Kindersitze im Taxi

Der virtuelle Taxitreff.
Poorboy
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Beitrag von Poorboy » 28.01.2013, 01:32

Fahrräder müssen auch gesichert sein. Ein geprüfter Fahrradträger ist entsprechend auch Pflicht für Taxen.

Poorboy

eichi
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Beitrag von eichi » 28.01.2013, 01:41

"Nicht mehr beherrscht" heißt z.B., wenn du bremst und das Fahrzeug rutscht weiter, als du geplant hattest
oder es bricht unbeabsichtigt aus in der Kurve.
Schlicht und einfach! Ärger vermeiden, abstellen.
Die Scherereien bei einem Crash mit mit hartem oder weichem Ziel übertreffen bei Weitem
den entgangenen Umsatz!
Es ist so bequem, unmündig zu sein. (Immanuel Kant)

ImmerMitDerRuhe
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Beitrag von ImmerMitDerRuhe » 28.01.2013, 10:04

@epsilon:

Was passiert hier jetzt wieder für ein Unsinn ?!
Du kannst das Wort "beherrschen" nicht definieren.

Wenn Dir bei 50 km/h ein Reifen platzt, kann die alte Oma auch irgendwo gegen fahren. Was soll ich beherrschen - welche Situation ?

Wenn ich mit 50 kn/h vielleicht einen Bremsweg von 25m habe, bei Glatteis mit 10 km/h aber nur 10 Meter....., beherrsche ich meinen Wagen dann nicht sogar noch besser ?!
Also laßt es jetzt so eine schwachsinnige Diskussion zu führen mit km/h = 0 .. nur weil ich mal ein kurzes Gleichnis einwerfen wollte.


Ist außerdem hier die Kindersitzrunde.


ImdR

SM
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Beitrag von SM » 28.01.2013, 11:15

SM hat geschrieben:Weiter geht es in § 21 Abs. 1a StVO mit den Ausnahmen:

Abweichend von Satz 1

3. ist
a) beim Verkehr mit Taxen und
b) bei sonstigen Verkehren mit Personenkraftwagen, wenn eine Beförderungspflicht
im Sinne des § 22 des Personenbeförderungsgesetzes besteht, auf Rücksitzen die
Verpflichtung zur Sicherung von Kindern mit amtlich genehmigten und geeigneten
Rückhalteeinrichtungen auf zwei Kinder mit einem Gewicht ab 9 kg beschränkt,
wobei wenigstens für ein Kind mit einem Gewicht zwischen 9 und 18 kg eine Sicherung

möglich sein muss; diese Ausnahmeregelung gilt nicht, wenn eine regelmäßige
Beförderung von Kindern gegeben ist.


http://www.jurawiki.de/KinderSitzPflicht

Es gilt rechtlich eine Beförderungsverpflichtung für Personen mit der Ausnahmeregelung für Kinder.


Eine Nichtbeförderung aus zB Platzgründen oder nicht ausreichender Sicherungssitze befreit hiermit keinen von der Verpflichtung zur Beförderung.

Das Gesetz ist deutlich und wer diese Verpflichtung anzweifelt sollte eine RA aufsuchen und versuchen das Gesetz zu ändern................

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Beitrag von am » 28.01.2013, 13:24

Das ist falsch!

Erklärungen sind ein paar Beiträge weiter oben nachzulesen.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

pauline
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Beitrag von pauline » 28.01.2013, 13:26

Als Faustformel gilt :
Es müssen mindestens 2 Rückhaltevorrichtungen vorhanden sein. Davon mindestens eine für die Klasse I (9-18 kg, "Schale").
Die gängigen Sitzerhöhungen sind nur zugelassen für die Klasse III.
Es muss also zwingend noch ein Sitz für die Klasse I mitgeführft werden, will man seiner Beförderungspflicht nachkommen.
Der Gesetzgeber macht es sich hier leicht. Ihm ist es egal, wie der Taxenunternehmer das umsetzt. Insofern sind die aufblasbaren Dinger die richtige Antwort auf das Verlangen des Gesetzgebers. Dass diese im Test mangelhaft bewertet wurden (2007) spielt keine Rolle, da sie vom selben Gesetzgeber zugelassen wurden, also wohl auch von staatlicher Seite auf Funktionsfähigkeit geprüft wurden. Dem Gesetz wird also mit diesen Sitzen genüge getan.

Meines Wissens werden Klapp-Schalen, die es früher mal gab, nicht mehr angeboten, weil ihnen die Zulassung entzogen wurde. Zumindest wurde mir das mal bei einer Nachfrage bei A.T.U. so mitgeteilt. "Die sind mittlerweile verboten" hieß es.
Ich habe hier leider noch keinen brauchbaren Hinweis auf einen kompakten Klasse I - Sitz gelesen, der als Alternative zum Aufpumpteil in Frage kommen würde.

Fakt ist aber, so muss man das Gesetz verstehen, dass 2 Sitzerhöhungen definitiv nicht ausreichen und der Verzicht auf einen zusätzlichen Klasse I -Sitz einen Verstoß gegen § 21 StVO in Verbindung mit § 22 PbefG bedeutet.
Ob deswegen schon mal gegen einen Kutscher ein Bußgeld verhängt wurde, ist mir nicht bekannt. Und ob jetzt der Unternehmer oder der Fahrer dran ist, weiß ich auch nicht. Ich vermute mal der Fahrzeugführer.
Sollte es zu einem Schaden kommen, weil das Kind im falschen Sitz gesessen hat, ist die Haftungsfrage eindeutig. Und das kann im Gegensatz zum Bußgeld dann richtig teuer, wenn nicht sogar existenzvernichtend werden. Und hier haftet auf sicher der Fahrzeugführer.
Ein angestellter Fahrer sollte seinen Chef darauf aufmerksam machen und auf der korrekten Ausstattung des Fahrzeugs bestehen. Am besten schriftlich. Damit könnte er im Falle eines Bußgeldes den schwarzen Peter weitergeben.
Oder auch nicht ??
Keine Ahnung !!

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Beitrag von pauline » 28.01.2013, 13:39

Es gilt rechtlich eine Beförderungsverpflichtung für Personen mit der Ausnahmeregelung für Kinder.
Glaubt hier ernsthaft jemand, dass Kinder von der Beförderungspflicht ausgenommen sind ?
DAS IST JA GERADE DAS PROBLEM !
Wer die Beförderung von Kindern ablehnt, weil er nicht die richtigen Sitze dabei hat verstößt eindeutig gegen seine Beförderungspflicht !

Das hatte SM hoffentlich auch so gemeint. Die Regelung ist keine Ausnahmeregelung für Kinder, sondern eine spezielle Regelung für die Beförderung von Kindern in Taxen.
Das wird schon daraus klar, dass nach der StVO bei regelmäßigem Verkehr mit Kindern ALLE entsprechenden Rückhaltesysteme mitgeführt werden müssen. AUSNAHMSWEISE muss eine Taxe das nicht.

Deutsche Sprache schwere Sprache !

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Beitrag von Epsilon » 28.01.2013, 15:08

Apropos Rechtsanwalt

Hier sollte man sich nicht beraten lassen - Anwaltshotline:

Darüber hinaus bestimmt der Fahrgast in jedem Fall den Zweck, das Ziel und selbstverständlich den Ablauf der Taxifahrt.weiterlesen

Damit es nicht so langweilig wird, Frage an die "Experten": Was ist hier Falsch?

PS: Ham'se wahrscheinlich von "reasoner's Funkbude" kopiert, ganauso wie Speedcab.de

"Der Lügenbaron von und zu Guttenberg" lässt grüßen.

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Beitrag von Epsilon » 28.01.2013, 15:12

@ pauline
Ein angestellter Fahrer sollte seinen Chef darauf aufmerksam machen und auf der korrekten Ausstattung des Fahrzeugs bestehen. Am besten schriftlich. Damit könnte er im Falle eines Bußgeldes den schwarzen Peter weitergeben. Oder auch nicht ??
Keine Ahnung !!
§ 23 Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers

(1) Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Er muß dafür sorgen, daß das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und die Besetzung vorschriftsmäßig sind und daß die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet. …

Damit wäre die Frage beantwortet.

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Beitrag von oldstrolch » 28.01.2013, 15:36

Epsilon hat geschrieben:@ pauline
Ein angestellter Fahrer sollte seinen Chef darauf aufmerksam machen und auf der korrekten Ausstattung des Fahrzeugs bestehen. Am besten schriftlich. Damit könnte er im Falle eines Bußgeldes den schwarzen Peter weitergeben. Oder auch nicht ??
Keine Ahnung !!
§ 23 Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers

(1) Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werdend. Er muß dafür sorgen, daß das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und die Besetzung vorschriftsmäßig sind und daß die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet. …

Damit wäre die Frage beantwortet.

und wenn der fahrzeugführer nicht die erforderlichen sicherungsmittel dabei hat kann er die fahrt nicht durchführen!da steht nicht das er alles mit haben muss.und wie dann dafür gesorgt wird das die fahrt doch noch stattfindet steht da nicht!also ablehnen und anrufen das ein dementsprechend ausgerüstetes fahrzeug kommt. sollte der fahrzeugführer ohne sicherungsmittel trotzdem fahren kann er den schwarzen peter nicht weiterreichen! :D
ich würde mich ja mit dir geistig duellieren,aber du bist unbewaffnet


komm auf die dunkle seite der macht....wir haben kekse :D


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Beitrag von Epsilon » 28.01.2013, 16:10

@ ImmerMitDerRuhe
Wenn ich mit 50 kn/h vielleicht einen Bremsweg von 25m habe, bei Glatteis mit 10 km/h aber nur 10 Meter....., beherrsche ich meinen Wagen dann nicht sogar noch besser ?!
Ein kontrollierter Bremsweg mit 50 km/h auf trockener Fahrbahn ist besser, als das unkontrollierte bremsen auf Glatteis mit 10 km/h.

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser! (Lenin)

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Beitrag von ImmerMitDerRuhe » 28.01.2013, 18:28

@pauline

Was mich stört weil Unfug ist das Wort.
eindeutig
.. nur mal so nebenbei.
Es mag alles sein, aber eindeutig ist es bestimmt nicht.

Sind denn nach Deiner Überzeugung 3 oder 4 Leute mit Gepäck bei Dir auch ausgeschlossen von der Beförderungspflicht? - mit Kindersitz "eindeutig" ja.
Oder der Rollstuhlfahrer mit seiner 2 köpfigen Familie/Begleitung ? - mit Kindersitz "eindeutig" ja.
Was für ein Blödsinn!

Also immer nur dieses plakative darauflos hilft doch nun wirklich nicht.
Gehe mal davon aus das alle die hier schreiben können höchstwahrscheinlich auch lesen können....

ImdR

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Beitrag von ImmerMitDerRuhe » 28.01.2013, 18:31

@epsilon:

Wenn Du Dich "streiten" willst über dieses Tema, dann laß uns ein neues Thema eröffnen.

Und wie sieht es mit einem kontrollierten Bremsweg bei 10 km/h auf Glatteis aus und einem unkontrollierten bei 50 km/h auf trockener Fahrbahn...?!

Oh manno....
ImdR

Schmidt-Taxi

Beitrag von Schmidt-Taxi » 28.01.2013, 18:43

oldstrolch hat geschrieben:
......
und wenn der fahrzeugführer nicht die erforderlichen sicherungsmittel dabei hat, ...
muß er "dafür sorgen, daß das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und die Besetzung vorschriftsmäßig sind " .... !

Ist schwer zu verstehen, nä?

Und wenn "der" Fahrer nun eine Frau ist? Da steht nix von "die Fahrzeugführerin!
Kinners, ich hab ne Gesetzeslücke entdeckt :!: :!: :!:

Juskwe
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Beitrag von Juskwe » 28.01.2013, 20:26

Ich sehe das so, ist in dem Taxi kein Kindersitz der Klasse I vorhanden, weise ich meinen Chef darauf hin und gebe ihm die Gelegenheit einen zu besorgen. Redet er sich raus weise ich ihn drauf hin, dass ich in den Fachhandel gehe und ein passendes Teil besorge. In einem ordentlichen Fachhandel wird man sicherlich auch ein Kindersitz finden, der sich optimal Platzsparend im Kofferraum unterbringen lässt. Will der Unternehmer das auch nicht weil es ihm zu teuer erscheint, dann kann ich ihn noch mal auf seine gesetzmäßige Verpflichtung hinweisen, sonst suche ich mir einen neuen Unternehmer.
Die Ausrede "In einer Erdgas E-Klasse ist kein Platz" zeigt nur, dass dieses Fahrzeug nicht als Taxi geeignet ist. Für mehr als 2-3 Gepäckstücke ist es sowieso ratsam einen Kombi zu bestellen (gibt ja genug). Alternativ sind die Touran halt schon mit einem sehr geräumigen Kofferraum ausgestattet.

Der Luftikid ist natürlich kein ordentlicher Kindersitz Klasse I, aber solange er offiziell zugelassen ist, bin ich als Fahrer im Falle eines Unfalles aus dem Schneider.

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Beitrag von Epsilon » 28.01.2013, 20:35

@ ImmerMitDerRuhe
Wenn Du Dich "streiten" willst über dieses Tema, dann laß uns ein neues Thema eröffnen.
Nein möchte ich nicht, sondern nur, sachlich und fachlich diskutieren!

Wenn ich Dich zu hart angegangen bin, dann tut mir das leid, sorry!


Gruß

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Beitrag von oldstrolch » 28.01.2013, 20:51

Juskwe hat geschrieben: Will der Unternehmer das auch nicht weil es ihm zu teuer erscheint, dann kann ich ihn noch mal auf seine gesetzmäßige Verpflichtung hinweisen, sonst suche ich mir einen neuen Unternehmer.
also das gesetz will ich sehen das den taxiunternehmer verpflichtet auf blosen verdacht hin einen kindersitz im auto zu haben.

und sonst wird immer gemeckert das zu viele unternehmen da sind. aber wenn man seinen unternehmer damit erpressen kann dann ist das wieder gut. ein glück.ich will ja in absehbarer zeit auch wieder angestellter werden.da kann ichs mir auch immer aussuchen wie es passt.... :D
ich würde mich ja mit dir geistig duellieren,aber du bist unbewaffnet


komm auf die dunkle seite der macht....wir haben kekse :D


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Beitrag von SindSieFrei? » 28.01.2013, 20:52

Juskwe hat geschrieben:...
Die Ausrede "In einer Erdgas E-Klasse ist kein Platz" zeigt nur, dass dieses Fahrzeug nicht als Taxi geeignet ist. ...

Der Luftikid ist natürlich kein ordentlicher Kindersitz Klasse I, aber solange er offiziell zugelassen ist, bin ich als Fahrer im Falle eines Unfalles aus dem Schneider.
Bravo!!! Zwei Sätze, die die ganze Diskussion auf den Punkt bringen! Pauline hatte das ja auch schon begriffen! Den ersten Satz kannste gleich noch ins Fahrzeugforum kopieren. :mrgreen:

LG
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Beitrag von oldstrolch » 28.01.2013, 20:54

SindSieFrei? hat geschrieben:
Juskwe hat geschrieben:...
Die Ausrede "In einer Erdgas E-Klasse ist kein Platz" zeigt nur, dass dieses Fahrzeug nicht als Taxi geeignet ist. ...

Der Luftikid ist natürlich kein ordentlicher Kindersitz Klasse I, aber solange er offiziell zugelassen ist, bin ich als Fahrer im Falle eines Unfalles aus dem Schneider.
Bravo!!! Zwei Sätze, die die ganze Diskussion auf den Punkt bringen! Den ersten Satz kannste gleich noch ins Fahrzeugforum kopieren. :mrgreen:

LG
hast recht.das gute an seinem post muss auch hervorgehoben werden ;)
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Beitrag von TomsTaxi » 28.01.2013, 21:07

pauline hat geschrieben:
Wer die Beförderung von Kindern ablehnt, weil er nicht die richtigen Sitze dabei hat verstößt eindeutig gegen seine Beförderungspflicht !
Nie im Leben! Nirgendwo ist vorgeschrieben, daß Kindersitze überhaupt vorhanden sein müssen. Es gibt ja sogar Fahrzeuge, die nicht einmal die integrierten Sitzerhöhungen haben. Und ein Kindersitz der Klasse I ist optional, sonst wäre ja der halbe Kofferraum nicht mehr nutzbar. Bei uns sind es meistens nur Kombis oder Taxibusse, die einen Kindersitz Klasse I dabei haben.

Wenn es mir also technisch nicht möglich ist, ein Kind richtig gem. StVO und PBefG zu sichern, verstoße ich auch nicht gegen die Beförderungspflicht! Allerdings muß man sich bemühen, ein geeignetes Taxi zu finden bzw. über die Zentrale anzufordern.
Die StVO behindert meinen Fahrstil! ;-)

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