Kindersitze im Taxi

Der virtuelle Taxitreff.
Epsilon
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Beitrag von Epsilon » 28.01.2013, 21:12

@ Dr. Schmidt
Und wenn "der" Fahrer nun eine Frau ist? Da steht nix von "die Fahrzeugführerin! Kinners, ich hab ne Gesetzeslücke entdeckt
Kein Wunder, Du bist ja auch der Spezialist für Geschlechtsumwandlungen! :D

Lux


PS: Pssst

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Beitrag von oldstrolch » 28.01.2013, 21:18

pauline hat geschrieben: Wer die Beförderung von Kindern ablehnt, weil er nicht die richtigen Sitze dabei hat verstößt eindeutig gegen seine Beförderungspflicht !
wiederspreche ich auch vehement!denn dann verstosse ich auch gegen die beförderungspflicht weil ich keinen e-rolli fahrer mit nem normalen taxi befördern kann!?!?keine ausrüstung für spezialaufgaben/oder kein platz dafür(kindersitze sind spezielle ausrüstung) keine beföderungspflicht! :D
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Beitrag von am » 28.01.2013, 22:29

pauline hat geschrieben:Als Faustformel gilt :
Es müssen mindestens 2 Rückhaltevorrichtungen vorhanden sein.[...]
Es muss also zwingend noch ein Sitz für die Klasse I mitgeführft werden,[...]

Wo. Steht. Das?


Ich versuche es noch mal so zusammen zu stellen, dass klar werden müsste, was in der StVO steht.


(1a) Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden, [...] Abweichend von Satz 1[...] istbeim Verkehr mit Taxen[...]auf Rücksitzen die Verpflichtung zur Sicherung von Kindern mit amtlich genehmigten und geeigneten Rückhalteeinrichtungen auf zwei Kinder mit einem Gewicht ab 9 kgbeschränkt, wobei wenigstens für ein Kind mit einem Gewicht zwischen 9 und 18 kg eine Sicherung möglich sein muss; diese Ausnahmeregelung gilt nicht, wenn eine regelmäßige Beförderung von Kindern gegeben ist.
[...]


Das heißt mit anderen Worten, wenn Taxen Kinder befördern, dann müssen sie auch wie vorgenannt Kindersitze benutzen.


Um hervorzuheben, dass sich diese Ausnahmeregelung ausdrücklich nur auf Taxen bezieht, wurde der Zusatz, wenn Beförderungspflicht nach §22 PBefG besteht, hinzugefügt, was zu der irrigen Annahme verleitet, dass hier eine unbedingte Beförderungspflicht gemeint ist. Dies ist jedoch nicht der Fall.

Anmerkung:
In Mietwagen müssen Kinder demzufolge immer auf allen Plätzen mit geeigneten Rückhaltevorrichtungen befördert werden.

Kann das jeder hier nachvollziehen?



Ok, kommen wir nochmals zur Beförderungspflicht


Der Unternehmer ist zur Beförderung verpflichtet, wenn [...] die Beförderung mit den regelmäßig eingesetzten Beförderungsmitteln möglich ist.

Da in den von uns regelmäßig benutzten Beförderungsmitteln die ständige Mitnahme von zwei, den gesetzlichen Bestimmungen entsprechenden Kindersitzen aus Platzgründen nahezu nicht möglich ist, ist auch die Beförderung von Kindern nicht möglich, da ohne diese Sitze verboten!
Ergo besteht in diesem Fall m.E. weder eine unmittelbare noch eine mittelbare Beförderungspflicht.



Es gibt hier zwei Lösungen:

1) In einem diesbezüglichen Verfahren gelangt ein Gericht zu der Überzeugung, dass der Gesetzgeber mit der Ausnahmeregelung gemeint habe, dass ein Taxi ohne weiteres immer zwei zugelassene Sitze mitführen kann, ohne Berücksichtigung der konkreten Platzverhältnisse. Wir alle wissen, dass das realitätsfern wäre.

2) Der Gesetzgeber definiert in der StVZO, ersatzweise BoKraft, Regeln über die Ausstattungspflicht von Taxen mit Kindersitzen.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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Beitrag von ImmerMitDerRuhe » 28.01.2013, 22:48

@am

Super Beitrag.
Finde ich exellent herausformuliert.
Die Ausnahme bezieht sich lediglich darauf wenn überhaupt eine Beförderung stttfindet.

Und an Toms Taxi:

Vielleicht kannst Du ja mal eine Informationsquelle nennen bei Euch in München, die bestätigt, das das dort so "gehandhabt" wird. Am Besten wäre Eure Aufsichtsbehörde oder aber Eure hiesige Polizei... ?!
Das wäre super.

ImdR

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Beitrag von pauline » 28.01.2013, 23:28

Ha ha ha.....
Kinder müssen also im Taxi nicht befördert werden ?

Und warum und worüber diskutieren wir hier ?

Es ist NICHT ins Belieben des Taxenbetreibers gestellt, ob er Kinderrückhaltesysteme mitführt oder nicht.
Er hat sie zu haben, weil er AUCH KINDER aufgrund seiner Beförderungspflicht befördern MUSS !!
Die Ausnahme besteht lediglich hinsichtlich der MITFÜHRUNGSPFLICHT !
Genau das ist der Konflikt zwischen der BEFÖRDERUNGSPFLICHT und den Vorschriften zur Kindersicherung, die alle Kraftfahrzeughalter zugleich trifft.
Der Gesetzgeber hat die Nöte der Taxenunternehmer bei der Unterbringung der Sitze durchaus gesehen. Ansonsten hätte er vorgeschrieben, dass für jede Gewichtsklasse mindestens 4 Sitze mitgeführt werden müssen (z.B. 4 Kinder einer Gewichtsklasse). Gerade durch die Ausnahmeregelung wird klar, dass der Gesetzgeber die Beförderung von Kindern generell vorschreibt.
Das heißt, beim dritten Kind wird's schwierig. Genau so wie in den Fällen, wo die mitgeführten Rückhaltesysteme ( 2 mindestens) nicht "passen".
Hier lässt der Gesetzgeber uns allein.

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Beitrag von TomsTaxi » 28.01.2013, 23:28

Uns wurde im Unternehmerkurs erklärt, daß es eben aus Platzgründen nicht vorgeschrieben ist, einen KS I oder eine Babyschale vorhalten zu müssen. Mit KS II ist der überwiegende Teil der Taxis sowieso ausgestattet, aber auch hierfür besteht keine Verpflichtung. Falls man also keine der entsprechenden Ausstattungen hat, verstößt man auch nicht gegen die Beförderungspflicht.

In der Praxis bieten diesen "Service" natürlich die Kollegen gerne an, die auch den Platz dafür im Fahrzeug haben.
Die StVO behindert meinen Fahrstil! ;-)

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Beitrag von pauline » 28.01.2013, 23:43

In Mietwagen müssen Kinder demzufolge immer auf allen Plätzen mit geeigneten Rückhaltevorrichtungen befördert werden. Kann das jeder hier nachvollziehen?
Mietwagen haben KEINE BEFÖRDERUNGSPFLICHT.
Der Konflikt beteht bei ihnen insofern nicht. Sie dürfen den Transport von Kindern ablehnen. Befördern sie Kinder haben sie in der Tat auf allen Kinderplätzen die entsprechenden Rückhaltevorrichtungen vorzuhalten.
Und genau deshalb werden sie in der StVO auch nicht extra erwähnt.
Da in den von uns regelmäßig benutzten Beförderungsmitteln die ständige Mitnahme von zwei, den gesetzlichen Bestimmungen entsprechenden Kindersitzen aus Platzgründen nahezu nicht möglich ist, ist auch die Beförderung von Kindern nicht möglich, da ohne diese Sitze verboten!
Nun ja, dagegen spricht erstens, dass die meisten Taxen tatsächlich zwei Systeme an Bord haben, es also durchaus möglich ist und zweitens, dass dem Gesetzgeber egal ist, ob die Mitnahme bei manchen Fahrzeugen platzmäßig nicht möglich ist oder nicht. Sie ist vorgeschrieben. Der Gesetzestext lässt da keine andere Interpretation zu.
Spitzfindigkeiten um drei Winkel herum helfen uns nicht weiter !

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Beitrag von am » 28.01.2013, 23:50

Lachen kann ich da nicht drüber Pauline, denn hier hat niemand geschrieben, dass Kinder nicht mitgenommen werden müssen.

Vielmehr steht hier, dass sie mitgenommen werden müssen, wenn es möglich ist.

Die StVO bestimmt nicht den Ausrüstungszustand von Fahrzeugen, sondern nur deren Anwendung und Benutzung.

Alles andere, sowohl pro, wie auch kontra, ist Auslegungssache. Und da fehlen mir hier Argumente, die mich von meiner Auffassung abbringen könnten.
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Beitrag von oldstrolch » 29.01.2013, 00:28

LIEBE PAULINE.DU BEHAUPTEST IMMER NUR!ALLE FRAGEN NACH GESETZESTEXTEN (BEWEISEN FÜR DEINE BEHAUPTUNGEN) IGNORIERST DU!BRING SIE HIER SCHRIFTLICH! MIT QUELLE!dann wird dir auch keiner mehr wiedersprechen.... :) ;) :P
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Beitrag von ImmerMitDerRuhe » 29.01.2013, 01:05

@pauline:

Kann es sein, das "Du" - oder sollte ich sagen: Sie - ein offilieller Amtsträger/in bist ?
Quasi ein Wolf im Schafspelz...??

ImdR

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Beitrag von oldstrolch » 29.01.2013, 01:28

ImmerMitDerRuhe hat geschrieben:@pauline:

Kann es sein, das "Du" - oder sollte ich sagen: Sie - ein offilieller Amtsträger/in bist ?
Quasi ein Wolf im Schafspelz...??

ImdR
neeee glaub ich nicht....eine kopie von baumann und klausen würde uns gesetzestexte um die ohren hauen.... :D
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Beitrag von pauline » 29.01.2013, 01:44

§ 21 StVO
........
a) beim Verkehr mit Taxen und
b) bei sonstigen Verkehren mit Personenkraftwagen, wenn eine Beförderungspflicht im Sinne des § 22 des Personenbeförderungsgesetzes besteht, auf Rücksitzen die Verpflichtung zur Sicherung von Kindern mit amtlich genehmigten und geeigneten Rückhalteeinrichtungen auf zwei Kinder mit einem Gewicht ab 9 kg beschränkt, wobei wenigstens für ein Kind mit einem Gewicht zwischen 9 und 18 kg eine Sicherung möglich sein muss; diese Ausnahmeregelung gilt nicht, wenn eine regelmäßige Beförderung von Kindern gegeben ist.


Was soll diese Beschränkung auf 2 Gewichtsklassen, wenn überhaupt keine Beförderungspflicht für Kinder vorliegt ??
Eine Beförderungspflicht nur anzunehmen, wenn der Beförderungsfall eintritt ist albern.

Alle Kommentare im Internet, die eine Mitführungspflicht von Kindersitzen verneinen stammen aus dem Taxi-Lager.

Mal ein paar andere Meinungen :

http://www.sicher-im-auto.com/hintergru ... D=6I4z8p7B

Um der Verpflichtung zur kindergerechten Sicherung zu genügen, muss der Taxifahrer eine Ausstattung bereithalten, die die Gewichtsklassen I bis III abdeckt. Diese Gewichtsklassen umfassen die Altersgruppen von etwa 9 Monaten bis zu 12 Jahren. Das ist mit zwei Rückhaltesystemen zu schaffen: einem Kindersitz für die Kleinen und einer Sitzerhöhung für die Größeren. Die Eltern können erwarten, dass diese beiden Einrichtungen im Taxi vorhanden sind. Werden zwei Kinder der Gewichtsklasse I (9 bis 18 kg) mitgenommen, ist allerdings nur ein passendes System im Auto. Bei drei Kindern kann eines nicht mehr geschützt werden. In diesen Sonderfällen ist es ein erlaubter Notbehelf, das Kind ohne spezielle Sicherung auf die Rückbank zu setzen. Rückhaltesysteme der Klassen 0 und 0+ (Babyschale/-wanne) müssen nicht vom Taxifahrer bereitgehalten werden, da Kleinstkinder im Regelfall ohnehin darin von den Eltern transportiert werden.

http://www.adac.de/infotestrat/ratgeber ... rt-12.aspx

Fahrten im Taxi
Mit Inkrafttreten der neuen Fassung von § 21 Absatz 1a und 1b StVO am 1.März 2007 gilt die generelle Sicherungspflicht für Kinder auch für die Fahrt auf dem Rücksitz von Taxen. Dies beschränkt sich jedoch darauf, dass Taxifahrer Kindersitze der ECE-Gruppe 1 (Pflicht) und 2 oder 3 bereithalten müssen, wobei eine Sicherung von bis zu zwei Kindern möglich sein muss. Werden Kinder in Taxen auf Vordersitzen oder regelmäßig befördert, dann gilt die gesetzliche Sicherungspflicht in vollem Umfang. Rückhaltesysteme der ECE-Gruppe 0/0+ (Babyschalen) müssen von den Eltern selbst mitgebracht werden.


http://www.hamburger-taxi.info/html/kinder_im_taxi.html

Kindersicherung im Taxi
Seit Anfang 1998 gilt die gesetzliche Sicherungspflicht auch für die gelegentliche Mitnahme von Kindern in Taxis. Da hier jedoch das Mitführen von gebräuchlichen Kindersitzen aller Gewichtgruppen Platzprobleme mit sich bringt, gilt eine Sonderregelung.

Demnach müssen im Taxi nur Kindersitze ab 9 kg Körpergewicht, aber keine Babyschalen bereitgestellt werden. Es muss die Sicherung von bis zu zwei Kindern möglich sein und es muss für mindestens ein Kind ein Sitz der Klasse 9-18 kg zur Verfügung stehen. Babyschalen müssen vom Fahrgast mitgebracht werden. Bei Nichtbeachtung kommt es für den Fahrer entweder zu einem Verwarnungsgeld von mindestens 30 Euro (bei Kind im Erwachsenengurt) oder zum Bußgeld von mindestens 40 Euro, wenn das Kind ungesichert ist. Für regelmäßige Taxi-Fahrten (Festauftrag) gilt die Sicherungspflicht jedoch in vollem Umfang.


Oder :
http://www.britax-roemer.de/kundenservi ... lte-fragen

Ich gebe zu, dass es durchaus verschiedene Interpretationen gibt. Aber die meinige scheint mir die schlüssigste zu sein.
Am besten fragen wir mal unsere zuständigen Herren und Damen in der Behörde. Dann haben wir es schwarz auf weiß.

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Beitrag von oldstrolch » 29.01.2013, 02:30

pauline hat geschrieben:wenn eine regelmäßige Beförderung von Kindern gegeben ist.



http://www.sicher-im-auto.com/hintergru ... D=6I4z8p7B

Um der Verpflichtung zur kindergerechten Sicherung zu genügen, muss der Taxifahrer eine Ausstattung bereithalten, die die Gewichtsklassen I bis III abdeckt. Diese Gewichtsklassen umfassen die Altersgruppen von etwa 9 Monaten bis zu 12 Jahren.

http://www.adac.de/infotestrat/ratgeber ... rt-12.aspx

Fahrten im Taxi
Mit Inkrafttreten der neuen Fassung von § 21 Absatz 1a und 1b StVO am 1.März 2007 gilt die generelle Sicherungspflicht für Kinder auch für die Fahrt auf dem Rücksitz von Taxen. Dies beschränkt sich jedoch darauf, dass Taxifahrer Kindersitze der ECE-Gruppe 1 (Pflicht) und 2 oder 3 bereithalten müssen,


http://www.hamburger-taxi.info/html/kinder_im_taxi.html

Kindersicherung im Taxi
Seit Anfang 1998 gilt die gesetzliche Sicherungspflicht auch für die gelegentliche Mitnahme von Kindern in Taxis. Da hier jedoch das Mitführen von gebräuchlichen Kindersitzen aller Gewichtgruppen Platzprobleme mit sich bringt, gilt eine Sonderregelung.

Demnach müssen im Taxi nur Kindersitze ab 9 kg Körpergewicht, aber keine Babyschalen bereitgestellt werden. Es muss die Sicherung von bis zu zwei Kindern möglich sein und es muss für mindestens ein Kind ein Sitz der Klasse 9-18 kg zur Verfügung stehen.


guter versuch pauline......aber ich sehe immer noch keinen gesetzestext der einen taxifahrer verpflichtet kindersitze dabei zu haben.wenn er ankommt und dann per telefon bei einer zentrale bescheid sagt er kann ein kind nicht transportieren dann hat er immer noch nicht eine fahrt ohne grund abgelehnt.es gibt also keinen GESETZESTEXT der taxis verpflichtet eine kindersitz dabei zu haben!!!!!!!(irgendwelche empfehlungen einer internetseite ersetzen keinen gesetzestext!) sorry.ich werde erst klein beigeben wenn ich einen amtlichen text sehe.....und werde freiwillig weiterhin in meinen taxis kindesitze bereit halten wie schon seit jahren... ;) 8)
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Schmidt-Taxi

Beitrag von Schmidt-Taxi » 29.01.2013, 03:26

am hat geschrieben:
Ok, kommen wir nochmals zur Beförderungspflicht

Der Unternehmer ist zur Beförderung verpflichtet, wenn [...] die Beförderung mit den regelmäßig eingesetzten Beförderungsmitteln möglich ist.

Da in den von uns regelmäßig benutzten Beförderungsmitteln die ständige Mitnahme von zwei, den gesetzlichen Bestimmungen entsprechenden Kindersitzen aus Platzgründen nahezu nicht möglich ist, ist auch die Beförderung von Kindern nicht möglich, da ohne diese Sitze verboten!
Ergo besteht in diesem Fall m.E. weder eine unmittelbare noch eine mittelbare Beförderungspflicht.

Darauf gibts nur eine Antwort:

....muß er "dafür sorgen, daß das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und die Besetzung vorschriftsmäßig sind " .... !

@ ImmerMitDerRuhe,

habe ich das nicht auch excellent heraus gearbeitet?
Und ich brauchte nur einen Halbsatz dafür. :idea:

TWG
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Beitrag von TWG » 29.01.2013, 05:27

Hallo,

zu dem ganzem Thema mal ne ganz andere Frage:
FG ruft Zentrale an, bestellt Kindersitz eine Nummer größer als Maxi-Cosy.
(Klasse 0, vom FG mitzubringen.)
Zentrale nimmt auf, Kindersitz Klasse 1. (9-18kg)
Ich komm an, dat Würmchen auf dem Arm hat höchstens 5kg, ich lehn die Beförderung ab, weil Klasse 0. FG regt sich auf, er hat irgendeinen Kippsitz, der ist größer als Maxi-Cosy und kann bis 18kg, sowas hat er bestellt! Das hat kein Taxi!!!
Also Beförderung abgelehnt, meiner Meinung nach hat FG die Fehlanfahrt zu bezahlen, hat er sich natürlich geweigert.
Also am Samstag Abend zur besten Zeit die Rennleitung bestellen zur Personalienfeststellung? Mein Chef meinte, ja, aus Prinzip, ich hab da eher die Einstellung, sch.... was auf Prizipien, bis die Blauen da sind und das Ganze geregelt ist, mach ich in der Zeit mehr Umsatz als die Anfahrtkosten wegen falscher Bestellung!
"Ich nehm die Kleine auf den Arm, ist ja nicht weit", die Beförderung hab ich abgelehnt, auch wenn mir die Leute leid taten, bei Schneefall und Minusgraden!
So hart das klingt, aber da hätte ich eher nen Mischlingshung auf dem Arm mitgenommen, weil wenn dem Hund was passiert sind das 20,- € Sachbeschädigung! Und natürlich 25,- € Strafe wegen mangelder Ladungssicherung.

Gruß aus Düsseldorf
Thomas

Schmidt-Taxi

Beitrag von Schmidt-Taxi » 29.01.2013, 05:39

Korrekt!
Genauso tät ich's auch.

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Beitrag von oldstrolch » 29.01.2013, 08:13

wenn der kunde zu blöd ist zu bestellen was er braucht hat er doch selber schuld! :roll:
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Beitrag von Wattwurm » 29.01.2013, 09:14

Kindersitze sind im Taxi keine Pflicht! Eine Ausrüstungspflicht mit Kindersitzen gibt es nicht! Punkt aus! Du mußt einen Verbandskasten und ein Warndreieck im Taxi haben aber keinen Kindersitz! Nirgendwo steht das geschrieben! Wer Kinder im Taxi transportiert muß die Blagen auch ordnungsmäß sichern! Gilt übrigens nicht nur für Taxen! Wer im Taxi keine Kindersitze hat, darf auch keine Kinder befördern! Meine Güte....

Ich habe 2 einfache Sitzerhöhungen ECR 44/04 im Taxi ständig parat! Solche Monster wie der Römer Safe Plus TT für 300 Euro kommen mir nicht in meine Taxi! Da kommen 4 Leute aus dem Bahnhof Neumünster aus dem Winterurlaub aus Bad Ischgl, die kann ich mit ihrem ganzen Gepäck nicht befördern, weil mein Kofferraum vollgeschissen ist mit Kindersitzen? Ich glaub´mein Schwein pfeift! Für mich hat die "normale" Personenbeförderung ohne Kinder Vorang vor der Personenbeförderung mit Kindern! Und zwar deshalb weil das Letztere in der Praxis deutlich weniger vorkommt als das Erstere!

Ihr könnt ja gerne eine Babyschale, eine Römer Safe Plus TT und eine Kindersitzerhöhung ständig mit Euch herumschleppen. Vielleicht braucht Ihr die auch 1-2 mal im Jahr! Ich mache diesen idiotischen Firlefanz nicht mit! Ich brauche meinen Kofferraum für den Golfsack und das restliche Urlaubsgepäck von ankommenden Urlaubern oder für Kurierfahrten!

Ich bin nicht kinderfeindlich eingestellt aber ich erwarte von einer verantwortungsvollen Mami das sie ihren Monster Römer Kinderkomfortsitz mit Pamperswämer oder ihre Babyschale selbst mitbringt, wenn sie auf eine Taxi angewiesen ist! Für einen Transportfall der 1-2 mal im Jahr vorkommt, scheisse ich mir doch nicht meinen Kofferraum mit Kindersitzen dicht und muß dann jede 3. oder 4 Tour ablehnen! Sind hier auch noch ein paar Praktiker im Forum unterwegs oder nur noch Theoretiker und Tintenpischer?

arne13
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Beitrag von arne13 » 29.01.2013, 10:44

§ 21 Personenbeförderung, Abs. 1a hat geschrieben:...
auf zwei Kinder mit einem Gewicht ab 9 kg beschränkt, wobei wenigstens für ein Kind mit einem Gewicht zwischen 9 und 18 kg eine Sicherung möglich sein muss; diese Ausnahmeregelung gilt nicht, wenn eine regelmäßige Beförderung von Kindern gegeben ist.
Netter Beitrag AM aber ich finde den entscheidenen Passus hast du vergessen. Dort steht ausdrücklich, dass die Sicherung von zwei Kindern in einer Taxe möglich sein muss. In meinen Augen lässt sich das nicht so einfach wegdiskutieren.

Und auf die Diskussion, dass sich die Mitnahme zwei entsprechende Rückhaltevorrichtungen nicht mit dem Taxenbetrieb in Einklang zu bringen sind, bin ich gespannt. Da müsste dann evtl. ein Richter wirklich viel Verständnis für Taxler aufbringen, um dieser Argumentation zu folgen, wobei ich es ähnlich sehe.

Gruß
Arne

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Beitrag von ImmerMitDerRuhe » 29.01.2013, 11:00

Es ist eine Frage des guten Willens, mehr nicht.

Wir tun hier so, als wäre jede 10. Fahrt eine Fahrt mit kleinen Kindern.
Das ist ja garnicht so.
Es handelt sich statistisch gesehen um eine Größenordnung die bei etwa 1 % liegt.
Wenn man jetzt noch weiß, das zum Einen viele Familien finanziell garnicht in der Lage sind regelmäßig Taxi zu fahren, und andere widerum den 2. und 3. Wagen haben, damit mit Mami ihre Liebsten selber kutschiert, dann dürfte der Kinderanteil sogar noch deutlich unter einem Prozent liegen !!

Von Nachtfahrern ( also dann, wenn die kleinen im Bette liegen ...) ganz zu schweigen. Die fahren 14 Jahre einen Kindersitz spazieren, bevor die ihn einmal brauchen werden...

Und diese AUSNAHMEN
, die können eben a) per Funk bestellen b) an einem Taxenstand eventuell mal nicht "das Recht haben" gerade mit einem Wagen ohne Kindersitze fahren zu dürfen, wenn dahinter einer mit Sitzen steht c) werden es überleben wenn sie beim Bestellen den "Sitz-Wunsch" vergessen haben, und vielleicht 7-9 Min auf eine Taxe mit den Sitzen warten müssen.
Es bestellen täglich zehntausende Fahrgäste freiwillig bei Funkzentralen. Die bestellen zu einer bestimmten Uhrzeit, die bestellen ein Kartentaxi, die bestellen Kombis, die bestellen Großraumwagen, die bestellen mit Hund dabei, die bestellen Umwelttaxis.... aber mit Kindersitzen, das geht nicht ??? Die müssen immer sofort verfügbar sein ?? Warum
Für diesen komischen Luftsitz soll man etwa 6 Min. auspuste Zeit brauchen, vielleicht sogar auch mal 7 oder 8.... also worüber reden wir hier eigentlich ??

Es geht doch in Wirklichkeit garnicht darum das Kinder sonst nie befördert würden, so eine dumme Behauptung. Es wird immer Kollegen geben, die diese Sitze als Service anbieten weil sie sich davon ein paar Touren mehr versprechen, und auch weil sie Platz im Wagen haben, oder sogar eigene Kinder in dem Alter und sie den Sitz auch privat verwenden. Wird es immer geben. Das ist Polemik, Übertreibung und Angstmache.

ImdR

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