Ist Trinkgeld Einkommen?

Der virtuelle Taxitreff.
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SindSieFrei?
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Beitrag von SindSieFrei? » 12.10.2012, 19:38

Richtig Schmiddel!!!!!! Mensch, wir können uns ja auch mal einig sein... :wink:
Dura lex, sed lex.

Schmidt-Taxi

Beitrag von Schmidt-Taxi » 12.10.2012, 19:48

Natürlich, SSF!
Du selber hast es aber auch schon mal in einem anderen Thread hier geschrieben.
Und in einem noch anderen Thread, nämlich diesem hier, hatte ich es schon einmal verdeutlicht:
http://www.taxiforum.de/forum/viewtopic ... =trinkgeld

Wer also, wie Oldstrolch (oder Krijan) zu wenig Zeit hat, die bereits empfohlene Suchfunktion zu nutzen, dem empfehle ich einen Klick darauf.
Wer nicht mal dafür Zeit hat (oder Kraft) der lese direkt nachfolgende Zeilen durch (womit ich zu diesem nun Doppelpost gezwungen werde)
_________________________________________________________


Trinkgelder sind eine freiwillige persönliche Zuwendung von Gästen, mit der die Dienstleistung extra belohnt werden soll, die der konkrete Dienstleister erbringt.

Sie gehören somit nicht zum Arbeitsentgelt, welches der Arbeitgeber leistet als Entgelt für die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung.

Da die Zahlung von Trinkgeld durch Gäste zudem eine weit verbreitete jahrelange übliche Praxis ist, kann der Arbeitgeber diese auch nicht mehr nachträglich verbieten.

Zwar wäre eine arbeitsvertragliche Regelung des Einbehaltens mit späterer Umverteilung (Praxis in manchen Gastronomiebetrieben) prinzipiell denkbar,
dem entgegen stünde aber die Rechtssicherheit aus letztgenanntem Punkt.

siehe auch: LAG Rheinland-Pfalz vom 09.12.2010, Az: 10 Sa 483/10

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Beitrag von am » 12.10.2012, 20:34

Naja, Ivicas Frage dürfte darauf abzielen, einen niedrigen Stundenlohn mit dem zu erwartendem Trinkgeld zu rechtfertigen, da sich das Einkommen ja um das Trinkgeld erhöht.

Da dürfte das AfA aber etwa gegen haben; wenn man denn davon ausgeht, dass ein Stundenlohn eine abstrakte Gefährdung minimiert, würde dieser Ansatz durch die Einbeziehung eines durchschnittlichen Trinkgeldes nicht nur abstrakt, sondern sehr konkret ad absurdum geführt.


Zum einbehaltenem Trinkgeld @ Ivica

Sammelt der Unternehmer, z. B. als Gastwirt, das Trinkgeld aller Servicemitarbeiter ein, damit z. B. auch das Küchenpersonal davon profitiert, dann muss er diesen Betrag zunächst als Einnahme verbuchen, es wird als Unsatzsteuer fällig.
Er kann das Geld dann aber nicht mehr so verteilen, da es in den Büchern steht und muss es dann als Lohn auszahlen, wie Du ja richtig schriebst.

So würde das Tinkgeld zweimal besteuert und mit Sozialabgaben beaufschlagt.

In Anbetracht dessen ist diese Diskussion müssig.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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IK
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Beitrag von IK » 12.10.2012, 21:01

Wer hat hier behauptet, Trinkgeld wäre Lohn?

Ach ja, das sagten Otto und André, vorausgesetzt man schmeiße Trinkgeld in einen Topf und teilt. Aber nur unter dieser Voraussetzung.
Da verstehe ich SSF und unseren 11f nicht, wenn sie sagen:
Trinkgeld gehört nicht zum Lohn bei Taxifahrern!!!!!
Wem widersprechen sie denn?
am hat geschrieben:Da dürfte das AfA aber etwa gegen haben; wenn man denn davon ausgeht, dass ein Stundenlohn eine abstrakte Gefährdung minimiert, würde dieser Ansatz durch die Einbeziehung eines durchschnittlichen Trinkgeldes nicht nur abstrakt, sondern sehr konkret ad absurdum geführt.
Ein gieriger Fahrer könnte fleißiger fahren um mehr Umsatz einzufahren um seinen abstrakten oder konkreten Stundenlohn durch Trinkgeld aufzuhübschen um mehr Zeitungen, Café, Pornohefte usw. kaufen zu können. Die abstrakte Gefärdung durch Trinkgeld bliebe bestehen.

Einem 11f seht diese Option nicht zur Verfügung.
Sein Einkommen gleicht seinem Lohn.

roter stern
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Beitrag von roter stern » 13.10.2012, 11:02

Nochmal zu meiner Frage
Ein angestellter Fahrer bekommt für eine 10 Euro Tour,
weil gut drauf und der Funke springt zum Fahrgast rüber,
15 Euro für die Fahrt.
Ohne Quittung kann der Fahrer die 5 Euro Tip einatmen und ist niemandem Rechenschaft schuldig.
Wenn der Fahrgast aber eine Quittung für den Gesamtbetrag haben
möchte, im Taxengewerbe nicht unüblich, wie schaut es denn da aus ?
Und was verbucht der MWU als Einnahme im Quittungsfall.
10 Euros laut Linne & Krause / kommender Fiskaltaxameter oder
15 Euros als Einnahme ?
Als steuerehrlicher EW Undertaker buche ich in beiden Fällen 15 Euro.
Und wenn der Fahrer den ganzen Tag gut drauf ist und zehn Touren
auf Quittung fährt hat er eine Einnahme von 150 Euro.
Ohne Quittung hat er nur 100 Euro Einnahme !
so long
roter stern

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Beitrag von am » 13.10.2012, 11:38

Das ist ein irgendwann echtes Problem. Ich unterstelle, dass die wenigsten Unternehmer für Standarquittungen ein Doppel erstellen bzw durchschreibende Quittungsblöcke im Fahrzeug führen.

Es ist aber doch wohl verbreitet Ususus, dass das Trinkgeld auf den Auittungsbetrag aufgeschlagen wird. Da kommt bei Schichtwagen und Mehrwagenberrieben im Laufe des Jahres ein ganz schönes Sümmchen unterschlagener Undatzsteuer zusammen.

Ich werde da mal wieder konsequent drauf achten.
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Taxi Georg
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Beitrag von Taxi Georg » 13.10.2012, 12:56

Habe ich doch auf Seite 1 erklärt!
Horafas hat geschrieben:
scarda hat geschrieben:Ein angestellter Fahrer schreibt Trinkgeld auf die Quittungen?
Sicher, weil er das kann!

Trinkgelder werden separat auf der Quittung aufgeführt mit 0% Ust!
Absetzten kann der Kunde beides, Fahrpreis und TG.
Wird ganz normal gebucht! Ein extra Konto für steuerfreie Beträge!
Ist so ähnlich!
Bewirtungskosten und Trinkgeld
Bei jeder Bewirtung wird üblicherweise Trinkgeld gezahlt, um diese als Unternehmensausgabe geltend zu machen gibt es zwei Möglichkeiten.
Da Trinkgelder normalerweise nicht auf der Rechnung des Lokals erscheinen,
fügen Sie der Rechnung einen Eigenbeleg über die Summe des Trinkgeldes bei oder lassen Sie vom Restaurant das Trinkgeld handschriftlich auf der Rechnung mit einer neuen Gesamtsumme vermerken.
Quelle: hier

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Beitrag von am » 13.10.2012, 15:26

Ja, das habe ich auch verstanden Horafas. Das ist aber nicht die derzeit gängige Praxis, zumindest hier im Dorf nicht.

Und mir sind keine Standard-Taxi-Quittungen bekannt, auf denen sich das Trinkgeld separat ausweisen lässt.

Das ist auch nicht das wesentlich Problem, sondern, die zu diesen Standardbelegen meist nicht vorhandene Durchschreibmöglichkeit.

Ist das in eurem Dorf anders?
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Taxi Georg
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Beitrag von Taxi Georg » 13.10.2012, 15:33

am hat geschrieben:Ist das in eurem Dorf anders?
Leider nein, weil es keiner weiß!
Ich mache das handschriftlich!
  • Fahrpreis incl. (7/19%)
    Tip (0%)
    gesamt
Es gibt Quittungen mit separaten Trinkgeld!
Bei Rheintaxi werden die Beträge ausgedruckt excl. Tip!
Ob bei allen RT's, kann nur TMB beantworten.

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Thomas-Michael Blinten
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Beitrag von Thomas-Michael Blinten » 13.10.2012, 15:51

Jep, lediglich bei den Standartquittungen ist noch keine Trinkgeldangabe vorgesehen und muss handschriftlich vermerkt werden.
Bei Kreditkarten wird es extra eingegeben und aus der Abrechnung herausgehalten bzw. am Monatsende durch den Unternehmer ausgezahlt (selbstverständlich nicht als versteuerbares Einkommen :wink: )
„Alle sind irre, aber wer seinen Wahn zu analysieren versteht wird Philosoph genannt" (Ambrose Bierce)

Schmidt-Taxi

Beitrag von Schmidt-Taxi » 13.10.2012, 15:55

am hat geschrieben:
Und mir sind keine Standard-Taxi-Quittungen bekannt, auf denen sich das Trinkgeld separat ausweisen lässt.

Das ist auch nicht das wesentlich Problem, sondern, die zu diesen Standardbelegen meist nicht vorhandene Durchschreibmöglichkeit.

Ist das in eurem Dorf anders?
Mir sind solche geläufig in unserem Dorf. Die sind hier Standard, will ich meinen. Zumindest beim Hansafunk.

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Beitrag von Emilie » 13.10.2012, 17:06

...wovon redet ihr hier eigentlich? Was ist Trinkgeld? 8) :lol: :lol: :lol:
Bloß kein Stress...

Gebt mir ruhig die Schuld!

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Taxi Georg
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Beitrag von Taxi Georg » 13.10.2012, 17:16

Jo Schmidt, DAS! nenne ich eine Quittung! 1+ :wink:
Schmidt hat geschrieben:
am hat geschrieben:
Und mir sind keine Standard-Taxi-Quittungen bekannt, auf denen sich das Trinkgeld separat ausweisen lässt.

Das ist auch nicht das wesentlich Problem, sondern, die zu diesen Standardbelegen meist nicht vorhandene Durchschreibmöglichkeit.

Ist das in eurem Dorf anders?
Mir sind solche geläufig in unserem Dorf. Die sind hier Standard, will ich meinen. Zumindest beim Hansafunk.

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Schmidt-Taxi

Beitrag von Schmidt-Taxi » 13.10.2012, 17:35

Ich les immer "polnisches Kennzeichen".
Ich krichs nich raus aussem Kopp .... :lol:

Wattwurm
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Beitrag von Wattwurm » 13.10.2012, 17:50

Trinkgeld, als eine freiwillige persönliche Zuwendung als honorierende Anerkennung für die erbrachte Dienstleistung des Fahrer, ist nicht Teil des Einkommens und muß nicht versteuert werden!

Trinkgelder für den Unternehmer müssen in jedem Fall versteuert werden!


Die Versteuerung von Trinkgeldern in einem sogenannten Tronc, also Trinkgelder die in einen gemeinsamen Topf des Betriebes landen, ist unter Juristen umstritten! Da gibt es höchst unterschiedliche Urteile! Einen Tronc, zum Beispiel wie in einem Spielcasino für die Croupiers gibt es nicht im Taxigewerbe! Und zum Beispiel Spielcasino gibt es auch ein entsprechendes höchstrichterliches Urteil!

Da ich ständig damit konfrontiert werde einen "Guten Preis" zu machen oder "ohne Uhr" zu fahren, stellt sich das Problem für mich nicht! Ich bekomme kein Trinkgeld! Und wenn doch, dann ist das als KEZ (Kampfpreisergänzungszusatz) zu verstehen! KEZ ist nach der hyperbinomischen Wurmfortsatzformel steuerfrei.... :lol:

TomsTaxi
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Beitrag von TomsTaxi » 13.10.2012, 17:55

Das Problem an der Sache ist, daß 99% aller Kunden das Trinkgeld nicht extra ausgewiesen haben wollen, sondern ausschließlich den Gesamtpreis quittiert haben möchten. Bei Firmenkunden wird den Angestellten nämlich sonst das Trinkgeld nicht erstattet.

Und die wenigsten wollen "von/nach" ausgefüllt haben. Ist das bei Euch auch so? Was hat das denn für einen Grund?
Die StVO behindert meinen Fahrstil! ;-)

Schmidt-Taxi

Beitrag von Schmidt-Taxi » 13.10.2012, 17:57

Und der Unternehmer zahlt dann darauf - meist ohne es zu wissen - Umsatzsteuer.

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Beitrag von TomsTaxi » 13.10.2012, 18:01

Wattwurm hat geschrieben:Trinkgelder für den Unternehmer müssen in jedem Fall versteuert werden!
Was an sich eine Riesenfrechheit ist - gleiches Recht für alle. Wieso werden da bitteschön Unterschiede gemacht? Unser Steuersystem ist doch echt für die Tonne: beim Unternehmer unterliegt das Trinkgeld neben der Umsatzsteuer auch noch der Einkommensteuer.
Die StVO behindert meinen Fahrstil! ;-)

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Beitrag von Wattwurm » 13.10.2012, 18:12

TomsTaxi hat geschrieben:Das Problem an der Sache ist, daß 99% aller Kunden das Trinkgeld nicht extra ausgewiesen haben wollen, sondern ausschließlich den Gesamtpreis quittiert haben möchten. Bei Firmenkunden wird den Angestellten nämlich sonst das Trinkgeld nicht erstattet.

Und die wenigsten wollen "von/nach" ausgefüllt haben. Ist das bei Euch auch so? Was hat das denn für einen Grund?
Das was auf dem Taxameter abzulesen ist, oder das was vereinbart wurde, das kommt auf die Quittung! Nicht mehr und nicht weniger!

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Beitrag von roter stern » 13.10.2012, 18:16

An Toms Taxi
Natürlich wollen die Kunden den Gesamtpreis auf der Quittung.
Wenn der Betrag aufgesplittet wird in Umsatzsteuerfreies Trinkgeld
und Umsatzsteuerpflichtigen Beförderungspreis wären das ja auch jeweils
zwei Buchungen für die jeweilige Buchhaltung und für die Buchhaltung des Taxenbetriebs.
Als Einwagenonkel verzichte ich auf die Splittung, das kostet mich
einwenig zuviel an Umsatzsteuer (Trinkgelder unterliegen nicht der Umsatzsteuer glaube ich ) aber zu versteuerndes Einkommen ist ja
merkwürdiger Weise für mich als EWU doch.
Im Gegensatz zum Angestellten.
Meine Buchhaltung ist dafür schlanker.
Ich glaube, wenn das aufsplitten richtig in Mode kommen sollte,
werden die Trinkgelder deutlich spärlicher ausfallen und wir hätten
Einkommenseinbußen.

so long
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