Verpflegungsmehraufwand und anderes

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Guter_Kollege
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Re: Verpflegungsmehraufwand und anderes

Beitrag von Guter_Kollege » 28.12.2013, 13:27

Poorboy hat geschrieben:Arbeitszeitgesetz schreibt Ersatztage vor!!

Entgeltfortzahlungsgesetz Lohn an arbeitsfreien Feiertagen!

Es verbietet Abweichungen zuungunsten des AN!

Ein Ersatztag ohne Lohn wäre wohl zuungunsten!

Poorboy
Auch hier noch mal: Der Ersatzruhetag wird nur dann bezahlt, wenn er wiederum auf einen
Werktag fällt, der ein bezahlter Arbeitstag gewesen wäre. Fällt er auf einen regulär sowieso
freien Tag, dann wird der Ersatzruhetag nicht bezahlt.
Ist doch nicht nicht so schwer zu verstehen und geltende, übliche Rechtspraxis.
Auch das Entgeltfortzahlungsgesetz gibt nichts anderes her.

Poorboy
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Re: Verpflegungsmehraufwand und anderes

Beitrag von Poorboy » 29.12.2013, 05:26

Guter_Kollege hat geschrieben: Fällt er auf einen regulär sowieso
freien Tag, dann wird der Ersatzruhetag nicht bezahlt.
Nicht einfach bei einer 6-Tage-Woche zu 72 Stunden :mrgreen: .

Poorboy

Guter_Kollege
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Re: Verpflegungsmehraufwand und anderes

Beitrag von Guter_Kollege » 29.12.2013, 13:20

Nein, nicht einfach, wenn man bedenkt welchen Lohn ein Arbeitgeber zahlen soll auf der Grundlage einer Arbeitszeit die im Durchschnitt sowieso schon überschritten wurde. Grundlage kann da nur die vertragliche Regelarbeitszeit sein.
Andererseits gilt für den Ersatzruhetag daß auch Arbeit an einem Sonntag von nur einer Stunde einen kompletten Arbeitstag als Ersatzruhezeit bedingt.
Nach dem Gesetz gilt ein Ersatzruhetag von 0 bis 24 Uhr, sodas sich für einen Arbeitnehmer eine zusammenhängende Ruhezeit von 35 Stunden als Erfüllung des Anspruchs ergeben muß.
24 Stunden Ersatzruhezeit plus 11 Stunden Mindestruhezeit vor oder nach der Arbeitszeit eines Werktages.

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