Verpflegungsmehraufwand und anderes

Der virtuelle Taxitreff.
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miamivice
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Re: Beispiele bitte

Beitrag von miamivice » 23.12.2013, 21:42

IK hat geschrieben:@ miamivice
eichi hat geschrieben:Wenn man sich aber das ganze Jurageplenkel durch die Jahrzehnte anschaut, gelangt man eher zu der Ansicht daß sich im Fachbereich Jura die größten Klug.schei.ßer aller Zeiten tummeln mit dem diabolischen Auftrag das intuitive Gerechtigkeitsempfinden einfacher Bürger fortwährend zu schänden.
Ein sehr kluger Satz.

Übertragen auf unser Gewerbe, insbesondere in diesem Forum gibt es ein Paar Leute, welche mit ihrem Job unglücklich sind und das Leben der anderen Kollegen unnötig erschweren wollen. Es ist hirnrissig in einem System, welches die Kleinverdiener mit überzogenen Abgaben erdrückt und die Großverdiener mit viele Schlupflöchern versorgt, die wenigen legalen Erleichterungen für die Kleinverdiener wie Verpflegungsmehraufwand oder die steuerfreien Zuschläge zu hinterfragen oder gar abschaffen wollen.

Anstatt sich darüber mit den Kollegen zu freuen und für weitere Erleichterungen zu Kämpfen, wird lieber an dem Ast gesägt, an welchem man sitzt. Ich kenne keinen Großverdiener, welche sich über Erleichterungen beschweren würde, aber einige Kleinverdiener, welche offenbar das Spiel nicht ansatzweise begreifen.
Danke für die Blumen IK. Obiger Satz ist von mir. Abgesehen davon daß ich wirklich der Auffassung bin, daß Taxifahrer nichts mit Verpflegungsmehraufwand, Festlohn und Arbeitzeitgesetz zu tun haben, würde ich gerne sämtliche Fahrer und Unternehmer dazu anhalten sich auf das Wesentliche zu fokussieren, die Wiederherstellung ökonomischer Funktionsfähigkeit bzw. durch Konzessionsbeschränkungs-Erwirkung eine entsprechende Anzahl von Touren pro Stunde (circa drei) durchzusetzen. Sozial ist, die eigentliche Schieflage zu beheben - wenn schichttäglich 150 € bzw. 10 bis 15 Touren plus x fehlen - und nicht kleinjuristisch irrlichternd an den Symptomen herumzukurieren.

Ich empfinde den staatskriminellen Arbeitsentzug als so extrem ungerecht, daß ich mich förmlich auf der Lauer sitzen sehe, sämtlich gut gemeintes aber als lästige Ablenkung empfundenes "Kleinwerk" zu torpedieren bzw. niederzuargumentieren. In der Tat sähe ich gerne eine schlagkräftige Truppe (geistig gesehen), die sich nur auf das eine konzentriert.

Selbstverständlich ist dem Umstand Rechnung zu tragen, daß es sich bei einem Taxiforum um eine Informationsplattform und keine politische Kampfplattform handelt. Aber die unverändert anhaltende Schieflage erfordert einen verstärkten Fokus. Man stelle sich vor wenn 10 Touren pro Schicht gesellschaftliche Sanktion erhalten und jeder nur noch mit den Achseln zuckt: Das ist halt so. Und wem es nicht paßt der soll sich einen anderen Job suchen.

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Re: Beispiele bitte

Beitrag von Poorboy » 23.12.2013, 23:06

Schon klar, Gesetze gelten nie für Taxifahrer!! :mrgreen:

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Re: Beispiele bitte

Beitrag von SindSieFrei? » 23.12.2013, 23:21

Poorboy hat geschrieben:Schon klar, Gesetze gelten nie für Taxifahrer!! :mrgreen:

Poorboy
Es gibt hier keinen LIKE-Button, Poorboy. Darum den: :mrgreen: Schön, wenn man hier alle paar Tage mal rein sieht, und sieht, das die Taxifahrer-Welt immer noch am Stern endet. :!:
Dura lex, sed lex.

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Re: Beispiele bitte

Beitrag von eichi » 24.12.2013, 00:31

SSF meint wohl nicht den Stern auf der Kühlerhaube,
es scheint sich um den auf dem Lenkrad-Airbag zu handeln.
Man kann den Horizont auch durch den Mützenschirm auf ein
für Weisungsempfänger geeignetes Maß begrenzen :lol:

@IK
Ich glaube, du siehst meinen Chef öfter als ich, frag doch einfach!
Aber du weißt es doch sowieso, warum fragst du? Rhetorisch?
Es ist so bequem, unmündig zu sein. (Immanuel Kant)

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Re: Beispiele bitte

Beitrag von IK » 24.12.2013, 02:00

SindSieFrei? hat geschrieben:
Poorboy hat geschrieben:Schon klar, Gesetze gelten nie für Taxifahrer!! :mrgreen:

Poorboy
Es gibt hier keinen LIKE-Button, Poorboy. Darum den: :mrgreen: Schön, wenn man hier alle paar Tage mal rein sieht, und sieht, das die Taxifahrer-Welt immer noch am Stern endet. :!:
Gesetze gelten schon für Taxifahrer.
Allerdings muss man sie richtig lesen und verstehen.

Für die ideologisch Indoktrinierten, moralisch Entrüsteten und emotional Aufgeregten - bei manchen hier sind alle drei Eigenschaften in einer Person vereint - gibt es keine gute Zukunft. Nur die schlechte Vergangenheit und noch schlechtere Gegenwart.

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Re: Beispiele bitte

Beitrag von nightrider » 24.12.2013, 02:33

Leute seid mal friedlich, es ist Weihnachten ;-)

Die ganzen Haarspaltereinen bringen uns doch nicht weiter, versucht doch mal das „Positive” gemeinsam herauszuarbeiten und daraus was Brauchbares zu machen. Die Gesetze sind nicht immer und für Jeden verständlich, selbst Rechtsanwälte müssen Manches 3 x lesen bevor sie es 1 x verstehen.

Nicht gegeneinander, sondern miteinander bringt uns zum Ziel !

In dem Sinn frohe Feiertage
everybodys darling is everybodys hausdepp (FJS)

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Re: Beispiele bitte

Beitrag von Poorboy » 24.12.2013, 02:56

IK hat geschrieben: Gesetze gelten schon für Taxifahrer.
Allerdings muss man sie richtig lesen und verstehen.
Dieser Satz aus dem Arbeitszeitgesetz ist dann wohl für Leute wie Dich und Triebwagen-Arne zu schwierig:

Werden
Arbeitnehmer an einem auf einen Werktag fallenden Feiertag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben,
der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von acht Wochen zu gewähren ist.


Nun rechne mal nach, bis wann die Ersatztage Deiner Fahrer für die beiden Weihnachtstage und Neujahr (Feiertag beginnt Silvester um 14 Uhr!!!) fällig sind :mrgreen: :mrgreen: Und an den Ersatzruhetagen müssen sie bezahlt werden :mrgreen: :mrgreen: !

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Zuletzt geändert von Poorboy am 24.12.2013, 03:42, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Beispiele bitte

Beitrag von eichi » 24.12.2013, 13:29

Huch, ist das neu?
:mrgreen: :mrgreen: Und an den Ersatzruhetagen müssen sie bezahlt werden :mrgreen: :mrgreen: !
Dieser Beitrag könnte Satire enthalten!
Es ist so bequem, unmündig zu sein. (Immanuel Kant)

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Re: Beispiele bitte

Beitrag von Poorboy » 24.12.2013, 13:44

eichi hat geschrieben:Huch, ist das neu?
Gilt seit 1994:

http://www.gesetze-im-internet.de/bunde ... gesamt.pdf

Muss wohl noch ein "Musterprozess" gegen geführt werden :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:

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Re: Beispiele bitte

Beitrag von jr » 24.12.2013, 18:12

poorboy hat geschrieben:(Feiertag beginnt Silvester um 14 Uhr!!!)
Mal abgesehen davon, daß deine Sonn- und Feiertagslohnfortzahlungsdauerschleife nichts mit der Anfangsfrage dieses Threads zu tun hat: Wo steht das?

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Re: Beispiele bitte

Beitrag von am » 25.12.2013, 00:39

Weder der 24. noch der 31. Dezember sind offizielle Feiertage. Im Regelfall muss dafür zusammen insgesamt ein Urlaubstag genommen werden, um mittags nach Hause gehen zu dürfen.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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Re: Beispiele bitte

Beitrag von nightrider » 25.12.2013, 01:35

oh Mann,

habt ihr keine anderen Probleme? Muss Alles bist in die kleinsten Haarspitzen zerlegt und immer wieder neu aufgelegt werden, steht doch alles im Gesetz braucht ihr nur lesen.

Versucht doch endlich mal nicht an Nebenkriegsschauplätzen Kollateralschäden zu analysieren, versucht endlich gemeinsam die Branche auf den Stand zu bringen, dass sowohl Unternehmer als auch Angestellte vernünftig und rechtens verdienen KÖNNEN, ohne irgendwelche Tricks.

Ihr nehmt euch gegenseitig auseinander und zeigt auf wie es NICHT geht, zeigt doch lieber mal auf wie es denn geht!

Schnell werdet ihr merken egal wieviele Haare ihr spaltet, es wird rechtmäßig und ehrlich mit Angestellten nicht gehen mit derzeitigen Margen, egal wie sicher sich der Eine, oder Andere ist, dass so wie er es macht alles passt.

Das große allgemeine Problem muss an der Wurzel angepackt werden, bisher wurden nur immer die Triebe abgeschnitten, aber die wachsen immer wieder neu nach. Tretet endlich den Vereinigungen und Verbänden kräftig in den Allerwertesten, die sollen was tun, oder ihre Ämter an Andere weitergeben die das auch wollen und können.

Unser Problem ist vor allem die gegenseitige Selbstzerfleischung die auch nicht halt macht vor öffentlicher beispielloser Nestbeschmutzung und die ganze Branche als strafrechtlich relevant hinstellt, statt die anzumachen die sich selbst als Gewerbevertreter sehen und fühlen, oder auch die Behörden die uns gern als Sündenböcke hinstellen, aber Jahrzehnte NICHTS getan haben, auch Heute nur unsere Pflichten, nicht etwa ihre sehen.

Wir haben keine ernsthaften Konkurrenten, was wir dürfen und können kann KEIN Anderer, aber wir sind als Gesamtes so grenzenlos dumm wie keine andere Branche eigentlich gehören wir gestraft.
Zuletzt geändert von nightrider am 25.12.2013, 01:38, insgesamt 2-mal geändert.
everybodys darling is everybodys hausdepp (FJS)

arne13
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Re: Beispiele bitte

Beitrag von arne13 » 25.12.2013, 01:59

@poorboy

Nun ja, den Triebwagenführer finde ich ja eigentlich lustig, aber ich möchte mich nun wirklick nicht mit fremden Federn schmücken bzw. beschmückt werden. Der oberste Triebwagenführer ist eigentlich Anna Chronismus, denn er hat als aller erstes von diesem Urteil berichtet. Er berichtete am 16.05.2013:
Anna Chronismus hat geschrieben:Die Idee, dass der für Sonntagsarbeit einzuräumende Ruhetag auch zusätzlich zu bezahlen sei, muss wohl verworfen werden. Dieser Idee steht eine Entscheidung des Bundeasrbeitsgerichtes entgegen, über die Finanztip.de berichtet:
Das Bundesarbeitsgericht hat hierzu entschieden, dass der Ersatzruhetag an jedem Werktag und damit auch an einem ohnehin arbeitsfreien Samstag oder einem schichtplanmäßig freien sonstigen Werktag gewährt werden darf. Arbeitnehmern steht somit kein Anspruch auf bezahlte Freistellung an einem Beschäftigungstag zu. Die Vorschrift (des arbeitsfreien Sonntags) dient in erster Linie dem Gesundheitsschutz und will lediglich sicherstellen, dass Arbeitnehmer pro Sieben-Tage-Zeitraum einen Ruhetag haben.
Urteil des BAG vom 23.03.2006 6 AZR 497/05 (Pressemitteilung des BAG)
(Quelle)
Tja, dies sind die Triebwagenführer aus Oberursel. Folge ich ACs Link steht dort aber (mittlerweile?) etwas anderes, es steht dort:
Für die an Sonn- oder Feiertagen geleistete Arbeit ist dem Arbeitnehmer gemäß § 11 Abs. 3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ein Ersatzruhetag zu gewähren. Das Bundesarbeitsgericht hat hierzu entschieden, dass der Ersatzruhetag an jedem Werktag und damit auch an einem ohnehin arbeitsfreien Samstag oder einem schichtplanmäßig freien sonstigen Werktag gewährt werden darf. Arbeitnehmern steht somit kein Anspruch auf bezahlte Freistellung an einem Beschäftigungstag zu. Die Vorschrift dient in erster Linie dem Gesundheitsschutz und will lediglich sicherstellen, dass Arbeitnehmer pro Sieben-Tage-Zeitraum einen Ruhetag haben.
Urteil des BAG vom 23.03.2006
6 AZR 497/05
Pressemitteilung des BAG
Mehr hierzu bei: http://www.finanztip.de/recht/arbeitsre ... z2oRIe3cmK
Ich weiss, diese obige Pressemitteilung des BAG samt Urteil ist natürlich falsch und poorboy wird den Herrschaften mal ordentlich alles erklären, wenn er schon dabei ist, auch gleich zwei zusätzliche bundesweite gesetzl. Feiertage einführen.

Frohe Weihnachten
Arne
Zuletzt geändert von arne13 am 25.12.2013, 02:08, insgesamt 2-mal geändert.

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Re: Beispiele bitte

Beitrag von Poorboy » 26.12.2013, 04:41

Es geht, wieder einmal, um Tarifverträge:

http://dejure.org/dienste/vernetzung/re ... R%20497/05

Der hübsche Satz aus dem Urteil:

[19] 2. Der Kläger hat auch keinen tariflichen Anspruch auf weitere Ersatzruhetage.

Was mag wohl tariflich heißen, Triebwagen-Arne??????????????????????????

Nur der Tarifvertrag erlaubt Abweichungen von den gesetzlichen Regelungen, nur dann kann überhaupt ein Rechtsstreit entstehen!!
Du hast keinen Tarifvertrag!!!! Für Dich gilt uneingeschränkt das Gesetz!! Außer dem Verfassungsgericht kann kein Gericht Gesetze außer Kraft setzen!

Du fuchtelst hier schon wieder mit dem Scheidungsurteil Deiner Nachbarn und meinst, dass sei nun für alle, ganz besonders für Unverheiratete gültig!!

Das Urteil. dass Du suchst, muss lauten: "Wenn Triebwagen-Arne keinen genügenden Umsatz auf die Beine stellen kann, um ein leistungsfreies Einkommen aus der Arbeit anderer zu beziehen, ist es ihm gestattet, sämtliche gesetzlichen Vorschriften bei der Beschäftigung von Fremdpersonal außer acht zu lassen. Dies gilt unabhängig davon, ob es einen Tarifvertrag gibt, der Abweichungen von den gesetzlichen Regelungen zulässt, oder nicht!"

Da Du im Vergleich zu Leuten, die gesetzeswidrig zweistellig Wagen illegal betreiben, ein Nichts bist, solltest Du Dich hier nicht unnötig zur Zielscheibe machen.

Poorboy
Zuletzt geändert von Poorboy am 26.12.2013, 04:44, insgesamt 1-mal geändert.

Alfshamway
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Re: Beispiele bitte

Beitrag von Alfshamway » 26.12.2013, 08:05

Nice one, Poorboy !!

Guter_Kollege
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Re: Beispiele bitte

Beitrag von Guter_Kollege » 26.12.2013, 11:06

Poorboy hat geschrieben:Werden Arbeitnehmer an einem auf einen Werktag fallenden Feiertag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von acht Wochen zu gewähren ist.
Poorboy
So weit so richtig.
Poorboy hat geschrieben: Und an den Ersatzruhetagen müssen sie bezahlt werden.
Poorboy
Nö!
Ersatzruhetage sind Ersatz für die verlorengegangene Freizeit durch Arbeit an einem Feiertag.
Die Arbeit an dem betreffenden Feiertag selber wird normal entlohnt mit der nächsten Lohnabrechnung.

Lohnausfallprinzip bedeutet, daß Lohn der durch einen Feiertag ausfällt trotzdem bezahlt werden muss.
Nämlich dann wenn der Arbeitnehmer an dem normalen Werktag der nun durch den Feiertag ausgefallen ist,
regelmäßig und vertragsgemäß hätte arbeiten müssen.
So einfach ist das.

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Re: Beispiele bitte

Beitrag von Guter_Kollege » 26.12.2013, 11:16

miamivice hat geschrieben: -Verpflegungsmehraufwand soll die Nichterreichbarkeit von vergünstigter Firmenverpflegung ausgleichen
.....
[die] treffliche Formulierung "Nichterreichbarkeit von vergünstigter Firmenverpflegung " untermauert doch den Ansatz, daß das Taxigewerbe mit dem Themenkreis "Verpflegungsmehraufwand" nicht viel zu tun hat.
........
Allgemein betrachtet ......wähnt sich der Deutsche ..... aufgeklärt .....
Darf ich mal aufklären?
Die obige Behauptung ist nicht trefflich sondern völlig falsch.
Im Taxigewerbe gilt wie in jedem x-beliebigen der Mehrverpflegungsaufwand für Zeiten der längeren Abwesenheit
von zu Hause und nicht etwa von der Kantine am Firmensitz. Das kann aber muss nicht mit vergünstigter Kantinenverpflegung
vergolten werden.
Der Arbeitnehmer hat einen Anspruch auch die Sachleistung in bar mit dem Lohn.

arne13
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Re: Beispiele bitte

Beitrag von arne13 » 26.12.2013, 11:35

Aha, also ist die Pressemitteilung des BAG falsch, war ja nicht anders zu erwarten. Ich würde vorschlagen, dass du dich beim BAG beschwerst, und mind. die Entlassung des Pressesprechers (falls dieser dort noch existiert) verlangst. :roll:

Aber wenn du schon aus dem Urteil zitierst wie wäre es mit Absatz 17 und 18 gewesen:
[17] 1. Der Kläger hat gegen die Beklagte keinen Anspruch auf weitere Ersatzruhetage nach § 11 Abs. 3 ArbZG.

[18] Werden Arbeitnehmer an einem auf einen Werktag fallenden Feiertag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von acht Wochen zu gewähren ist (§ 11 Abs. 3 Satz 2 ArbZG). Die Vorschrift steht in engem Zusammenhang mit § 11 Abs. 3 Satz 1 ArbZG, nach dem Arbeitnehmer bei Beschäftigung an einem Sonntag einen Ersatzruhetag innerhalb von zwei Wochen haben müssen. Nach dem Wortlaut der Norm kommt als Ersatzruhetag jeder Werktag, also auch ein ohnehin arbeitsfreier Samstag oder ein schichtplanmäßig freier sonstiger Werktag in Betracht. Eine bezahlte Freistellung an einem Beschäftigungstag kann nicht verlangt werden (BAG 12. Dezember 2001 - 5 AZR 294/00 - BAGE 100, 124, zu II 1 a der Gründe mwN; so auch schon BAG 27. Januar 1994 - 6 AZR 597/93 - ZTR 1995, 117). Dies entspricht dem Zweck des ArbZG, das von der Sechs-Tage-Woche ausgeht. Im Vordergrund steht der Arbeitsschutz (§ 1 ArbZG). § 11 Abs. 3 ArbZG dient in erster Linie dem Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer aus öffentlichem Interesse. Der Arbeitnehmer soll mindestens einen Ruhetag pro Sieben-Tage-Zeitraum haben. Das Gesetz will auch für den Schichtarbeiter, der an Wochenfeiertagen arbeitet, das gesetzliche Minimum an arbeitsfreien Tagen sicherstellen. Auf die betriebsüblichen freien Arbeitstage pro Woche, zB bei der Fünf-Tage-Woche, kommt es somit nicht an. Darüber hinaus hat die Beklagte unwidersprochen vorgetragen, dass trotz der hier tariflich für den Regelfall vorgesehenen Fünf-Tage-Woche bei Schichtarbeitnehmern ein Arbeitsrhythmus von sechs Arbeitstagen in der Woche möglich ist und auch durchgeführt wird.
Ist nebenbei bemerkt auch Inhalt der Pressemitteilung gewesen. Den entscheidenen Passus hab ich nochmals hervor gehoben. Der Triebwagenführer hat weder nach dem ArbZG noch nach Tarifvertrag einen Anspruch auf bezahlte Ersatzruhetage gehabt! Ist das so schwer zu begreifen??? :roll:

Ich könnte mir aber durchaus Taxifahrer vorstellen, die trotzdem doch einen Anspruch auf bezahlte Ersatzruhetage haben, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen! Nur mal so als kleiner Denkanstoß, für dich macht dies keinen SInn aber vielleicht für andere?

pauline
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Re: Beispiele bitte

Beitrag von pauline » 26.12.2013, 12:41

Ursprünglich ging es hier wohl mal um die Kalkulation für Fahrer-Einsatz ??
Nun sind wir wieder beim FPersG und ArbZG

Das ist so langweilig und fade wie ein ein wochenlang durchgekautes Kaugummi !!!
Zumindest für die meisten hier........gääääääääääähn

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Re: Beispiele bitte

Beitrag von jr » 26.12.2013, 14:59

Ich sortiere es im Laufe des Abends.

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