Mindestlohn – Offenbarungseid für Gewerbe und Behörden?

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Re: Mindestlohn – Offenbarungseid für Gewerbe und Behörden?

Beitrag von am » 04.01.2014, 01:34

TWG hat geschrieben:... und welcher MWU lässt schon freiwillig Autos stehen?

Gruß aus Düsseldorf
Thomas

Solange das Umsatzrisiko beim AN liegt - keiner!
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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IK
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Re: Mindestlohn – Offenbarungseid für Gewerbe und Behörden?

Beitrag von IK » 04.01.2014, 03:43

@ TWG

Sicherlich ist das Wunsch jeden Unternehmers seine Betriebsmittel zu 100 % auszulasten. Leider ist das in der Taxibranche nicht möglich. In HH lassen sich Taxen ohne Funk sowie Taxen mit einem schwachen Funk im besten Fall doppelt besetzen. Eine Woche hat 168 Stunden und doppelte Besetzung bringt bis zu 96 (2 x 48) legale Arbeitsstunden. Das bedeutet eine zeitliche Besetzung von maximal 57 %. Unter solchen Umständen sind die Kollegen doch lieber auf der Straße, wenn das Geschäft boomt. Aber sicherlich gibt es auch andere.

Im Klartext bedeutet das, dass die von dir beklagten Kollegen, wenn sie schon in schlechten Zeiten auf der Straße hocken, in guten Zeiten lieber zuhause sind. Mich persönlich würde ein solches Verhalten meiner Konkurrenten eher erfreuen, denn das würde meine gute Zeiten noch besser machen. Na was will ich dann mehr :wink:

Andererseits wäre aus der Sicht der Bedienfähigkeit schon sinnvoll, dass alle auf der Straße sind, wenn das Geschäft läuft und in schwachen Zeiten nur Notbesetzung da ist. In HH macht das eine kleine Randzentrale - Taxi Blankenese. Allerdings hat das aber auch seine Schattenseite. Die Taxifahrer-Freiheit bleibt auf der Strecke.
Zuletzt geändert von IK am 04.01.2014, 03:45, insgesamt 1-mal geändert.

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Thomas-Michael Blinten
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Re: Mindestlohn – Offenbarungseid für Gewerbe und Behörden?

Beitrag von Thomas-Michael Blinten » 04.01.2014, 05:13

In Düsseldorf gibt es nur Taxen mit guter Funkauslastung (TFZ) oder Taxen mit noch besserer Funkauslastung (RT).
Graupen, wie bei euch, sind hier die absolute Ausnahme.
Allerdings reicht die Auslastung bei weitem nicht um jederzeit ausreichende Umsätze zu generieren.
„Alle sind irre, aber wer seinen Wahn zu analysieren versteht wird Philosoph genannt" (Ambrose Bierce)

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jr
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Re: Mindestlohn – Offenbarungseid für Gewerbe und Behörden?

Beitrag von jr » 04.01.2014, 06:59

Ich geh mal ein paar Beiträge zurück:
E. G. Engel hat geschrieben:
Es stehen hier erst einmal 18,50 € Umsatz/Std. netto zur Bewertung an.

Derzeit dürften in Hamburg für eine „Graupe“ (Mittel aus Tag, Nacht, Wochenende) allenfalls ca. 12.- € Umsatz netto/Std. über das Jahr erzielbar sein.
Demzufolge wäre hier eine Tarifanpassung von mindestens ca. 54% von Nöten.

Für eine Funktaxe (in Hamburg, ohne Hansafunk) dürfte die Rechnung etwas anders ausfallen. Hier mag eine Anpassung ausgehend von ca. 15.- Umsatz/Std netto von ca. 25% gerade eben ausreichend sein, wobei aber eben die „Graupen“ einen Großteil der städtischen Verfügbarkeit von Taxen (Bahnhöfe, Flughafen, Hotels) abdecken.
54 % bringen 12 auf 18,5 - aber ist die Steigerung auch sachgerecht? Es steigen ja nicht alle Kosten sondern "nur" der Lohn, zumindest solange sich die Erhöhung nicht durchs komplette Preisgefüge gefressen hat.

Btw: Ich rechne vereinfacht mit 25 brutto (23 netto), dann aber mit Risikozuschlägen, die du erklärtermaßen außen vor gelassen hast. Brutto, weil wir unsere Tarife üblicherweise brutto vor Augen haben.

Mein Ansatz, ausgehend von OL-Zahlen: Tagsüber sind in der Stadt bei Vollauslastung 24 km/h Schnitt drin, nachts 32. 25 € brutto machen bei 1,04 €/km tagsüber eine fahrende Auslastung von 100 % nötig, nachts reichen 75 %. Nach meinen Erfahrungen müssen Kunden ab einer fahrenden Auslastung von etwa 70 % über die üblichen 5 bis 10 Minuten hinaus warten. 100 %, wie sie bei derzeitigem Tarif und üblicher Tourenverteilung nötig wären, sind völlig illusorisch. Die Zahl wäre nur erreichbar, wenn alle Kunden immer über das bisher übliche Maß hinaus warten. Die Nachtschicht kann sich unter den gegebenen Bedingungen noch selbst finanzieren, tagsüber dürfte es ohne Tariferhöhung dunkel werden.
Die Nachfragemenge ist der Parameter welcher sich aus Sicht des jeweils lokalen Gesamtgewerbes am wenigsten steuern und damit beeinflussen lässt.
Das mag der Sicht der Graupen, und hier insbesondere der Flughafen- oder Bahnhofsfahrer - entsprechen. Ich halte sie für Humbug und typischen Ausdruck von wirtschaftsunfähiger Passivität.
Fazit: Eine Steigerung der Nachfrage zur Umsatzsteigerung und damit zur Umsetzung eines ML dürfte faktisch nicht gegeben sein.
Nichtstun bringt nichts in Bewegung. Wenn die Wagenhocker in der Mehrheit sind und sitzen bleiben, könntest du recht behalten. Ich gehe aber davon aus, daß der Mindestlohn bei den halbwegs gesunden großen Unternehmen/Zentralen für die nötige Mobilisierung sorgt. Organisierte und Graupen könnten sich dann insbesondere in Bezug auf die abzugrasenden Weidegründe weitaus mehr unterscheiden als heute. Sprich: Erstere werden Mobilitätskonzepte anbieten können und müssen, um zu bestehen, die Graupen werden Nischenanbieter oder Resteverwerter. So kennen wir das aus dem Rest des Wirtschaftslebens, wobei bei uns vielleicht die Mitte hinten runter fallen könnte.
Fazit: Eine massive Tarifsteigerung dürfte mehr Risiken in sich bergen wie die Chance davon einen ML refinanzieren zu können.
Könnte sein, muß es aber nicht. Ich sehe hier eines des großen Versäumnisse unserer Gewerbevertretungen. In den vergangenen Jahren gab es insbesondere im Osten, aber auch in einzelnen Kreisen und Städten im Süden, enorme Tarifsteigerungen. Während Hamburger allenfalls 2 oder 3 % gewöhnt sind, traute man sich dort an das Zehnfache ran. Selbst die Tarife benachbarte Gebiete unterschieden sich gravierend voneinander. Das wäre eine hervorragende Chance gewesen, die Folgen gutachterlich oder wissenschaftlich zu untersuchen. Doch was ist passiert? Nichts. Jedenfalls ist mir nichts dazu bekannt. Diese Arbeiten kosten Geld. Geld, das im sonstigen Wirtschaftsleben von Firmen ausgegeben wird, um das eigene Geschäftsfeld besser abstecken zu können. Die beklagen kein Stagnieren der Nachfrage, die schaffen sie. Und hier? Wir unterhalten uns seit Urzeiten darüber, was zumutbar ist und was nicht, ohne die nötigen Daten zu erheben.
Parameter Angebotsmenge (Taxen), § 13 Abs. 4 Satz 1 PbefG.
Hier fehlt dein Fazit - Absicht? Oder weil wir es kennen?
Ist es nicht vor allem dieser Absatz 4, der der Grundpfeiler der Passivität im Gewerbe ist? Mal das ganze Drumherum der Auskömmlichkeit beiseite gelassen: Wie können die öffentlichen Verkehrsinteressen bedroht sein, wenn es zuviele Taxen gibt? Dann bekommt halt jeder Kunde seines in passablem Zeitrahmen und das wars. Und wenn es zuwenig gibt? Dann kann auch die Genehmigungsbehörde keine eigenen auf die Straße stellen. Versteh mich nicht falsch: Ich interpretiere den gesetzlichen Rahmen hier ähnlich wie du im Sinne einer (umfassenden) Fürsorgepflicht durch die Behörden. Und ich habe ebenfalls Zweifel, daß die Behörden es in den kommenden Monaten flächendeckend schaffen, ihren Part an der Mindestlohn-Revolution auszufüllen. Gerade weil das so ist, halte ich es allerdings für unerläßlich, vor allem selbst in die Puschen zu kommen. Nach meinem Eindruck versuchen das einige engagierte Unternehmer und Gewerbevertreter durchaus, aber sie könnten schon über die Bremsklötze stolpern, die aus den eigenen Reihen geworfen werden. § 13 sehe ich zumindest im Hinblick auf die langfristige Wirkung als einen.

Mehr Lockerheit im Umgang mit dem Ordnungsrahmen muß ja nicht per se nach hinten losgehen. So könnte es künftig heißen: Wer mehr für sein Geld will, wie z.B. die Krankenkassen, wird Aufgeld für die nötigen Mobilitätskonzepte zahlen müssen. Oder warten. Wäre das wirklich so schlecht?

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Re: Mindestlohn – Offenbarungseid für Gewerbe und Behörden?

Beitrag von E. G. Engel » 04.01.2014, 14:29

@ jr

Ich habe mich bemüht, nicht nur immer Hamburg, Hamburger Tarif etc. anzuführen sondern versucht mich strukturell zu bewegen. Da die Ausgangsbasis in anderen Zuständigkeitsbezirken nicht nur variieren kann sondern mit Sicherheit variieren wird, variieren natürlich dementsprechend die Ergebnisse im Konkreten.

Die 54% ergeben sich aus der Überschlagskalkulation in welcher die Allgemeinkosten, Fixkosten etc. enthalten sind. Es ist aber nur eine sehr vereinfachte Überschlagskalkulation. Eben strukturell.

In Hamburg ist meines Wissens nach die Durchschnittsgeschwindigkeit tagsüber bei 21 km/Std. In Berlin dürfte sie noch schlechter sein, in Oldenburg besser. Allerdings dies auch nur für das fahrende Fahrzeug, nicht für das am Posten stehende.


Beim Punkt Nachfrage bringst Du etwas Durcheinander. Es geht hier um die Gesamtnachfrage, nicht um einen möglichen Wettbewerb untereinander, so wie es m PBefG auch nicht um Funkfahrer oder Nichtfunkfahrer geht. Die Frage lautet, lässt sich die Gesamtnachfrage steigern oder nicht um über diesen Weg zu einer Refinanzierung des ML zu kommen. Zusätzliches Geschäft (für den i.d.R. auch keine Gewerbeerlaubnis vorliegen dürfte) wie frühmorgens Brötchen austragen oder LCD-Fernseher zum Kunden bringen (Hamburg, myTaxi <> Mediamarkt) gehören für mich nicht dazu und haben auch nichts mit Taxiverkehr, PBefG, zu tun. Die „neue Mobilität“ steht noch in den Startlöchern und geh mal davon aus dass die entsprechenden Protagonisten wie „Car to go“ noch in der Verlustzone sind, zumindest wenn man die kompletten Fahrzeugkosten nicht als Selbstkosten sondern zu marktüblichen Preisen rechnen würde. Ich sehe für das System Taxi auch hier keinen nennenswerten Markt an sich. Zu teuer. Allenfalls wenn die „neuen Mobilen“ auf einen Fahrzeugkauf verzichten und darum dann eventuell hin und wieder das Taxi nutzen. Aber dann sind wir auch wieder bei der Tarifdiskussion. Und dann wieder bei Auslastung?


Innovation hört sich immer gut an. Aber beim genauen Nachdenken bleibt Taxi eben Taxi. Innovation ist manchmal auch nur ein Schlagwort um den „Nichtinnovativen“ in die Ecke zu bringen. Jedes neue Taxi ist automatisch auch eine Innovation, über ABS etc., über den Zug zu Erdgastaxi usw. usw. Innovationen müssen sich aber auch rechnen. Frag mal beim Hansafunk oder myTaxi nach wie viele Kunden sich explizit ein „innovatives“ Umwelttaxi bestellen. So gut wie keiner. Aber selbst wenn wir dann alle innovative Taxen fahren, haben wir dann mehr Kunden? Nischen wird es immer geben, aber wie hoch ist der Marktanteil? 0,00x% oder 0,00y%. Mittlerweile können Kunden fast überall mit ec zahlen. Wie viele Neukunden, und darum geht es, wurden damit gewonnen. Ich meine nicht Dich oder Deine Funkgesellschaft persönlich, sondern den gesamten Markt. Aber auch hier hat man dem Gewerbe immer vorgeworfen es wäre nicht innovativ. Nicht innovativ war aber der Verordnungsgeber (Tarif) welcher i.d.R. die Kosten für diese Innovation nicht anerkennen will. Und der Kunde sowieso nicht.


Ohne Dir jetzt zu nahe treten zu wollen. Manches mal denke ich die meisten wissen, obwohl sie im Taxi sitzen, Taxi fahren gar nicht was Taxi (PBefG) eigentlich ist, was Sinn und Gehalt des gesetzgeberisch geschützten und gewollten Systems Taxi ist.


In diesem Zusammenhang einmal etwas zum Wettbewerb. Ist schon jemand auf die Idee gekommen das Wettbewerb auch kostenverursachend sein kann. Funktaxi x fährt von a nach b zum Kunden. Funktaxi y fährt von b nach a zum Kunden. Warum nimmt Funktaxi x den Kunden nicht bei b auf und Funktaxi y den Kunden bei a? Da fahren zwei Taxen auf dem Weg zum Kunden aneinander vorbei und verursachen was? Unnötige Kosten natürlich. Aber das nur am Rande.


Natürlich kann man auch weitergehend dem freien Markt das Wort reden. Stichwort Deregulierung. Bitte, gerne. Dann aber bitte komplett, keine Tarifpflicht, keine Beförderungspflicht, kein kürzester Weg. Alles freie Vereinbarung zwischen Anbieter und Kunden. Na, das gibt dann aber ein Theater. Dann mach ich Sylvester endlich mal 1.000.- € Umsatz. Unter 30.- €/pro Tour geht gar nichts.



So, ich bin jetzt etwas ausschweifend geworden. Wieder zurück.

Bei Dir schimmert immer wieder etwas durch. Ich bin Funkfahrer und damit gut. Graupen sind Wagenhocker und damit schlecht. Lassen wir einmal die Unterscheidung. Taxen die an Bahnhöfen und Flughäfen (und auch an anderen Posten) stehen erfüllen eine wichtige Funktion im System Taxi. Sie stellen nämlich umgehende und einfach erreichbare Mobilität sicher, ganz im Sinne des PBefG. Das ist auch der Grundgedanke des Gesetzes. Und dies gerade für Reisende, manchmal aus aller Welt, in Hamburg mehr und in Oldenburg natürlich weniger, die sich in den örtlichen Gegebenheiten nicht auskennen, nicht auskennen wollen und auch nicht auskennen müssen. Sie nehmen einfach das bereitstehende Taxi. Ist doch geil, oder? Dass an diesen neuralgischen Punkten einiges nicht in Ordnung ist und dass dies raus muss, auch dafür schreibe ich hier. Wenn wir dann über den Weg des ML irgendwann dahin kommen, dann freue ich mich wenn ich am Flughafen vermehrt auf Funktaxenkollegen treffe, vielleicht auch auf Dich? Aber vielleicht bin ich dann auch ein Funktaxenfahrer?


Jr schreibt bezugs „Parameter Angebotsmenge (Taxen), § 13 Abs. 4 Satz 1 PbefG“:

„Hier fehlt dein Fazit - Absicht? Oder weil wir es kennen?“

Aber es steht doch da, hier, Zitat Engel:

„Wie die Kuh dennoch vom Eis geholt werden kann, dazu ausführlicher im Part „Umsatz pro Taxe“.

Eben weil für diesen Punkt zu diesem Zeitpunkt aus meiner Sicht ein Fazit noch verfrüht wäre. Es ist eben ein Problem einzelne Faktoren welche, auch gesetzlich innerhalb des PBefG, in einer Wechselbeziehung stehen einzeln zu isolieren. Ich denke dass ich das deutlich gemacht habe.


Auch die Frage, Zitat jr:

„Wie können die öffentlichen Verkehrsinteressen bedroht sein, wenn es zuviele Taxen gibt?“

kommt noch verfrüht. Dazu gibt es, und auch dies habe ich schon angedeutet, gültige höchstrichterliche Rechtsprechung (BVerWG). Zu dieser Rechtsprechung kommen dann noch diverse Faktoren über welche zu diesem Zeitpunkt noch niemand diskutiert hat. Denn das PBefG steht nicht für sich alleine, sondern muss auch mit anderen Gesetzen korrelieren wie bzw. ArbG, BUrlG, EntgG, Steuer- und Abgabengesetze usw.. Dies hat dann zwar nichts im engeren Sinne mit dem „öffentlichen Verkehrsinteresse“ zu tun, aber ein „öffentliches Verkehrsinteresse“ auf Kosten permanenter Gesetzesverletzungen, organisiert und strukturell, kann es auch nicht geben. Davor schützt schon der Begriff „öffentliches“. Aber selbst dazu gibt es einen entsprechenden Hinweis im PBefG:

§ 25 Widerruf der Genehmigung

(1) Die Genehmigungsbehörde hat die Genehmigung zu widerrufen, wenn
1. nicht mehr alle Voraussetzungen des § 13 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 vorliegen,

(2) Die Genehmigungsbehörde kann die Genehmigung widerrufen, wenn die Voraussetzungen des § 13 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 nicht mehr vorliegen oder der Unternehmer die ihm gesetzlich obliegenden arbeitsrechtlichen, sozialrechtlichen oder die sich aus seinem Unternehmen ergebenden steuerrechtlichen Verpflichtungen wiederholt nicht erfüllt oder in schwerwiegender Weise dagegen verstoßen hat.


Wobei die „Kann-Vorschrift“ im Verwaltungsrecht auch immer nur ein gebundenes Ermessen darstellt. Die Behörde also nicht frei und willkürlich entscheiden kann, somit aus einem „kann“ auch schnell ein „muss“ werden kann.


„Zu viele Taxen“ hat etwas damit zu tun dass durch diverse Gesetzesbrüche illegal Kosten gesenkt, zu Unrecht sachfremde Leistungen bezogen werden (markttechnisch „Subventionen“), die im Ergebnis dazu führen dass für die einzelne Taxe die Wirtschaftlichkeitsschwelle extrem sinkt und es im Ergebnis dann eben „zu viele Taxen“ gibt. Wenn dann Behörden weiterhin Taxen zulassen, dann ist das im internen wirtschaftlichen Taxenwettbewerb eine immerwährende Spirale nach unten die dann letztendlich sogar in einer Form "Zwangskriminalisierung“ endet. Um es krass auszudrücken: „Wer nicht bescheixxt, der verliert“. Und das soll sich dann noch „Ordnungsrahmen“ nennen?


Zitat jr:

„Versteh mich nicht falsch: Ich interpretiere den gesetzlichen Rahmen hier ähnlich wie du im Sinne einer (umfassenden) Fürsorgepflicht durch die Behörden.“

Hier muss ich Dir leider widersprechen. Trotzdem bedanke ich mich für das Bonbon. Ich denke nicht dass eine Taxenbehörde eine Fürsorgepflicht hat und kann sie auch nirgendwo gesetzlich ableiten. Den Arxxx muss und soll der Unternehmer/Taxenfahrer schon alleine hochbekommen. Allerdings hat die Behörde die Rahmenbedingungen so zu gestalten dass, wenn sie eine Konzession erteilt, oder über einen Tarif befindet (siehe auch formelhafte Darstellungen), der Unternehmer/Taxenfahrer im Rahmen ALLER gesetzlichen Vorschriften seinen Job machen kann.


Zitat jr:

„Und ich habe ebenfalls Zweifel, daß die Behörden es in den kommenden Monaten flächendeckend schaffen, ihren Part an der Mindestlohn-Revolution auszufüllen.“

Die habe ich auch, sogar in Hamburg. Deshalb versuche ich auch hier die Grundlage für ein Konzept zu legen an dem man sich (Behörden und Gewerbefuzzis) abarbeiten kann.


So, ich habe versucht argumentativ auf Dich einzugehen. Bestimmt habe ich nicht alle Fragen oder Zweifel ausgeräumt. Die direkte hin- und herzitiererei ist mehr ein Streitelement und häufig wenig sachdienlich. Ich wollte aber auch nicht auf jeden Satz, jedes Detail einzeln eingehen. Ich hoffe dass es trotzdem ausreichend ist. Natürlich komme ich darum jetzt nicht mehr zum Part „Umsatz pro Taxe“. Geschweige denn zu einer Weiterführung.


Eines würde mich aber mal wirklich interessieren, und das ist jetzt nicht böse oder hinterfotzig gemeint. Warum machst Du Dich nicht als Mietwagenunternehmer selbstständig? Da kannst fast ebenso unbeschränkt Innovationen bringen, Nischen besetzen, Preise machen, eben fast alles. Ich bin Taxifahrer und stehe zu dem entsprechenden Ordnungsrahmen, mit allen Vor- und Nachteilen, deshalb verteidige ich in ja auch. Du bist angestellter Taxifahrer, und argumentierst wie ein Mietwagenvertreter. Das verstehe ich nicht.



Gruß Engel

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Re: Mindestlohn – Offenbarungseid für Gewerbe und Behörden?

Beitrag von E. G. Engel » 04.01.2014, 16:14

Vielleicht noch eine Ergänzung, auch weil sie so lustig ist.

Der BZP unterstellt dass für den ML 25% Tarifsteigerung notwendig ist. Richtig? Wir wissen aber alle dass im Gewerbe nach Umsatz entlohnt wird und die Unternehmer diesen Aspekt heldenhaft verteidigen. Die Umsatzbeteiligung liegt bei, sagen wir um einfacher zu rechnen, bei 50%.

Also was passiert dann jetzt. Bekommt der Fahrer nach dem Mindestlohn 50% plus x% wegen dem ML, oder bleibt es bei den 50%. Dann würde der Unternehmer sich 12,5% des Umsatzes zusätzlich einstecken und jammern es reiche nicht für den ML. Das würde dann bedeuten, es müssen 50% Tarifsteigerung her damit 25% für den ML-Empfänger herauskommen.

Lustig, gelle. Fragen über Fragen.

Engel

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Ergänzung der engelschen Ergänzug ....

Beitrag von IK » 04.01.2014, 17:20

Die Forderung des BZPs nach einer Tarifanhebung von 25 % ist damit begründet, dass man den ML bezahlen können muss. BZP hat nicht Forderung gestellt , welcher nach 50 % des Umsatzes für den ML ausreichen müssten. Wenn dem so wäre, hätte der engelsche Einwand seine Berechtigung und weil das nicht so ist, hat der engelsche Einwand keine Berechtigung.

Es ist nur ein Wortspiel. L'art pour l'art.
Auch wenn es lustig klingen mag, ist trotzdem falsch.
Denn "lustig" und "wahr" ist ungleich.

Übrigens die Prozente werden in der Zukunft am heftigsten die Leute wie SSF und Eichi verteidigen, weil deren Prozentlohn von heute höher ist als der ML von morgen. Verrückt, oder?
Zuletzt geändert von IK am 04.01.2014, 17:25, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Mindestlohn – Offenbarungseid für Gewerbe und Behörden?

Beitrag von Pirat » 04.01.2014, 19:59

Engel hat geschrieben:Also was passiert dann jetzt. Bekommt der Fahrer nach dem Mindestlohn 50% plus x% wegen dem ML, oder bleibt es bei den 50%. Dann würde der Unternehmer sich 12,5% des Umsatzes zusätzlich einstecken und jammern es reiche nicht für den ML. Das würde dann bedeuten, es müssen 50% Tarifsteigerung her damit 25% für den ML-Empfänger herauskommen.
Ich weiß nicht wie es in HH ist, aber in Essen steigen die variablen Kosten mit der Umsatzsteigerung.
Eine 25% bis 30% Tarifsteigerung wird es nicht geben - und dies nicht nur, weil eine Tarifsteigerung keine Umsatzsteigerung garantiert.
Bei allem Verständnis fürs Verliebtsein ins Gelingen, meine Parameter, Rahmenbedingungen u. Lebenserfahrung sagen was anderes.
Die Jahre, wo Zuwachs zwar ungerecht aber immerhin verteilt wurde, sind längst vorbei und kommen auch nicht wieder.
Um das Steigen der Fixkosten kompensieren zu können, werden wir weiter auf den Kampf „Jeder gegen jeden“ und Subventionen angewiesen sein.
Hunger, Not, Skrupellosigkeit sind Parameter der Gegenwart und Zukunft.
Es ist doch Wolkenkuckucksheim zu glauben, eine Gruppe von mehr oder weniger Unqualifizierten könnte in einem öffentlich geschützten Rahmen auskömmliche Arbeit nachgehen.
Auskömmlichkeit wird bei anderen Begehrlichkeiten wecken, die jeden Rahmen sprengen wird.
Dem kann sich weder Politik noch Behörde auf Dauer entgegen stellen.
Ich habe schon längst aufgehört mir Illusionen zu machen - ich bin nicht Spieler - sondern Spielball.
Negative Rahmenbedingungen - auf die ich kein Einfluss habe - kann ich nicht durch mehr Eigeninitiative kompensieren.
Bin es auch satt gegen Windmühlen zu kämpfen.
Von meinen 27 Jahren meiner Selbstständigkeit bin ich seit 15 Jahren damit beschäftigt schaden zu begrenzen - in dem ich Kosten senke.
Ja sicher trage ich auch selber Schuld daran, weil ich mich nicht am Kampf „Jeder gegen jeden“ beteiligt habe/kann.
Ich hab einfach kapituliert.
Ich gönne euch wirklich, dass die mit dem Mindestlohn verbundenen Hoffnungen Wirklichkeit werden.
Ich vertraue aber mehr meinem Bauchgefühl und werde mein Handeln danach ausrichten.
Zumal ich für die zu erwarteten Früchte aus Altersgründen sowieso nicht infrage komme.
Nur die Weisesten und die Dümmsten können sich nicht ändern... Konfuzius.

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Re: Mindestlohn – Offenbarungseid für Gewerbe und Behörden?

Beitrag von eichi » 04.01.2014, 23:51

IK schrieb:
Übrigens die Prozente werden in der Zukunft am heftigsten die Leute wie SSF und Eichi verteidigen, weil deren Prozentlohn von heute höher ist als der ML von morgen. Verrückt, oder?
"Ich lass mir doch meine schicken Vorurteile nicht von Argumenten ruinieren!"
Es ist schon ein Kreuz den den beratungsresistenten, lernunfähigen Unternehmern.
Die Frage ist doch schon beantwortet. Hab nur keine Lust, es noch mal rauszusuchen.
Es ist so bequem, unmündig zu sein. (Immanuel Kant)

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Re: Mindestlohn – Offenbarungseid für Gewerbe und Behörden?

Beitrag von Guter_Kollege » 05.01.2014, 00:01

Quatsch ist höchstens eine durchschnittliche Tarifsteigerung von 25 % zu fordern um grade mal 8,50 bezahlen zu können.

Wir haben in Deutschland über 500 diverse Tarife die eine solche Aussage gar nicht zulassen.
Potsdam ist nicht Saarbrücken und Leverkusen nicht Bautzen. Und Stadt nicht Land.

Die Erfahrung lehrt das Tariferhöhungen sowieso nicht automatisch in Lohnerhöhungen einfliessen.
Die müssen immer erzwungen werden.

Werden wir also wie in den Niederlanden (so Henk Mennink, ehem. Vorstandsmitglied des Koninklijk Nederlands Vervoer KNV in Saarbrücken) Zustände bekommen das zu bestimmten Zeiten und an bestimmten Orten Unternehmen keine Wagen mehr auf die Strasse stellen?
Oder staatlichen Eingriff brauchen wie in Frankreich, dessen Regierung Mietwagen eine 15-minütige Wartepflicht bis zur nächsten Fahrgastaufnahme verschrieb (siehe steigende Mietwagenzahlen lt. Statistik BZP).
Oder Tariffreigabe wie in Schweden (also Änderung des PbefG) die lediglich eine Anzeigepflicht von Tarifen haben? Dort gibt es zeit- und entfernungsabhängige Komponenten und an Wochenenden und Feiertagen und Werktagen unterschiedliche Tarife.

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Deine Standfestigkeit wirst du schon beweisen müssen ...

Beitrag von IK » 05.01.2014, 00:42

@ Eichi

Da bin ich aber sehr gespannt auf die Fortsetzung :evil: :mrgreen: :evil:
Das Schöne ist, du wirst sehr wahrscheinlich deine Standfestigkeit beweisen müssen.

Ich lasse mich gerne überraschen. Allerdings glaube ich nicht, dass du standhaft bleiben wirst. Das ist so ähnlich wie bei dem Fahrpersonalgesetz. Gegen Provisionslohn Mund groß auftun, aber selber nach Provision entlohnt werden. Und wie war das noch mal bei dir mit den Zuschlägen? Du bekommst keine, weil du deine Prozente alle als steuerpflichtigen Lohn ausbezahlst haben willst? War das nicht so?

Wenn du mir jetzt sagst, dass du keinen Provisionslohn bekommst und erst recht keine Nacht- oder andere steuerfreien Zuschläge auf deinen Provisionslohn, werde ich dich ab sofort für glaubwürdig halten.

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Re: Mindestlohn – Offenbarungseid für Gewerbe und Behörden?

Beitrag von jr » 05.01.2014, 01:14

E. G. Engel hat geschrieben:Die direkte hin- und herzitiererei ist mehr ein Streitelement und häufig wenig sachdienlich.
Dann will ich mal auf Stichworte zurückgreifen.

Gesamtnachfrage

Ich habe durchaus den ganzen Markt im Auge. Allerdings zähle ich eben nicht zu den Leuten, die bei Gesamtnachfrage nur an die denken, die ein Taxi dann bestellen, wenn es ihnen gerade in den Sinn bekommt. Die Unterscheidung zwischen Graupe und Funkfahrer hat nicht den Zweck, einen von beiden zu fördern oder zu behindern. Sie ist aber nötig, um zu zeigen, daß Organisation zum zentralen Element wird, wenn fixierte Löhne finanziert werden sollen. Vom Zufall wird sich künftig schlecht leben lassen. Insofern dürften sich zumindest angestellte Fahrer und Graupen künftig nicht häufiger am Flughafen oder Bahnhof treffen sondern seltener.

Innvovation

Ich habe das Wort nicht in die Diskussion eingeführt. Dennoch möchte ich darauf hinweisen, daß reine Bestandsverwalter in jeder Branche irgendwann hinten runter fallen.

Gelegenheitsverkehr/Öffentliche Verkehrsinteressen

Was ist denn das öffentliche Verkehrsinteresse? Um die weichen Bestimmungen der Paragraphen bereinigt bleibt am Ende ein Taxi über, das möglichst umfassend, möglichst schnell und möglichst günstig jedermann befördert. Das Problem: Gelegenheitsverkehr und Mindestlohn (oder Zeitlohn an sich) passen nicht wirklich zusammen. Zeitlohn (ver)führt dazu, die Einsatzzeit möglichst vollständig auszunutzen. Für Zufallsfahrten (da kommt mir wieder die starre Gesamtnachfrage in den Sinn) ist dann kein Platz mehr, feste Löhne verlangen feste Fahrpläne. Auf dem Land und teilweise auch in straff geführten Unternehmen findet sich das schon heute. Wer plötzlich ein Taxi zum Bahnhof braucht, weil der eigene Wagen es nicht mehr tut, darf sich auf Absagen einstellen nach dem Motto: Erst die Grundauslastung, dann das Zufalls-Zubrot. Der Mindestlohn wird diese Zustände auch in die Städte bringen. Klar, ein freier selbstfahrender Unternehmer kann dann immer noch machen, was er will, notfalls auch sich selbst ausbeuten. Aber die, die nicht selbst fahren, werden den Tag durchplanen müssen. Die Luft für den Gelegenheitsverkehr wird dann dünn. Wie werden die Behörden reagieren, wenn das öffentliche Interesse nach umfassender, schneller und günstiger Individualbeförderung dann nicht mehr befriedigt werden kann? Selbst fahren kommt ja nicht in Frage. Also Taxipräsenz einkaufen? Dann kämen die Subventionen nur aus einem anderen Topf als heute. Aber immerhin könnte man sie marktgerecht nennen.

Deregulierung

Könnte es nicht sein, daß dem Ordnungsrahmen unter den beschriebenen Umständen die Luft ausgeht? Daß Nachfrage und Angebot noch mehr aneinander vorbeilaufen als heute? Zufallsfahrten für jedermann, Krankenfahrten, Vernetzung mit Bus, Bahn und anderen Verkehrsträgern, Mobilitätskonzepte und eine optimierte Auslastung - wie soll das alles zu gleichen Bedingungen abwickelbar sein? Es hat schon Gründe, warum sich Gewerbevertreter auf Veranstaltungen wie dem jüngsten Taxitag in HH (vorsichtig) in diese Richtung äußern.

Warum machst Du Dich nicht als Mietwagenunternehmer selbstständig?

Alles Zufall, es hat sich nicht so ergeben. Außerdem lebe ich bisher ganz gut mit und von meinem Job.

Der in den letzten Jahren oft beklagte Run auf die Mietwagen dürfte im übrigen zu einem beträchtlichen Teil nicht darauf gründen, daß man dort besser mauscheln könnte (siehe Ausweichen vor dem Fiskaltaxameter) sondern schlicht und einfach auf dem zunehmenden Aneinandervorbeilaufen von Taxen und Nachfrage. Auch die Betriebspflicht für Taxen trägt dazu bei: Dienstpläne, die aus den Verordnungen verschwunden waren, kehren zurück. Ich gehe davon aus, daß wir die künftig häufiger sehen werden.

„Wie die Kuh dennoch vom Eis geholt werden kann, dazu ausführlicher im Part „Umsatz pro Taxe“.

Wenn sich der nicht in Erklärungen zu und Forderungen aus § 13 erschöpft, bin ich gespannt. Bei Umsatz denke ich zuerst an Marktwirtschaft und nicht an Paragraphen.

E. G. Engel
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Re: Mindestlohn – Offenbarungseid für Gewerbe und Behörden?

Beitrag von E. G. Engel » 05.01.2014, 14:14

Ich lass das mal so stehen und komme dann dem Wunsch nach und ziehe das Fazit vor um dann später in zumindest relativer Ruhe den roten Faden weiterentwickeln zu können.

Also.

Fazit: Eine aktive Steuerung der Angebotsmenge dürfte vor allem juristisch und tatsächlich am schwierigsten zu bewerkstelligen sein aber den größten Beitrag zur Ergebnissteuerung, Umsatz pro Taxe, beitragen können ohne sich kontraproduktiv auf das Gesamtergebnis auszuwirken.

Soweit dazu.



Der rote Faden.

Momentan sieht meine Vorstellung so aus. Im Rahmen der „formelhaften Darstellung“ fehlt noch „Umsatz pro Taxe“. Nachdem damit der analytische Darstellungsprozess, Ist-Zustand, abgeschlossen und umrissen ist, wäre dann zu ergründen wie man die entsprechenden Parameter gestalten müsste, sollte, damit das Gewerbe sauber im rechtlich vorgegebenen Rahmen, dass schließt selbstverständlich alle Gesetze mit ein, seiner Aufgabe nachkommen kann. Hier werden dann mit Sicherheit einige Ansatzpunkte zu finden sein die bisher so noch nicht im Gespräch waren. Anschließend kann dann auch mit meinem Segen lustig gestritten werden. Wer vorher strittig diskutieren will, ich kann es nicht verhindern, bitte, immer zu.




Vorab noch ein paar kleine „Highlights“ aus der BG-Postille TAXI, Ausgabe 8/2013, die jeder Unternehmer zugeschickt bekommt.

Im Bericht über den Norddeutschen Taxitag In Hamburg findet sich:

„Fritz Horst Melsheimer, Präses der Handelskammer Hamburg, stimmte … auf die Bedeutung des Taxigewerbes als Wirtschaftskraft hinwies. „Die Art der Mobilität wird sich ändern“, sagte Melsheimer, „nehmen Sie diese Innovationen an!“ Er motivierte die norddeutschen Taxler, sich neuen Ideen zuzuwenden und den Wettbewerb mit anderen Verkehrsträgern aktiv anzugehen.“

Gut gebrüllt, Löwe. Wie wäre es dann mit „Butter bei die Fische“. Wettbewerb mit der DB, dem subventionierten HVV, Überlandbussen?

Aber weiter:

„… Umfrage … auf deren Basis man 2014 gemeinsam mit dem Gewerbe eine Strategie für die Zukunft des Gewerbes entwickeln will.“

Da bin ich aber mal wirklich gespannt. Aber es gibt doch schon einen kleinen Hinweis:

„Er sieht für das Taxi eine große Zukunft, legte aber auch den Finger in die Wunde, als er die mangelnde Auslastung kritisierte: „Im Taxigewerbe verdient man nur jede dritte Minute Geld!“


Soweit der Präsident der HK Hamburg. Am Rande sei erwähnt dass demnächst die Wahlen für das Plenum der HK Hamburg anstehen. Den Radionachrichten zufolge gibt es unter den Zwangsmitgliedern der HK Hamburg einen organisierten Aufstand der Mittelständler und Kleingewerbetreibenden die sich nicht entsprechend vertreten fühlen und selbst an die Schalthebel der HK Hamburg wollen.


Meine persönliche Meinung: Mit Zwangsmitgliedern, Zwangsbeiträgen und fremden (Steuer)Geld lassen sich großartige Visionen entwickeln. Eine davon steht in der Hafencity und wird letztendlich inkl. USt wohl 1 Milliarde € kosten, ausgehend von ca. 180 Millionen €. Mahlzeit. Warten wir auf die Strategie für das Taxengewerbe. Und wer ist dann maßgeblich mit Schuld wenn man im Taxengwerbe nur jede dritte Minute Geld verdient? Wurde die Taxenbehörde nicht schon immer von der HK Hamburg beraten?



Unter der Überschrift „Ordnungsrahmen in der Diskussion“ finden wir dann den BZP-Präsidenten Michael Müller:

„… Thema Ordnungsrahmen forderte Müller den Staat auf, seiner Kontrollpflicht nachzukommen. Aus seiner Sicht sorgt der Ordnungsrahmen in seiner jetzigen Form nicht mehr für eine Bereinigung des Marktes."


Ich stimme Herrn Müller zu, wobei das Problem aber nicht der Ordnungsrahmen an sich ist, sondern eben die mangelhafte Umsetzung desselben. Das man mit Umsetzung des Ordnungsrahmen zu Ergebnissen, wenn auch noch nicht vollends befriedigend, kommen kann zeigt gerade Hamburg. Aber u.U. wähnte sich Herr Müller in einer anderen Stadt.



Und dann findet sich im Thema „Fahrermangel – Wer fährt“ eine interessante Meinung Von Herrn Frank Kuhle, Vorsitzender der Taxi München e.G.:


„Diese Fahrer erwirtschaften wenig Umsatz und damit bleiben auch die Löhne niedrig. Diese Argumentation vertritt auch Frank Kuhle, … . … Mehrwagenunternehmer, die ein nicht besetztes Fahrzeug auf dem Hof stehen haben, beklagen gleichzeitig einen Mangel an Fahrern. Der Mindestlohn könnte hier zu einer anderen Einstellung bei Mehrwagenunternehmern führen, denn im Moment stört es den Unternehmer nicht massiv, wenn der Fahrer wenig Umsatz bringt, weil er ja umsatzorientiert bezahlt wird. Wenn der Unternehmer aber einen Mindestlohn zahlen muss, wird er sich überlegen, ob er die Fahrer rausschickt, nur damit die Autos vom Hof sind.



Dazu ist nichts mehr zu ergänzen.

Hervorhebungen innerhalb der Zitate von mir.


Engel
Zuletzt geändert von E. G. Engel am 05.01.2014, 14:16, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Mindestlohn – Offenbarungseid für Gewerbe und Behörden?

Beitrag von eichi » 05.01.2014, 17:08

„Er sieht für das Taxi eine große Zukunft, legte aber auch den Finger in die Wunde,
als er die mangelnde Auslastung kritisierte: „Im Taxigewerbe verdient man nur
jede dritte Minute Geld!““

Soweit der Präsident der HK Hamburg.
Pikant, wenn man bedenkt, wie vehement bisher die
HK Hamburg für die Beibehaltung der Karenzminuten
eingetreten ist!
Oder sollte hier ein Umdenken stattgefunden haben?
Ja is' denn heut scho Weihnachten?

Die Worte hör ich wohl,
allein, mir fehlt der Glaube!
Es ist so bequem, unmündig zu sein. (Immanuel Kant)

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Re: Mindestlohn – Offenbarungseid für Gewerbe und Behörden?

Beitrag von TWG » 05.01.2014, 21:44

IK hat geschrieben:@ TWG

Sicherlich ist das Wunsch jeden Unternehmers seine Betriebsmittel zu 100 % auszulasten. Leider ist das in der Taxibranche nicht möglich. In HH lassen sich Taxen ohne Funk sowie Taxen mit einem schwachen Funk im besten Fall doppelt besetzen. Eine Woche hat 168 Stunden und doppelte Besetzung bringt bis zu 96 (2 x 48) legale Arbeitsstunden. Das bedeutet eine zeitliche Besetzung von maximal 57 %. Unter solchen Umständen sind die Kollegen doch lieber auf der Straße, wenn das Geschäft boomt. Aber sicherlich gibt es auch andere.

Wie es hier im Dorf mit der Besetzung aussieht, weis ich nicht, ist aber sicherlich höher als 57%

Im Klartext bedeutet das, dass die von dir beklagten Kollegen, wenn sie schon in schlechten Zeiten auf der Straße hocken, in guten Zeiten lieber zuhause sind. Mich persönlich würde ein solches Verhalten meiner Konkurrenten eher erfreuen, denn das würde meine gute Zeiten noch besser machen. Na was will ich dann mehr :wink:

Was ist das denn für ein blöder Umkehrschluß?
In guten Zeiten bleibt keiner zu Hause, es gibt aber mehr als genug Unternehmer, die von Aushilfen oder bei Sonderschichten verlangen, du bekommst nur einen Samstag, wenn du dafür auch einen Montag fährst (Nachtschicht)
Natürlich will man den Samstag, also hängt man als Fahrer auch am Montag auf der Strasse! Völliger Schwachsinn, und wird sich hoffentlich mit eienm Mindestlohn erledigen! Verlangt man von den Fahrern den Montag nicht, relativiert sich der Stundenlohn wieder.
Samstag in 10 Std. 300,-€ Umsatz gibt nen Stundenlohn von gut 10,-€ brutto, Samstag und Montag 20 Std. für 300,- + 100,- € Umsatz drückt den Stundenlohn auf ca. 6,- € brutto. Nur Montag betrachtet ergibt einen Stundenlohn von ca. 3,5€ brutto. Setz einen Mindestlohn von 8,5 € brutto ein, wird kein Unternehmer mehr ein Auto für 100,-€ Umsatz 10 Std. auf die Strasse schicken, es sei denn, die Anzahl der verfügbaren Fahrzeuge reduziert sich auf die Hälfte und weniger, dann rechnet es sich wieder.
Da eine solche freiwillige Selbstbeschränkung der MWU offensichtlich nicht möglich ist, brauchen wir halt den Mindestlohn!


Andererseits wäre aus der Sicht der Bedienfähigkeit schon sinnvoll, dass alle auf der Straße sind, wenn das Geschäft läuft und in schwachen Zeiten nur Notbesetzung da ist. In HH macht das eine kleine Randzentrale - Taxi Blankenese. Allerdings hat das aber auch seine Schattenseite. Die Taxifahrer-Freiheit bleibt auf der Strecke.

Die sind auf dem richtigen Weg! Und wo bleibt meine Freiheit auf der Strecke, wenn ich statt mich 10 Std. im Auto zu langweilen gemütlich auf dem Sofa sitze? Meine Freiheit wird doch wohl eher eingeschränkt, wenn mich der Unternehmer zwingt, auf der Strasse zu sein obwohl nichts zu tun ist?
Gruß aus Düsseldorf
Thomas

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Re: Mindestlohn – Offenbarungseid für Gewerbe und Behörden?

Beitrag von plusminus0 » 06.01.2014, 00:20

Natürlich ist die Auslastung das Problem. Der aktuelle Tarif reicht locker, um einen Mindestlohn von 8,50 zu zahlen. Und die Karenzminute ist ein ganz anderes Thema.

Den Spagat zwischen Wirtschaftlichkeit und Verfügbarkeit rund um die Uhr könnte man sogar hinkriegen, indem man das Gewerbe komplett umkrempelt. Eine HVV-Taxi Abteilung mit Schichtplänen und Zwangsdisposition würde die Probleme lösen. Dann wäre allerdings Schluss mit dem "freien" Taxifahrerdasein und meinem lustigen EWU Leben.

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Re: Mindestlohn – Offenbarungseid für Gewerbe und Behörden?

Beitrag von nightrider » 06.01.2014, 10:31

plusminus0 hat geschrieben:Eine HVV-Taxi Abteilung mit Schichtplänen und Zwangsdisposition würde die Probleme lösen. Dann wäre allerdings Schluss mit dem "freien" Taxifahrerdasein und meinem lustigen EWU Leben.
Genau das geht Gott sei Dank nicht. Denn von dem Moment an wäre ein Selbstständiger nicht mehr selbstständig, sondern weisungsgebunden dies widerspricht einem wesentlichen Merkmal der Selbstständigkeit.
Ab da wären die Unternehmer nur noch angestellte „Geschäftsführer”, dann müssten die Gemeinden die Autos stellen, die Kosten tragen und alle Gehälter bezahlen ;-)
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Re: Mindestlohn – Offenbarungseid für Gewerbe und Behörden?

Beitrag von Guter_Kollege » 06.01.2014, 15:49

nightrider hat geschrieben:Genau das geht Gott sei Dank nicht. Denn von dem Moment an wäre ein Selbstständiger nicht mehr selbstständig, sondern weisungsgebunden dies widerspricht einem wesentlichen Merkmal der Selbstständigkeit.
Ab da wären die Unternehmer nur noch angestellte „Geschäftsführer”, dann müssten die Gemeinden die Autos stellen, die Kosten tragen und alle Gehälter bezahlen ;-)
Ich weiß nicht woraus Du aus der steuerrechtlichen Selbstständikeit ableitest dass damit die Eigenwirtschaftlichkeit aufgehoben wäre.

Der HVV arbeitet auch eigenwirtschaftlich lt. PbefG. und ist "Selbstständiger", gleichwohl er einen Verkehrsplan nach EG-Norm zu erfüllen hat. Dennoch bekommt er seine Busse auch nicht vom Staat gestellt, sondern muß sie erwirtschaften.

§ 8 Abs. 3 PbefG
(3) Für die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr sind die von den Ländern benannten Behörden (Aufgabenträger) zuständig. Der Aufgabenträger definiert dazu die Anforderungen an Umfang und Qualität des Verkehrsangebotes, dessen Umweltqualität sowie die Vorgaben für die verkehrsmittelübergreifende Integration der Verkehrsleistungen in der Regel in einem Nahverkehrsplan.......

(4) Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr sind eigenwirtschaftlich zu erbringen. Eigenwirtschaftlich sind Verkehrsleistungen, deren Aufwand gedeckt wird durch Beförderungserlöse, Ausgleichsleistungen auf der Grundlage von allgemeinen Vorschriften nach Artikel 3 Absatz 2 und 3 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007........

§ 21 PBefG - Betriebspflicht
(3) Im öffentlichen Personennahverkehr kann die Genehmigungsbehörde dem Unternehmer auferlegen, den von ihm betriebenen Verkehr zu erweitern oder zu ändern, wenn die öffentlichen Verkehrsinteressen es erfordern und .....

Schon aus der Betriebspflicht könntest Du so sonst auch eine Unfreiheit/Unselbstständigkeit konstruieren.

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Re: Mindestlohn – Offenbarungseid für Gewerbe und Behörden?

Beitrag von nightrider » 06.01.2014, 19:33

@Guter_Kollege

Das sind 2 Paar Stiefel.
Wir gehören NICHT offiziell zum ÖPNV, wir bekommen keinerlei Zuschüsse, keinen steuerfreien Sprit, usw... Nur dort wo keine Vorteile zu holen sind steckt man uns gern mal ein „Bisschen” in die ÖPNV-Ecke.

Die Gemeinde kann zwar im Extremfall einen Unternehmer auferlegen seinen Betrieb zu erweitern, aber auch nur dann, wenn gewährleistet ist, dass er das finanziell auch verkraftet. Die Gemeinde kann im Extremfall auch verfügen, dass Taxen quasi im Dauereinsatz laufen, z.B. wenn der ÖPNV streikt, oder eine ungewöhnlich große Veranstaltung ansteht.

Beides ist jedoch bisher augenscheinlich noch nie und nirgends passiert, wird es wahrscheinlich auch nicht, denn sowohl wenn sich eine Betriebserweiterung aus wirtschaftlichen Gründen anbietet, als auch falls der ÖPNV streikt wird wohl jeder alles was halbwegs nach Taxi aussieht von sich aus freiwillig auf die Räder stellen und wenn nötig den Opa der noch einen P-Schein hat reaktivieren um so ein Geschäft mitzunehmen.
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Re: Mindestlohn – Offenbarungseid für Gewerbe und Behörden?

Beitrag von zentralist » 07.01.2014, 14:16

Jetzt habe ich doch ganz schön lange gebraucht um den ganzen Threat zu lesen.
Ist schon lustig, was aus der Einführung eines gesetzlichen ML alles so heraus gelesen wird.
EWU bezeichnen MWU als grundsätzliche sozial- und Steuerbetrüger die vom ML vernichtet werden.
MWU dagegen wollen das alles beim alten bleibt. Genau so argumentieren die EWU, „Das war schon immer so“.
Liegen bei euch die Bücher eigentlich auf der Strasse das dies jeder nachlesen kann?

Und ihr alle überlegt keine bisschen wie man mit dem ML auch gut leben kann.
Was kann ich als Unternehmer unternehmen?

Auslastung steigern? Wäre doch mal ein Mittel, oder.
Muss den jedes Fahrzeug wirklich zu jeder Zeit unterwegs sein?
Ich kann rund um die Uhr essen aber nicht jedes Lokal hat dafür rund um die Uhr auf.
Neue Kunden akquirieren ist auch so eine Möglichkeit

Flughafengebühren? Wenn der Flughafenbetreiber will das ich mein Personal und mein Betriebsvermögen dort abstelle um seine Kunden abzuholen, dann soll der doch dafür zahlen.
Was für eine idiotisches System ist das denn, das ich dafür zahle das der Flughafen einen Service bieten kann.
Das gleiche gilt für andere auch.
Für alles muss gezahlt werden, Gema, GEZ u.s.w. nur für das Bereitstellen von Fahrzeugen und sog. Humankapital soll das nicht gelten. Wieso eigentlich?

Es gibt noch viel mehr solcher Möglichkeiten. Dann ist der Umsatz auch so das ein ML kein Thema ist und es durch besserer Bezahlung auch kein Personalproblem mehr geben wird.
Allerdings werden sich die „alten Hasen“ damit abfinden müssen das sie weisungsgebunden sind und nicht mehr tun und lassen können was sie wollen.
Das haben andere Branchen auch schon hinter sich.
Gruß
Taxi ist Leben

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