Gesetzliche Feiertage und Ersatz...

Der virtuelle Taxitreff.
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C.L.
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Beitrag von C.L. » 31.05.2013, 23:07

Abend,
ich will mich nicht darüber streiten, ob man in Hamburg nun 150€ oder 250€ einfahren kann. Dafür ist die Zentralenlandschaft und der individuelle Ehrgeiz viel zu heterogen. Bei den durchschnittlichen Umsätzen orientiere ich mich gerne an Linne & Krause, wo im Schnitt in 2010 immer noch mit unter 15€/Std. gerechnet wurde.

Aber ich finde ich schon grob unredlich, wenn hier unterstellt wird die angestellten Fahrer arbeiten mehrheitlich nur 5 Tage. Ich sehe jede Menge Kollegen ständig in der Taxi, sei es im Flughafenspeicher, oder im Hansa Taxi. Als ich mich zuletzt Ende 2004 um Tagschichten als Fahrer beworben habe, sagte nicht nur ein Unternehmer er stelle mich nur ein, wenn ich 6 Tage fahre.

@ IK
Ich selber habe nie so gearbeitet.
In den Betrieben, in welchen ich gefahren habe, war es auch nicht so.
In meinem eigenen Betrieb ist es auch nicht so.
Du musst dich hier nicht rechtfertigen. Hier steht niemand vor Gericht :roll:

MfG C.L.
same shit - different day

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Devil
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Beitrag von Devil » 31.05.2013, 23:59

IK hat geschrieben:Wer zuerst eine Drohung in meinem Text findet und diese benennt. bekommt einen Loli mit Lakriz :wink:
Und was sagt dein Arzt dazu ?

Poorboy
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Beitrag von Poorboy » 01.06.2013, 03:49

C.L. hat geschrieben:
Die absolute Mehrheit der angestellten Fahrer arbeitet 6 Tage.
Natürlich. Und selbst wer weniger arbeitet, hat Anspruch auf den "gesetzlichen Feiertag" oder eben Ersatz, wenn er an diesem Tag arbeiten musste.

Ebenso kann ein angestellter Taxifahrer wie jeder andere lohnabhängig Beschäftigte sich rund um "gesetzliche Feiertage" mit ein paar Urlaubstagen "Brücken" bauen und einen längeren Zeitraum arbeitsfrei haben.

Abweichungen von dieser Regel bedürfen eines Tarifvertrages. Wie das Hamburger Afa aber korrekt mitteilte, gibt es für Hamburger Taxifahrer keinen Tarifvertrag, womit UNEINGESCHRÄNKT das Arbeitszeitgesetz zu beachten ist.

Das ist natürlich blöd. Für die neun "gesetzlichen Feiertage" ist dem turnusmäßigen Fahrern, sollten sie gearbeitet haben, nun jeweils ein bezahlter freier Tag zu gewähren. Das Auto muss an diesen Tagen mit zwei ebenfalls zu bezahlenden Aushilfsfahrern betrieben werden oder bleibt im Stall.

Das ist teuer. Darum hält sich wohl auch kein Hamburger MWU an das Gesetz, was er für völlig okay hält, da es ja ALLE machen.

Wären diese Herrschaften für die Abwasserentsorgung zuständig, würden sie vermutlich die Jauche direkt ins Trinkwasser pumpen, weil alles andere zu teuer wäre und es eben ALLE machen.

Die Einlassungen gewisser Forums-User, die hier mit Urteilen zu Tarifverträgen von "Triebwagenführern in Oberursel" oder "Wursteindoserinnen in Sachsen" herumfuchteln, lassen vermuten, dass dieses gesetzeswidrige Treiben in ihren sogenannten "Betrieben" Usus ist.

Zwei weitere "Betriebe" mit einer erheblichen Wagenanzahl, die sich auch auf diese gesetzeswidrige Art "unbezahlte Mehrarbeit" sichern, kann ich sicher identifizieren.

Sollten das die großen Ausnahmen sein??? Und nur zwei von den vieren dumm genug, hier öffentlich herumzuposaunen???

@ C.L. :

Für 50 von der Straße genommenen weil kriminell betriebenen Rund-um-die-Uhr-MWU-Kutschen rücken maximal 10 alleinbetriebene Wagen nach!!

Jemand, der 50 Wagen betreibt, sichert sich in Hamburg für das Jahr 2013 gleich mal 900 Tage UNBEZAHLTER ARBEIT!!!
Poorboy

Beinhart
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Re: Gesetzliche Feiertage und Ersatz...

Beitrag von Beinhart » 16.06.2016, 18:31

Hallo ich bin neu hier im Forum.ich habe an 2 Feiertagen gearbeitet und nur die Stunden bezahlt bekommen,die ich gearbeitet habe.Die Stunden,die man mir für die Feiertage bezahlen müsste werden mir nicht bezahlt und auch keinen Ausgleich.Mein Chef sagt,ich habe ja gearbeitet und er zählt nicht doppeltKann mir jemand sagen,ob das korrekt ist.

Guter_Kollege
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Re: Gesetzliche Feiertage und Ersatz...

Beitrag von Guter_Kollege » 18.06.2016, 11:07

Deine Formulierung ist etwas chaotisch.
Für Sonn- und Feiertagsarbeit gibt es selbstverständlich den vereinbarten Lohn.
Und als Ausgleich für die Arbeit an diesen Tagen einen Ersatzruhetag.
Sollte die Arbeit auch i.d. Nachtzeit erfolgt sein, besteht zusätzlich ein Anspruch auf einen Zuschlag dafür.

Solltest Du bsw. auch nur an 5 Werk-Tagen die Woche arbeiten, kann der Ersatzruhetag auch auf einen Tag fallen,
an dem sowieso frei gewesen wäre. Also z.B. der Samstag.

Selbst nachlesen hier: http://www.lohn-info.de/lohnfortzahlung_feiertage.html
Zuletzt geändert von Guter_Kollege am 18.06.2016, 11:20, insgesamt 2-mal geändert.

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Re: Gesetzliche Feiertage und Ersatz...

Beitrag von Poorboy » 22.06.2016, 02:07

Guter_Kollege hat geschrieben:
Solltest Du bsw. auch nur an 5 Werk-Tagen die Woche arbeiten, kann der Ersatzruhetag auch auf einen Tag fallen,
an dem sowieso frei gewesen wäre. Also z.B. der Samstag.
Schwachsinn!! Das ist eine "Tarifauslegung" aus einer BAG-Einzelfall-Entscheidung für einen sächsischen Triebwagenführer!
Gilt also nur für Arbeitsverhältnisse unter genau diesem Tarifvertrag!

Taxifahrer haben aber keinen Tarifvertrag! Wer laut Arbeitsvertrag wöchentlich nur freitags bis montags arbeitet, hat für Ostern Anspruch auf zwei freie und bezahlte Arbeitstage!!

Poorboy

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Re: Gesetzliche Feiertage und Ersatz...

Beitrag von Wikinger » 22.06.2016, 04:39

Lieber poorboy, leider hat GK schon Recht. Bei einer 5-Tage-Woche gilt der Samstag als Ausgleich. Ohne Tarifvertrag.

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Re: Gesetzliche Feiertage und Ersatz...

Beitrag von taxipost » 22.06.2016, 11:07

@Poorboy
deine behauptung trifft nur dann zu,
wenn im arbeitsvertrag zusätzlich zu mo-fr noch werktags steht.

ansonsten ist ein karfr. und ein ostermo. für einen taxifahrer ein arbeitstag.
die arbeitszeit wird bezahlt und für die arbeit am feiertag gibt es einen ausgleistag.
an einem werktag.
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Re: Gesetzliche Feiertage und Ersatz...

Beitrag von Guter_Kollege » 22.06.2016, 20:01

Ja, da hat der gute Poorboy halt mal so aus der Hüfte geschossen.
Und halt nichts getroffen.

Mit Überstunden hat es eine ähnliche Regelung - abhängig vom individuellen Arbeitsvertrag.
In meinem bsw. ist keine 5-Tage Woche geregelt, bloß eine monatliche Höchststundenarbeitszeit.
Egal, sollte ich aber mal mehr als 8 Stunden/Tag arbeiten, so hat die arbeitsvertragliche Regelung
in Zusammenhang mit der gesetzlichen zur Folge, das die Ausgleichsstunden quasi auf den Samstag fallen.
Der zwar sowieso frei gewesen wäre, weil bei uns da schlicht regelmäßig nicht gearbeitet wird.
Ist zwar schade drum, dass man so keine Extra Freizeit erhält, aber so isses halt - und rechtens.

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Thomas-Michael Blinten
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Re: Gesetzliche Feiertage und Ersatz...

Beitrag von Thomas-Michael Blinten » 23.06.2016, 02:52

Das ist das schöne wenn man flexible Stundenangaben (Mindeststunden/Höchststunden) im Vertrag hat, dann werden auch diese Überstanden bezahlt.....allerdings höchstens die gesetzlichen 208 Std/Monat.
Es lohnt sich tatsächlich genau in den Vertrag zu schauen :wink:
Zuletzt geändert von Thomas-Michael Blinten am 23.06.2016, 02:52, insgesamt 1-mal geändert.
„Alle sind irre, aber wer seinen Wahn zu analysieren versteht wird Philosoph genannt" (Ambrose Bierce)

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