Mindestlohn – Offenbarungseid für Gewerbe und Behörden?

Der virtuelle Taxitreff.
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IK
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Beitrag von IK » 03.01.2014, 00:22

@ Guter Kollege

Es geht in meinem Einwand nicht darum, ob das PerBG den Behörden Möglichkeiten bietet, einen Einfluß auf das Gewerbe vorzunehmen. Natürlich gibt es genug gesetzliche Möglichkeiten und es ist müßig deren Aufzählung in einem Posting zu lesen.

Das Entscheidende ist, dass Engel gefühlte Jahrzehnte den Behörden öffentlich Vorwurf macht, von diesen Möglichkeiten keinen Gebrauch zu machen. Von daher ist es wenig hilfreich, ein weiteres Jahrzehnt auf das Beklagen der behördlichen Untätigkeit zu vergeuden. Wenn Engel davon überzeugt ist, was er so erzählt, müsste er klagen. Das ist einzige logische Folge. Sich hinter den Prozesskosten zu verstecken ist nicht glaubwürdig, denn wenn seine These stimmen, entsteht ihm Jahr für Jahr durch die behördliche Untätigkeit ein wirtschaftlicher Schaden, welcher größer ist als die vermeintlichen Kosten eines Gerichtsprozesses.

Ich selber sehe nicht, dass die Behörde das PerBG vernachlässigt. Der "Hamburger Modell" ist eine Erfolgsgeschichte. Wir sind auf gutem Weg.

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nightrider
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Re:

Beitrag von nightrider » 03.01.2014, 01:13

IK hat geschrieben: Ich selber sehe nicht, dass die Behörde das PerBG vernachlässigt. Der "Hamburger Modell" ist eine Erfolgsgeschichte. Wir sind auf gutem Weg.
Naja, ob das „Hamburger Modell” eine Erfolgsgeschichte ist wird sich wohl frühestens in 5 bis 6 Jahren zeigen, es ist in jedem Fall schon mal ein guter Anfang.

Das größte Problem, Hamburg ist eine „Insel” ein Kleinstaat in dem alles in einer einzigen Stadt mit kurzen Wegen regelbar ist und trotzdem „kneift” es noch hi und da. In den größeren Bundesländern mit zig eigenständigen Gemeinden, Städten, Dörfern usw wird das weitaus schwieriger, da wird noch in fast jedem Landkreis ein „eigenes Süppchen” gekocht, auch wenn grundsätzlich das Gesetz und die Verordnungen gleich sind werden sie doch teilweise sehr unterschiedlich interpretiert und ausgeführt. Betrachtet man dann noch die ganzen Bundesländer wird es immer noch komplizierter.

Hier wurden schon Stories erzählt von Städten in denen es nach Wildwestmanier zugeht, wo sogar Mietwagen öffentlich an Plätzen bereit stehen, in denen Gesetze scheinbar zwar irgendwo stehen sich aber niemand drum kümmert. Bundesweit ist sogar schon die einheitliche Taxifarbe gekippt, in einem Land besteht man noch darauf im Anderen kann jeder jede Farbe fahren, innerhalb der Bundesländer gibt es von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedliche Regularien was allein die Formalitäten zur Beantragung einer Konzession betrifft usw, usw, usw........

Da hat es ein Stadtstaat schon deutlich leichter

Dort gibt es schon mal nur eine Politik, in großen Bundesländern gibt es rote, schwarze, grüne und gemischt regierende Rathäuser und was die Politik will und was die Behörden letztlich machen ist auch noch zweierlei.
Zuletzt geändert von nightrider am 03.01.2014, 01:17, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Mindestlohn – Offenbarungseid für Gewerbe und Behörden?

Beitrag von TWG » 03.01.2014, 02:23

E. G. Engel hat geschrieben:Die Grundformel welche die Wechselbeziehung abbildet ist wie im Folgenden. Gewerbepolitiker mit oder ohne Sachverstand sowie Behörden und Politiker dürfen gerne aufpassen.



´´´´´Nachfragemenge (Touren) x Preis (Tarif)
-------------------------------------------------------------- = Umsatz (pro Taxe)
´´´´´´´´´´´´Angebotsmenge (Taxen)


Diese, formelhaft dargestellt, grundsätzliche Wechselbeziehung gilt uneingeschränkt. Ändert sich einer der Parameter dann ändern sich alle anderen auch. Deshalb Wechselbeziehung.

Ziehen wir nun das PbefG über diese wirtschaftliche Wechselbeziehung finden wir alles wieder. Es ist also ein Supergesetz und stellt wirklich alle regulativen Elemente für eine saubere, rechtliche Regulierung zur Verfügung, auch um ein Optimum für den Verbraucher, für die Öffentlichkeit, zu finden. Das Problem ist also nicht das Gesetz sondern allenfalls was damit gemacht wird, oder willkürlich auch nicht.
Um im Vorgriff für das Folgende die Deutlichkeit zu erhöhen eine leicht geänderte Darstellung.


´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´Preis (Tarif)
Nachfragemenge (Touren) x ---------------------------------------- = Umsatz (pro Taxe)
´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´Angebotsmenge (Taxen)


Umgesetzt auf das PbefG sieht das dann in einem ersten Schritt so aus:


´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´ § 39 Abs. 2 PbefG
Nachfragemenge (Touren) x ---------------------------------------- = Umsatz (pro Taxe)
´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´ § 13 Abs. 4 Satz 1 PbefG

Deutlich wird hier dass das Verhältnis von § 39 PbefG xxx zu § 13 xxx regulativ entscheidend ist.


In einem weiteren zweiten Schritt dann so:


´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´ § 39 Abs. 2 PbefG
§ 13 Abs. 4 Satz PbefG 1. x ---------------------------------------- = Umsatz (pro Taxe)
´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´ § 13 Abs. 4 Satz 1 PbefG


Und im einem dritten Schritt dann so:


´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´ § 39 Abs. 2 PbefG
§ 13 Abs. 4 Satz PbefG 1. x --------------------------------------- = § 13 Abs. 4 Satz PbefG 3., 4.
´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´ § 13 Abs. 4 Satz 1 PbefG



Bis später?


Engel



.
Hallo,

volle Zustimmung, und wie nur schon mehrfach von mir geäussert, an schwachen Tagen müssen sich die MWU selbst beschränken und nicht alle Autos auf die Strasse prügeln, dann ist der Mindestlohn kein Thema mehr.
Wenn ich als MWU (ich bin keiner) 10 Autos auf die Strasse prügel, wird der zu verteilende Kuchen nicht größer!
10 Autos bringen je 100,- € am Sonntag in der Nachtschicht, sind 1000,-€ für dem MWU.
Wenn alle mitmachen, und nur noch die Hälfte aller Autos auf die Strasse schicken, wird der Kuchen nicht kleiner, und das einzelne Auto bringt das Doppelte rein.
Nur die Betriebskosten sinken, und die Anzahl der unzufriedenen Fahrer, die einen Mindestlohn fordern, auch!
Was nun noch fehlt, ist eine vernünftige Dienstplanung der MWU, und schon regelt sich alles von selbst.
Da grad in der Nachtschicht Vollzeitfahrer selten sind, gäbe es zu guten Zeiten eine gute Auslastung, kein Fahrer müsste weniger verdienen, eher mehr, aber es stehen halt in Schwachzeiten weniger Autos (und damit gefrustete Fahrer) rum!
Es müsste nur MWU´s geben, die das endlich begreifen!

EWU´s mit nur einem Fahrer (bei dem arbeite ich) lassen halt das Auto stehen wenn nix los ist, seit denn ich bei einem EWU arbeite, sind meine Umsätze und damit auch mein Verdienst um ca. 30% gestiegen, ich arbeite weniger, in der Zeit in der ich arbeite, mach ich meinen Umsatz und Mindestlohn interessiert mich eigentlich gar nicht!

Gruß aus Düsseldorf
Tgomas

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Beitrag von IK » 03.01.2014, 02:41

@ nightrider

Das mag alles so sein, wie du das schilderst. Ich kenne Verhältnisse in HH und halte mich grundsätzlich mit meiner Meinung zurück, wenn es um andere Städte geht. Dafür kenne ich Hamburger Verhältnisse sehr gut und erlaube mir mich dazu zu äußern.

Der Hamburger Modell ist nicht etwas, was sich in 5-6 Jahren bewähren muss, sondern ist etwas, was 2006 mit dem viel gescholtenem Gutachten klein angefangen und bis heute viele positive Veränderungen herbeigeführt hat. Untätigkeit kann ich nicht erkennen.

Sicherlich gibt es Stellschrauben, welche "besser" justiert werden können. Wer gute Vorschläge hat, kann diese der Behörde unterbreiten. Die Türen sind offen. Allerdings zwingen kann man die Behörde zu nichts. Es sei denn, man klagt.

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Re: Mindestlohn – Offenbarungseid für Gewerbe und Behörden?

Beitrag von IK » 03.01.2014, 02:49

@ TWG

Wo ist der Unterschied zwischen einem EWU, welcher sein Auto doppelt besetzt hat (Dein AG und Du) und einem MWU, welche seine Autos genauso doppelt besetzen?

Abgesehen von der Tatsache, dass dein AG selber wahrscheinlich 100-150 % arbeitet, sehe ich da keinen wesentlichen Unterschied.

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Re:

Beitrag von Poorboy » 03.01.2014, 04:06

IK hat geschrieben: Wir sind auf gutem Weg.
In der Tat, nur weißt Du noch nichts von Deinem Glück :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:

Poorboy

E. G. Engel
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Persönliche Mitteilung an die Leser dieses Threads.

Beitrag von E. G. Engel » 03.01.2014, 05:32

Der kommende Mindestlohn wird in 2014 noch die Gemüter in Deutschland erhitzen. Das Taxigewerbe als ein Gewerbe das permanent in der Öffentlichkeit schon aufgrund seiner Funktion präsent ist wird im lfd. Jahr mit Sicherheit einen breiten Raum einnehmen. Spätestens wenn die Forderungen nach massiven Tariferhöhungen an Lautstärke zunehmen.


Leider sind viele Umstände um dieses Gewerbe herum wenig bekannt. Tariferhöhungen müssen nicht zwingend sein, vor allem nicht in der geforderten Höhe. Die Probleme und damit auch die Probleme der Löhne sind in der Struktur des Gewerbes zu finden. Auch massive Tariferhöhungen werden daran, auch nicht an den „Hungerlöhnen“, wirklich etwas ändern.


Hier etwas Licht ins Dunkle zu bringen, wenn auch nach einem etwas flapsigen Start wo ich noch unentschlossen war, sehe ich im Moment den Sinn dieses Threads.


Leider tauchen, manchmal gut gemeint, manchmal aber auch wie im Falle des Users IK interessengesteuerte Mitschreiber auf, so dass der rote Faden eines Themas verloren geht. Im Falle des Users IK ist dies Absicht um seine eigenen Interessen zu wahren. Interessen wie z.B. sein geschäftliches Engagement in Höhe von ca. 60.000.- €. Ein Gewerbe das außerhalb seines eigenen geschäftlichen Interessen attraktiv währe würde sein geschäftliches Interesse grundsätzlich in Frage stellen.


Aus diesen Gründen empfehle ich interessierten Lesern die u.U. erst in naher Zukunft auf dieses Thema stoßen werden, sich nicht verwirren zu lassen, besser nach einer Registrierung die „Ignorieren“-Funktion im persönlichen Bereich zu benutzen um Beiträge von Usern die wenig erhellend sind, oder wie im Falle des Users IK rein destruktiver Natur sind, auszublenden.


Behalten Sie den roten Faden des Themas: Mindestlohn – Offenbarungseid für Gewerbe und Behörden?


Mit besten Grüßen

Engel

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Re: Mindestlohn – Offenbarungseid für Gewerbe und Behörden?

Beitrag von jr » 03.01.2014, 06:11

Nervös? Rot und Grün solltest du/solltet ihr besser bei den Moderatoren belassen. Und die Moderation auch.
E. G. Engel hat geschrieben:Da die Forensoftware Leerzeichen "ausradiert" muss ich leider andere Zeichen als Platzhalter zur Positionierung in den Formeln verwenden.
Das ist keine Marotte der Forensoftware sondern von HTML, ohne das wir hier nicht viel sehen würden. Mit dem Code-Tag lassen sich die Lücken vergrößern:

Code: Alles auswählen

                                         Preis (Tarif)
Nachfragemenge (Touren) x ---------------------------------------- = Umsatz (pro Taxe)
                                     Angebotsmenge (Taxen)
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Re: Mindestlohn – Offenbarungseid für Gewerbe und Behörden?

Beitrag von Guter_Kollege » 03.01.2014, 13:04

jr hat geschrieben:Das ist keine Marotte der Forensoftware sondern von HTML, ohne das wir hier nicht viel sehen würden.
Na, wohl eher doch eine über PHP-Templates gesteuerte der Forensoftware, die bestimmten html-code eben nicht zuläßt.
Mit einem div-container könntest Du Text beliebig platzieren, sogar übereinander.

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Re:

Beitrag von nightrider » 03.01.2014, 13:08

IK hat geschrieben:@ nightrider

Das mag alles so sein, wie du das schilderst. Ich kenne Verhältnisse in HH und halte mich grundsätzlich mit meiner Meinung zurück, wenn es um andere Städte geht. Dafür kenne ich Hamburger Verhältnisse sehr gut und erlaube mir mich dazu zu äußern.
Das ist ja auch gut so, nur bis der Rest der Republik auch nur halb soweit ist werden wahrscheinlich noch Jahrzehnte vergehen, wie gesagt eine „Insel” tut sich da leichter als ein Bundesland mit vielen Städten und Gemeinden und unterschiedlichen Stadt und Bezirksregierungen, sowie einem schier undurchdringlichen Behördentschungel.

Ganz gleich was da Gesetze und Verordnungen aussagen, ein Anwalt sagte mir mal die Gesetze sind nur als „Grundlage, Richtungsweiser” gedacht, ausgefüllt mit Leben und interpretiert werden sie je nach Behörde, oft sogar je nach Sachbearbeiter so auch der bekannte Spruch Recht haben und Recht bekommen sind 2 Paar Stiefel.
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Re: Mindestlohn – Offenbarungseid für Gewerbe und Behörden?

Beitrag von IK » 03.01.2014, 13:40

@ nightrider

In Hamburg war es nicht einfach, diese Prozesse in Gang zu setzen. Da aber bestimmte Leute ausreichend Beharrlichkeit auf den Tag legten, fing das große Rad an, sich langsam zu drehen. Das Gleiche kann ich dir auch nur ans Herz legen: Hingehen und Gespräch suchen und sich nicht abwimmeln lassen. Einen Anwalt braucht man dafür nicht.

Die Regel ist einfach:

Bittet, so wird euch gegeben;
sucht, so werdet ihr finden;
klopft an, so wird euch aufgetan.
(Mt 7,7)

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Re: Mindestlohn – Offenbarungseid für Gewerbe und Behörden?

Beitrag von nightrider » 03.01.2014, 14:22

@ IK

Mir persönlich geht es gar nicht so sehr um unsere örtlichen Verhältnisse, die sind insgesamt betrachtet schon soweit o.k., sondern eher um bundesweit einheitliche Gestaltung. Da muss quasi jede Gemeinde einzeln „bearbeitet” werden und das kann wenn überhaupt gewünscht eine „Ewigkeit” dauern.

Rein theoretisch könnte ich ja als Unternehmer quer durch Deutschland mehrere Taxiunternehmen aufmachen, wahrscheinlich gibt es auch eine Handvoll Unternehmer die das realisiert haben, doch gibt es keine bundesweit einheitlichen Regeln und Vorgehensweisen das bedeutet je nach Gemeinde und Bundesland ist das teilweise deutlich unterschiedlich, obwohl die einschlägigen Gesetze und Verordnungen gleich sind.
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Mindestlohn – Offenbarungseid für Gewerbe und Behörden?

Beitrag von E. G. Engel » 03.01.2014, 15:53

Auch wenn es dem User IK gelungen ist das Thema durch gezielte Provokationen zu verzerren sollten wir, bzw. ich, fortfahren.




Ich darf hier noch einmal an die formelhafte Darstellung anknüpfen:

´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´ § 39 Abs. 2 PbefG
Nachfragemenge (Touren) x ---------------------------------------- = Umsatz (pro Taxe)
´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´ § 13 Abs. 4 Satz 1 PbefG



Wie unschwer zu erkennen ist das Verhältnis Preis (Tarif) zu Angebotsmenge (Taxen) oder als gesetzliches Regulativ, § 39 Abs. 2 PbefG zu § 13 Abs. 4 Satz 1 PbefG, maßgeblich für den Umsatz und damit automatisch für die Wirtschaftlichkeit einer Taxe entscheidend. Von diesen Umsätzen müssen Taxenunternehmer aber nicht nur die Hardware und den Betrieb refinanzieren, sondern auch Löhne, auch den zu erwartenden Mindestlohn.


Ebenso unschwer zu erkennen ist dass beide Parameter zu 100% dem gesetzlichen Regelbereich unterliegen. Auszuüben und umzusetzen von den zuständigen Behörden im Rahmen der jeweiligen Landesregierung (Kommunalregierungen, Stadtversammlungen, etc.). Damit tragen die Taxenbehörden uneingeschränkt die Verantwortung für das wirtschaftliche Ergebnis von Taxenbetrieben mit allen Folgen und demnächst ebenso unweigerlich für die Umsetzung des gesetzlichen Mindestlohnes. Und es ist heute schon absehbar, mit Ausnahme Hamburg`s wo zumindest noch eine relativ geringe Chance besteht, dass die zuständigen Behörden bundesweit auf ganzer Linie versagen werden. Dieses Versagen wird billigerweise dadurch kaschiert werden dass man der dümmlichen Forderung des BZP nachkommen wird um damit die Verantwortung dem Taxengewerbe anzulasten, auf das Taxengewerbe zu verschieben.


Noch einmal kurz und knackig zusammengefasst:

Die zuständigen Behörden sind alleine und zu 100% zuständig für die Rahmenbedingungen, und damit für alles was dabei hinten heraus kommt. Ob es passt oder nicht. Das ist die gesetzlich zugewiesene Verantwortung, unabhängig was einzelne Gewerbekünstler daraus machen. An den Rahmenbedingungen müssen sich die Behörden messen lassen.




Weiter in der Gesamtbetrachtung.

Bleiben also im Kern nur zwei, bzw. drei Möglichkeiten zur Zielerreichung (ML):

a. Die Tarife werden massiv erhöht, die 25% des BZP werden kaum ausreichen.
b. Die Angebotsmenge wird verringert.
c. Oder eine Kombination von beiden.

An dieser Stelle werde ich erst einmal einen Schnitt machen und mich den Parametern jeweils gesondert zu wenden.




Parameter Nachfragemenge (Touren).

Die Nachfragemenge ist der Parameter welcher sich aus Sicht des jeweils lokalen Gesamtgewerbes am wenigsten steuern und damit beeinflussen lässt. Selbst die vergoldete Klorolle auf der Hutablage wird daran nicht wirklich etwas ändern. Dies hängt im Wesentlichen damit zusammen dass eine Taxifahrt kein originäres Produkt mit einem Selbstwert ist. Eine Taxifahrt dient lediglich einem anderen Zweck (Geschäftsleute, -reise) oder der Bequemlichkeit (Privatleute), oder auch Kranken-, Patientenfahrten. Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Wichtig ist dass die Taxidienstleistung der Sache nach nicht durch interne Faktoren vermehrbar ist. Allenfalls ist die Taxidienstleistung und deren Nachfrage danach durch eine Schlechtleistung nach unten korrigierbar.


Im Wesentlichen hängt die Nachfrage nach der Taxidienstleistung von der konjunkturellen Entwicklung sowie dem frei verfügbaren Einkommen der Privatpersonen ab. Die konjunkturelle Entwicklung sieht seit einiger Zeit gut aus, stabil bis freundlich, so dass wesentliche Steigerungen in Zukunft nicht mehr zu erwarten sind. Große Teile der Privathaushalte haben in den letzten 10 Jahren reale Einkommensverluste in beträchtlichem Umfang erlitten. Ob sie die derzeitige Entspannung bei den Einkommen aber umgehend in Taxifahren umsetzen dürfte fraglich sein.


Fazit: Eine Steigerung der Nachfrage zur Umsatzsteigerung und damit zur Umsetzung eines ML dürfte faktisch nicht gegeben sein.



Parameter Tarif und dessen Anpassung (25% plus x), § 39 Abs. 2 PbefG.

Dazu hier ergänzend im Besonderen:

§ 51 Beförderungsentgelte und -bedingungen im Taxenverkehr

Die Landesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung Beförderungsentgelte und -bedingungen für den Taxenverkehr festzusetzen. Die Rechtsverordnung kann insbesondere Regelungen vorsehen über

1. Grundpreise, Kilometerpreise und Zeitpreise,
2. Zuschläge,


Einleitend muss dazu gesagt werden, dass, beispielhaft Hamburg und Berlin, diese vom Gesetzgeber vorgeschlagene sinnvolle Preisdifferenzierungen zugunsten von undifferenzierten Pauschaltarifen aufgegeben wurde, teilweise mit Unterstützung aus dem Taxengewerbe heraus. Wobei das eigentliche Problem mehr darin besteht dass die pauschale Kompensation in einem Pauschaltarif mangels wirtschaftlichen Basisverständnisses sich für das Gewerbe in Umsatzverlusten niedergeschlagen hat die, auch hier wieder, die Umsetzung eines gesetzlichen ML erschweren dürfte. Fairerweise muss aber an dieser Stelle gesagt werden dass man in Hamburg in den letzten Jahren versucht die Folgen dieses wirtschaftlichen Experiments zu heilen, aber leider im Kern immer noch nicht begriffen hat worum es tatsächlich geht.


Wie üblich wenn es ums Geld geht, gehen die Meinungen zum Taxentarif innerhalb des Gewerbes weit auseinander. Einerseits hängt dies mit einer geringen wirtschaftlichen Vorstellungskraft zusammen, andererseits existieren tatsächlich Tarifgebiete mit einem extremen Nachholbedarf. Ohne an dieser Stelle näher darauf einzugehen stellt sich in manchen Tarifgebieten, bsw. Berlin oder Kiel, die Frage wovon leben die denn überhaupt. Für Hamburg lässt sich allerdings nach den Steigerungen der letzten Jahre sagen, dass die Range mehr oder weniger ausgereizt sein dürfte.


Grundsätzlich muss aber die Frage beantwortet werden wie der Markt eine Tarifsteigerung von 25% plus x aufnehmen wird. Ob zu recht oder nicht, denn dass beeindruckt die potentiellen Nachfrager nicht wirklich.


Eine Preissteigerung in der angedachten Größenordnung wäre wie eine Schockwelle, Stichwort Preiselastizität der Nachfrage, welche zumindest zum Teil die rein rechnerisch zu erwartende Umsatzsteigerung zur Kompensation des ML ad absurdum führen würde. Über die Höhe des zu erwartenden Nachfragrückganges lässt sich streiten, über die Tatsache nicht. Vielleicht bleiben dann von 25% Tarifsteigerung im Endeffekt noch 15% Umsatzsteigerung nach. Auch wenn die Bevölkerung Sympathie für einen ML zeigt, von Sympathie dreht sich das Taxameter nicht. Letztendlich entscheiden die Controller in den Firmen und die frei verfügbaren Einkommen der Privatpersonen. Hinzu kommen vor allem in den Großstädten neue Mitbewerber wie Über, Blacklane etc.. Auch der reguläre ÖPNV wird wegen uns nicht schlechter. Bezogen auf Hamburg ist allenfalls noch Luft in der Tarifstruktur, aber das ist ein Thema für sich.


Fazit: Eine massive Tarifsteigerung dürfte mehr Risiken in sich bergen wie die Chance davon einen ML refinanzieren zu können.



Parameter Angebotsmenge (Taxen), § 13 Abs. 4 Satz 1 PbefG.

Hier ist einer der größten Knackpunkte begraben. Tendenziell versuchen Taxenbehörden und Kommunalpolitiker, vielfach gestützt durch die örtlichen Handelskammern, das Angebot hoch zu halten und damit die sogenannte Verfügbarkeit, am besten jederzeit ob Tag oder Nacht, Wochentag oder Wochenende, ein Taxi am besten umgehend oder innerhalb von 5 Minuten verfügbar. Das Taxengewerbe selbst sticht dabei besonders hervor in dem es versucht die 5 Minuten im Rahmen eines dümmlichen Wettbewerbes noch zu unterbieten, am besten innerhalb von drei Minuten. Ob und wieweit sich dies wirtschaftlich überhaupt darstellen lässt und wenn ja zu welchem Preis ist diesen Interessengruppen egal. Hier liegt das Kerndilemma des Gewerbes welches fröhliche Urstände feiert.


Wer sich die formelhafte Darstellung noch einmal in Erinnerung ruft und den Ausführungen zu Nachfrage und Tarif gefolgt ist, wird, so hoffe ich, erkennen dass potentiell notwendige Umsatzsteigerungen für den kommenden gesetzlichen Mindestlohn unweigerlich nur über die aktive Regulierung und Reduzierung der Angebotsmenge an Taxen möglich und machbar ist. Auslastungsgrade von um die 30%, auch wenn dies eine hohe Verfügbarkeit bedeutet, sind genea genommen einfach nur wirtschaftlicher Wahnsinn. Im normalen wirtschaftlichen Leben ist die Auslastung einer der Schlüssel für ein preiswertes Angebot eines Produktes. Eine Steigerung der durchschnittlichen Auslastung nur um ca. 10%, also von 30% auf 40%, würde im Ergebnis eine Umsatzsteigerung von ca. 33% bewirken. Allerdings muss bei dieser Betrachtung ergänzend gesagt werden dass eine 100% Auslastung nur ein theoretischer Wert ist. Die max. praktisch mögliche Auslastung dürfte ungefähr bei ca. 50 bis 60% liegen. Der Rest ist Anfahrten, Leerfahrten, durch ein uneinheitliches Tagesgeschäft bedingte Standzeiten etc..

Das Geheimnis zur Gesundung des Gewerbes und vor allem für den kommenden Mindestlohn bedeutet:
1. Gesundschrumpfen
2. Gesundschrumpfen
3. Gesundschrumpfen.

Wer sich, vor allen in den Großstädten, die Menge des herumstehenden Kapitals an Taxen inkl. inaktiven Personals anschaut wird mir auch ohne größere Sachkenntnis mit Sicherheit Recht geben.




Allerdings, wie so häufig im Leben, wo die Lösung begraben ist liegt häufig auch das Problem. Es sind vor allem zwei Problemfelder.

Problemfeld Nr. 1: Angebotsbegrenzung (Beobachtungszeitraum -> Konzessionstop).

Da eine behördlich angeordnete Beschränkung des Taxenangebotes auch eine Marktzutrittsbeschränkung darstellt ergibt sich hier ein staatlicher Eingriff in die grundgesetzlich geschützte Berufswahlfreiheit. Es bedarf also massiver Gründe um solch einen Konzessionstop rechtlich sauber etablieren zu können. In der Regel erfolgt dies über ein zweckgebundenes „Gutachten nach § 13 Abs. 4 PBefG“, erstellt von einem fachlich geeigneten, vereidigten und bestellten Gutachter. Vom Grundsatz her ist solch eine Beschränkung höchstrichterlich (BVerwG) abgesegnet, unter der Voraussetzung dass ansonsten die allgemeinen Verkehrsinteressen infolge eines ruinösen Wettbewerbs beeinträchtigt werden. Als Maßstab stützt sich das Gericht dabei auf die Einsatzzeiten die sich, so der logische Schluss, zwangsläufig ergeben wenn der Taxenunternehmer seine Kosten und seine Lebensführung decken muss.

Problemfeld Nr. 2: Reduzierung des bestehenden Angebotes.

Der Haken an der Sache ist, dass solch ein Gutachten lediglich einen Ist-Zustand inkl. einer mäßigen Prognose darstellt und im Ergebnis dazu führt das die Anzahl der Taxen in Zukunft nicht mehr steigt. Ist das Angebot aber schon zu groß, dann wird es auch durch ein Gutachten lediglich festgeschrieben, aber nicht reduziert. Hier greift dann die ebenfalls grundgesetzlich geschützte Besitzstandswahrung (Eigentum).


Wie die Kuh dennoch vom Eis geholt werden kann, dazu ausführlicher im Part „Umsatz pro Taxe“.




Aber zu den Gutachten im Zusammenhang mit Behörden noch ein paar Worte.

Einige Städte (Zuständigkeitsbezirke) lassen sie machen, also feststellen, und dann nichts mehr, wie in Essen. In Frankfurt fällt 2006 ein Gutachten, orientiert an Hamburger Erkenntnissen (2005), komplett still, leise und heimlich unter den Tisch, weil es die Untätigkeit der Frankfurter Behörde dokumentiert und einen Handlungszwang auslösen würde. In Lübeck wurde vor nicht allzu langer Zeit ein bestehender Konzessionstop aufgehoben. Die Auswirkungen, auch in Folge einer gleichzeitig relativ massiven Tarifanpassung wurden weiter oben schon von dem Kollegen und Forumsmoderator „am“ angeführt. Nämlich ein sprunghafter und andauernder Anstieg des Taxenangebotes welcher die erhoffte Wirkung eines Anstieges mittels Tarifsteigerung des Umsatzes pro Taxe zumindest zum gegenkompensieren dürfte. In Berlin weigern sich die zuständigen Stellen, was ebenso auch in Hamburg über Jahre der Fall war, überhaupt ein Gutachten in Auftrag zu geben und somit ihrer gesetzlichen Pflicht nach zu kommen. In Hamburg wurde ein Gutachten nach § 13 Abs. 4 PBefG trotz klar definierten bürgerschaftlichen Auftrages von Senat - Verwaltung – Taxenbehörde unterlaufen und in ein nicht zweckgebundenes, damit ein nicht justiziables freies Gutachten ohne weitere rechtliche Bedeutung umgewandelt. Wäre dies in Hamburg so nicht geschehen, sondern ein reguläres Gutachten nach § 13 Abs. 4 PBefG erstellt worden, lägen wir in Hamburg heute, gestützt durch weitere begleitende Entwicklungen, definitiv bei unter 3.000 Taxen. Hamburg könnte heute dem kommenden gesetzlichen ML ohne Aufregung ins Auge sehen. Chance vertan, verplempert.




Allen geschilderten Fällen ist eines gemeinsam. Die wirtschaftlich idiotisch hohe Verfügbarkeit soll entsprechend einem politischen Willen, schwerpunktmäßig gestützt aus dem Bereich der jeweiligen Industrie- und Handelskammern, so hoch wie möglich gehalten werden. Koste es was es wolle. Und was es kostet, dazu später ausführlicher im Part „Umsatz pro Taxe“.


Engel

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Re: Mindestlohn – Offenbarungseid für Gewerbe und Behörden?

Beitrag von am » 03.01.2014, 16:08

Engel hat geschrieben:Die Auswirkungen, auch in Folge einer gleichzeitig relativ massiven Tarifanpassung wurden weiter oben schon von dem Kollegen und Forumsmoderator „am“ angeführt. Nämlich ein sprunghafter und andauernder Anstieg des Taxenangebotes welcher die erhoffte Wirkung eines Anstieges mittels Tarifsteigerung des Umsatzes pro Taxe zumindest zum gegenkompensieren dürfte.
Das ist vollkommen falsch.

Stand November 2013 hatte wir absolut 10 Taxen (und Mietwagen) weniger als zum Zeitpunkt der Listenöffnung und der ein Jahr später folgenden Tariferhöhung.

Du hast nicht verstanden, was ich oben schrieb.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

E. G. Engel
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Re: Mindestlohn – Offenbarungseid für Gewerbe und Behörden?

Beitrag von E. G. Engel » 03.01.2014, 16:16

Das nehme ich dann nach nochmaligem Durchlesen mal so hin.

Engel

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Re: Mindestlohn – Offenbarungseid für Gewerbe und Behörden?

Beitrag von IK » 03.01.2014, 19:06

Eine Formel ist nur so gut und präzise, wie die Parameter, mit welchen sie rechnet, gut sind. Leider sind die engelschen Parameter schwammig.

Parameter "Nachfrage"
ist für Engel statisch, im besten Fall von den konjunkturellen Einflüssen abhängig. Das Gewerbe kann von sich aus die Nachfrage nach unten drücken, nach oben aber nicht. Dass aber die Nachfrage in der Regel von anderen zum Teil mächtigeren Faktoren (Zahl der Einwohner in der Stadt, die Struktur der Einwohner, Alter ...) beeinflusst wird, bleibt auf der Strecke. Wollte man den Parameter "Nachfrage" in einer Zahl ausdrücken, müsste man ordentlich ins Schwitzen kommen. Dieser Parameter ist ungeeignet, um damit eine Formel zu füttern, es sei denn, man möchte irgendein Resultat haben.

Parameter "Tarif" ...
ist leider genauso schwammig, weil die Auswirkung der Tarifanhebung auf die Nachfrage kaum zu erfassen ist. Angst vor einer Schockwelle ist unsachlich. Und wenn bei einer Verteuerung von 25% die Nachfrage um 15 % fallen würde, was selbst Engel im schlimmsten Fall vermutet, hätten wir mehr Umsatz mit weniger Kilometern, was den Gewinn spürbar anheben würde. Anzunehmen, dass eine Tarifanhebung die Nachfrage um den gleichen oder größeren Prozentsatz drückt ist lebensfremd.

Parameter "Angebotsmenge" ...
wirkt sich klar auf den Umsatz aus. Dürfte eine Binsenweisheit sein und nicht der Rede wert. Allerdings zu unterstellen, dass eine Tarifanhebung durch die Vergrößerung der Angebotsmenge aufgefressen wird, muss erst bewiesen werden. In Hamburg haben wir bei freien Konzessionsvergabe in den letzten Jahren kräftige Tarifanhebungen gehabt, bei gleichzeitigen Absenkung der Wagen zahlen. Und wie Beispiel Lübeck zeigt, selbst eine saftige Tarifanhebung bei gleichzeitiger Aufgabe des Konzessionsstopps hat nicht zur Steigerung sondern zur Verringerung der Angebotsmenge geführt. Daraus wird wiederum klar, dass auf die Angebotsmenge Tarif keinen oder nur geringen Einfluss hat. Auch hier sind andere Faktoren wichtiger, wie zum Beispiel Plausibilitätsprüfungen durch die Behörde.

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Re: Mindestlohn – Offenbarungseid für Gewerbe und Behörden?

Beitrag von Pirat » 03.01.2014, 19:56

Staatliche Träger von Körperschaften des öffentlichen Rechts wie z.B. Krankenkassen (AOK) werden bestimmt mit gutem Beispiel vorangehen.
Für die Umsetzung u. Machbarkeit eines staatlich geforderten Mindestlohn sind Sondervereinbarungen die 35% über den ortsüblichen Taxitarif geplant. :D
Oder verträgt sich das nicht mit dem Kostendämpfungsgesetz? :(
Ein Dilemma, das sich manche vernünftige Forderungen manchmal in die Quere kommen. :?
Nur die Weisesten und die Dümmsten können sich nicht ändern... Konfuzius.

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Re: Mindestlohn – Offenbarungseid für Gewerbe und Behörden?

Beitrag von Pirat » 03.01.2014, 20:36

Eberhard muss sich auch irgendwann entscheiden ob er Verwaltungshandeln für vorsätzlich oder fahrlässig hält.
Nur die Weisesten und die Dümmsten können sich nicht ändern... Konfuzius.

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Re: Mindestlohn – Offenbarungseid für Gewerbe und Behörden?

Beitrag von am » 04.01.2014, 00:48

Ein wesentlicher Parameter wird m.E. viel zu wenig berücksichtigt - die verkehrliche Infrastruktur.

Dort, wo nachts bei entsprechender Nachfrage bis zu sechs Touren pro Stunde gefahren werden könnten, können am Tage zwei Touren schon Vollauslastung bedeuten und dazu führen, dass die Verkehrsbedienung gefährdet ist.

Eine technisch maximal mögliche Auslastung von 100% lässt sich weder durch eine Verknappung des Angebotes, noch durch eine Erhöhung der Nachfrage steigern.

Natürlich kann man die Schuld hierfür auch bei Behörden und Verwaltungen suchen, helfen wird es nicht. Vielleicht lassen sich ein paar leichte Verbesserung durch die Schaffung von Sonderfahrstreifen schaffen, dort, wo dies überhaupt technisch möglich ist. Das war es dann aber auch.

Man könnte in dem Fall auch sagen, dass wir kein Auslastungsproblem haben, sondern ein Tarifproblem.

Abhilfe schafft hier m.E. nur ein überwiegend zeitbasierter Tarif. Wer zukünftig ein Taxi für eine Fahrstrecke von 3km eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, wird dafür eben den halben Stundenmindestumsatz bezahlen müssen.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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Re: Mindestlohn – Offenbarungseid für Gewerbe und Behörden?

Beitrag von TWG » 04.01.2014, 00:56

IK hat geschrieben:@ TWG

Wo ist der Unterschied zwischen einem EWU, welcher sein Auto doppelt besetzt hat (Dein AG und Du) und einem MWU, welche seine Autos genauso doppelt besetzen?

Abgesehen von der Tatsache, dass dein AG selber wahrscheinlich 100-150 % arbeitet, sehe ich da keinen wesentlichen Unterschied.
Hallo IK,

wir arbeiten beide wohl eher 120%, aber an Tagen wo nicht viel los ist und ca. 50% Taxen zuviel auf der Strasse sind, bleibt das Auto stehen!
So tut sich keiner von uns eine 12Std-Schicht mit 100,-€ Umsatz an.
MWU´s besetzen ihre Autos wenn möglich dreifach, damit sie rund um die Uhr laufen. Muss es ja auch geben, aber es gibt Zeiten, da sind 50% und mehr Taxen zuviel auf der Strasse. Lass die stehen, und schon stimmts auch mit dem Mindestlohn.
Aber manche können das einfach nicht verstehen! Der Kuchen wird nicht größer, weil mehr Autos auf der Strasse sind! Nur das einzelne Stück wird größer, wenn weniger Autos unterwegs sind!
Aber es müssen eben alle mitmachen, und welcher MWU lässt schon freiwillig Autos stehen?

Gruß aus Düsseldorf
Thomas

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