Ist Trinkgeld Einkommen?

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IK
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Ist Trinkgeld Einkommen?

Beitrag von IK » 12.10.2012, 10:12

Hallo

Manch einer in diesem Forum will uns erklären, Trinkgeld sei kein Einkommen. Es ist müßig darüber auf einer abstrakten Ebene zu debattieren. Lass uns lieber einen für jeden verständlichen Frage-und-Antwort-Spiel machen:
  1. Ist Trinkgeld Geld?
    1. Ja
    2. Nein
  2. Ist dein Trinkgeld in Form von Münzen und Scheinen zählbar?
    1. Ja
    2. Nein
  3. Kannst du dir für dein Trinkeld eine (Bild)Zeitung kaufen?
    1. Ja
    2. Nein
  4. Kannst du dir für dein Trinkgeld an der Tanke einen Café kaufen?
    1. Ja
    2. Nein
  5. Kannst du dir für dein Trinkgeld ein Pornoheft kaufen?
    1. Ja
    2. Nein
  6. Kannst du dir für dein Trinkgeld eine Altersvorsorge (Goldbarren) kaufen?
    1. Ja
    2. Nein
  7. Kannst du dir für dein Trinkgeld Liebe kaufen?
    1. Ja
    2. Nein
  8. Kannst du dir für dein Trinkgeld eine Flasche Bier (Sorte egal) kaufen?
    1. Ja
    2. Nein
  9. Kannst du dir für dein Trinkgeld neue Schuhe kaufen?
    1. Ja
    2. Nein
  10. Kannst du dir für dein Trinkgeld Obst und Gemüse kaufen?
    1. Ja
    2. Nein
  11. Ist dein Trinkgeld Einkommen? (Mehrfachantwort möglich)
    1. Ja - was sonst?
    2. Ja - klar
    3. Ja
    4. Nein - weil ich doof und stur bin
    5. Nein - weil ich bei Ver.di bin
    6. Nein - weil ich einen LKW-Schein habe
    7. Nein - weil ich immer Nein sage
    8. Nein - weil ein Ja für mich als Nihilist nicht infrage kommt
Viel Spaß beim Antworten :wink:

Ivica

taxistreng
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Beitrag von taxistreng » 12.10.2012, 10:18

Jetzt musste ich tatsächlich einen Moment überlegen, ob es Sinn macht, auf diesen Beitrag zu antworten.

Macht es nicht...!

roter stern
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Beitrag von roter stern » 12.10.2012, 11:13

Ein super spannendes Thema.
Vieleicht etwas merkwürdig eingeleitet.
Ich wollte es auch schon in die Welt setzen.

Auch hier muß zwischen fahrendem Undertaker und angestelltem Fahrer
unterschieden werden.
Und die Umsatzsteuer spielt hier auch noch rein.
Eine Frage an Ivica:
Mal angenommen einer deiner Fahrer hat einen Tagesumsatz
auf dem Linne und Krause Teil von 10 Touren a 10 Euro.
Das ergibt 100 Euro.
Nun war dein Fahrer supergut drauf und hat bei den zehn Fahrten
nebenbei permanent Seelenheilkunde bei den Kunden durchgeführt.
Die hocherfreuten Kunden geben ihm pro Fahrt 5 Euro Trinkgeld.
wollen aber auch eine Quittung über jeweils 15 Euro haben.
Nun Hast Du als Undertaker laut Quittungen Einnahmen von
150 Euro.
Laut L&K oder kommendem Fiskaltaxameter aber nur 100 Euro.
Was geht in die Bücher bei dir ?
so long
roter stern

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scarda
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Re: Ist Trinkgeld Einkommen?

Beitrag von scarda » 12.10.2012, 11:27

Ivica Krijan hat geschrieben:Hallo

Manch einer in diesem Forum will uns erklären, Trinkgeld sei kein Einkommen. Es ist müßig darüber auf einer abstrakten Ebene zu debattieren. Lass uns lieber einen für jeden verständlichen Frage-und-Antwort-Spiel machen:
  1. Ist Trinkgeld Geld?
    1. Ja
    2. Nein
  2. Ist dein Trinkgeld in Form von Münzen und Scheinen zählbar?
    1. Ja
    2. Nein
  3. Kannst du dir für dein Trinkeld eine (Bild)Zeitung kaufen?
    1. Ja
    2. Nein
  4. Kannst du dir für dein Trinkgeld an der Tanke einen Café kaufen?
    1. Ja
    2. Nein
  5. Kannst du dir für dein Trinkgeld ein Pornoheft kaufen?
    1. Ja
    2. Nein
  6. Kannst du dir für dein Trinkgeld eine Altersvorsorge (Goldbarren) kaufen?
    1. Ja
    2. Nein
  7. Kannst du dir für dein Trinkgeld Liebe kaufen?
    1. Ja
    2. Nein
  8. Kannst du dir für dein Trinkgeld eine Flasche Bier (Sorte egal) kaufen?
    1. Ja
    2. Nein
  9. Kannst du dir für dein Trinkgeld neue Schuhe kaufen?
    1. Ja
    2. Nein
  10. Kannst du dir für dein Trinkgeld Obst und Gemüse kaufen?
    1. Ja
    2. Nein
  11. Ist dein Trinkgeld Einkommen? (Mehrfachantwort möglich)
    1. Ja - was sonst?
    2. Ja - klar
    3. Ja
    4. Nein - weil ich doof und stur bin
    5. Nein - weil ich bei Ver.di bin
    6. Nein - weil ich einen LKW-Schein habe
    7. Nein - weil ich immer Nein sage
    8. Nein - weil ein Ja für mich als Nihilist nicht infrage kommt
Viel Spaß beim Antworten :wink:

Ivica
Trinkgeld ist nur Geld, wenn es sich um ein gesetzliches Zahlungsmittel handelt, also Bargeld, auf das der jeweilige Staat dich zur Annahme verpflichtet. Also wenn jemand deine Leistung damit bezahlen möchte. Trinkgeld mussde nicht annehmen, ;-) . Sollte es sich lediglich um Bits and Bytes handeln, wird es gerne mit Geld verwechselt, ist es aber nicht. Existiert nur bei der jeweiligen Bank im Computer. Macht nebenbei inzwischen ca. 95% der "Geld"menge aus. Vor allem verwechselt es dann gerne Chefes, weil er in seinem Kartenleser a. Für Geld und b. für seins hält...

Die Fragen sind ja nicht mal lustig! Frag doch das Finazmat mal nach dem Unterschied von Trinkgeld für Chefes (Selbstständige) und Trinkgeld für Lohnsklaven (abhängig Beschäftigte).

Die wissen so was nämlich sehr gut zu unterscheiden. ;-)
DEREGULIERUNG IST AUCH NUR REGULIERUNG. ZIELFÜHRENDE VORSCHLÄGE? NEIN? ACH SO!
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http://www.yumpu.com/de/document/view/2 ... toi-studie#

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Beitrag von scarda » 12.10.2012, 11:52

roter stern hat geschrieben:Ein super spannendes Thema.
Vieleicht etwas merkwürdig eingeleitet.
Ich wollte es auch schon in die Welt setzen.

Auch hier muß zwischen fahrendem Undertaker und angestelltem Fahrer
unterschieden werden.
Und die Umsatzsteuer spielt hier auch noch rein.
Eine Frage an Ivica:
Mal angenommen einer deiner Fahrer hat einen Tagesumsatz
auf dem Linne und Krause Teil von 10 Touren a 10 Euro.
Das ergibt 100 Euro.
Nun war dein Fahrer supergut drauf und hat bei den zehn Fahrten
nebenbei permanent Seelenheilkunde bei den Kunden durchgeführt.
Die hocherfreuten Kunden geben ihm pro Fahrt 5 Euro Trinkgeld.
wollen aber auch eine Quittung über jeweils 15 Euro haben.
Nun Hast Du als Undertaker laut Quittungen Einnahmen von
150 Euro.
Laut L&K oder kommendem Fiskaltaxameter aber nur 100 Euro.
Was geht in die Bücher bei dir ?
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roter stern
NaNaNa (mit strengem Unterton, mit einem leichten Schmunzeln)

Ein angestellter Fahrer schreibt Trinkgeld auf die Quittungen?

Ich verstehe die Absicht der Fangfrage. Aber für so simpel halte ich unseren Chefideologen aus dem marktradikalen Lager dann doch nicht.

Aber mal angenommen der Fahrer ist so gestrickt. Weil ehrlich währt am längsten usw.usf.

Was machst Du dann mit dem Geschenk, IK?
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Beitrag von Taxi Georg » 12.10.2012, 11:59

scarda hat geschrieben:Ein angestellter Fahrer schreibt Trinkgeld auf die Quittungen?
Sicher, weil er das kann!

Trinkgelder werden separat auf der Quittung aufgeführt mit 0% Ust!
Absetzten kann der Kunde beides, Fahrpreis und TG.
Wird ganz normal gebucht! Ein extra Konto für steuerfreie Beträge!

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Beitrag von scarda » 12.10.2012, 12:08

Horafas hat geschrieben:
scarda hat geschrieben:Ein angestellter Fahrer schreibt Trinkgeld auf die Quittungen?
Sicher, weil er das kann!

Trinkgelder werden separat auf der Quittung aufgeführt mit 0% Ust!
Absetzten kann der Kunde beides, Fahrpreis und TG.
Wird ganz normal gebucht! Ein extra Konto für steuerfreie Beträge!
Es gibt sogar Kunden fragen. Fängt immer so an: kriegen sie das dann auch?...

Beantwortet aber den "Einkommens"-Teil der Frage nur indirekt.
Und wenn ich IK Absicht richtig verstehe, dann möchte er das Trinkgeld dem Fahrer immer zu gerne abziehen...
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Beitrag von SM » 12.10.2012, 12:28

Höflich oder unmoralisch? Beim Bezahlen waren die Grenzen zur Bestechung immer schon fließend.

Eine kleine Geschichte des Trinkgeldes.

Für Adolph Freiherr von Knigge war das Trinkgeld noch etwas Selbstverständliches. In seinem 1788 erschienenen Werk "Über den Umgang mit Menschen" erwähnt der adlige Bürger und Urvater aller Benimmfibeln es nur am Rande, als bewährtes Mittel, Unannehmlichkeiten aus dem Weg zu räumen. Tatsächlich war es bereits seit dem Mittelalter in vielen europäischen Ländern üblich, die Leistungen von Boten, Handwerkern und Fuhrleuten mit einem Trinkgeld zu honorieren,wobei die Grenzen zur Bestechung immer schon fließend waren.Die Frage nach der Legitimität und den moralischen Folgen dieser Praxis kam indes erst in der Moderne auf, als die Gesellschaft sich im Umbruch befand und die Sicherheit der Standesexistenz brüchig erschien.

Der Massentourismus, der sich in der zweiten Hälfte des 19.Jahrhunderts durchsetzte, brachte ganz neue Berufsfelder im Hotel- und Gaststättengewerbe hervor, für die Trinkgeld eine bedeutende Rolle spielte. In dem Maße, in dem das Reisen im Kaiserreich demokratischer wurde, entwickelte sich das Trinkgeld zu einem Mittel sozialer Distinktion(Unterscheidung), durch das sich selbst noch der Kleinbürger von den Unterschichten abgrenzen konnte. Zugleich wuchs aber auch die Verunsicherung: Reisende und Gäste fühlten sich zunehmend als Opfer eines geldgierigen Personals, das seinerseits wenig oder kaum festen Lohn erhielt und oftmals auf die freiwilligen Geldgaben der Gäste angewiesen war.

Zeitgenössische Kritiker erkannten im Trinkgeld ein Symbol für Entfremdung und Entmenschlichung der Arbeit, denn es förderte eine "knechtische Gesinnung", degradierte den Kellner zum Sklaven und zwang weibliche Bedienstete oftmals zur Prostitution. Die juristische und moralische Debatte über das Trinkgeld, das formal zwar freiwillig geleistet wurde, de facto inzwischen aber unausweichlich war, erreichte um 1900 einen ersten Höhepunkt und führte sogar zur Gründung einer bürgerlichen "Anti-Trinkgeld-Liga". Bis hinein in die Weimarer Zeit gab es eine Reihe von Gesetzesinitiativen zur Eindämmung des Trinkgeldes, die sich jedoch allesamt als unwirksam erwiesen.

Alle Verbote waren zwecklos

Die zahlreichen Reformversuche und hitzigen Diskussionen jener Zeit machen deutlich, dass es sich beim Trinkgeldgeben nicht bloß um den Austausch materieller Werte handelt. Vielmehr berührt dieses Ritual tiefere Fragen von gesellschaftlichem Status, Prestige und Ehre, wie der Gießener Historiker Winfried Speitkamp in seiner kurzweiligen Geschichte des Trinkgeldes vor Augen führt. Rational jedenfalls lässt sich kaum erklären, warum der homo oeconomicus gegen seine eigenen Interessen handelt und für eine bereits erbrachte Dienstleistung Geld zahlt - selbst wenn er den Empfänger niemals wiedersehen wird.

Die Beharrungskraft dieser international weit verbreiteten Sitte, die alle staatlichen Abschaffungsversuche - ob bürgerlichen, *** oder sozialistischen Ursprungs - überlebte, erklärt sich wesentlich aus der Funktion des Trinkgeldes zur Abgrenzung und öffentlichen Inszenierung sozialer Rangordnung. Nicht umsonst galt das tipping in den Vereinigten Staaten, wo das Trinkgeldgeben bis zum Bürgerkrieg von 1861-65 gänzlich unüblich und Anfang des vergangenen Jahrhunderts in einigen Bundesstaaten sogar strafbar war, als antidemokratisch und "unamerikanisch".

Anhand eines reichen Quellenmaterials wirft Speitkamp ein Blick in die "Abgründe, die hinter dem Trinkgeld lauerten". Ausführlich lässt er neben juristischen Schriften auch Zeitzeugen zu Wort kommen, vom entnervten Reisenden Victor Hugo, der angesichts der Trinkgeldforderungen im Kölner Dom verzweifelte, bis zu prominenten Kritikern wie Upton Sinclair, der in den mehr oder weniger freiwilligen Geldzahlungen ein Sinnbild für Korruption und Dekadenz sah.

In der sozial durchmischten Mittelstandsgesellschaft, in der ein Kellner auch einmal mehr verdienen kann als der Gast, droht Trinkgeld seine sozial distinktive Kraft zu verlieren. Im Zeitalter der globalisierten Konsumgesellschaft haben sich vor allem die Reiseführer und Benimm-Ratgeber des Themas angenommen. Trinkgeld ist heute weniger eine Frage des Status als vielmehr der Etikette.

:wink:

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Beitrag von nightdancer » 12.10.2012, 13:30

Trinkgelder sind einkommensteuer- und abgabenfrei sowei da es nicht vom AG kein Arbeitslohn. Sprich das Trinkgeld in irgendwelche Berechungen einzubeziehen ist sachlich falsch.

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Otto126
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Beitrag von Otto126 » 12.10.2012, 13:46

scarda hat geschrieben:
Horafas hat geschrieben:
scarda hat geschrieben:Ein angestellter Fahrer schreibt Trinkgeld auf die Quittungen?
Sicher, weil er das kann!

Trinkgelder werden separat auf der Quittung aufgeführt mit 0% Ust!
Absetzten kann der Kunde beides, Fahrpreis und TG.
Wird ganz normal gebucht! Ein extra Konto für steuerfreie Beträge!
Es gibt sogar Kunden fragen. Fängt immer so an: kriegen sie das dann auch?...

Beantwortet aber den "Einkommens"-Teil der Frage nur indirekt.
Und wenn ich IK Absicht richtig verstehe, dann möchte er das Trinkgeld dem Fahrer immer zu gerne abziehen...
Dann muss er eine Mietwagenfirma aufziehen und die Abgabe des Trinkgeldes in den Arbeitsverträgen oder einer (besser noch) freiwilligen Betriebsvereinbarung mit den Arbeitnehmern klären. Und Testfahrten muss er auch bei den Neuen durchführen lassen...

Bei unserem erfolgreichsten Mitbewerber läuft es jedenfalls so, dass die Fahrer das Trinkgeld abgeben müssen. Aber es werden ja auch alle Einnahmen einer Schicht zusammengelegt und geteilt. Sinn und Zweck ist, dass es egal ist, wer welche Tour fährt, die Tourenvergabe also erheblich rationaler gestaltet werden kann.

Ob durch dieses Verfahren das Trinkgeld zu Einkommen wird, das eigentlich versteuert werden müsste, entzieht sich meiner Kenntnis.
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"

"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."

Wat woll'n die Atzen eigentlich von mir?

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Beitrag von am » 12.10.2012, 14:20

Das lauert die Steuerfalle Otto.

Wenn das Trinkgeld aller Beschäftigten vom AG eingesammelt wird, um es anschliessend gleichmässig auf alle zu verteilen, muss er es leider versteuern.

Dazu gab es bereits mindestens ein Urteil aus der Gastronomie.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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Beitrag von SindSieFrei? » 12.10.2012, 16:56

nightdancer hat geschrieben:Trinkgelder sind einkommensteuer- und abgabenfrei sowei da es nicht vom AG kein Arbeitslohn. Sprich das Trinkgeld in irgendwelche Berechungen einzubeziehen ist sachlich falsch.
Danke! Der Thread von Ivo ist rhethorisch zu verstehen. Natürlich ist die abstrakte, hier juristisch arbeitsrechtliche, die richtige Ebene, auch wenn es Ivo nicht gefällt. Trinkgeld bei AN ist kein Einkommen, das erlaubt wäre, in irgendwelche Berechnungen oder schwammigen Aussagen zum Nettoeinkommen einzubeziehen. Vor allem damit noch Lohnhöhen auszurechnen!!! Alles Hütchenspielerei und und Augenwischerei. Nettolohn interessiert, nichts weiter, der Rest ist Privatvergnügen und nicht kalkulierbar. Wenigstens fehlt diese Aussage in den Arbeitsverträgen, aber nicht in der Werbung, die viele Firmen für sich im Internet machen!

Die juristisch korrekte Aussage wäre: Nettoeinkommen = 1.xxx ,saisonal schwankend, im statistischen Mittel, abhängig von der Zentralenzugehörigkeit und der Erfahrung, Schwankungsbreite zwischen Graupe und Funkfahrer und Betrieb bis zu 50%, zuzgl. Trinkgeld (ohne VR-Fahrten, CC-Fahrten, bei der Trinkgeldgabe verboten ist und Zentralen-Festpreisfahrten sowie Kurierfahrten). Punkt.

Insofern: Antwort 11. e. ...+ ...und weil ich mich nicht für dumm verkaufen lasse!

LG
Dura lex, sed lex.

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Beitrag von IK » 12.10.2012, 17:19

Offensichtlich hat meine einfache Frage einige ganz überfordert.
Manche sind so schlau, dass sie nicht mehr einfach denken können.
Schade, schade.

Wie Otto es schön ins Gespräch brachte und André richtig erklärte:
Wird Trinkgeld zuerst in einen Pott getan und geteilt,
muss dieser auf dem Lohnzettel auftauchen.
In diesem Fall ist Trinkgeld = Einkommen.
Das würde nicht mal SSF leugnen, egal wie stark die Ver.di-Denkverbote stark sind.

Vom Einkommen kann man sich Zeitung, Café, Pornos usw. kaufen.
Vom Trinkgeld, egal ob aus einem gemeinsamen Pott oder aus eigener linken Tasche kann man auch Zeitung, Café, Pornos usw. kaufen.

Ist damit Trinkgeld = Einkommen?

Beim Antworten bitte etwas weniger "denken".
Es zeigte sich, dass das für die Disskussion nicht vom Nutzen ist.

P.S.
SSF muss nicht mehr antworten, da er nicht mehr dumm ist,
seitdem er bei Ver.di 1 % seines Netto-Einkommens (Ohne Trinkgeld) abführt.

Schmidt-Taxi

Beitrag von Schmidt-Taxi » 12.10.2012, 17:29

Was für ein Unsinns Thread.
Das Thema ist in einem anderen Thread schon längst erschöpfend behandelt und ausdiskutiert.
Empfehle: Mal die Suchfunktion des Forums benutzen.

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Beitrag von SindSieFrei? » 12.10.2012, 17:29

Es darf aber NICHT zur Einkommensberechnung herangezogen werden!!! Du redest über Trinkgeld und rechnest es zeitgleich ins Fahrereinkommen rein! Sachlich FALSCH! Du berechnetest Einkommen MIT Trinkgeld! Man Ivo, mit dir zu argumentieren ist manchmal anstrengend. Immerhin bist du aber mit deinem Thread schon auf der ersten Seite bei google! :mrgreen:
Dura lex, sed lex.

Schmidt-Taxi

Beitrag von Schmidt-Taxi » 12.10.2012, 17:32

Herrn Krijans Beitrag zu diesem Thema enthält absolut nichts Neues, was Hier nicht schon geschrieben wurde.
Nur "bereichert" um ein paar dämliche Bemerkungen.

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Beitrag von SindSieFrei? » 12.10.2012, 17:32

Ivica Krijan hat geschrieben:...
SSF muss nicht mehr antworten, da er nicht mehr dumm ist,
seitdem er bei Ver.di 1 % seines Netto-Einkommens (Ohne Trinkgeld) abführt.
Sach ich ja, ver.di würde auf so einen Stuss auch nie kommen! Die lassen, wie es sich gehört, Trinkgelder außen vor! Du nicht. Trinkgeld ist kein LOHN/EINKOMMEN!
Dura lex, sed lex.

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Re: Ist Trinkgeld Einkommen?

Beitrag von oldstrolch » 12.10.2012, 19:10

Ivica Krijan hat geschrieben:Hallo

Manch einer in diesem Forum will uns erklären, Trinkgeld sei kein Einkommen.

[*]Ist dein Trinkgeld Einkommen? (Mehrfachantwort möglich)
  1. Ja - was sonst?
  2. Ja - klar
  3. Ja
  4. Nein - weil ich doof und stur bin
  5. Nein - weil ich bei Ver.di bin
  6. Nein - weil ich einen LKW-Schein habe
  7. Nein - weil ich immer Nein sage
  8. Nein - weil ein Ja für mich als Nihilist nicht infrage kommt
[/list]



Ivica
unsere rote brigade"zitat ivo" wird wohl mit allen nein variationen
antworten.

ganz klares ja


es ist ein einkommen das ich mir als steuerfreies einkommen mit
freundlichkeit und sevicegedanken verdiene.ob gewisse neinsager dazu
in der lage sind wage ich zu bezweifeln.mal sehen wem diese jacke passt!
:P :P
ich würde mich ja mit dir geistig duellieren,aber du bist unbewaffnet


komm auf die dunkle seite der macht....wir haben kekse :D


hier klickenzum poppen:D

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Beitrag von SindSieFrei? » 12.10.2012, 19:34

Nochmals zum allerletzten Male, dann gebe ich es wegen Beratungsresistenz einiger auf:

Trinkgeld gehört nicht zum Lohn bei Taxifahrern!!!!! Es wird weder bei der LFZ krank/Urlaub zur Berechnung herangezogen, noch bei der Berechnung von Arbeitslosengeld, noch beim Krankengeld. Dies ist der Grund, weshalb länger kranke AN in ein tiefes finanzielles Loch fallen, WEIL ihnen das Trinkgeld fehlt und sie daher ihre Miete oder ihr Leben nicht mehr finanzieren können! Somit ist es eine "zusätzliche Einnahmequelle" nach Gutdünken der Kundschaft. Lohn steht auf der Gehaltsabrechnung, DIESER ist massgeblich für alle folgenden obigen Zahlungen!!! Alles andere ist herbeigeredeter, nicht rechtskonformer Stuss!!! :twisted:

Gute Nacht!
Dura lex, sed lex.

Schmidt-Taxi

Beitrag von Schmidt-Taxi » 12.10.2012, 19:35

Falsch!, Oldstrolch!

Trinkgeld ist ein Geschenk eines Gastes an den Dienstleister (in diesem Falle an den angestellten Taxifahrer) und eben kein Lohn!
Ist eine juristische und gerichtsfeste Tatsache!

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