bestandteil bei Lohnfortzahlung im Urlaubs- und Krankheitsfall. Andererseits ist Weihnachtsgeld eine widerruflich gezahlte Einmalleistung, eine Gratifikation, die keine Gegenleistung für Normalarbeitsleistung (BAG: "geschuldetes "Wirken" nicht "Werk") darstellt, sondern beispielsweise für Betriebstreue o.ä. gezahlt wird. Zwar kann auch hier durch betriebliche Übung ein Rechtsanspruch gegeben sein, ob dieser Sonderentgeltbestandteil aber als Spielball etwa monatlicher Schwankungen bei variabler Vergütung taugt, dürfte sehr fraglich sein. Das umschiffen könnte der Arbeitgeber etwa durch einen von vorneherein festgelegten Grundlohnanteil, der naturgemäß dann nicht variabel sein darf (schon gar nicht % von irgendwas).
Andere Praktiken dürften den dringenden Verdacht nähren, das hier der Mindestlohn (und nebenbei andere Rechtsprechung zum Arbeitsentgelt) ausgetrickst werden soll (BAG, Urt. v. 21.06.2011 - 9 AZR 203/10, nur Möglichkeit der Änderungskündigung).

Denn einzig das kann der Sinn und Zweck der Einrechnung von Einzelbestandteilen auf den ML aus Unternehmersicht sein: Lohnrigiditäten zu umschiffen und auf eventuell künftig höhere Lohnforderungen, Preissteigerungen oder Umsatzschwankungen zu reagieren - zu Lasten der Arbeitnehmer.
Besonders dürfte man sich darüber im Taxigewerbe freuen, wo man eine sowieso schon jahrelang gängige, illegale Praxis nun legitimiert sieht. Ob das so ist wird sich noch zeigen. Solange wird wohl versucht werden Arbeitnehmer mit fragwürdigen Änderungskündigungen zu Zugeständnissen zu zwingen die gar nicht nötig gewesen wären.
Zuletzt geändert von Guter_Kollege am 06.03.2015, 00:04, insgesamt 3-mal geändert.

Wattwurm
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Re: Gesetzlicher Mindestlohn - eine "lohnende Angelegenheit"

Beitrag von Wattwurm » 07.03.2015, 10:01

Ich fand diesen Artikel auch sehr merkwürdig!

Wenn Ruhepausen (angeblich) nicht aufzeichnungspflichtig sind, welche Konsequenzen ergeben sich denn daraus? Daraus ergibt sich die Konsequenz das jeder Taxiunternehmer aus einer tatsächlich abgeleisteten 10 Stunden-Schicht seiner Fahrer anhand kreativer Aufzeichnungen eine 8-Stunden-Mindestlohnschicht sich zusammenschustern kann. Papier ist geduldig und schreit auch nicht Aua!

Hier noch mal das mir bekannte Mindestlohnmodel:

3500 Euro Umsatz : 100 x 40= 1400 Euro Brutto Fahrerlohn
1400 Euro : 8,50 Euro = 165 Stunden.....die restlichen 60 oder 70 Stunden sind dann nicht aufzeichnungspflichtige Pausen und werden auch nicht bezahlt! Das ist heute ja mal wieder ganz großes Kino hier.... :evil:

Wie sagte mir neulich ein angestellter Fahrer am Bahnhof? Ich habe vor dem 1.1.15 einen Stundenlohn von 6,10 Euro gehabt und nach dem 1.1.15 habe ich immer noch einen Stundenlohn von 6,10 Euro. Nothing has changed..... :evil:

Soviel zum Thema Unabdingbarkeit des Mindestlohns. Allmählich entwickelt sich das MiloG zur Lachnummer!
Zuletzt geändert von Wattwurm am 07.03.2015, 10:15, insgesamt 3-mal geändert.

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Re: Gesetzlicher Mindestlohn - eine "lohnende Angelegenheit"

Beitrag von Wattwurm » 07.03.2015, 10:49

Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeiten sind aufzuzeichnen. Von Pausenaufzeichnungen ist nirgendwo die Rede. Solange es keine Verpflichtung gibt Pausenzeiten zu dokumentieren wird weiterhin beschummelt werden. Bitte nachbessern Frau Nahles!

http://www.tesymex.de/assets/Uploads/Ak ... /MiLoV.pdf

Es muß doch mal möglich sein ein Gesetz zu schaffen ohne Lücken, Fallstricke und Schlupflöcher. Den Ministern stehen Abteilungsleiter, Staatsekretäre, wissenschaftliche Dienste sowie ganze Kohorten von Juristen in den jeweiligen Rechtsabteilungen der Ministerien zur Verfügung. Wenn man als Bürger das Gefühl hat, das irgendwelche Gesetze und Verordnungen von Dummschülern ausgearbeitet werden, dann fragt man sich schon, ob die in Berlin nicht doch etwas überbezahlt sind. Pegida läßt grüßen....!
Zuletzt geändert von Wattwurm am 07.03.2015, 11:03, insgesamt 2-mal geändert.

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Re: Gesetzlicher Mindestlohn - eine "lohnende Angelegenheit"

Beitrag von am » 07.03.2015, 11:03

Das ist vollkommener Humbug und trifft nur dort zu, wo es feste Pausenzeitregelungen gibt und eine geregelte tägliche Arbeitszeit.

Auf Beschäftigte im Taxigewerbe dürfte das zu nahezu 100% nicht zutreffen.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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Re: Gesetzlicher Mindestlohn - eine "lohnende Angelegenheit"

Beitrag von Hauke » 07.03.2015, 11:07

Wattwurm hat geschrieben: Wie sagte mir neulich ein angestellter Fahrer am Bahnhof? Ich habe vor dem 1.1.15 einen Stundenlohn von 6,10 Euro gehabt und nach dem 1.1.15 habe ich immer noch einen Stundenlohn von 6,10 Euro. Nothing has changed..... :evil:

Soviel zum Thema Unabdingbarkeit des Mindestlohns. Allmählich entwickelt sich das MiloG zur Lachnummer!
Naja, wenn der Arbeitnehmer beim Beschiss mitwirkt, wird es natürlich immer Mittel und Wege geben den Mindestlohn an das Gewerbe "anzupassen" Ein mir bekannter Mietwagenunternehmer zahlt 8,5/h für Besetztfahrten, die Leerfahrten und Standzeiten bei den Fahrer zuhause will er gar nicht vergüten. Da er aber immer noch Fahrer auf seinen 3 Autos sitzen hat, gehe ich davon aus das die bei diesem Deal zugestimmt haben. Sei es aus der Not heraus oder weil sie mit dem vorherigen Lohnmodel zufrieden waren und keine Veranlassung haben etwas zu ändern.

Wenn der Mindestlohn im Gewerbe innerhalb einer kleinen Stadt mit Hilfe des Arbeitnehmer unterwandert wird, kommt es mal wieder zu Wettbewerbsverzerrungen. Die Aufsichtsbehörden müssen bei Kontrollen schon sehr genau hinsehen und die Arbeitnehmer geschickt befragen, dann klappt es auch diese Entlohnungsmodelle trocken zu legen. Würde schneller gehen wenn der AN mit in die Pflicht genommen wird und die Zustimmung zu solchen Entlohnungen mit einer Ordnungswidrigkeit belegt wäre. Das lässt sich aber nicht durchsetzen. Weder politisch noch moralisch.

Aber auch mit einer Pausenaufzeichnungspflicht kann geschummelt werden. Selbst eine Aufzeichnung mit Fahrerkarte lässt sich in unserem Gewerbe im kleinen Rahmen austricksen. Das ist wie mit der Steuer, eine 100% Quote kann nicht erreicht werden.

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Re: Gesetzlicher Mindestlohn - eine "lohnende Angelegenheit"

Beitrag von Guter_Kollege » 08.03.2015, 02:57

Hauke hat geschrieben:........... die Leerfahrten und Standzeiten bei den Fahrer zuhause will er gar nicht vergüten.
Schlicht kriminell.

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Re: Gesetzlicher Mindestlohn - eine "lohnende Angelegenheit"

Beitrag von Pirat » 08.03.2015, 10:41

Es ist ja nichts Neues, dass sich Betrüger für schlauer halten.
Sie gehen davon aus nicht erwischt zu werden – sonst gäbe es ja kein Betrug.
Noch schlimmer empfinde ich es, wenn Otto-Normalbürger den Staat für doof hält.

Aufzeichnungspflichten für Arbeitgeber gab es schon immer - jeder Prüfer weiß - Es ist das Papier nicht wert auf dem es geschrieben ist.
Nur sollte man wissen, diese Aufzeichnungen (Beweis) des Arbeitgebers können in einem möglichen Verfahren den Tatbestand des Betrugs verwirklichen.
Vor dem Hintergrund das sich die meisten Taxiunternehmer irgendeiner einer Zentrale angeschlossen haben – die zum größten Teil mit Vermittlungssystemen arbeiten – die alle fürs Zollamt relevanten Daten speichern können – muss man davon ausgehen das sich der Zoll - wie in Essen - diese Daten holen wird.
Auch wenn sich Taxizentralen gegenwärtig noch sträuben langfristig zu speichern, sie werden es aufgrund sanften Druck durch die Behörden aber auch im Eigeninteresse irgendwann tun.
Diese Vorgehensweise ist viel effektiver und vor allem nicht personalintensiv

Bevor der Zoll bei einem Arbeitgeber aufschlägt, hat er die entsprechenden Daten aus der Zentrale und durch Mausklick (Zoll ist mit allen Behörden vernetzt) die Sozialversicherungsanmeldungen durch den Arbeitgeber.
Ich schreibe hier aus Erfahrung und nicht spekulativ.
Je nach Schadenssumme wird der Zoll dem Arbeitgeber Vorschläge unterbreiten – oder auch nicht.
Wobei ich mir das ODER nicht ausmalen möchte!
Nur die Weisesten und die Dümmsten können sich nicht ändern... Konfuzius.

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Re: Gesetzlicher Mindestlohn - eine "lohnende Angelegenheit"

Beitrag von Poorboy » 08.03.2015, 13:46

Bei myTaxi sind die detaillierten Daten jeder einzelnen Tour Basis der Rechnungslegung. Nach Steuerrecht sind sie also von myTaxi und dem Unternehmer zehn Jahre nach Abgabe der Steuererklärung aufzubewahren :mrgreen: :mrgreen: !

Interessant sind diese Daten wegen der Arbeitszeit auch für das AfA :mrgreen: !

Eine Falschdokumentation der Arbeitszeit oder Lohnzahlungen nachzuweisen, ist für die Behörden also ein Kinderspiel :shock: ! Wagenvermieter, die weiterhin myTaxi im Auto haben, sind also rechtstreue Bürger oder aber so dumm, dass sie die Schweine beißen :mrgreen: :mrgreen: !

Prognose: Gestalten mit zehn oder mehr Wagen erleben das Jahresende nicht mehr als Teil des Gewerbes :D :D , zumal der Mitbewerb einem eventuellen illegalen Treiben sicher nicht tatenlos zusehen wird :evil: !

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Zuletzt geändert von Poorboy am 08.03.2015, 13:55, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Gesetzlicher Mindestlohn - eine "lohnende Angelegenheit"

Beitrag von KehrenTAXI » 08.03.2015, 18:42

freundlichst ;-)

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Re: Gesetzlicher Mindestlohn - eine "lohnende Angelegenheit"

Beitrag von am » 08.03.2015, 19:18

Poorboy hat geschrieben: Prognose: Gestalten mit zehn oder mehr Wagen erleben das Jahresende nicht mehr als Teil des Gewerbes :D :D , zumal der Mitbewerb einem eventuellen illegalen Treiben sicher nicht tatenlos zusehen wird :evil: !

Poorboy
Das wird, wenn überhaupt, auf Hamburg beschränkt bleiben. In Lübeck macht sich gerade ein Unternehmen mit Stammsitz in Berlin breit, mit zum Jahresende erwartbaren 30 Autos, wenn es so weitergeht wie bisher.
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Re: Gesetzlicher Mindestlohn - eine "lohnende Angelegenheit"

Beitrag von Pirat » 08.03.2015, 21:03

Poorboy hat geschrieben:Bei myTaxi sind die detaillierten Daten jeder einzelnen Tour Basis der Rechnungslegung.
Bei Taxi Essen waren die detaillierten Daten jeder einzelnen Tour Basis fürs Disziplinarverfahren.
Blöd gelaufen, der Zoll hat sich auch für die Daten interessiert.
Urplötzlich wurde der Datenschutz entdeckt.
Jetzt wird nur noch 3 Tage gespeichert.
In D'dorf wird behauptet, Sie hätten den Datenschutz zu erst entdeckt.
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Re: Gesetzlicher Mindestlohn - eine "lohnende Angelegenheit"

Beitrag von Poorboy » 09.03.2015, 02:17

am hat geschrieben: Das wird, wenn überhaupt, auf Hamburg beschränkt bleiben. In Lübeck macht sich gerade ein Unternehmen mit Stammsitz in Berlin breit, mit zum Jahresende erwartbaren 30 Autos, wenn es so weitergeht wie bisher.
Der wird das schon korrekt machen :wink: . 30 Wagen bedeutet mindestens 60 Fahrer. Eine solche Anzahl von Mitarbeitern um den gesetzlichen Mindestlohn zu bringen und zu erwarten, dass sie dabei zu Komplizen werden und nicht ein einziger die Nummer zur Anzeige bringt, ist weltfremd.

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Re: Gesetzlicher Mindestlohn - eine "lohnende Angelegenheit"

Beitrag von KehrenTAXI » 09.03.2015, 13:03

" ... Jetzt wird nur noch 3 Tage gespeichert.
In D'dorf wird behauptet, Sie hätten den Datenschutz zu erst entdeckt. ...".

Das ist keine Düsseldorfer Entdeckung, sondern vielmehr die Umsetzung einer Empfehlung des obersten deutschen Datenschutzbeauftragten. Schaar heißt der Vogel, der auch die Videoüberwachung in Taxis nicht möchte, jedoch im ÖPNV zulässig findet.
Zuletzt geändert von KehrenTAXI am 09.03.2015, 13:12, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Gesetzlicher Mindestlohn - eine "lohnende Angelegenheit"

Beitrag von am » 09.03.2015, 13:27

Bei 2 - 3 Tagen liegt das Limit des Landesdatenschützers auch hier
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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Re: Gesetzlicher Mindestlohn - eine "lohnende Angelegenheit"

Beitrag von KehrenTAXI » 09.03.2015, 13:40

Ich habe mich falsch ausgedrückt. Die Daten wurden mindestens bereits seit Einführung HEEDFELD nach 72 Stunden gelöscht. Das war 1814 oder so ...

Schaar hatte da noch gar nichts damit zu tun.
freundlichst ;-)

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Re: Gesetzlicher Mindestlohn - eine "lohnende Angelegenheit"

Beitrag von stringer » 13.03.2015, 18:25

Mindestlohn – Keine Anrechnung von Urlaubsgeld und jährlicher Sonderzahlung

Der Arbeitgeber darf ein zusätzliches Urlaubsgeld und eine jährliche Sonderzahlung nicht auf den gesetzlichen Mindestlohn anrechnen. Eine Änderungskündigung, mit der eine derartige Anrechnung erreicht werden sollte, ist unwirksam. Dies hat das Arbeitsgericht Berlin entschieden.

http://www.berlin.de/gerichte/arbeitsge ... 01310.html

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Re: Gesetzlicher Mindestlohn - eine "lohnende Angelegenheit"

Beitrag von SindSieFrei? » 13.03.2015, 18:48

Auf was für Ideen die Menschen immer kommen. :mrgreen:
Dura lex, sed lex.

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Re: Gesetzlicher Mindestlohn - eine "lohnende Angelegenheit"

Beitrag von KehrenTAXI » 13.03.2015, 20:28

Da fragt man sich schon, warum er überhaupt Urlaubsgeld zahlt?
freundlichst ;-)

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Re: Gesetzlicher Mindestlohn - eine "lohnende Angelegenheit"

Beitrag von Guter_Kollege » 15.03.2015, 23:24

stringer hat geschrieben:Mindestlohn – Keine Anrechnung von Urlaubsgeld und jährlicher Sonderzahlung

Der Arbeitgeber darf ein zusätzliches Urlaubsgeld und eine jährliche Sonderzahlung nicht auf den gesetzlichen Mindestlohn anrechnen. Eine Änderungskündigung, mit der eine derartige Anrechnung erreicht werden sollte, ist unwirksam. Dies hat das Arbeitsgericht Berlin entschieden.

http://www.berlin.de/gerichte/arbeitsge ... 01310.html
Ist logisch: ist ja auch ne Einmalzahlung.
Ich hab das Urteil noch nichtmal gelesen.Wozu braucht es da ein Gericht?
Zuletzt geändert von Guter_Kollege am 15.03.2015, 23:25, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Gesetzlicher Mindestlohn - eine "lohnende Angelegenheit"

Beitrag von miamivice » 18.03.2015, 03:59

HLooP schreibt am 02.01.2015 im Taxiforum Lübeck:
Seit heute gilt der Mindestlohn in Höhe von 8,50€

Ein Fahrer eines Schichtbetriebes, der sich einen Wagen mit einem weiteren Fahrer teilt, muss ab sofort pro Stunde mindestens 20€ Umsatz einfahren. Ein Alleinfahrer mindestens 23€ (bezogen auf E-Klasse mit Funk und 400€ Unternehmerlohn, sowie einer gesetzlichen maximalen wöchentlichen Arbeitszeit von 48 Stunden/Woche)

Bezogen auf eine durchschnittliche Tourenlänge von 3,5km müssen pro Stunde also mindestens 2 bis 2,5 Touren gefahren werden.

Ich behaupte, dass es in den Nächten von Sonntag bis Donnerstag nicht einen einzigen Fahrer in Lübeck gibt, der regelmäßig einen Umsatz in dieser Höhe ausweisen kann, es sei denn es geht etwas nicht mit rechten Dingen zu, der die Zahlung von durchschnittlich 8,50€ zulässt..

In Lübeck kann es also in den o.g. Zeiten und unter den genannten Voraussetzungen keine regulär beschäftigen angestellten Fahrer mehr geben.
Wieviele angestellte Lübecker Taxifahrer haben ihren Job verloren und um wieviel ist die Zahl der Konzessionen geschrumpft und um wieviel haben sich die Umsätze der glücklichen Gewinner gesteigert? Ist die Zahl der alleinfahrenden Einwagenunternehmer gestiegen?

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