Kindersitze im Taxi

Der virtuelle Taxitreff.
Schmidt-Taxi

Beitrag von Schmidt-Taxi » 19.02.2013, 13:36

Naja, das sie sich nicht auskennen, kann man so pauschal wohl nicht sagen

http://www.polizei.bayern.de/schuetzenv ... .html/2087

Kinder in Taxen

Ebenso gibt es keine Ausnahmeregelungen mehr für Taxifahrer. Soweit hier nicht eine regelmäßige Beförderung gegeben ist, wird die Verpflichtung zur Sicherung von Kindern mit zugelassenen und geeigneten Rückhalteeinrichtungen auf Rücksitzen in Taxen auf die Verwendung von Rückhalteeinrichtungen der Gewichtsklassen I, II und III beschränkt. Dabei müssen nur bis zu zwei Kinder in Rückhalteeinrichtungen gesichert werden, wobei wenigstens für ein Kind eine Sicherung mit einer Rückhalteeinrichtung der Gewichtsklasse I möglich sein muss.

Allerdings sagt die Polizei Bayern auch nichts über Beförderungspflicht und prinzipielle Ausrüstungspflicht. Trägt also für den Taxifahrer nichts an Aufklärung bei.

der Clown
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Beitrag von der Clown » 19.02.2013, 19:25

pauline hat geschrieben:
http://www.sicher-im-auto.com/hintergru ... D=6I4z8p7B

steht unter der Schirmherrschaft des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung :

Taxen
Um der Verpflichtung zur kindergerechten Sicherung zu genügen, muss der Taxifahrer eine Ausstattung bereithalten....
@pauline

Die Verpflichtung zur kindgerechten Sicherung entspricht dem ersten Satz aus dem von Dir beigefügtem Flyer
Rechtliche Grundlagen

Seit 01.04.1993 dürfen Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, in Kraftfahrzeugen mit vorgeschriebenen Sicherheitsgurten generell nur dann mitgenommen werden, wenn eine amtlich genehmigte und für das jeweilige Kind geeignete Rückhalteeinrichtung benutzt wird.
Also wenn Du in Deinem Taxi Kinder befördern willst, dann musst Du die entsprechenden Rückhaltesysteme dabei haben. Willst Du keine Kinder befördern, brauchst Du auch keine Rückhaltesysteme im Wagen.

Genauso steht es auch im §21StVO Absatz 1a Satz 1.
dürfen nur mitgenommen werden, wenn

Habe ich also für das Kind kein entsprechendes Rückhaltesystem im Wagen, darf ich das Kind auch nicht befördern. Ausnahme: die entsprechenden Systeme werden schon für andere Kinder benutzt, das noch zu befördernde Kind ist mindestens drei Jahre alt und auf der Rückbank ist noch ein Platz mit Sicherheitsgurt frei, was dann der Verpflichtung zur Sicherung wieder genügt.

@Schmidt
die bayrische Polizei schreibt nichts anderes. Die einleitende Formulierung (Es gibt keine Ausnahmeregelung) heißt soviel wie, ungesichert kommt mir kein Kind ins Taxi. Es bedeutet keinesfalls, dass Taxis mit Rückhaltesystemen ausgerüstet sein müssen.

Und bisher wurde hier kein Beweis erbracht, dass in allen Taxis die entsprechenden Rückhaltesysteme vorhanden sein müssen. Selbst Herr Dr. Glitza schafft es nicht von einer absoluten Beförderungspflicht zu schreiben, sondern beschränkt sich auf eine prinzipielle Beförderung.
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ImmerMitDerRuhe
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Beitrag von ImmerMitDerRuhe » 19.02.2013, 20:14

@otto:

Irgendeine PDF sagst Du...

PDF ist nur eine Form. Könnte auch ein Blatt Papier sein oder eine Worddatei........
Es ist eine real existierende und herausgegebene Schriftform vom Bundesverkehrministerium - man könnte auch sagen: Eine Erklärung... oder eine Anleitung...
Für das Internet in PDF Form verpackt, verstanden ?

Und nochmal eines: Du weißt - deinen Äußerungen nach - wirklich nicht worüber wir hier reden. warum guckst Du Dir nicht wenigstens ein einziges Mal Sitze der Klasse 1 an ??
Du redest von Babyschalen oder Sitzerhöhungen.... aber nicht vom eigentlichen "Problemsitz".
das begreife ich nicht, wie man immernoch so uniformiert sein kann aber immer mitschnackt wie ein Großer... begreif ich nicht.

ImdR

Schmidt-Taxi

Beitrag von Schmidt-Taxi » 19.02.2013, 20:47

der Clown hat geschrieben:

Also wenn Du in Deinem Taxi Kinder befördern willst, dann musst Du die entsprechenden Rückhaltesysteme dabei haben. Willst Du keine Kinder
befördern, brauchst Du auch keine Rückhaltesysteme im Wagen.

Genauso steht es auch im §21StVO Absatz 1a Satz 1.
dürfen nur mitgenommen werden, wenn

@Schmidt
die bayrische Polizei schreibt nichts anderes. Die einleitende Formulierung (Es gibt keine Ausnahmeregelung) heißt soviel wie, ungesichert kommt
mir kein Kind ins Taxi. Es bedeutet keinesfalls, dass Taxis mit Rückhaltesystemen ausgerüstet sein müssen.
Entschuldige bitte, Clown, aber wo steht etwas davon, das es Dir freigestellt sei, Kinder zu befördern oder nicht? Das ist eine Interpretation aus
dem zitierten Satzteil, den ich nicht nachvollziehen kann.

Beförderungspflicht ist ....
PBefG § 22
2.
die Beförderung mit den regelmäßig eingesetzten Beförderungsmitteln möglich ist und
3.
die Beförderung nicht durch Umstände verhindert wird, die der Unternehmer nicht abwenden und denen er auch nicht abhelfen kann.


Man beachte auch das Wörtchen "und" zwischen Abschnitt 2. und 3.!

Warum sollte es nicht möglich sein mindestens das Beförderungsmittel Kindersitz Klasse I bereitzuhalten und welche Umstände sollten
das verhindern, denen man nicht abhelfen kann?

Dennoch bleibt festzuhalten, das der Beförderungspflichtparagraph für Kinder relativ sinnlos ist, wenn andersherum woanders lediglich eine Sicherungspflicht beschrieben, eine Ausrüstungs- und/oder Mitführpflicht aber nicht vorgeschrieben ist.

Besser wäre es gewesen, der Gesetzgeber hätte so formuliert (Zitat Wolf Schneider):

Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen
nur mitgenommen werden, wenn

* entweder amtlich genehmigte Rückhalteeinrichtungen (Kindersitze) benutzt werden
* oder technisch keine Möglichkeit besteht, solche Rückhalteeinrichtungen zu
befestigen; dann aber nur auf den Rücksitzen.


Wäre zumindest unzweideutiger gewesen.
Analog dann dazu das österreichische
KraftFahrzeuggesetz (KFG)
Diese Bestimmungen gelten gem. § 106 Abs. 1 c KFG nicht bei der Beförderung in Fahrzeugen zur entgeltlichen Personenbeförderung ( Taxi -,
Mietwagen - und Gästewagengewerbe ) es sei denn, es handelt sich um Schülertransporte....


Oder halt andersherum so formuliert, dass für eine Anzahl Kinder gewisser Größe, Alter, gewicht etc. eben zwingend eine Beförderung & Sicherung in Union vorgeschrieben ist.

Aber das wollte der BZP ja nicht ..... womit er nun manchem unschuldigen Taxifahrer ein Bussgeldverfahren verschafft.

ImmerMitDerRuhe
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Beitrag von ImmerMitDerRuhe » 19.02.2013, 23:43

@schmidt:

hallo, ich habe noch einen neunen Paragraphen für Dich gefunden:


§21 Personenbeförderung

(1) In Kraftfahrzeugen dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind. Abweichend von Satz 1 dürfen in Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind, so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht in Kraftomnibussen, bei denen die Beförderung stehender Fahrgäste zugelassen ist. Es ist verboten, Personen mitzunehmen

auf Krafträdern ohne besonderen Sitz,

auf Zugmaschinen ohne geeignete Sitzgelegenheit oder

in Wohnanhängern hinter Kraftfahrzeugen.

(1a) Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden, die den in Artikel 2 Abs. 1 Buchstabe c der Richtlinie 91/671/EWG des Rates vom 16. Dezember 1991 über die Gurtanlegepflicht und die Pflicht zur Benutzung von Kinderrückhalteeinrichtungen in Kraftfahrzeugen (ABl. EG Nr. L 373 S. 26), der durch Artikel 1 Nr. 3 der Richtlinie 2003/20/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. April 2003 (ABl. EU Nr. L 115 S. 63) neu gefasst worden ist, genannten Anforderungen genügen und für das Kind geeignet sind. Abweichend von Satz 1

ist in Kraftomnibussen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t Satz 1 nicht anzuwenden,

dürfen Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr auf Rücksitzen mit den vorgeschriebenen Sicherheitsgurten gesichert werden, soweit wegen der Sicherung anderer Kinder mit Kinderrückhalteeinrichtungen für die Befestigung weiterer Rückhalteeinrichtungen für Kinder keine Möglichkeit besteht,

ist

beim Verkehr mit Taxen und

bei sonstigen Verkehren mit Personenkraftwagen, wenn eine Beförderungspflicht im Sinne des § 22 des Personenbeförderungsgesetzes besteht,

auf Rücksitzen die Verpflichtung zur Sicherung von Kindern mit amtlich genehmigten und geeigneten Rückhalteeinrichtungen auf zwei Kinder mit einem Gewicht ab 9 kg beschränkt, wobei wenigstens für ein Kind mit einem Gewicht zwischen 9 und 18 kg eine Sicherung möglich sein muss; diese Ausnahmeregelung gilt nicht, wenn eine regelmäßige Beförderung von Kindern gegeben ist.

(1b) In Fahrzeugen, die nicht mit Sicherheitsgurten ausgerüstet sind, dürfen Kinder unter drei Jahren nicht befördert werden. Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, müssen in solchen Fahrzeugen auf dem Rücksitz befördert werden. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für Kraftomnibusse.
Kannst Du Dir ja mal durchlesen, vielleicht findest Du ja noch etwas neues darin..... :?:

ImdR

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Beitrag von ImmerMitDerRuhe » 19.02.2013, 23:50

@eichi:

kannst Du den Wortlaut "des leeren Kofferaumes" aus dem Flughafenvertrag nicht mal einstellen.. ??
Das wäre super.

Ist ja immerhin die Qualitätsoffensive.

ImdR

Schmidt-Taxi

Beitrag von Schmidt-Taxi » 20.02.2013, 03:21

Nicht ganz das was Du suchst, aber aus einer Pressemitteilung des Flughafens:

Hintergrund zur Qualitätsoffensive für Taxen am Hamburg Airport
Die Flughafen Hamburg GmbH schließt mit den Taxi-Unternehmen Verträge, in denen genau definierte Qualitätskriterien geregelt sind. Die Verträge stehen allen Taxi-Unternehmern offen, die bereit sind, diese vertraglichen Qualitätsmerkmale einzuhalten. Taxi-Unternehmer, die die Vereinbarung unterzeichnen, erhalten pro Wagen eine Berechtigungskarte zur Einfahrt in den Taxihauptspeicher sowie zu den Einstiegszonen vor den Terminals. Das Einhalten der Qualitätskriterien wird durch die Flughafen Hamburg GmbH regelmäßig kontrolliert.
Wesentlicher Inhalt der schriftlichen Vereinbarung mit den Taxi-Unternehmern ist eine Verpflichtung, nur technisch und optisch einwandfreie Wagen einzusetzen. Die Fahrer müssen über Ortskenntnisse sowie über ausreichende Kenntnisse der deutschen und über Grundkenntnisse der englischen Sprache verfügen. Zudem muss es dem Fahrgast möglich sein, die Fahrt bargeldlos zu zahlen. Der Flughafen hat während der Einführungsphase kostenlose Schnellschulungen für Englisch angeboten. Kindersitze sind Pflicht und müssen auf Wunsch des Fahrgastes bereitgestellt werden. Darüber hinaus soll die Qualitätsoffensive dafür sorgen, dass die Fahrer sich verantwortungsvoll und serviceorientiert verhalten, behilflich sind beim Ein- und Ausladen des Gepäcks und auf Wunsch das Gepäck bis an die Haustür tragen.
(entnommen dem Mycrazytaxis-Forum, zur Bespassung Hervorhebung von mir))

ImmerMitDerRuhe
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Beitrag von ImmerMitDerRuhe » 20.02.2013, 12:01

@schmidt:

Ja, "Bespaßung" für Dich selbst, das ist natürlich recht wenig.....

Wenn das stimmt was Eichi schreibt,..
eine der Bedingungen zur Erteilung der Zufahrtsberechtigung zum "Acker"
(vulgo Flughafenkarte) ein leerer Kofferraum ist
.. dann müßte doch aber selbst Dir einleuchten das Duschen ohne nass zu werden nur ganz schlecht funktioniert.
Steht denn da etwas genaueres über die "Kindersitze" drin welche der Flughafen so gerne hätte ?!
Vielleicht 2 der Klasse 1 ...? Oder meinen die nur diese Sitzerhöhungen ?
Immerhin sprechen sie von einer Mehrzahl ?

Ganz davon ab, ist die Erlaubnis auch am Flughafen die Beförderungspflicht wahrzunehmen freiwillig.
Ich hoffe stark du merkst allmählich wie absurd das ganze wird.
( Das widerum wirft eigentlich schon wieder die nächste spannende Frage auf: Wenn Du oben auslädst, und sofort im Anschluß kommt einer der mit Dir fahren möchte.... müßte man das ja theoretisch nicht.)

ImdR

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Beitrag von Otto126 » 20.02.2013, 12:22

ImmerMitDerRuhe hat geschrieben:das begreife ich nicht, wie man immernoch so uniformiert sein kann aber immer mitschnackt wie ein Großer... begreif ich nicht.
Behalt' deinen persönlichen Müll für dich.
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"

"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."

Wat woll'n die Atzen eigentlich von mir?

ImmerMitDerRuhe
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Beitrag von ImmerMitDerRuhe » 20.02.2013, 14:53

@otto:

"Dir gefällt mein Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."


Was will Atze also von mir ?

ImdR

sina123
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Beitrag von sina123 » 20.02.2013, 14:54

Hallo,
die Mängelmeldung gab es für den fehlenden Kindersitz der Klasse 1. Da reicht eine Sitzschale nicht aus.
Mein Fahrzeug verfügt über integrierte Kindersitze der Klasse II/III.

Ich habe mit der Ordnungsbehörde telefoniert. Die Polizistin hat sich geirrt.

Gruss
Sina

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Beitrag von am » 20.02.2013, 14:58

Hat sich geirrt in welcher Hinsicht?
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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Beitrag von sina123 » 20.02.2013, 15:04

@am
Ich muss keinen Kindersitz der Klasse 1 mitführen.
Wenn die Meldung der Polizei dort landet, unternimmt die Dame der Ordnungsbehörde nichts.
Mal sehen, ob das wirklich stimmt.
Gruss

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Beitrag von am » 20.02.2013, 15:05

Ich bin begeistert :D
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

ImmerMitDerRuhe
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Beitrag von ImmerMitDerRuhe » 20.02.2013, 15:12

Ich bin aber dafür, das nur Otto und Schmidt als Einzige einen Sitz mitführen müssen !!
Nur so.....

ImdR

Schmidt-Taxi

Beitrag von Schmidt-Taxi » 20.02.2013, 16:39

Warum? Ist Dir die Beförderung der Kinder der Sitzklasse I so egal?
Ich bedaure Deine Einstellung zur Serviceleistung eines Taxifahrers zutiefst :wink:

ImmerMitDerRuhe
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Beitrag von ImmerMitDerRuhe » 20.02.2013, 17:13

qschmidt:

Ach immer diese alte Leiher... immer dieser primitive Versuch...

Ja Schmidt, ich hasse Kinder. Ich möchte ganz unbedingt zu denen gehören, die überhaupt keine Kinder ab können. Das ist doch klar.
Es ist so schade, das ich mich hier verraten habe, und du mich entlarvt hast mit deinem brillianten Verstand, dabei sollte es doch geheim bleiben.
Aber du kannst gerne mal meine beiden Kinder fragen, ob ich es ablehne Kinder zu befördern.... sie werden sich noch sehr gut ( bis heute) an das immer zur Verfügung stehende "Papa-Taxi" erinnern. Inklusive der damals altergerechten Sitze. Aber nie, NIE habe ich es erwartet, das sich der ganze Rest der Welt auf meine Kinder einstellt und ihnen alles vorhält was die Welt so zu bieten hat. Das war und ist MEINE Aufgabe als Vater.

Trotzdem. Ich habe lieber mit 20 Touren (viel Gepäck) kein Problem, als mit 1 Tour für die ich dann einen Kollegen bitten muß.

Oder andersrum: Nur damit ich 1x kein Problem habe, habe ich dafür 20x ein anderes. Das finde ich Mist !
Begreif es jetzt oder laß es.

ImdR :lol: 8)

Schmidt-Taxi

Beitrag von Schmidt-Taxi » 20.02.2013, 17:19

Augenzwinker-Smiley nicht bemerkt/falschgedeutet :?:

ImmerMitDerRuhe
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Beitrag von ImmerMitDerRuhe » 20.02.2013, 17:33

Okay, sorry,

wenn Smilies alles wieder wett und nett machen ....
.....dann will ich mich mal nicht lumpen lassen.

ImdR

ImmerMitDerRuhe
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Beitrag von ImmerMitDerRuhe » 20.02.2013, 18:19

PS:

Im Übrigen habe und hätte ich dieses Jahr noch nie einen Kindersitz gebraucht.
Noch nichteinmal die Sitzerhöhung für die größeren.
Und auch vor Weihnachten kann ich mich nicht mehr dran erinnern.
Natürlich haben wir die Frage auch am Posten diskutiert, aber auch hier hatten die Kollegen schon ewig keine Kinder mehr wofür sie die Sitze gebraucht hätten.
Es mag Posten geben, wo Kinder öfters auftauchen und an anderen weniger. Klar.
Soooo groß kann dann dieses Problem aber dennoch nicht sein.

Trotzdem hatte ich mir nach der Kontrolle vorsichtshalber einen besorgt. Aber wie gesagt, noch nicht gebraucht.
Mit Gepäck allerdings hatte ich deshalb schon etwa 3x große Probleme und 2x ein Kleineres, welches ich sonst nicht gehabt hätte. Umständlich sind auch große Gehwagen der Omis und Opis.

Das ist so - REALITÄT - zumindest in meinem Taxi-Alltag.

Deshalb nehme ich ihn jetzt wieder raus. Und sollte der Tag kommen wo eine superdynamische Mutter meint mich anzeigen zu müssen obwohl ich ihr eine andere Taxe in zumutbarer Zeit besorgt habe, dann werde ich dagegen angehen.
Notfalls bis zur letzten Instanz.
Es gibt nämlich auch gesetzlich geregelte Dinge der "Verhältnismäßigkeit".
Das macht mir nicht nur aus sportlicher Sicht Spaß, sondern hier würde ein grundsätzliches, richtungsweisendes Urteil absolut Sinn ergeben - deutschlandweit.

ImdR

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