Hier hat es aber auch nicht jeder mit Wahrscheinlichkeits-Rechnungen ...MB E 200 D hat geschrieben:Wegen geschätzter 50 Todesfälle ändern wir die StVO, aber daheim bleibt alles beim Alten?
Du müsstest einfach Deiner Schätzung von toten und verletzten, insbesondere schwerverletzten Taxifahrern durch Nichtanschnallen eine Schätzung entgegen stellen, wieviele Kollegen durch Nichtanschnallen einer gefährlichen Überfallsituation entgehen konnten ... Wenn Du von 50 Toten p.a. ausgehst, müsste sich die Zahl der deutlich und schwer verletzten Kollegen im dreistelligen Bereich p.a. bewegen.
Also für mathematisch nicht völlig unterbelichtete: Anschnallpflicht auch für Taxifahrer im Modus "besetzt"! Weg mit der Sonderregelung in der StVO!