Kindersitze im Taxi
Ne sehr intensive Art Latein zu lernen.SindSieFrei? hat geschrieben:Und auch hier hilft wieder, wie so oft im Leben, Monty Python:
http://www.youtube.com/watch?v=DZ47gksnesc
Zitat Eichi:
"Aber der Nominativ Singular heißt nicht "Taxo"!"
Nee, ich würde sagen 'Taxi'. Obwohl es bei manchen immer noch 'die Taxe' ist.
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Wer brauchen nicht mit zu gebraucht, braucht brauchen gar nicht zu gebrauchen.Schmidt hat geschrieben:Ihr seid mir schon so'n paar Lateiner.
Vor allem Jägerlatein.
Also ich hatte nie Latein.
Deshalb brauch ich hier auch keinen Ehrgeiz entwickeln.
Krijan, lern mal lieber erst mal Deutsch, da haste genug mit zu tun.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.
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Was soll denn jetzt dieser ganze Latein-Quark hier im Kindersitzbereich ?!
Wenn es denn wenigstens zum Thema wäre, wie z.B.:
quia nesciunt quid faciunt
So, deshalb bitte schön ein letztes Mal.
Das Bundesverkehrsministerium hat zum § 21 folgendes wörtlich veröffentlicht:
„Diese Vorschrift bedeutet übrigens nicht, das jedes Taxi ein „Kindertaxi“ sein muß.
Wenn kein Sitz an Bord ist, muss sich der Fahrer aber darum kümmern, dass Fahrgäste mit kindersitzpflichtigen Kindern ein passend ausgestattestes Taxi bekommen – er muss also ein „Kindertaxi“ rufen".
Es wird nicht nur gesagt, keine Mitführungspflicht, sondern es wird sogar noch darüber hinaus eine Alternative angezeigt. Dieses Möglichkeit der Bestellung eines anderen Taxis ist der Beweis dafür, dass sich der Gesetzgeber sehr wohl die Frage gestellt hat, ob das denn eine Mitführungspflicht jetzt erforderlich macht oder nicht, sonst hätte man diese Alernative ja nicht aufgeführt.
Das Ergebnis war und ist eindeutig: Nein.
Und deshalb auch keine direkte Beförderungspflicht mit dem eigenen Wagen, sondern es besteht die Möglichkeit für Ersatz zu sorgen. Damit hätte man dann die Pflicht erfüllt, da man ja für eine entsprechend sichere Beförderung gesorgt hat.
Es sei denn jemand glaubt, das Bundesverkehrsministerium möchte uns alle zu Verstößen gegen die Beförderungspflicht anstiften. Das halte ich für höchstgradig unwahrscheinlich, denn auch die BOKraft und das PbefG liegen in der Verantwortung des Bundesverkehrsministeriums….
Und ich gehe beim Bundesverkehrsministerium einfach mal hiervon nicht aus:
quia nesciunt quid faciunt
ImdR
Wenn es denn wenigstens zum Thema wäre, wie z.B.:
quia nesciunt quid faciunt
So, deshalb bitte schön ein letztes Mal.
Das Bundesverkehrsministerium hat zum § 21 folgendes wörtlich veröffentlicht:
„Diese Vorschrift bedeutet übrigens nicht, das jedes Taxi ein „Kindertaxi“ sein muß.
Wenn kein Sitz an Bord ist, muss sich der Fahrer aber darum kümmern, dass Fahrgäste mit kindersitzpflichtigen Kindern ein passend ausgestattestes Taxi bekommen – er muss also ein „Kindertaxi“ rufen".
Es wird nicht nur gesagt, keine Mitführungspflicht, sondern es wird sogar noch darüber hinaus eine Alternative angezeigt. Dieses Möglichkeit der Bestellung eines anderen Taxis ist der Beweis dafür, dass sich der Gesetzgeber sehr wohl die Frage gestellt hat, ob das denn eine Mitführungspflicht jetzt erforderlich macht oder nicht, sonst hätte man diese Alernative ja nicht aufgeführt.
Das Ergebnis war und ist eindeutig: Nein.
Und deshalb auch keine direkte Beförderungspflicht mit dem eigenen Wagen, sondern es besteht die Möglichkeit für Ersatz zu sorgen. Damit hätte man dann die Pflicht erfüllt, da man ja für eine entsprechend sichere Beförderung gesorgt hat.
Es sei denn jemand glaubt, das Bundesverkehrsministerium möchte uns alle zu Verstößen gegen die Beförderungspflicht anstiften. Das halte ich für höchstgradig unwahrscheinlich, denn auch die BOKraft und das PbefG liegen in der Verantwortung des Bundesverkehrsministeriums….
Und ich gehe beim Bundesverkehrsministerium einfach mal hiervon nicht aus:
quia nesciunt quid faciunt
ImdR
Das ist für mich die verständigste Interpretation des Sachverhalts (mit einer winzigen Einschränkung), den ich bislang dazu hier lesen durfte. Chapeau!ImmerMitDerRuhe hat geschrieben: Es wird nicht nur gesagt, keine Mitführungspflicht, sondern es wird sogar noch darüber hinaus eine Alternative angezeigt. Dieses Möglichkeit der Bestellung eines anderen Taxis ist der Beweis dafür, dass sich der Gesetzgeber sehr wohl die Frage gestellt hat, ob das denn eine Mitführungspflicht jetzt erforderlich macht oder nicht, sonst hätte man diese Alernative ja nicht aufgeführt.
Das Ergebnis war und ist eindeutig: Nein.
Und deshalb auch keine direkte Beförderungspflicht mit dem eigenen Wagen, sondern es besteht die Möglichkeit für Ersatz zu sorgen. Damit hätte man dann die Pflicht erfüllt, da man ja für eine entsprechend sichere Beförderung gesorgt hat.
Es sei denn jemand glaubt, das Bundesverkehrsministerium möchte uns alle zu Verstößen gegen die Beförderungspflicht anstiften. Das halte ich für höchstgradig unwahrscheinlich, denn auch die BOKraft und das PbefG liegen in der Verantwortung des Bundesverkehrsministeriums….
Und ich gehe beim Bundesverkehrsministerium einfach mal hiervon nicht aus:
Welche machen - in ihrer Lesart - aber eine prinzipielle Nichtausrüstungspflicht und damit Nichtbeförderungspflicht aus den Vorschriften, ohne weitere Konequenzen. Und das ist es eben nicht.
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Ich würde dies für meine Ausführungen bestreiten Schmidt. Und für die meisten ernsthaften Meinungsäußerungen hierzu ebenfalls. Die Ausnahmen sind vom Gesetzgeber klar bezeichnet und hier auch aufgezeigt. Wenn wir Ausrüstungspflicht so definieren, dass Kindersitze in Taxen ausnahmslos vorhanden sein müssen, dann können wir eine allgemeine Ausrüstungspflicht sicher verneinen.Schmidt hat geschrieben: Welche machen - in ihrer Lesart - aber eine prinzipielle Nichtausrüstungspflicht und damit Nichtbeförderungspflicht aus den Vorschriften, ohne weitere Konequenzen. Und das ist es eben nicht.
Man könnte es aber kurz, prägnant und generell so ausdrücken:
Wenn kein geeigneter und zugelassener Kindersitz vorhanden ist, besteht keine Beförderungspflicht.
Alles, was darüber hinaus geht ist eine Diskussion um Dienstleistung und Service, meinetwegen auch eine der Ethik.
Die in Hamburg erfolgten OWI-Anzeigen und die Rechtsauffassung Dr. Glitzas beruht auf der Vermischung der Rechtslage mit seiner und der Anzeigenden individuellen wie subjektiven Meinungen darüber, was das Taxigewerbe zu leisten habe.
Und davon ist auch die ganze Diskussion um Kindersitze, wie auch Blindenhunde bestimmt.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.
Mich würde aber mal interessieren wo meine Pflicht für Ersatz zu sorgen endet.ImmerMitDerRuhe hat geschrieben: es besteht die Möglichkeit für Ersatz zu sorgen. Damit hätte man dann die Pflicht erfüllt, da man ja für eine entsprechend sichere Beförderung gesorgt hat.
Reicht es, wenn ich die Sprachfunkfunktion an meinem Datenfunkgerät auslöse und schon mal los fahre, um einen neuen Auftrag auszuführen, auch wenn ich weiß, dass es so lange dauern wird, bis die Zentrale sich bei mir meldet, dass die Eltern mit ihrem Beförderungswunsch längst woanders eingestiegen sein werden und das so über Funk "gerufene" Taxi mit Kindersitz umsonst gekommen sein wird, oder muss ich mein privates Geld in ein rasches Handytelefonat mit der Zentrale investieren zugunsten von Mitbürgern, die nicht meine Kunden sind?
Muss ich bis zum Eintreffen des Kollegen vor Ort verbleiben, um zweifelsfrei sicherzustellen, dass er wirklich geeignete Kindersitze an Bord hat und die Beförderung der Kinder wirklich ordnungsgemäß durchführt, oder reicht es wenn ich den Eltern mit dem Verweis auf ihr eigenes Mobiltelefon, die Telefonnummer einer Zentrale nenne?
Und was, wenn die Zentrale nicht erreichbar ist, oder sich schlicht nicht in der Lage sieht zeitnah ein Kindersitzersatztaxi zu schicken, sondern nur zeitfern? Muss ich dann so lange vor Ort verbleiben und meine Pflicht für Ersatz zu sorgen wahrnehmen, bis die Eltern beleidigend werden? Muss ich es hinnehmen, wenn die Eltern in ein anderes Taxi einsteigen, bevor der Kindersitzkollege eintrifft, oder kann ich auf Erfüllung des Kindersitzsbeförderungsauftrags bestehen, den ich im Namen der Eltern z.B. einer Zentrale gegeben habe?
Muss ich neue Beförderungsaufträge ablehnen - sei es über Funk oder per Anläufer - bis ich den Beförderungswunsch mit Kindersitzen gegen alle Widrigkeiten der wirklichen Wirklichkeit organisiert habe, oder verstoße ich damit dann widerrum gegen meine Beförderungspflicht? Welche Pflicht ist in so einer Situation höher angesiedelt - meine Kindertaxiersatzsorgfaltsplicht oder meine Beförderungspflicht?
Bei meiner Zentrale gibt es ausserdem auch sog. "Pflichtfahrten". Die kann ich nicht einfach ablehnen. Tue ich es trotzdem, droht mir ein Bußgeld. Wieviel Vorleistung bzw. Nachteile muss ich hinnehmen, um meiner Kindersitzersatztaxipflicht ordnungsgemäß nachzukommen? Gibt es da eine vernünftige Grenze?
Ich bin da jetzt nämlich verunsichert.
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