Der Satz sollte in die BO Kraft aufgenommen werden.am hat geschrieben:Die Beförderungspflicht, wie auch die Betriebspflicht, dient sicher nicht dazu, dem Kunden jeden Wunsch von den Lippen abzulesen und jeden Sonderfall zu abzudecken.
Beides dient dazu, die Verkehrsbedienung sicherzustellen und dem Bürger ein verlässliches und jederzeit leicht verfügbares Beförderungsmittel bereitzustellen. Deshalb ja auch Taxistände.
Kurz und knapp den Finger drauf!
Um trotzdem mal auf den Ursprung des Themas zu kommen.
Ich finde VB's gut und rate auch jeden dazu. Das hat bei uns, schon folgenden Hintergedanken.
Da wir bei uns in DD nur eine Zentrale haben, kann es zu gewissen Zeiten zu Engpässen führen.
Was natürlich nicht heißt, dass wir in Arbeit ersticken. Ich sehe als Fahrer zB, dass an einem Standplatz 4 VB's anliegen. Ohne VB würde ich mich noch nicht einmal als 2. hinstellen. Letztendlich eine für beide schöne Sache, für Kunde wie für Fahrer. Der Kunde bekommt das Fahrzeug garantiert pünktlich und der Fahrer muss nicht rumeiern, wo er sich hinstellt.
Was natürlich wieder für Auswüchse sorgt. Die Wunsch VB!
Das kann ich gern mal an anderer Stelle anbringen.