Verpflegungsmehraufwand und anderes

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Verpflegungsmehraufwand und anderes

Beitrag von Poorboy » 13.12.2013, 05:23

C.L. hat geschrieben:
Bei 156€ Mehrverpflegungsaufwand stolpere ich sofort über täglichen Satz von 6€. Sprechen wir da möglicherweise von 26 Schichten ...
Bei 173 Stunden sollten es 22 Schichten sein!! Das stimmt also hinten und vorne nicht!


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Thema geteilt - ursprünglicher Bezug: http://www.taxiforum.de/forum/viewtopic ... 84#p174084
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Beitrag von IK » 13.12.2013, 10:34

Poorboy hat geschrieben:
C.L. hat geschrieben:
Bei 156€ Mehrverpflegungsaufwand stolpere ich sofort über täglichen Satz von 6€. Sprechen wir da möglicherweise von 26 Schichten ...
Bei 173 Stunden sollten es 22 Schichten sein!! Das stimmt also hinten und vorne nicht!


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173/22=7,83 Stunden pro Schicht

"Maßgebend für die Höhe der Verpflegungspauschbeträge ist die Dauer der Abwesenheit am einzelnen Kalendertag - und zwar sowohl von der Wohnung als auch von der regelmäßigen Arbeitsstätte. Wenn Sie also morgens ins Büro fahren und von dort aus Ihre Auswärtstätigkeit antreten, beginnt die Abwesenheitsdauer erst mit der Abfahrt aus dem Büro. Beginnen Sie die Auswärtstätigkeit zu Hause, ist die Abfahrtszeit dort maßgebend."

Quelle x657dhrz

Bevor man sich moralisch entrüstet, sollte man einmal in Ruhe googeln.
Es scheint alles in bester Ordnung zu sein.
Zuletzt geändert von IK am 13.12.2013, 10:35, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Beispiele bitte

Beitrag von Poorboy » 13.12.2013, 14:14

Er arbeitet also 26 Tage zu 6,5 Stunden plus "Auswärtsreise"??

Oder fährt er vom Betriebsitz in Stellingen erst mal nach Lüneburg??

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Re: Beispiele bitte

Beitrag von IK » 13.12.2013, 14:21

@ Poorboy

Ich habe mich lediglich auf das Verhältnis zwischen 173 Stunden und 22 Schichten bezogen, welche du angegeben hast.
Dieses geht auch in HH.

Allerdings ist mir nicht klar, von wessen Abrechnung hier die Rede ist?

Übrigens 156 € geht auch, wenn jemand 208 Stunden in einem Monat gearbeitet hat.
Das sind dann 26 x 8 Stunden. Das ist erlaubt und wäre in einem solchen Fall stimmig.
Zuletzt geändert von IK am 13.12.2013, 14:31, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Beispiele bitte

Beitrag von Poorboy » 13.12.2013, 16:08

Es sind aber nur 173 Stunden, und Verpflegung für 26 Tage!
Also 6,5 Stunden Arbeit plus 2 Stunden "Dienstreise"?

Ich kenne aber Abrechnungen mit Verpflegung für 31 Tage!!!!!

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Re: Beispiele bitte

Beitrag von IK » 13.12.2013, 20:16

Poorboy hat geschrieben:Es sind aber nur 173 Stunden, und Verpflegung für 26 Tage!
Also 6,5 Stunden Arbeit plus 2 Stunden "Dienstreise"?

Ich kenne aber Abrechnungen mit Verpflegung für 31 Tage!!!!!

Poorboy
Wessen Abrechnung ist das?
Und wo ist sie zu sehen?
Die nächste Lohnsteueraußenprüfung oder die Prüfung durch die RV holt sich das Geld zurück.
Mit Zinsen.

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Re: Beispiele bitte

Beitrag von Poorboy » 13.12.2013, 21:30

IK hat geschrieben:
Wessen Abrechnung ist das?
Und wo ist sie zu sehen?

1. Geht Dich nichts an!
2. Geht Dich erst recht nichts an!

3. ich kenne auch eine mit 350 Stunden zu € 2,68 in einem Monat.
Dazu dann das volle Progamm an "steuerfreien Zuschlägen und Zulagen"!

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Re:

Beitrag von Poorboy » 15.12.2013, 06:55

IK hat geschrieben:
"Maßgebend für die Höhe der Verpflegungspauschbeträge ist die Dauer der Abwesenheit am einzelnen Kalendertag - und zwar sowohl von der Wohnung als auch von der regelmäßigen Arbeitsstätte. Wenn Sie also morgens ins Büro fahren und von dort aus Ihre Auswärtstätigkeit antreten, beginnt die Abwesenheitsdauer erst mit der Abfahrt aus dem Büro. Beginnen Sie die Auswärtstätigkeit zu Hause, ist die Abfahrtszeit dort maßgebend."
Haben wir uns mal wieder in den Gesetzen verheddert?? Startet der Taxifahrer zu Hause, und hat damit das Taxi als Dienstwagen, was zu versteuern wäre, oder erst am Wechselpunkt? Im letzteren Fall wäre "Essensgeld" nur bei Überschreitung der zulässigen Arbeitszeit möglich. Diese muss nach Arbeitszeitgesetz an einem anderen Tag ausgeglichen werden. An diesen Tagen mit verminderter Stundenzahl gäbe es kein "Essensgeld".

Der Unternehmer, den der Poster dieser Lohnabrechnung für "gewieft" hält, und der eine solche Lohnabrechnung, was ein Dokument ist, ausstellt, halte ich für einen Simpel.
Entweder hat er nach eigener Beurkundung durch täglichen überlangen Arbeitseinsatz, dokumentiert durch das "Essengeld", dauernd und vorsätzlich das Arbeitszeitgesetz gebrochen, was eine Straftat ist, oder er hat die überlangen Schichten gesetzesmäßig durch verkürzte Schichten ausgeglichen, aber dennoch "Essensgeld" deklariert, was Steuerhinterziehung, auch eine Straftat wäre.

Nicht so einfach, die Gesellschaft zu betrügen, gelle??

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Re: Re:

Beitrag von IK » 15.12.2013, 14:32

@ Poorboy
Poorboy hat geschrieben:Haben wir uns mal wieder in den Gesetzen verheddert??
Grundsätzlich würde ich es nicht ausschließen, da die Gesetze zum Teil schwer zu verstehen sind. In diesem Fall habe ich wenige Befürchtungen.
Poorboy hat geschrieben:Startet der Taxifahrer zu Hause, und hat damit das Taxi als Dienstwagen, was zu versteuern wäre, oder erst am Wechselpunkt?
Bei mir am Wechselpunkt. Wie das in unserem imaginärem Fall ist, welchen wir hier besprechen, entzieht sich meiner Kenntnis.
Poorboy hat geschrieben:Im letzteren Fall wäre "Essensgeld" nur bei Überschreitung der zulässigen Arbeitszeit möglich. Diese muss nach Arbeitszeitgesetz an einem anderen Tag ausgeglichen werden. An diesen Tagen mit verminderter Stundenzahl gäbe es kein "Essensgeld".
Ich gehe davon aus, dass dir hier ein Flüchtigkeitsfehler unterlaufen ist. Du wolltest bestimmt sagen, im ersten Fall statt im Letzteren Fall. Richtig?
Poorboy hat geschrieben:Entweder hat er nach eigener Beurkundung durch täglichen überlangen Arbeitseinsatz, dokumentiert durch das "Essengeld", dauernd und vorsätzlich das Arbeitszeitgesetz gebrochen, was eine Straftat ist, oder er hat die überlangen Schichten gesetzesmäßig durch verkürzte Schichten ausgeglichen, aber dennoch "Essensgeld" deklariert, was Steuerhinterziehung, auch eine Straftat wäre.
Der Fall dürfte komplizierter sein, als dir das in den Kram passt. Bei Schichtlänge von 7 Stunden und 50 Minuten plus Anfahrt von zu Hause ist die Gewährung des Essensgeldes gesetzlich OK. Eine andere Möglichkeit auf 156 € Essensgeld im Monat zu kommen ist folgende: Der Tagfahrer fährt 26 Tage a 10 Stunden. Damit ist er berechtigt 26 Essensgelder zu bekommen.
Poorboy hat geschrieben:Nicht so einfach, die Gesellschaft zu betrügen, gelle??
Bei diesem Thema ist das so, weil leicht nachprüfbar. Die Prüfer prüfen es gerne.
Aber insgesamt entrüstest du dich zu doll und sehr gerne.

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Re: Re:

Beitrag von Anna Chronismus » 15.12.2013, 14:39

IK hat geschrieben:Eine andere Möglichkeit auf 156 € Essensgeld im Monat zu kommen ist folgende: Der Tagfahrer fährt 26 Tage a 10 Stunden. Damit ist er berechtigt 26 Essensgelder zu bekommen.
Unter den gegebenen rechtlichen Voraussetzungen gibt es bei 26 x 10 Stunden nicht nur Essensgeld, sondern auch ein Strafverfahren gegen den Taxenunternehmer wegen des Brechens des Arbeitszeitgesetzes.
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Re: Beispiele bitte

Beitrag von IK » 15.12.2013, 15:51

@ Anna
Anna hat geschrieben:Unter den gegebenen rechtlichen Voraussetzungen gibt es bei 26 x 10 Stunden nicht nur Essensgeld, sondern auch ein Strafverfahren gegen den Taxenunternehmer wegen des Brechens des Arbeitszeitgesetzes.
Naaaa sooooo waaaaas?!? Finger war wieder mal zu schnell am Abzug! Oder?

Und wenn du in diesem Monat, weil sehr einträglich, 260 Stunden fährst und im Januar 156?
Das ergibt einen Monatsdurchschnitt von 208.

Muss man dann auch ins Gefängnis?
Zuletzt geändert von IK am 15.12.2013, 15:53, insgesamt 2-mal geändert.

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Re: Beispiele bitte

Beitrag von Poorboy » 15.12.2013, 19:07

IK hat geschrieben:
Und wenn du in diesem Monat, weil sehr einträglich, 260 Stunden fährst und im Januar 156?
Das ergibt einen Monatsdurchschnitt von 208.
Wenn bis Februar ausgeglichen ist, auch mit bezahlten Ersatztagen für Arbeit an den Weihnachtsfeiertagen (hier besser ohne "Essensgeld" :mrgreen: ) ist alles gut. Wenn nicht, ist das Sack zu. Wobei eine Strafe bei drei Wagen geringer ausfallen dürfte als bei 60 :mrgreen: !

Und nein, weder hilft der Tarifvertrag für Triebwagenführer in Oberursel noch der für sächsische Wursteindoser :mrgreen: !

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Re: Beispiele bitte

Beitrag von Anna Chronismus » 15.12.2013, 21:44

IK hat geschrieben:Und wenn du in diesem Monat, weil sehr einträglich, 260 Stunden fährst und im Januar 156?
Das ergibt einen Monatsdurchschnitt von 208.
Der Ausgleich ist für die Differenz zwischen dem vom Gesetzgeber definierten Standard "8-Stunden-Arbeitstag" und dem ausnahmsweise möglichen "10-Stunden-Arbeitstag" vorgesehen. Immer gültig ist: Maximal 48 Stunden pro Woche. Ergibt bei durchschnittlich 4,3 Wochen pro Monat 206 Stunden und keine mehr. 260 Stunden in einem Monat ist ein Fall für AfA und ggf. den Staatsanwalt. Zumindest, wenn es keinen gültigen und allgemeinverbindlichen Tarifvertrag für die jeweilige Branche und das jeweilige Tarifgebiet gibt, aus dem sich abweichende Regelungen ergeben.
Zuletzt geändert von Anna Chronismus am 15.12.2013, 21:45, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Beispiele bitte

Beitrag von IK » 15.12.2013, 21:48

@ Poorboy

Ich mache dir ein unmoralisches Angebot:

Du und ich gehen zur besten Anwaltskanzlei für das Arbeitsrecht in Hamburg. Wir lassen die Frage der Feiertage klären. Wer verliert, der zahlt die Kanzlei und 500 € Prämie an den Gewinner.

Nimmst du die Wette an?

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Re: Beispiele bitte

Beitrag von Poorboy » 15.12.2013, 22:42

Das machen wir einfacher! Dein Fahrer CLP gibt mir eine eidesstattliche Versicherung, dass er im ablaufenden Jahr für Arbeit an gesetzlichen Feiertagen keinen bezahlten Ersatz bekommen hat! Den Rest regele ich!

Die Kanzlei kannst Du dann mit Deiner Verteidigung beauftragen!

Zur obigen Lohnabrdchnung: mit 173 Stunden kannst Du keine 26 überlange Schichten mit "Essensgeld" bauen!
Dieser Unternehmer stellt also Urkunden aus, mit denen er seine Gesetzesverstösse auch noch selber gerichtsfest dokumentiert!

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Re: Beispiele bitte

Beitrag von IK » 15.12.2013, 23:08

@ Anna

Deine Interpretation des Arbeitszeitgesetzes ist verblüffend:
Anna hat geschrieben:Der Ausgleich ist für die Differenz zwischen dem vom Gesetzgeber definierten Standard "8-Stunden-Arbeitstag" und dem ausnahmsweise möglichen "10-Stunden-Arbeitstag" vorgesehen. Immer gültig ist: Maximal 48 Stunden pro Woche. Ergibt
Wo steht im Arbeitszeitgesetz, dass nur ausnahmsweise 10-Stunden-Arbeitstag möglich ist? Der Arbeitnehmer darf immer 10 Stunden arbeiten, sofern er binnen 24 Wochen den Wochenschnitt von 48 Stunden nicht überschreitet. Das impliziert, dass er in einem Monat 26 Schichten a 10 Stunden machen darf, sofern er im Folgemonaten weniger arbeitet.
Anna hat geschrieben:Ergibt bei durchschnittlich 4,3 Wochen pro Monat 206 Stunden und keine mehr.
Faktor ist nicht 4,3 sondern 4,3333.
Damit sind 208 Stunden legal.
Deine 206 sind falsch.
Anna hat geschrieben:260 Stunden in einem Monat ist ein Fall für AfA und ggf. den Staatsanwalt.
Diese falsche Schlussfolgerung hat seinen Ursprung in zwei Deinen unwahren Prämissen, welche ich davon kommentiert habe.
Anna hat geschrieben:Zumindest, wenn es keinen gültigen und allgemeinverbindlichen Tarifvertrag für die jeweilige Branche und das jeweilige Tarifgebiet gibt, aus dem sich abweichende Regelungen ergeben.
Auch diese Aussage ist falsch im Bezug auf den von mir gebrachten Beispiel:
Anna hat geschrieben:Und wenn du in diesem Monat, weil sehr einträglich, 260 Stunden fährst und im Januar 156?
Das ergibt einen Monatsdurchschnitt von 208.
Fazit:
Wenn man Arbeitszeitgesetz nicht kennt, ist logisch, dass man ihnen nur falsch interpretieren kann.
Als Vorstand eines Fachverbandes hast Du hier viel Entwicklungspotenzial.
Viel Spaß beim lernen.

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Re: Beispiele bitte

Beitrag von IK » 15.12.2013, 23:28

@ Poornoy
Poorboy hat geschrieben:Das machen wir einfacher! Dein Fahrer CLP gibt mir eine eidesstattliche Versicherung, dass er im ablaufenden Jahr für Arbeit an gesetzlichen Feiertagen keinen bezahlten Ersatz bekommen hat! Den Rest regele ich!

Die Kanzlei kannst Du dann mit Deiner Verteidigung beauftragen!

Zur obigen Lohnabrdchnung: mit 173 Stunden kannst Du keine 26 überlange Schichten mit "Essensgeld" bauen!
Dieser Unternehmer stellt also Urkunden aus, mit denen er seine Gesetzesverstösse auch noch selber gerichtsfest dokumentiert!

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Zu 1
Du kneifst und ziehst Unbeteiligte unnötig in eine Auseinandersetzung mit mir. Wenn ich dich nächstes Mal persönlich sehe, werde ich dir erklären, warum das falsch ist. Außerdem zeigst du nur, wie unsicher du bist.

Zu 2
Im Beispiel mit 173 Stunden war die Rede von 22 Schichten.

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Re: Beispiele bitte

Beitrag von Anna Chronismus » 15.12.2013, 23:35

IK hat geschrieben:Wo steht im Arbeitszeitgesetz, dass nur ausnahmsweise 10-Stunden-Arbeitstag möglich ist?
Gegenfrage: Was ist dein Verständnis eines vom Gesetzgeber vorgegebenen Standard-Arbeitstages von acht Stunden? Wikipedia fasst die gesetzliche Norm so zusammen: "Nach der Grundregelung in § 3 ArbZG darf die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer acht Stunden nicht überschreiten." Also wie verstehst Du die gesetzliche Normierung vom Acht-Stunden-Tag: Als regelmäßig anzuwendender Maßstab mit der Möglichkeit zur stellenweise Ausnahme - oder als unverbindlicher Vorschlag, so ähnlich wie Rote Ampeln in Südeuropa? Ich befürchte, dass Du Dich zu sehr auf die Worte des Gesetzes konzentriert hast, so dass Dir der Geist, Inhalt und die Zielsetzung des gesetzes aus dem Blickfeld geraten sind. Und ich befürchte für Dich, dass es hier auch kein Angebot eines Musterverfahrens geben wird.

Einen Ausweg zu flexibleren Arbeitszeit-Varianten böte nur ein gültiger Tarifvertrag für das Taxengewerbe.
IK hat geschrieben:
Anna hat geschrieben:Ergibt bei durchschnittlich 4,3 Wochen pro Monat 206 Stunden und keine mehr.
Faktor ist nicht 4,3 sondern 4,3333. Damit sind 208 Stunden legal. Deine 206 sind falsch.
Akzeptiert. Wenn man die regelhaft wiederkehrenden Schaltjahre dazu rechnen würde, käme man sogar auf noch ein paar Minuten mehr. Aber niemals auf 260.
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Re: Beispiele bitte

Beitrag von Poorboy » 16.12.2013, 00:40

IK hat geschrieben:
Zu 2
Im Beispiel mit 173 Stunden war die Rede von 22 Schichten.
Es gab aber Essensgeld für 26 überlange Schichten, was nicht zu 173 Stunden passt

Mach einen Terminvorschlag, ich komme vorbei und hole mir die EVs von Deinen 9 Fahrern!

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Zuletzt geändert von Poorboy am 16.12.2013, 00:50, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Beispiele bitte

Beitrag von IK » 16.12.2013, 02:32

@ Anna
Anna hat geschrieben:Gegenfrage: Was ist dein Verständnis eines vom Gesetzgeber vorgegebenen Standard-Arbeitstages von acht Stunden?
Wie wäre es mit dem Paragraphen 3 Arbeitszeitgesetz:

Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

Zu beachten ist nicht nur der erste sondern auch der zweite Satz des Paragraphen. Und da ist klar wie Hamburger Leitungswasser, dass die Ausdehnung der Arbeitszeit bis zu 10 Stunden kein Problem ist, es sei denn man hat im Schnitt in einem Zeitraum von 24 Wochen länger als 48 Stunden pro Woche gearbeitet. Davon war aber in meinem Beispiel nicht die Rede. In meinem Beispiel sollte einer 260 Stunden im Dezember fahren und 156 Stunden im Januar. Damit hätte er einen Durchschnitt von 208 Stunden in diesen beiden Monaten oder, wie das im Gesetz steht, 48 Stunden in der Woche.
Anna hat geschrieben:Einen Ausweg zu flexibleren Arbeitszeit-Varianten böte nur ein gültiger Tarifvertrag für das Taxengewerbe.
Du brauchst keinen Tarifvertrag, um jemanden 10 Stunden arbeiten zu lassen. Du brauchst nur dann einen Tarifvertrag, wenn du jemanden länger als 10 Stunden arbeiten lassen möchtest. Und das ist auch gesetzlich klar geregelt:
§ 7 Abweichende Regelungen

(1) In einem Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrags in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung kann zugelassen werden,
1. abweichend von § 3
a) die Arbeitszeit über zehn Stunden werktäglich zu verlängern, wenn in die Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst fällt,
Deine Befürchtung
Anna hat geschrieben:Ich befürchte, dass Du Dich zu sehr auf die Worte des Gesetzes konzentriert hast, so dass Dir der Geist, Inhalt und die Zielsetzung des gesetzes aus dem Blickfeld geraten sind. Und ich befürchte für Dich, dass es hier auch kein Angebot eines Musterverfahrens geben wird.
ist nachvollziehbar und trotzdem falsch. Sie beruht auf dem Willen, das Gesetz den eigenen Wünschen passend zu machen. Es ist besser, man akzeptiert es so, wie es ist.

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