Überweisung von Rechnungsfahrten

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Wattwurm
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Überweisung von Rechnungsfahrten

Beitrag von Wattwurm » 17.12.2013, 14:08

Man gibt als angeschlossener Unternehmer einer Zentrale jeden Monat seine Rechnungsfahrten der Zentrale zum Inkasso. Das Geld wird von der Zentrale nach ein paar Wochen auf ein Bankkonto überwiesen. Es fragt sich nur wohin und wer der Inhaber des Bankkonto ist...?!

Ich kenne keine Zentrale die eine von einem Notar beglaubigte eidesstattliche Erklärung darüber verlangt das der Unternehmer auch der Kontoinhaber des angegebenen Konto ist! Was ist, wenn die Überweisungen der Rechnungsfahrten an einen Bruder oder Onkel gehen und man sich das Geld vom Bruder oder Onkel in bar auszahlen läßt? Geldwäsche? Steuerhinterziehung?

Ich bitte um Eure geschätzten Kommentare! Wie soll man das bewerten?

RaimundHH
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Re: Überweisung von Rechnungsfahrten

Beitrag von RaimundHH » 17.12.2013, 14:26

Moin,

ganz einfach, da du als ordentlicher Unternehmer den Umsatz schon verbucht hast (Forderung Funkzentrale/Umsatzerlöse)
ist es steuertechnisch vollkommen egal wohin das Geld fließt, zumal ja der Umsatz in Deinem
Taxameter und/oder bei der Funkzentrale gespeichert wird.

Grüße

Wattwurm
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Re: Überweisung von Rechnungsfahrten

Beitrag von Wattwurm » 17.12.2013, 14:43

Und wie soll in Zukunft eine Betriebsprüfung ablaufen, wenn die Zahlen auf dem Kontoauszug nicht mit den Zahlbeträgen aus den Ausgangsrechnungen übereinstimmen? Wenn ich in meinem Ausgangsrechnungsbuch eine Rechnung in Höhe von 1000 Euro verbucht habe, erwartet der Betriebsprüfer doch auch den entsprechenden Zahlungseingang auf meinem Konto, oder? Was haben Kontoauszüge noch für eine Beweiskraft, wenn das alles nicht in sich schlüssig ist? Und wozu muß man dann die Kontoauszüge noch 10 Jahre aufbewahren?
Zuletzt geändert von Wattwurm am 17.12.2013, 14:45, insgesamt 1-mal geändert.

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nightrider
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Re: Überweisung von Rechnungsfahrten

Beitrag von nightrider » 18.12.2013, 03:23

@Wattwurm

ich habe das Gefühl du verwechselst da was.

Wenn ich Umsätze habe werden die buchhalterisch auf meine Firma geschrieben, erstmal völlig egal ob bar, oder Rechnung, es sind Einnahmen die zu versteuern sind.

Kommt das Geld jetzt nicht zu mir, sondern meinetwegen zu meinem Opa, ist das dem Finanzamt so egal wie sonstwas, ich kann mein Geld hinüberweisen lassen wohin immer ich will es ist bereits versteuert. Höchstens der „Opa” könnte ein Problem bekommen, wenn das Finanzamt draufkommt, dass er unversteuerte Einnahmen hat. ;-)

Grundsätzlich ist es dem Finanzamt auch egal, ob ich meine Außenstände überhaupt bekomme, für die ist wichtig die Einnahmen werden versteuert, bekomme ich sie nicht, weil der Schuldner meinetwegen pleite geht, kann ich die als Verlust abschreiben, dann sind sie wie Ausgaben steuerfrei, muss ich aber nicht, wenn ich dem Finanzamt gern was schenke kann ich es auch lassen.

Merke was du mit deinem bereits versteuerten Geld machst ist völlig egal, du darfst es auch verheizen, du musst es nur versteuern ;-)

Deine Kontoauszüge dienen nur als Beweis dafür, dass du nicht ungemeldete Einnahmen von irgendwoher hast die evtl. nicht versteuert wurden, z.B. du gibt als Umsatz 3500 an, bringst aber 5000 auf dein Konto, oder du hast Mieteinnahmen von deinem Penthaus in der City nicht angemeldet, oder du bist der „Opa” von einem Kollegen und bekommst seine Rechnungsfahrten überwiesen, nur mal als Beispiel. (Übrigens auch die Auszüge deiner Frau wenn sie ein eigenes Konto hat)
Zuletzt geändert von nightrider am 18.12.2013, 03:35, insgesamt 4-mal geändert.
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