Kindersitze im Taxi
Kindersitze im Taxi
Während das Mitnehmen vierbeiniger Freunde sich in aller Regel problemlos bewältigen lässt, stellt die Beförderung von Kindern ein Problem dar. Darüber wird nur ungern diskutiert, weil man nicht in den Verdacht geraten will, kinderfeindlich zu sein. Für jede Altersklasse sind nämlich verschiedene Rückhaltesysteme vorgeschrieben :
• Klasse 0+–I: von Geburt bis 18 kg (gegen Fahrtrichtung, oder ab 9 kg in Fahrtrichtung)
• Klasse I: von 9 bis 18 kg (in oder gegen Fahrtrichtung)
• Klasse II: von 15 bis 25 kg (zumeist in Fahrtrichtung)
• Klasse II–III: von 15 bis 36 kg (in Fahrtrichtung)
• Klasse III: von 22 bis 36 kg (nur Sitzerhöhung in Fahrtrichtung)
Quelle : Wikipedia
Will man auf jede Gewichtsklasse vorbereitet sein, muss man also regelmäßig mindestens 2-3 Kindersitze ständig mitschleppen. Manche Fahrgäste machen sich das leicht. Hat man den gerade passenden Sitz nicht dabei, hat man was gegen Kinder. Die abenteuerlichsten Vorschläge werden vorgetragen : Es müssten vom Gewerbe Depots in jedem Stadtteil angelegt werden, von wo der Kutscher dann den richtigen Sitz holt oder ähnlicher, völlig unrealistischer Quatsch.
Aus Angst vor diesen Diskussionen, in denen man immer in die Rolle des Kinderfeindes gedrängt wird, lehnen viele Kollegen einen (angesagten) Kindertransport von Haus aus ab.
Dann empört sich mal wieder die Presse über mangelhafte Dienstleistung und das Amt fängt mit dem Verweis auf die Gesetzeslage an zu drohen. Aber praktikable Lösungsvorschläge werden von keiner Seite angeboten.
Dazu kommt die Haftungsfrage. Was passiert dem Fahrer, wenn ein Kind aufgrund eines nicht hundertprozentig passenden Rückhaltesystem zu Schaden kommt ?
Wer haftet, wenn die Eltern gar keinen Wert auf einen Kindersitz legen und ihr Kind lieber auf dem Schoß sitzen haben ?
Ich tue mich sehr schwer mit der Mitnahme von Kindern, die eigentlich zu klein für die üblichen Sitzerhöhungen sind. Ich gebe es ehrlich zu !
Das ganze ist eine unbefriedigende Situation, aber ich weiß ehrlich gesagt auch keinen Rat.
Mal sehen, wie sich diese Aufblas-Sitze bewähren, vielleicht wäre das ja das Ei des Kolumbus :
http://www.luftikid.eu/
Vielleicht hat damit schon irgendein (e) Kollege(in) Erfahrungen gesammelt ? Dann her damit !
• Klasse 0+–I: von Geburt bis 18 kg (gegen Fahrtrichtung, oder ab 9 kg in Fahrtrichtung)
• Klasse I: von 9 bis 18 kg (in oder gegen Fahrtrichtung)
• Klasse II: von 15 bis 25 kg (zumeist in Fahrtrichtung)
• Klasse II–III: von 15 bis 36 kg (in Fahrtrichtung)
• Klasse III: von 22 bis 36 kg (nur Sitzerhöhung in Fahrtrichtung)
Quelle : Wikipedia
Will man auf jede Gewichtsklasse vorbereitet sein, muss man also regelmäßig mindestens 2-3 Kindersitze ständig mitschleppen. Manche Fahrgäste machen sich das leicht. Hat man den gerade passenden Sitz nicht dabei, hat man was gegen Kinder. Die abenteuerlichsten Vorschläge werden vorgetragen : Es müssten vom Gewerbe Depots in jedem Stadtteil angelegt werden, von wo der Kutscher dann den richtigen Sitz holt oder ähnlicher, völlig unrealistischer Quatsch.
Aus Angst vor diesen Diskussionen, in denen man immer in die Rolle des Kinderfeindes gedrängt wird, lehnen viele Kollegen einen (angesagten) Kindertransport von Haus aus ab.
Dann empört sich mal wieder die Presse über mangelhafte Dienstleistung und das Amt fängt mit dem Verweis auf die Gesetzeslage an zu drohen. Aber praktikable Lösungsvorschläge werden von keiner Seite angeboten.
Dazu kommt die Haftungsfrage. Was passiert dem Fahrer, wenn ein Kind aufgrund eines nicht hundertprozentig passenden Rückhaltesystem zu Schaden kommt ?
Wer haftet, wenn die Eltern gar keinen Wert auf einen Kindersitz legen und ihr Kind lieber auf dem Schoß sitzen haben ?
Ich tue mich sehr schwer mit der Mitnahme von Kindern, die eigentlich zu klein für die üblichen Sitzerhöhungen sind. Ich gebe es ehrlich zu !
Das ganze ist eine unbefriedigende Situation, aber ich weiß ehrlich gesagt auch keinen Rat.
Mal sehen, wie sich diese Aufblas-Sitze bewähren, vielleicht wäre das ja das Ei des Kolumbus :
http://www.luftikid.eu/
Vielleicht hat damit schon irgendein (e) Kollege(in) Erfahrungen gesammelt ? Dann her damit !
Re: Kindersitze im Taxi
kein passenden Kindersitz - keine Beförderung !pauline hat geschrieben:Während das Mitnehmen vierbeiniger Freunde sich in aller Regel problemlos bewältigen lässt, stellt die Beförderung von Kindern ein Problem dar. Darüber wird nur ungern diskutiert, weil man nicht in den Verdacht geraten will, kinderfeindlich zu sein. Für jede Altersklasse sind nämlich verschiedene Rückhaltesysteme vorgeschrieben :
• Klasse 0+–I: von Geburt bis 18 kg (gegen Fahrtrichtung, oder ab 9 kg in Fahrtrichtung)
• Klasse I: von 9 bis 18 kg (in oder gegen Fahrtrichtung)
• Klasse II: von 15 bis 25 kg (zumeist in Fahrtrichtung)
• Klasse II–III: von 15 bis 36 kg (in Fahrtrichtung)
• Klasse III: von 22 bis 36 kg (nur Sitzerhöhung in Fahrtrichtung)
Quelle : Wikipedia
Will man auf jede Gewichtsklasse vorbereitet sein, muss man also regelmäßig mindestens 2-3 Kindersitze ständig mitschleppen. Manche Fahrgäste machen sich das leicht. Hat man den gerade passenden Sitz nicht dabei, hat man was gegen Kinder. Die abenteuerlichsten Vorschläge werden vorgetragen : Es müssten vom Gewerbe Depots in jedem Stadtteil angelegt werden, von wo der Kutscher dann den richtigen Sitz holt oder ähnlicher, völlig unrealistischer Quatsch.
Aus Angst vor diesen Diskussionen, in denen man immer in die Rolle des Kinderfeindes gedrängt wird, lehnen viele Kollegen einen (angesagten) Kindertransport von Haus aus ab.
Dann empört sich mal wieder die Presse über mangelhafte Dienstleistung und das Amt fängt mit dem Verweis auf die Gesetzeslage an zu drohen. Aber praktikable Lösungsvorschläge werden von keiner Seite angeboten.
Dazu kommt die Haftungsfrage. Was passiert dem Fahrer, wenn ein Kind aufgrund eines nicht hundertprozentig passenden Rückhaltesystem zu Schaden kommt ?
Wer haftet, wenn die Eltern gar keinen Wert auf einen Kindersitz legen und ihr Kind lieber auf dem Schoß sitzen haben ?
Ich tue mich sehr schwer mit der Mitnahme von Kindern, die eigentlich zu klein für die üblichen Sitzerhöhungen sind. Ich gebe es ehrlich zu !
Das ganze ist eine unbefriedigende Situation, aber ich weiß ehrlich gesagt auch keinen Rat.
Mal sehen, wie sich diese Aufblas-Sitze bewähren, vielleicht wäre das ja das Ei des Kolumbus :
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Vielleicht hat damit schon irgendein (e) Kollege(in) Erfahrungen gesammelt ? Dann her damit !
Passiert was ist der Fahrer immer der Angeschissene.
Sicherheit muß immer vor Geldgier stehen !
Eine diskusion ist sinnlos mit jemandem der meint die Wahrheit nicht zu suchen, sondern sie zu kennen!: meint hinkefuss
- SindSieFrei?
- Vielschreiber
- Beiträge: 4437
- Registriert: 12.12.2009, 19:05
- Wohnort: Hamburg
Mal abgesehen davon, das jede MB-Taxe Sitzerhöhungen (Kl. II und III) hat, geht es (für mich) nur noch um Kl. I. Die Ausstattungen der anderen Modelle kenne ich nicht so genau. Die sogenannten Babyschalen Kl. 0 haben die Eltern meist sowieso dabei, wenn nicht, ist das nach geltendem Beförderungsrecht auch nicht unser Problem. In einer Erdgas E-Klasse kann man nur Eines: Koffer oder Kindersitze transportieren. "Bauartbedingt". Aufgabe der Hersteller, dazu dem Gewerbe als Großkunden Lösungen anzubieten.
Die Luftkissenlösung halte ich für eine gute, innovative Idee (abgesehen davon, dass ich niemals in meinem Leben eine so schlechte Produktpräsentation wie in den Videos auf obiger HP gesehen habe!), befürchte jedoch Diskussionen seitens einiger Eltern, die man mit stichhaltigen Argumenten überzeugen muss. Ich kann das, aber kann das jeder? Ich finde die Lösung gut, wichtig und probiere sie sehr gerne aus!
Dabei gilt für mich wie bisher: Es werden Kinder gemäß Alter/Gewicht nur in zugelassenen Systemen befördert. Mütter, die meinen, ihre Säuglinge im Arm halten zu müssen, fahre ich nicht! Auch diese Bauchbinden/-gurte kommen mir nicht auf den Rücksitz! Ich werde in Regress genommen, wenn etwas passiert! Ich kann nur alle Kollegen nochmals nachdrücklich auffordern, diese Beförderungen zu unterlassen. Ich sehe immer wieder absolut mangelhaft gesicherte Beförderungen mit Kindern, der Hammer war ein Kind auf dem Schoß des Vaters auf dem Beifahrersitz! Wenn ihr das Passende nicht an Bord habt, fragt die Kollegen am Posten oder bestellt bei einer Zentrale einen passenden Wagen. Die Sicherheit der Kinder und Eure Finanzen bei Schäden haben Vorrang!
Fazit: Innovative Idee vom Hansa, damit alle Taxen pflichtauszustatten, ich finde das für die Kunden und meine Flexibilität, die ich als (bisher Kl. I kindersitzloser ) Fahrer dadurch erhöhe, gut!
LG
Die Luftkissenlösung halte ich für eine gute, innovative Idee (abgesehen davon, dass ich niemals in meinem Leben eine so schlechte Produktpräsentation wie in den Videos auf obiger HP gesehen habe!), befürchte jedoch Diskussionen seitens einiger Eltern, die man mit stichhaltigen Argumenten überzeugen muss. Ich kann das, aber kann das jeder? Ich finde die Lösung gut, wichtig und probiere sie sehr gerne aus!
Dabei gilt für mich wie bisher: Es werden Kinder gemäß Alter/Gewicht nur in zugelassenen Systemen befördert. Mütter, die meinen, ihre Säuglinge im Arm halten zu müssen, fahre ich nicht! Auch diese Bauchbinden/-gurte kommen mir nicht auf den Rücksitz! Ich werde in Regress genommen, wenn etwas passiert! Ich kann nur alle Kollegen nochmals nachdrücklich auffordern, diese Beförderungen zu unterlassen. Ich sehe immer wieder absolut mangelhaft gesicherte Beförderungen mit Kindern, der Hammer war ein Kind auf dem Schoß des Vaters auf dem Beifahrersitz! Wenn ihr das Passende nicht an Bord habt, fragt die Kollegen am Posten oder bestellt bei einer Zentrale einen passenden Wagen. Die Sicherheit der Kinder und Eure Finanzen bei Schäden haben Vorrang!
Fazit: Innovative Idee vom Hansa, damit alle Taxen pflichtauszustatten, ich finde das für die Kunden und meine Flexibilität, die ich als (bisher Kl. I kindersitzloser ) Fahrer dadurch erhöhe, gut!
LG
Dura lex, sed lex.
Das Problem ist der Fangtisch. Viele Kinder fürchten sich gleich von Anfang an oder fühlen sich relativ schnell eingeengt und fangen milde ausgedrückt das Klagen an. Ich weiß nicht, ob man den Ingenieuren und Konstrukteuren schon mal mitgeteilt hat, dass es sich bei Kindern nicht um Gepäckstücke handelt, die man festzurren muss, sondern um Kinder. Das oben angebotene Modell scheint wohl auch eine Fangtischkonstruktion zu sein. Auch mit den selben Nachteilen? Dann dürfte der Luftikus keine Alternative sein. Eine mehrstufige Sitzerhöhung wäre meiner Auffassung nach eine sinnvollere Variante. Ob und inwiefern die Gurtführung verändert werden sollte, müsste noch herausgefunden werden.
- SindSieFrei?
- Vielschreiber
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- Registriert: 12.12.2009, 19:05
- Wohnort: Hamburg
Ich bin, wie oben geäußert, auch der Meinung, Clown, das von Auto-Herstellerseite dort mehr kommen müßte. Nicht nur, das WIR diese Lösungen bräuchten, sie wären für alle Familien mit Kindern ein Zugewinn und würden die teuren Zusatzkäufe von jeweils altersgemäßen Kindersitzen sparen. Die Frage ist nur, ob die Sitzhersteller bisher nicht in einer finanziellen Symbiose mit den Autoherstellern agieren.der Clown hat geschrieben:... Eine mehrstufige Sitzerhöhung wäre meiner Auffassung nach eine sinnvollere Variante. Ob und inwiefern die Gurtführung verändert werden sollte, müsste noch herausgefunden werden.
LG
Dura lex, sed lex.
Na, wenn es denn so einfach wäre !kein passenden Kindersitz - keine Beförderung !
Passiert was ist der Fahrer immer der Angeschissene.
Sicherheit muß immer vor Geldgier stehen !
Was hat denn die Ausübung eines Berufes mit Geldgier zu tun ?
Kinderbeförderung generell zu verweigern ist mit großem Abstand die schlechteste aller Lösungen !
Natürlich kann dieser Sitz nicht mit festen Teilen konkurrieren. Genau so wenig wie ein Klapprad mit einem 28er Tourenrad.Testberichte bei Stiftung Warentest und ADAC Motortest geben die Note 5.
Thema dürfte sich damit für dieses Teil erledigt haben.
Aber auf dem einen sitzt man nur sehr gelegentlich und auf dem anderen dauernd. Ein Klapprad ist ein Kompromiss - genau so wie der Luftikid.
Immerhin zeigt man guten Willen gegenüber den Eltern.
Ist ja auch was wert.
Pauline - es geht ums sichere Transportieren , nicht ums generelle ablehnen.pauline hat geschrieben:Na, wenn es denn so einfach wäre !kein passenden Kindersitz - keine Beförderung !
Passiert was ist der Fahrer immer der Angeschissene.
Sicherheit muß immer vor Geldgier stehen !
Was hat denn die Ausübung eines Berufes mit Geldgier zu tun ?
Kinderbeförderung generell zu verweigern ist mit großem Abstand die schlechteste aller Lösungen !
Eine diskusion ist sinnlos mit jemandem der meint die Wahrheit nicht zu suchen, sondern sie zu kennen!: meint hinkefuss
§21 StVO Abs. 1a sagt, dass Kinder nur befördert werden dürfen, wenn die entsprechenden Sicherheitsvorrichtungen vorhanden sind. Es gibt allem Anschein nach vom Gesetzgeber keine Verpflichtung, diese Kinder zu befördern.pauline hat geschrieben: Kinderbeförderung generell zu verweigern ist mit großem Abstand die schlechteste aller Lösungen !
Weiter geht es in § 21 Abs. 1a StVO mit den Ausnahmen:
Abweichend von Satz 1
3. ist
a) beim Verkehr mit Taxen und
b) bei sonstigen Verkehren mit Personenkraftwagen, wenn eine Beförderungspflicht
im Sinne des § 22 des Personenbeförderungsgesetzes besteht, auf Rücksitzen die
Verpflichtung zur Sicherung von Kindern mit amtlich genehmigten und geeigneten
Rückhalteeinrichtungen auf zwei Kinder mit einem Gewicht ab 9 kg beschränkt,
wobei wenigstens für ein Kind mit einem Gewicht zwischen 9 und 18 kg eine Sicherung
möglich sein muss; diese Ausnahmeregelung gilt nicht, wenn eine regelmäßige
Beförderung von Kindern gegeben ist.
http://www.jurawiki.de/KinderSitzPflicht
Abweichend von Satz 1
3. ist
a) beim Verkehr mit Taxen und
b) bei sonstigen Verkehren mit Personenkraftwagen, wenn eine Beförderungspflicht
im Sinne des § 22 des Personenbeförderungsgesetzes besteht, auf Rücksitzen die
Verpflichtung zur Sicherung von Kindern mit amtlich genehmigten und geeigneten
Rückhalteeinrichtungen auf zwei Kinder mit einem Gewicht ab 9 kg beschränkt,
wobei wenigstens für ein Kind mit einem Gewicht zwischen 9 und 18 kg eine Sicherung
möglich sein muss; diese Ausnahmeregelung gilt nicht, wenn eine regelmäßige
Beförderung von Kindern gegeben ist.
http://www.jurawiki.de/KinderSitzPflicht
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- Kontaktdaten:
PattDas PBefG hat geschrieben:§ 22 Beförderungspflicht
Der Unternehmer ist zur Beförderung verpflichtet, wenn
1.
die Beförderungsbedingungen eingehalten werden,
2.
die Beförderung mit den regelmäßig eingesetzten Beförderungsmitteln möglich ist und
3.
die Beförderung nicht durch Umstände verhindert wird, die der Unternehmer nicht abwenden und denen er auch nicht abhelfen kann.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.
§21 StVO Abs. 1a
Diese Vorschrift (seit 01.01.2007) hat nicht zur Folge, dass im Taxi ständig die entsprechenden Kinderrückhalteeinrichtungen mitgeführt werden müssen. Denn dies ist mit den Gegebenheiten des Taxiverkehrs, der darauf eingestellt sein muss, dass er seinen Fahrgästen auch einen entsprechenden Gepäckraum für Bus-, Bahn- und Flugurlauber anzubieten hat, nicht in Einklang zu bringen.
§ 21 Abs. 1a Satz 2 Nr. 3 StVO ist eine Verhaltensvorschrift, die dem Taxifahrer aufgibt, wenn er Kinder befördert, diese dann entsprechend zu sichern. Wenn er nicht entsprechende Kindersicherungseinrichtungen dabei hat, hat er unverzüglich dafür Sorge zu tragen, dass ein Kollege, der die entsprechenden Rückhalteeinrichtungen bieten kann, die Beförderung durchführt.
Diese Vorzugsregelung gilt nicht bei Mietwagenfahrten und nicht bei regelmäßigen Fahrten, bspw. Kindergarten- und Schulfahrten.
Diese Vorschrift (seit 01.01.2007) hat nicht zur Folge, dass im Taxi ständig die entsprechenden Kinderrückhalteeinrichtungen mitgeführt werden müssen. Denn dies ist mit den Gegebenheiten des Taxiverkehrs, der darauf eingestellt sein muss, dass er seinen Fahrgästen auch einen entsprechenden Gepäckraum für Bus-, Bahn- und Flugurlauber anzubieten hat, nicht in Einklang zu bringen.
§ 21 Abs. 1a Satz 2 Nr. 3 StVO ist eine Verhaltensvorschrift, die dem Taxifahrer aufgibt, wenn er Kinder befördert, diese dann entsprechend zu sichern. Wenn er nicht entsprechende Kindersicherungseinrichtungen dabei hat, hat er unverzüglich dafür Sorge zu tragen, dass ein Kollege, der die entsprechenden Rückhalteeinrichtungen bieten kann, die Beförderung durchführt.
Diese Vorzugsregelung gilt nicht bei Mietwagenfahrten und nicht bei regelmäßigen Fahrten, bspw. Kindergarten- und Schulfahrten.
Aber was, wenn er am Hachmannplatz steht und bereits der Transport eines Blindenhunds organisiert werden muss? Ernsthaft - solche Gesetzestexte klingen, als wären sie für eine Tim-und-Struppie-Welt gemacht.Epsilon hat geschrieben:hat er unverzüglich dafür Sorge zu tragen, dass ein Kollege, der die entsprechenden Rückhalteeinrichtungen bieten kann, die Beförderung durchführt.
Re: Kindersitze im Taxi
Das hat mit Spaßfaktor nichts mehr zu tun! Die Dinger sollte man verbieten!pauline hat geschrieben:Mal sehen, wie sich diese Aufblas-Sitze bewähren, vielleicht wäre das ja das Ei des Kolumbus !
ADAC Motorwelt Ausgabe 6/2008 Testurteil: Mangelhaft!
Stiftung Warentest Ausgabe 6/2008 Testurteil: Mangelhaft!
http://www.testberichte.de/p/luftikid-t ... richt.html