@ Anna
Deine Interpretation des Arbeitszeitgesetzes ist verblüffend:
Anna hat geschrieben:Der Ausgleich ist für die Differenz zwischen dem vom Gesetzgeber definierten Standard "8-Stunden-Arbeitstag" und dem ausnahmsweise möglichen "10-Stunden-Arbeitstag" vorgesehen. Immer gültig ist: Maximal 48 Stunden pro Woche. Ergibt
Wo steht im Arbeitszeitgesetz, dass nur ausnahmsweise 10-Stunden-Arbeitstag möglich ist? Der Arbeitnehmer darf immer 10 Stunden arbeiten, sofern er binnen 24 Wochen den Wochenschnitt von 48 Stunden nicht überschreitet. Das impliziert, dass er in einem Monat 26 Schichten a 10 Stunden machen darf, sofern er im Folgemonaten weniger arbeitet.
Anna hat geschrieben:Ergibt bei durchschnittlich 4,3 Wochen pro Monat 206 Stunden und keine mehr.
Faktor ist nicht 4,3 sondern 4,3333.
Damit sind 208 Stunden legal.
Deine 206 sind falsch.
Anna hat geschrieben:260 Stunden in einem Monat ist ein Fall für AfA und ggf. den Staatsanwalt.
Diese falsche Schlussfolgerung hat seinen Ursprung in zwei Deinen unwahren Prämissen, welche ich davon kommentiert habe.
Anna hat geschrieben:Zumindest, wenn es keinen gültigen und allgemeinverbindlichen Tarifvertrag für die jeweilige Branche und das jeweilige Tarifgebiet gibt, aus dem sich abweichende Regelungen ergeben.
Auch diese Aussage ist falsch im Bezug auf den von mir gebrachten Beispiel:
Anna hat geschrieben:Und wenn du in diesem Monat, weil sehr einträglich, 260 Stunden fährst und im Januar 156?
Das ergibt einen Monatsdurchschnitt von 208.
Fazit:
Wenn man Arbeitszeitgesetz nicht kennt, ist logisch, dass man ihnen nur falsch interpretieren kann.
Als Vorstand eines Fachverbandes hast Du hier viel Entwicklungspotenzial.
Viel Spaß beim lernen.