Gesetzliche Feiertage und Ersatz...
Verfasst: 30.05.2013, 03:41
Da wir in Sachen der Sonntagsarbeit ein wenig zerfasert sind, beginne ich hier einmal mit den gesetzlichen Feiertagen.
Für das Jahr 2013 sind das für Hamburg neun Tage. Keiner fällt auf einen normalerweise eh arbeitsfreien Sonntag.
Das hier sind sie:
Gesetzliche Feiertage in Hamburg Feiertage Hamburg 2013
Neujahrstag
Dienstag 1. Januar 2013
Karfreitag
Freitag 29. März 2013
Ostermontag
Montag 1. April 2013
1. Mai / Tag der Arbeit
Mittwoch 1. Mai 2013
Christi Himmelfahrt
Donnerstag 9. Mai 2013
Pfingstmontag
Montag 20. Mai 2013
Tag der Deutschen Einheit
Donnerstag 3. Oktober 2013
1. Weihnachtstag
Mittwoch 25. Dezember 2013
2. Weihnachtstag
Donnerstag 26. Dezember 2013
Gesetzliche Feiertage, gelten für alle! Weder Kellnerinnen noch Taxifahrern dürfen diese „gesetzlichen Feiertage“ einfach gestrichen werden. Sonst wären sie ja nicht „gesetzlich“, gelle?
Wer laut Dienstplan an einem dieser Tage arbeiten muss, hat „zwingend“ binnen acht Wochen dafür einen freien Tag bei „voller Bezahlung“ zu bekommen, sofern ein Tarifvertrag nichts anderes vorsieht.
Das ist nicht meine „Rechtsauffassung“, wie der eine oder andere glauben machen möchte, sondern die Antwort des Hamburger Afa auf eine entsprechende Anfrage, die mir der Fragesteller freundlicherweise zur Kenntnis gelangen ließ. Gefettet war dabei der Absatz, dass andere Regeln einen Tarifvertrag voraussetzen, den es nach Wissen des Hamburger Afa hier nicht gäbe!!!
Wer als Taxifahrer also pro Woche sechs Arbeitstage hat (natürlich zu acht Stunden pro Tag) und den Sonntag zur Erholung frei hat, muss, wenn er an den „gesetzlichen Feiertagen“ gefahren ist, 9, besser NEUN Ersatztage bei VOLLER BEZAHLUNG frei bekommen!!! Jeden einzelnen binnen acht Wochen nach diesem Feiertag, also nicht am Stück!! Achtung, gilt nur für 2013!!! Fällt der „gesetzliche Feiertag“ auf einen eh freien Tag, gibt es keinen Anspruch auf einen zusätzlichen freien Tag!
Ob IK dieses Gesetz für „sinnvoll“ hält oder auch „Widerstand“ ankündigt, tut nichts zur Sache.
Den „Arbeitgebern“, die Euch nur Wagen auf Provisionsbasis vermieten und eben keine „Arbeit geben“, weil sie keine haben, kocht darob schon das Wasser im Allerwertesten.
Darum fuchteln sie auch, wie IK mit Arbeitsgerichtsurteilen zu Tarifsachen von sächsischen Wursteindoserinnen, oder wie resi und Arne mit Urteilen zu „Triebwagenfahrern“ mit Tarifvertrag herum, und andere legen diese, entscheidend verkürzt, sogar in den Firmen aus.
Im Hamburger Fall werdet Ihr Fahrer im Extremfall um NEUN freie und zu BEZAHLENDE Tage geprellt!!
Jetzt aber nicht mit dem „Wagenvermieter“ rumstreiten. Einfach in einer Mail den Sachverhalt dem Afa schildern und der Rest nimmt seinen Lauf. Plus „Bußgeld“ für den „Taxenvermieter“. Ein ganz "dicker Fisch" hat hier in Hamburg schon zahlen müssen. Das ist der Typ, der plötzlich "Flipcharts" zu Selbstverständlichkeiten in seinem "Betrieb" aufstellt.
Das Afa geht also nach Betriebsgröße vor, was ja Sinn macht. Bis sie feststellen, dass Arne und IK mit ihren Klitschen vorbildliche Bürger sind, und dann mit der goldenen Ehrennadel für gesetzestreue Untertanen auszeichnen, dauert es noch ein wenig.
Die Anzeige beim Afa kostet aber nix, also nur zu!!
Poorboy
PS: Wir wollen doch nur noch so „gesetzestreue“ Taxenvermieter wie IK auf der Straße sehen! Der hält sich ganz bestimmt an jedes Gesetz, sofern er es für „sinnvoll“ hält!
Für das Jahr 2013 sind das für Hamburg neun Tage. Keiner fällt auf einen normalerweise eh arbeitsfreien Sonntag.
Das hier sind sie:
Gesetzliche Feiertage in Hamburg Feiertage Hamburg 2013
Neujahrstag
Dienstag 1. Januar 2013
Karfreitag
Freitag 29. März 2013
Ostermontag
Montag 1. April 2013
1. Mai / Tag der Arbeit
Mittwoch 1. Mai 2013
Christi Himmelfahrt
Donnerstag 9. Mai 2013
Pfingstmontag
Montag 20. Mai 2013
Tag der Deutschen Einheit
Donnerstag 3. Oktober 2013
1. Weihnachtstag
Mittwoch 25. Dezember 2013
2. Weihnachtstag
Donnerstag 26. Dezember 2013
Gesetzliche Feiertage, gelten für alle! Weder Kellnerinnen noch Taxifahrern dürfen diese „gesetzlichen Feiertage“ einfach gestrichen werden. Sonst wären sie ja nicht „gesetzlich“, gelle?
Wer laut Dienstplan an einem dieser Tage arbeiten muss, hat „zwingend“ binnen acht Wochen dafür einen freien Tag bei „voller Bezahlung“ zu bekommen, sofern ein Tarifvertrag nichts anderes vorsieht.
Das ist nicht meine „Rechtsauffassung“, wie der eine oder andere glauben machen möchte, sondern die Antwort des Hamburger Afa auf eine entsprechende Anfrage, die mir der Fragesteller freundlicherweise zur Kenntnis gelangen ließ. Gefettet war dabei der Absatz, dass andere Regeln einen Tarifvertrag voraussetzen, den es nach Wissen des Hamburger Afa hier nicht gäbe!!!
Wer als Taxifahrer also pro Woche sechs Arbeitstage hat (natürlich zu acht Stunden pro Tag) und den Sonntag zur Erholung frei hat, muss, wenn er an den „gesetzlichen Feiertagen“ gefahren ist, 9, besser NEUN Ersatztage bei VOLLER BEZAHLUNG frei bekommen!!! Jeden einzelnen binnen acht Wochen nach diesem Feiertag, also nicht am Stück!! Achtung, gilt nur für 2013!!! Fällt der „gesetzliche Feiertag“ auf einen eh freien Tag, gibt es keinen Anspruch auf einen zusätzlichen freien Tag!
Ob IK dieses Gesetz für „sinnvoll“ hält oder auch „Widerstand“ ankündigt, tut nichts zur Sache.
Den „Arbeitgebern“, die Euch nur Wagen auf Provisionsbasis vermieten und eben keine „Arbeit geben“, weil sie keine haben, kocht darob schon das Wasser im Allerwertesten.
Darum fuchteln sie auch, wie IK mit Arbeitsgerichtsurteilen zu Tarifsachen von sächsischen Wursteindoserinnen, oder wie resi und Arne mit Urteilen zu „Triebwagenfahrern“ mit Tarifvertrag herum, und andere legen diese, entscheidend verkürzt, sogar in den Firmen aus.
Im Hamburger Fall werdet Ihr Fahrer im Extremfall um NEUN freie und zu BEZAHLENDE Tage geprellt!!
Jetzt aber nicht mit dem „Wagenvermieter“ rumstreiten. Einfach in einer Mail den Sachverhalt dem Afa schildern und der Rest nimmt seinen Lauf. Plus „Bußgeld“ für den „Taxenvermieter“. Ein ganz "dicker Fisch" hat hier in Hamburg schon zahlen müssen. Das ist der Typ, der plötzlich "Flipcharts" zu Selbstverständlichkeiten in seinem "Betrieb" aufstellt.
Das Afa geht also nach Betriebsgröße vor, was ja Sinn macht. Bis sie feststellen, dass Arne und IK mit ihren Klitschen vorbildliche Bürger sind, und dann mit der goldenen Ehrennadel für gesetzestreue Untertanen auszeichnen, dauert es noch ein wenig.
Die Anzeige beim Afa kostet aber nix, also nur zu!!
Poorboy
PS: Wir wollen doch nur noch so „gesetzestreue“ Taxenvermieter wie IK auf der Straße sehen! Der hält sich ganz bestimmt an jedes Gesetz, sofern er es für „sinnvoll“ hält!