Auch hier noch mal: Der Ersatzruhetag wird nur dann bezahlt, wenn er wiederum auf einenPoorboy hat geschrieben:Arbeitszeitgesetz schreibt Ersatztage vor!!
Entgeltfortzahlungsgesetz Lohn an arbeitsfreien Feiertagen!
Es verbietet Abweichungen zuungunsten des AN!
Ein Ersatztag ohne Lohn wäre wohl zuungunsten!
Poorboy
Werktag fällt, der ein bezahlter Arbeitstag gewesen wäre. Fällt er auf einen regulär sowieso
freien Tag, dann wird der Ersatzruhetag nicht bezahlt.
Ist doch nicht nicht so schwer zu verstehen und geltende, übliche Rechtspraxis.
Auch das Entgeltfortzahlungsgesetz gibt nichts anderes her.