[myTaxi] App - Infos + Erfahrungen

Anwendungen für Smartphones unter der Lupe.
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Re: myTaxi App - neues "Geschäftsmodell" ab 1.2.14

Beitrag von am » 16.02.2014, 23:25

Naja, vielleicht mal wieder zurück zum Thema, Hora guckt ja schon ganz böse. Und das zu Recht.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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Thomas-Michael Blinten
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Re: myTaxi App - neues "Geschäftsmodell" ab 1.2.14

Beitrag von Thomas-Michael Blinten » 16.02.2014, 23:29

am hat geschrieben:...Hora guckt ja schon ganz böse. Und das zu Recht.
Er kann doch nicht anders :lol:
„Alle sind irre, aber wer seinen Wahn zu analysieren versteht wird Philosoph genannt" (Ambrose Bierce)

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Taxi Georg
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Re: myTaxi App - neues "Geschäftsmodell" ab 1.2.14

Beitrag von Taxi Georg » 17.02.2014, 01:11

Thomas-Michael Blinten hat geschrieben:
am hat geschrieben:...Hora guckt ja schon ganz böse.
Er kann doch nicht anders :lol:
Bild
Yo, und wieder on-top! :-)
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Donner und Blitz
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Re: MyTaxi - Medien zum Versteigerungsmodell

Beitrag von Donner und Blitz » 19.02.2014, 14:25

plusminus0 hat geschrieben:Im aktuellen "Spiegel" gibt es einen kleinen Artikel zum Thema. Kein Link da Print
Ergänzung: Spiegel Ausgabe 7/2014 vom 10.2.2014, Seite 52, "Was ist der Wert einer Taxifahrt, Herr Waeselmann?", knappe halbseitiges Interview mit dem Hamburger Taxikollegen Arne Waeselmann.

Zitate aus dem Interview: "Mytaxi vergibt die Aufträge jetzt nicht mehr an den nettesten Fahrer, der am schnellsten beim Kunden ist, sondern an den, der auch noch am meisten Kohle abgibt." Und: "Seit die Fahrgäste versteigert werden, verscherbeln die Taxler ihre Arbeitskraft wie Sklaven."

Der Kollege wird so vorgestellt: "Arne Waeselmann, 53, fährt seit drei Jahren Taxi in Hamburg und sieht sich als Opfer der App mytaxi."

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Re: myTaxi App - neues "Geschäftsmodell" ab 1.2.14

Beitrag von monacoheinze » 20.02.2014, 07:39

Schon wieder eine App Revolution aus Hamburg. Stecken da auch die plietschenJungs von mxTaxi dahinter?
Jeder kann Taxifahrer spielen. Müsst ihr mal googeln.
Nennt sich Wundercar.

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Re: myTaxi App - neues "Geschäftsmodell" ab 1.2.14

Beitrag von scarda » 20.02.2014, 13:07

monacoheinze hat geschrieben:Schon wieder eine App Revolution aus Hamburg. Stecken da auch die plietschenJungs von mxTaxi dahinter?
Jeder kann Taxifahrer spielen. Müsst ihr mal googeln.
Nennt sich Wundercar.
Wunderbar? Mit den Hamburgern kann mans machen. Hier liegt das Gewerbe zerfleddert am Boden. Hier darf jeder mal ran ...
DEREGULIERUNG IST AUCH NUR REGULIERUNG. ZIELFÜHRENDE VORSCHLÄGE? NEIN? ACH SO!
Taxi_2017 ist gut, innovativ, technisch top, hat beste Fahrzeuge zu vernünftigen, regulierten Preisen
http://www.yumpu.com/de/document/view/2 ... toi-studie#

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Re: [Frage] MyTaxi und Mindestlohn?

Beitrag von Dummie » 20.02.2014, 14:08

Vor lauter Beschimpfungen, Gemaule, Gezeter und Vorwürfen konnte ich aus den bisherigen Antworten noch nicht klar rauslesen, ob denn nun die Ausgangsfrage schon hinreichend beantwortet wurde. Mit hinreichend meine ich, mit Begründung, so dass man sie auch nachvollziehen kann. Mich würde das Thema nämlich auch interessieren. Und wenn hier geschrieben wird, es sei in unserer Wirtschaftsordnung nicht vorgesehen, dass der Arbeitnehmer Betriebsmittel zahlt, stimmt das nicht so ganz. In vielen Branchen ist es durchaus vorgesehen, dass der abhängig Beschäftigte auf eigene Kosten dafür sorgt, dass er seine Arbeitsmittel zur Verfügung hat.

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Re: myTaxi App - neues "Geschäftsmodell" ab 1.2.14

Beitrag von N8tfahrer » 21.02.2014, 03:32

So was is denn nu mit den neuen Beitragsmodell ? Ist ja verdächtig ruhig hier.....Fahren die 15 % Fahrer nun das Geschäft alleine weg ? Was bekommt ihr bei 3 % ? Nüscht ?
Nach dem Shitstorm hätte ich ein wenig mehr Leben hier erwartet 8)
Sind sie das Taxi ? ............NEIN, Der Fahrer !
Das müssen sie doch wissen, sie sind doch der Taxifahrer !

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Re: myTaxi App - neues "Geschäftsmodell" ab 1.2.14

Beitrag von KehrenTAXI » 21.02.2014, 04:11

Zunächst gab es bei z. B. 3% genau so viele Fahrten wie vorher, obwohl der Schieber der Kollegen angeblich auf mind. 13% stand. Seit einigen Tagen bekomme ich bei 5% nur ganz weit entfernte Angebote. In der Nähe gibt es nix mehr. Muss wohl ganz verzichten.

MyTaxi belügt uns also bei der Vergabepriorität. Also, alles wie erwartet.
Zuletzt geändert von KehrenTAXI am 21.02.2014, 04:13, insgesamt 1-mal geändert.
freundlichst ;-)

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Re: myTaxi App - neues "Geschäftsmodell" ab 1.2.14

Beitrag von Tipp » 21.02.2014, 12:17

Die Gewichtung, so wurde mir berichtet, sieht so aus:
50% für die Bestelloptionen, 50% für den Schieberegler.

Wa sich dahinter verbirgt dürfte klar sein:
Eine Verschiebung der Prioritäten in Richtung %.

Was bleibt anderes, als das neue Geschäftsmodell zu akzeptieren.
Man muss da ja nicht mehr mitmachen und übers NichtMehrMitmachen zu berichten füllt keine Threats.

Und einige, die den Regler zum Anschlag schieben, trauen sich nicht hier darüber zu berichten.

Letztlich interessiert es mich nicht mehr, wir haben etwas versucht, es hat nicht geklappt, weiter geht's zu neuen Ufern.

mt hat sich für mich erledigt.
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Re: myTaxi App - neues "Geschäftsmodell" ab 1.2.14

Beitrag von KehrenTAXI » 21.02.2014, 13:04

Nein, nein. Zuerst stand die Option, dann stand die Entfernung zum Kunden. Dann irgend wann der Regler. Unddas ging de erste Ueit auch gut. Jetzt ist es halt anders. Für mich auch egal.
freundlichst ;-)

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Re: myTaxi App - neues "Geschäftsmodell" ab 1.2.14

Beitrag von alsterblick » 21.02.2014, 13:15

Seit einigen Tagen bekomme ich bei 5% nur ganz weit entfernte Angebote.
Aber auch nur dann, wenn es in dem entfernten Fall keinen höher Bietenden gab.
Ansonsten bekommt ja nun gerade der Höchtsbietene (z.B. 13% ) solche entfernten Touren.
In der Nähe gibt es nix mehr.
Diese Touren bekommen jetzt die Taxis mit (10-15%) anreisendend oder auch solche, die in direkter Nähe zufällig ebenso viel bieten.

Da ich seit wenigen Tagen MT wieder freigeschaltet bekommen habe, verfolge ich solche Fälle nun selbsterlebend genau mit. Ich experimentiere jetzt ein wenig damit rum (überwiegend auf meine Kosten, denn ich bekomme nur einen Tourfestbetrag einvernehmlich "erstattet").
Da man bei erhaltenem Tourauftrag die anderen Taxen auf der Karte ja nicht mehr sehen kann, habe ich mir zudem die MT-FG-App installiert (bezüglich Taxenschar nach meinen Beobachtungen identisch mit der driver-app).

Beispiele:
1) Eine Tour bekommen HH-Bramfeld auf 7% (3,6km)…Ca 6 Min. Anfahrt.
FG stand schon draußen und meinte, bitte dorthin, wo sie gerade hergekommen sind (BHF Barmbek).
FG Kommentar: Komisch, dass nicht eines der rd. 10 Taxen aus seiner unmittelbaren Nähe die Tour bekommen hat.
So nebenbei fragte ich ihn, ob er die Option Daimler evtl. mitgewählt hätte. Nein, er wollte nur eiligst ein Taxi und mit seinem MT-Payment bezahlen.

2) Eine Tour bekommen HH-Sasel auf 8% (5,8 km)…Ca 11 Min. Anfahrt.
Während ich in FG Richtung losfuhr (1 Min lang) kam FG Storno.
Da ich während dieser 1 Min die Zentrale-Pausentaste noch nicht gedrückt hatte, erhielt ich von dort auch noch eine Touranfrage und musste ja ablehnen.
Dann habe ich beim Fahrgastziel-HH Sasel schnell noch nach freien Taxen geschaut und fand ca 5 in unmittelbarer Nähe (2-3 Min), vermutlich fuhren diese lediglich bis max 7 % Einstellung.


Mein Fazit:
Wie bereits mehrfach befürchtet, sind wir nun zum Spielball deren sonderlichen Interessen geworden.
Da auch FG dieses „Spiel“ bereits bemerken (mein Stornofall), werden FG sich zunehmend ärgern und neu umschauen.
Eine vergleichbare Alternative ist ja taxi.eu , dort wird dem FG bereits vor der Bestellung die zeitliche Nähe zum real nächsten Taxi immer angezeigt (z.B. plausible 2-5 Min, habe ich auf der FG-App oft schon real beobachtet. Also Klarheit+Wahrheit ohne FG-Veräppelung). Diese MT-Veräppelung gegenüber Taxi und FG wird auf längere Sicht jedoch Bestellfolgen haben.
Die ersten zwei meiner Auktions-Tage bekam ich bis 5 % Regler überhaupt keine Tour, nicht mal Angebote. Meine neuste Konsequenz ist bereits, keine Tour über 3km anzunehmen, in Randbezirken auch mal 5-6km. Denn im Moment der Tourannahme weiss ich ja nicht, ob in der Nähe des FG weitere Taxen hungernd rumirren. Das Fehltour- und Stornorisiko ist jetzt zu groß geworden. `Wüsste ich jedoch, ich wäre das real dichteste MT-Taxi, dann könnte ich wieder zuversichtlicher sein, dass die Tour auch stattfindet. Da ich auf provisionsbasis bezahlt werde, muss ich jedoch selbst mitdenken. MT war bisher eine Tour-Optimierung, jetzt ist MT eher eine auch von mir bestätigbare Schikane für alle.
Tipp hat geschrieben: Man muss da ja nicht mehr mitmachen und übers NichtMehrMitmachen zu berichten füllt keine Threats.
Und einige, die den Regler zum Anschlag schieben, trauen sich nicht hier darüber zu berichten.
Da hast Du wohl nicht unrecht.
Zuletzt geändert von alsterblick am 21.02.2014, 14:57, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: myTaxi App - neues "Geschäftsmodell" ab 1.2.14

Beitrag von Tipp » 21.02.2014, 13:30

Japp,

und hinzu kommt, das belegen auch Studien, dass sich die Marktteilnehmer in so einem %-System immer zu ihrem eigenen Nachteil verhalten,
denn sie haben immer Angst, sie bekommern nichts mehr ab vom Kuchen.
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Re: [Frage] MyTaxi und Mindestlohn?

Beitrag von Yes » 23.02.2014, 18:24

Dummie hat geschrieben:Und wenn hier geschrieben wird, es sei in unserer Wirtschaftsordnung nicht vorgesehen, dass der Arbeitnehmer Betriebsmittel zahlt, stimmt das nicht so ganz.
Zwar „stimmt das nicht so ganz“, aber ganz überwiegend stimmt es schon.

Die Betriebsmittel sind grundsätzlich vom Arbeitgeber und gerade nicht vom Arbeitnehmer zu bezahlen. Die für die Erbringung der Arbeitsleistung notwendigen Betriebsmittel hat der Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, zuletzt BAG, 12.03.2013 - 9 AZR 455/11).

Beschafft ein Arbeitnehmer sich die notwendigen Betriebsmittel selbst, kann er die Kosten dafür von seinem Arbeitgeber ersetzt verlangen. Die Rechtsordnung billigt ihm für betriebliche Aufwendungen einen Erstattungsanspruch analog § 670 BGB zu. Danach hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zum Zwecke der Ausführung der Arbeit gemachte Aufwendungen, die dieser den Umständen nach für erforderlich halten darf, zu ersetzen.

Ob ein Unternehmer seinen Fahrern danach Funkbeiträge, Internetentgelte, Aufnahme-, Schulungs-, Telefon- und alle weiteren durch die Funkteilnahme entstehenden Kosten erstatten muss, hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab. Hierzu muss der jeweilige Fahrer die mit der Funkteilnahme verbundenen Kosten zur Ausführung der Arbeit erbringen und für erforderlich halten dürfen. Das setzt voraus, dass sie vorrangig im Interesse des Unternehmers liegen.

Ein Fahrer, der auf Veranlassung seines Unternehmers am Funk teilnimmt und hierdurch keine höhere Vergütung erzielt, hätte einen Anspruch auf Erstattung der notwendigen Kosten. Denn wer im Interesse des Arbeitgebers und auf dessen Wunsch Aufwendungen macht, die durch keine Vergütung abgegolten werden, kann Ersatz dieser Aufwendungen verlangen (BAG, 14. Oktober 2003 - 9 AZR 657/02 - juris Rn. 41; 19. Mai 1998 - 9 AZR 307/96 - BAGE 89, 26, 29; 21. August 1985 - 7 AZR 199/83 - juris Rn. 47; 21. März 1973 - 4 AZR 187/72 - BAGE 25, 107, 113). Dies wird jedenfalls dann der Fall sein, wenn die Funkteilnahme im bestehenden Arbeitsverhältnis auf ein Verlangen des Unternehmers zurückgeht und der Fahrer keine gewinn- oder umsatzabhängige Vergütung erhält oder diese Vergütung einen eventuellen Garantie- oder Mindestlohn nicht erreicht. In diesen Fällen sind die Aufwendungen für die Funkteilnahme nicht durch die Vergütung abgegolten, sondern liegen vorrangig bzw. vorwiegend allein im unternehmerischen Interesse. (Entsprechendes könnte gelten, wenn der Unternehmer einen Umsatz verlangt, der nur durch die Funkteilnahme erzielt werden kann.)

In sehr vielen Fällen werden die Kosten allerdings nicht vom Unternehmer übernommen werden müssen, weil die Funkteilnahme zumindest in beiderseitigem Interesse erfolgt. Das wird immer dann der Fall sein, wenn der Fahrer auf eigene Veranlassung am Funk teilnimmt, um z. B. seinen Verdienst zu erhöhen. Dann wird nicht ersichtlich, warum das Interesse des Unternehmers so weit überwiegt, dass allein er die Kosten tragen soll.

Darüber hinaus kann der Fahrer analog § 670 BGB vom Unternehmer gleichwohl Ersatz für alle Aufwendungen verlangen, die er in dessen Interesse hatte und die er den Umständen nach für erforderlich halten durfte. Dazu gehören auf jeden Fall Kosten für Waschen, Reparaturen, Tanken und sonstige Betriebsstoffe, betrieblich veranlasste und durch die Vergütung noch nicht abgegoltene Fahr- und Telefonkosten sowie bei Fahrten zu einem auswärtigen Fahrziel ggf. auch Übernachtungskosten und Verpflegungsmehraufwand.

Allerdings gehört der maßgebliche § 670 BGB dem dispositiven Recht an, so dass Aufwendungsersatzansprüche durch eine ausdrückliche oder stillschweigende Vereinbarung auch pauschaliert, eingeschränkt oder ausgeschlossen werden können.

Horafas hat geschrieben:Wenn ich dies richtig interpretiere
Erfüllungsgehilfe
Laut § 278 BGB ist der Schuldner nicht dazu verpflichtet,
die Erfüllungshandlungen selbst vorzunehmen,
sondern kann für diese Hilfspersonen einsetzen.
Solch eine Person, die von einem Schuldner mit der Verrichtung bestimmter Tätigkeiten beauftragt wird,
wird als Erfüllungsgehilfe bezeichnet.

Hierbei haftet laut § 278 BGB der Schuldner für ein etwaiges Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen ebenso wie für sein eigenes,
welches nach § 276 BGB geregelt wird.
dürfte ich gar nicht bestraft werden!
Das verstehst Du leider falsch. § 278 BGB befreit nicht den Erfüllungsgehilfen von seiner Haftung, sondern verpflichtet den Schuldner zur Haftung für dessen Verschulden.

Bei einem typischen Fahrervertrag mit einer Funkzentrale ist der Fahrer auch nicht Erfüllungsgehilfe, sondern Schuldner, weil er selbst Vertragspartner der Zentrale ist.

Ansonsten hättest Du i. E. recht: Wenn nur ein Vertrag zwischen Zentrale und Unternehmer besteht, hat die Zentrale wegen eines Verstoßes des Fahrers unmittelbar gegen diesen keinen Anspruch auf Zahlung einer (Vertrags-)Strafe. Der Anspruch scheitert dann aber nicht daran, dass der Fahrer gegenüber der Zentrale Erfüllungsgehilfe seines Unternehmers ist, sondern daran, dass zwischen ihm und der Zentrale überhaupt kein die Strafe begründendes Schuldverhältnis besteht.

Du hast auch damit recht, dass gegenüber Fahrern und Unternehmern nicht ohne weiteres Vereins-, Genossenschaftsstatuten, Funk-, Betriebsordnungen oder die AGB einer Zentrale gelten. Diese Bestimmungen werden regelmäßig in die Teilnehmerverträge formularmäßig miteinbezogen und unterliegen insoweit auch der AGB-Kontrolle. Man kann dieser Einbeziehung aber auch von vorneherein entgegenwirken, indem man beim Abschluss des Fahrervertrags die entsprechenden Strafklauseln nebenbei einfach streicht. In aller Regel werden die Zentralenmitarbeiter ihren (vermeintlich) eigenen Vertragstext wohl nicht noch mal durchlesen und die geänderte Ausfertigung kommentarlos zu Ihren Unterlagen nehmen.
Zuletzt geändert von Yes am 23.02.2014, 18:34, insgesamt 1-mal geändert.

Guter_Kollege
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Re: [Frage] MyTaxi und Mindestlohn?

Beitrag von Guter_Kollege » 23.02.2014, 19:25

Kollege Yes,
bei Deiner insoweit recht verständigen Einlassung zum Thema 'Erfüllungsgehilfe' hättest Du noch erwähnen können,
das Taxizentralen auch Erfüllungsgehilfen ihrer Unternehmer Vertragspartner sind, da sie gewisse erweiterte
Weisungsbefugnisse übernehmen. Zwar ging es im Urteil des BFH, AktZ. VII R 41/10 vom 23.10.2012, um den Begriff Auftraggeber "Auftraggeber ist auch, wem die Steuerung von Personen verbindlich übertragen worden ist, so dass er den konkreten Einsatz dieser Personen frei von näheren Weisungen bestimmen kann...", damit dürfte aber en passent auch klar sein, daß dieser Auftraggeber den Willen des ihm vertraglich verbundenen Unternehmers/Arbeitgebers erfüllt.

Auch wenn Du mit Deiner "rechtlichen" Einschätzung der Vertragsverhältnisse großenteils richtig liegen magst,
ist dieses Konstrukt des Dreiecksverhältnis' vom arbeitsethisch-politischen Standpunkt aus betrachtet dennoch
ein sehr fragwürdig Ding. Denn die beiden mächtigeren Beteiligten in diesem Spiel haben regelmäßig die besseren
Karten die sie nach ihren Gunsten einsetzen können. Ich muß da jetzt nicht ins Detail gehen, oder?
Da nützt auch Dein vielleicht freundlich gemeinter Hinweis "Man kann dieser Einbeziehung aber auch von vorneherein entgegenwirken, indem man beim Abschluss des Fahrervertrags die entsprechenden Strafklauseln nebenbei einfach streicht",
recht wenig. Dazu fehlt es nämlich in aller Regel schlicht an Mächtigkeit und Durchsetzungsvermögen.
Das schafft in der Regel nur organisierte Struktur.

Seriöser da schon Dein Hinweis auf die AGB Kontrolle formularmäßig (pauschal) erfasster Vertragsinhalte.
Davon dürfte seitens von Lohnkutschern viel zu wenig Gebrauch gemacht werden. Siehe auch https://www.dropbox.com/s/95wdy2qgzd6oh ... gelder.pdf

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Taxi Georg
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Re: [Frage] MyTaxi und Mindestlohn?

Beitrag von Taxi Georg » 23.02.2014, 20:09

Yes hat geschrieben:
Horafas hat geschrieben:Wenn ich dies richtig interpretiere
Erfüllungsgehilfe
Laut § 278 BGB ist der Schuldner nicht dazu verpflichtet,
die Erfüllungshandlungen selbst vorzunehmen,
sondern kann für diese Hilfspersonen einsetzen.
Solch eine Person, die von einem Schuldner mit der Verrichtung bestimmter Tätigkeiten beauftragt wird,
wird als Erfüllungsgehilfe bezeichnet.

Hierbei haftet laut § 278 BGB der Schuldner für ein etwaiges Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen ebenso wie für sein eigenes,
welches nach § 276 BGB geregelt wird.
dürfte ich gar nicht bestraft werden!
Das verstehst Du leider falsch. § 278 BGB befreit nicht den Erfüllungsgehilfen von seiner Haftung, sondern verpflichtet den Schuldner zur Haftung für dessen Verschulden.

Bei einem typischen Fahrervertrag mit einer Funkzentrale ist der Fahrer auch nicht Erfüllungsgehilfe, sondern Schuldner, weil er selbst Vertragspartner der Zentrale ist.

Ansonsten hättest Du i. E. recht: Wenn nur ein Vertrag zwischen Zentrale und Unternehmer besteht, hat die Zentrale wegen eines Verstoßes des Fahrers unmittelbar gegen diesen keinen Anspruch auf Zahlung einer (Vertrags-)Strafe. Der Anspruch scheitert dann aber nicht daran, dass der Fahrer gegenüber der Zentrale Erfüllungsgehilfe seines Unternehmers ist, sondern daran, dass zwischen ihm und der Zentrale überhaupt kein die Strafe begründendes Schuldverhältnis besteht.

Du hast auch damit recht, dass gegenüber Fahrern und Unternehmern nicht ohne weiteres Vereins-, Genossenschaftsstatuten, Funk-, Betriebsordnungen oder die AGB einer Zentrale gelten. Diese Bestimmungen werden regelmäßig in die Teilnehmerverträge formularmäßig miteinbezogen und unterliegen insoweit auch der AGB-Kontrolle. Man kann dieser Einbeziehung aber auch von vorneherein entgegenwirken, indem man beim Abschluss des Fahrervertrags die entsprechenden Strafklauseln nebenbei einfach streicht. In aller Regel werden die Zentralenmitarbeiter ihren (vermeintlich) eigenen Vertragstext wohl nicht noch mal durchlesen und die geänderte Ausfertigung kommentarlos zu Ihren Unterlagen nehmen.
Sehr guter Beitrag Yes!

Das weiss ich, deshalb habe ich den Unterwerfungsvertrag ja nicht unterschrieben! ;-)


Nachtrag:
Horafas hat geschrieben:Bild
Zu lesen hier bitte! >>> intern
Zuletzt geändert von Taxi Georg am 23.02.2014, 20:14, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: myTaxi App - neues "Geschäftsmodell" ab 1.2.14

Beitrag von Archy » 24.02.2014, 02:21

Ich weiß nicht welche Wachmaten da immer 15 eingeben^, aber entweder sie haben Geld zu verbrennen oder sie verbrennen selbst. Also ruhig bleiben, unten bleiben und abwarten.

Archy
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scarda
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MyTaxi-Wettbüro – Zuchtauswahl geht weiter

Beitrag von scarda » 24.02.2014, 04:43

MyTaxi-Wettbüro – Die Straße lügt nie, Teil 18 – Elite-Zuchtauswahl geht weiter
Neues von der Straße

Man glaubt es kaum, es gibt auch ein Leben ohne Apps.
Der Regler bleibt auf 15%. Schon aus pädagogischen Gründen.
Es bleibt dabei: Es ist kein Markt, sondern ein Wettbüro.
Keine Transparentz, Blindwette, keine Kontrolle, keine Reaktionsmöglichkeit.

Abwarten hilft nicht. MyTaxi-Kalkül geht auf.
Einer ist immer hungrig und bietet Höchstgebot.
App wird nur noch bei Langeweile auf Ferntourrückfahrt eingeschaltet.

Stand der Dinge in Hamburg:
Nachts innerhalb Ring 2: Dauer-15%.
Tagsüber an Flughafen und Bahnhöfen auch.
Ansonsten 10% plus.

Alternative: Um die eigenen Fahrgäste kümmern.
Auch heute noch vollfunktionsfähig: Telefone, Faxe, Visitenkarten.
Viele Fahrgäste von selbst: was da denn los?
Oder: Kann ich sie auch direkt anrufen?

Apps nur noch in sozialer Hinsicht ein Aufreger.
Also ein a-sozialer.
DEREGULIERUNG IST AUCH NUR REGULIERUNG. ZIELFÜHRENDE VORSCHLÄGE? NEIN? ACH SO!
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http://www.yumpu.com/de/document/view/2 ... toi-studie#

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Re: myTaxi App - neues "Geschäftsmodell" ab 1.2.14

Beitrag von gubut » 24.02.2014, 10:07

Meine Erfahrungen in Berlin mit 5% und ohne Außenwerbung

Vergleich Funkgebühren je 100 Fahrten MyTaxi/ Doppefunk Bär-Würfel/Monat:
MyTaxi: 0,63 €/pro Auftrag
Bär-Würfel: 1,18 €/Auftrag

Anteil vom Umsatz:
MyTaxi: 26%
Bär-Würfel: 19%
Zuletzt geändert von gubut am 24.02.2014, 11:05, insgesamt 2-mal geändert.

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Re: myTaxi App - neues "Geschäftsmodell" ab 1.2.14

Beitrag von KehrenTAXI » 24.02.2014, 10:10

Das sind aber jetzt keine aktuellen Zahlen oder? Das widerspricht zu 274% meinen Erfahrungen.

Fahrten im Februar bisher 0,0000.
Zuletzt geändert von KehrenTAXI am 24.02.2014, 10:11, insgesamt 1-mal geändert.
freundlichst ;-)

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