MOin,
off topic:
wenn das Gerücht stimmt, zeigt das doch, daß ein FT eben nicht automatisch Plausibiltät
garantiert
Wahrscheinlich war weniger das fehlende Trinkgeld, als vielmehr die zu geringen
Umsätze Grund für die Steuerschätzung.
zum Trinkgeld:
aus dem Wikipdia-Link
... Dagegen sind „Trinkgelder“, die ein selbständiger Unternehmer von seinen Kunden erhält, Teil des Entgelts für die erbrachte Leistung und sowohl umsatz- als auch einkommensteuerpflichtig....
mal blöd gefragt: wie kann ein "Trinkgeld" Teil des Entgelts für eine erbrachte Leistung sein, die laut Gesetz
preislich gedeckelt (Tarifpflicht) ist?
Wenn der Fahrgast unaufgefordert und entgegen der Tarifpflicht den Fahrpreis erhöht, kann dieses Entgelt doch
nicht Teil der erbrachten Leistung (Beförderung nach Taxitarif) sein.
Am Ende doch eine „belohnende (renumeratorische) Schenkung“ an den Taxiunternehmer?
Grüße
Ist Trinkgeld Einkommen?
Re: Ist Trinkgeld Einkommen?
Zuletzt geändert von RaimundHH am 23.11.2014, 17:43, insgesamt 2-mal geändert.
Re: Ist Trinkgeld Einkommen?
Mal ganz blöd geantwortet: Die Regel gilt nur für Unternehmer, nicht für Angestellte.RaimundHH hat geschrieben: zum Trinkgeld:
aus dem Wikipdia-Link
... Dagegen sind „Trinkgelder“, die ein selbständiger Unternehmer von seinen Kunden erhält, Teil des Entgelts für die erbrachte Leistung und sowohl umsatz- als auch einkommensteuerpflichtig....
mal blöd gefragt: wie kann ein "Trinkgeld" Teil des Entgelts für eine erbrachte Leistung sein, die laut Gesetz
preislich gedeckelt (Tarifpflicht) ist?
Am Ende doch eine „belohnende (renumeratorische) Schenkung“ an den Taxiunternehmer?
Grüße
Re: Ist Trinkgeld Einkommen?
Das kann der Unternehmer dann nur als
"andere Einkünfte" buchen, nicht als Fahr-
Entgelt.
"andere Einkünfte" buchen, nicht als Fahr-
Entgelt.
Es ist so bequem, unmündig zu sein. (Immanuel Kant)
Re: Ist Trinkgeld Einkommen?
Moin,
die Frage ist doch nicht für wen diese "Regel" gilt oder wie er diese
"Umsätze" verbuchen muß (19%?), sondern ob das "Trinkgeld"
Teil der erbrachten Leistung ist oder eine persönliche Wertschätzung,
zumal für den Kunden nicht erkennbar ist, ob er einen Angestellten
wertschätzt(steuerfrei) oder eine Unternehmerleistung honoriert(steuerpflichtig).
http://www.bvbc.de/bvbc-info/pressemeld ... rfrei.html
Ich halte da die Argumentation der Finanzbehörden für ziemlich dürftig.
Grüße
die Frage ist doch nicht für wen diese "Regel" gilt oder wie er diese
"Umsätze" verbuchen muß (19%?), sondern ob das "Trinkgeld"
Teil der erbrachten Leistung ist oder eine persönliche Wertschätzung,
zumal für den Kunden nicht erkennbar ist, ob er einen Angestellten
wertschätzt(steuerfrei) oder eine Unternehmerleistung honoriert(steuerpflichtig).
http://www.bvbc.de/bvbc-info/pressemeld ... rfrei.html
Ich halte da die Argumentation der Finanzbehörden für ziemlich dürftig.
Grüße
Re: Ist Trinkgeld Einkommen?
Ich komme auf den Kassierer von Poorboy zurück. Ich habe mal versucht, denen ein Trinkgeld zu geben. Man hat es mir zurückgegeben mit den Worten:RaimundHH hat geschrieben: sondern ob das "Trinkgeld"
Teil der erbrachten Leistung ist oder eine persönliche Wertschätzung,
zumal für den Kunden nicht erkennbar ist, ob er einen Angestellten
wertschätzt(steuerfrei) oder eine Unternehmerleistung honoriert(steuerpflichtig).
"Wir dürfen kein Trinkgeld annehmen. "