Als P-Scheininhaber mit Alkohol am Steuer
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Als P-Scheininhaber mit Alkohol am Steuer
Hallo liebe Kollegen und Kolleginnen,
ich habe eine Frage.
Ein Bekannter (auch Taxifahrer) wurde letzte Nacht mit Alkohol am Steuer erwischt mit 1.4 Promille. Er war mit seinem Privatwagen unterwegs.
Ehrlich gesagt, hat er mich sehr enttäuscht mit seinem Verhalten, das habe ich ihm gesagt. Jeder hat ein Privatleben....
Soweit wir erfahren haben wird der Führerschein entzogen, aber wie wirkt sich das auf den Personenbeförderungsschein aus, vielleicht kennt sich jemand in diesem Gebiet aus!?
Mit freundlichen Grüßen
ich habe eine Frage.
Ein Bekannter (auch Taxifahrer) wurde letzte Nacht mit Alkohol am Steuer erwischt mit 1.4 Promille. Er war mit seinem Privatwagen unterwegs.
Ehrlich gesagt, hat er mich sehr enttäuscht mit seinem Verhalten, das habe ich ihm gesagt. Jeder hat ein Privatleben....
Soweit wir erfahren haben wird der Führerschein entzogen, aber wie wirkt sich das auf den Personenbeförderungsschein aus, vielleicht kennt sich jemand in diesem Gebiet aus!?
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- Vielschreiber
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Ist der Führerschein weg in einem Alkoholfall, ist der P-Schein ungültig.
Er wird den P-Schein wiedererhalten, wenn er den Führerschein bekommt, vorausgesetzt, er ist in dieser Zeit nicht abgelaufen.
Was kann ihn erwarten?
Gerichtsverfahren, ca. 10 Monate Fahrsperre, die Zeit bis zur Gerichtsverhandlung wird da schon anerkannt, ein Monatsgehalt Strafe plus was das Gericht/Anwalt noch haben möchte.
Da er unter 1,6 Promille ist, gepustet, bleibt ihm die MPU und der ganze Driss drumherum erspart.
Da aber gepustet, kann der Blutwert nach oben oder unten noch variieren. Über 1,6 Promille geht er dann auf jeden Fall zur MPU.
Daraus könnte resultieren, dass er länger als ein Jahr auf den Führerschein verzichten muß, da erst nach der gerichtlichen Sperre, die Zulassung für die MPU zu erhalten ist.
Am besten, er läßt sich schon jetzt im MPU-Forum beraten, dann weiß er ziemlich genau, was ihn erwartet.
*Wat ich alle kenn ohne je Alkohol am Steuer getrunken zu haben *
Er wird den P-Schein wiedererhalten, wenn er den Führerschein bekommt, vorausgesetzt, er ist in dieser Zeit nicht abgelaufen.
Was kann ihn erwarten?
Gerichtsverfahren, ca. 10 Monate Fahrsperre, die Zeit bis zur Gerichtsverhandlung wird da schon anerkannt, ein Monatsgehalt Strafe plus was das Gericht/Anwalt noch haben möchte.
Da er unter 1,6 Promille ist, gepustet, bleibt ihm die MPU und der ganze Driss drumherum erspart.
Da aber gepustet, kann der Blutwert nach oben oder unten noch variieren. Über 1,6 Promille geht er dann auf jeden Fall zur MPU.
Daraus könnte resultieren, dass er länger als ein Jahr auf den Führerschein verzichten muß, da erst nach der gerichtlichen Sperre, die Zulassung für die MPU zu erhalten ist.
Am besten, er läßt sich schon jetzt im MPU-Forum beraten, dann weiß er ziemlich genau, was ihn erwartet.
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Höre alles, glaube nix!
Ich liebe meinen Beruf! Ich verehre meinen Chef! Ich bin zufrieden mit meinem Gehalt! Ich lüge ohne rot zu werden...
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Danke für die gute Info. Die Blutwerte bekommt er morgen, er meinte, dass er 30 min vor der Atemkontrolle das letzte Glas Whiskey getrunken hat. Und die Blutentnahme ist eine Stunde nach der Atemkontrolle erfolgt.
Zum Glück ist er seit 3 Monaten nicht vom Taxi abhängig.
Ich werde berichten, wie es ausgeht.
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- Vielschreiber
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Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ("P-Schein") gilt aber nunmal nur zusammen mit dertaxi-cingo hat geschrieben:Aber die MPU hat auch keinen Einfluss auf den P-Schein oder!?
Hauptsache läuft der P-Schein nicht ab, die Frist erst in 3,5 Jahren ab.
Fahrerlaubnis Klasse 3 (alt) bzw. B/BE (neu).
Wenn Dein Bekannter die nachher nicht wiederbekommt wg. MPU, dann wird der P-Schein herzlich sinnlos.
In dem Fall kann er sich den höchstens noch einrahmen und ihn über die Bar hängen
oder unter die Stanze legen, und ein Puzzle draus machen.
DEREGULIERUNG IST AUCH NUR REGULIERUNG. ZIELFÜHRENDE VORSCHLÄGE? NEIN? ACH SO!
Taxi_2017 ist gut, innovativ, technisch top, hat beste Fahrzeuge zu vernünftigen, regulierten Preisen
http://www.yumpu.com/de/document/view/2 ... toi-studie#
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Umgekehrt kann ebenfalls ein Schuh drauß´werden, evtl. kann dein Freund selbst dann zur MPU verpflichtet werden, wenn es bei den 1,4 bleibt. Schließlich soll die MPU die charakterliche Eignung des Fahrers belegen. Und bei der Fahrerlaubnisbehörde kann also die Idee aufkommen, dass jemand, der privat mit 1,4 unterwegs ist, was auf ein gewisses Trinktraining schließen lässt, sowas vllt auch beruflich tut. Soll heißen: jetzt ist der Lappen erstmal weg, Strafe und FE-Entzug kommen eh und die Neuerteilung wird von MPU abhängig gemacht, weil an einen Berufskraftfahrer höhere Anforderungen gestellt werden. Ich empfehle Kontakt mit verkehrsportal.detaxi-cingo hat geschrieben:Aber die MPU hat auch keinen Einfluss auf den P-Schein oder!?
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Nein, die MPU hat soweit und im Normalfall keinen Einfluß auf die Erteilung des P-Scheins.
Gibt die MPU das OK für den ganz normalen Führerschein, wird der P-Schein, sofern noch gültig, auch ausgehändigt, bzw darf neu beantragt werden.
Sonderfälle gibt es immer, dabei handelt es sich aber nicht um "Ersttäter" oder um Leute die beruflich, sprich während des Dienstes, getrunken haben und weit über 2 Promille waren!
Bei 1,4 Promille mit Tendenz knapp an die Grenze zur MPU, sprich 1,6 Promille, würde ich mir darüber erst mal keine Gedanken machen.....
Gibt die MPU das OK für den ganz normalen Führerschein, wird der P-Schein, sofern noch gültig, auch ausgehändigt, bzw darf neu beantragt werden.
Sonderfälle gibt es immer, dabei handelt es sich aber nicht um "Ersttäter" oder um Leute die beruflich, sprich während des Dienstes, getrunken haben und weit über 2 Promille waren!
Bei 1,4 Promille mit Tendenz knapp an die Grenze zur MPU, sprich 1,6 Promille, würde ich mir darüber erst mal keine Gedanken machen.....
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Ich liebe meinen Beruf! Ich verehre meinen Chef! Ich bin zufrieden mit meinem Gehalt! Ich lüge ohne rot zu werden...
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warum dieses in Schutz nehmen?
Wer Berufskraftfahrer ist hat kein Alkohol zu trinken, fertig, aus, basta!
Wird er erwischt, weil er es doch getan hat und der Lappen ist weg, ist diese Person charakterlich nicht geeignet ein Fahrzeug zu führen!!!
Ich bin auch kein Kind von Traurigkeit und trinke gern mal ein Glas Wein: habe ich Dienst, oder am nächsten Tag: no go!!! Habe ich 1 Glas getrunken: Taxi bestellen!!!
Tut nicht weh, kostet keine Unsummen an Geld und was mir am Allerwichtigsten ist: ich behalte meinen Job!
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Wird er erwischt, weil er es doch getan hat und der Lappen ist weg, ist diese Person charakterlich nicht geeignet ein Fahrzeug zu führen!!!
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Bloß kein Stress...
Gebt mir ruhig die Schuld!
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Nun ist das Kind aber in den Brunnen gefallen, da helfen keine Wenns und Abers wie es hätte besser laufen hätte können.....
Hier hilft nur eine fundierte Klärung der Zukunft!
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Die Blutergebnisse haben einen Wert von 0,8Promille, somit hat er seinen Führerschein wieder erhalten.
Aber weil keine Anzeichen von Fahrunsiherheit vorlagen, muss er ein Bußgeld bezahlen + 4 Punkte, und für einen Monat den Führerschein abgeben.
Den Zeitraum für die Führerscheinabgabe kann er selbst entscheiden.
Aber weil keine Anzeichen von Fahrunsiherheit vorlagen, muss er ein Bußgeld bezahlen + 4 Punkte, und für einen Monat den Führerschein abgeben.
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- Thomas-Michael Blinten
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Wenn die Rechtslage in Deutschland so ist, ja. Leider.Emilie hat geschrieben:...und sowas läßt man wieder auf Kunden los???
Mir wäre eine deutlich schärfere Antialk-Praxis im Zusammenhang mit dem Strassenverkehr
(und etlichen anderen Jobs) auch wesentlich lieber.
Änderungen, Verschärfungen müssen aber in der Politik ansetzen.
Öhm, wenn da keine Anzeichen vorlagen, lässt das aber darauf schließen, dass der Kollege mindestens ein trainierter Alkoholkonsument ist. Da wäre zu überlegen, ob er sein Verhältnis zum Alkohol nicht generell mal kritisch überprüft.taxi-cingo hat geschrieben:Die Blutergebnisse haben einen Wert von 0,8Promille, somit hat er seinen Führerschein wieder erhalten.
Aber weil keine Anzeichen von Fahrunsiherheit vorlagen (...)
Aber eines muss dem Manne klar werden: Wenn am Tag drauf Cockpit, am Abend vorher nix Cocktail! Da hab ich echt kein Verständnis für...
Und wenn der Lappen nun weg gewesen wäre, weil er mehr intus gehabt hätte? Wäre dann gejammert worden, weil man den Lappen ja für den Job braucht? *Sarkasmus-Modus wieder aus*
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Äh.... mit 0,8 Promille durfte man in Deutschland noch bis vor kurzem fahren. Heute sind es 0,5 Promille.
Die wenigsten Menschen zeigen mit 0.8 Promille Ausfallerscheinungen! Das hat eigentlich nix mit Gewöhnung zu tun, sondern mit der Physiologie des Einzelnen.
0,8 Promille entspricht ungefähr auf Ex und Hopp 1 Liter Bier.
Da kaum jemand 1l Bier auf Hopp trinkt,.... dauert meine Herrschaften.
Also einmal auf Party sich vertan.... zuviel Promille drin.
Im Taxi sind 0,0 Promille, aber als Taxifahrer war er ja nicht unterwegs
Bei mir sind es eh immer 0.0 Umdrehungen..... trotzdem kann ich diese Hexenjagd nicht nachvollziehen!
Die wenigsten Menschen zeigen mit 0.8 Promille Ausfallerscheinungen! Das hat eigentlich nix mit Gewöhnung zu tun, sondern mit der Physiologie des Einzelnen.
0,8 Promille entspricht ungefähr auf Ex und Hopp 1 Liter Bier.
Da kaum jemand 1l Bier auf Hopp trinkt,.... dauert meine Herrschaften.
Also einmal auf Party sich vertan.... zuviel Promille drin.
Im Taxi sind 0,0 Promille, aber als Taxifahrer war er ja nicht unterwegs
Bei mir sind es eh immer 0.0 Umdrehungen..... trotzdem kann ich diese Hexenjagd nicht nachvollziehen!
Höre alles, glaube nix!
Ich liebe meinen Beruf! Ich verehre meinen Chef! Ich bin zufrieden mit meinem Gehalt! Ich lüge ohne rot zu werden...
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betrachte es nicht als Hexenjagd.
Für jeden Fahrer sollte 0,0 Prom. gelten. Alles andere ist eh nur Augenwischerei.
O Alkohol am Steuer !
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Behandle andere, wie du auch selbst behandelt werden willst.
Taxi-recht.de
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Haben wir aber gesetzlich nicht.... also was soll die moralapostelei?Holzbein hat geschrieben:betrachte es nicht als Hexenjagd.
Für jeden Fahrer sollte 0,0 Prom. gelten. Alles andere ist eh nur Augenwischerei.
O Alkohol am Steuer !
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Das hat weniger was mit Moralapostelei zu tun als mehr mit Klarheit.N-scho-schi hat geschrieben: also was soll die moralapostelei?
Bei "Null Promille, wenn hinters Steuer"
- braucht sich niemand Gedanken zu machen, ob das nächste Bier das Bier zuviel ist, das einen dann über die 0,3 ... 0,5 ... 0,8 ... 1,1 (um mal noch ein paar andere kritische Grenzen zu nennen) trägt
- gibt es keine Diskussion über "unterschiedliche Physiologien", "nüchternen Magen" etc.
- kann ich gar nicht in die Situation kommen, euphorisiert doch in der falschen Situation Auto zu fahren, wenn ich den Wagen daheim lasse, weil ich feiern gehe, wenn 0,0 angesagt ist.
- gibt es auch kein böses Erwachen, weil viele Menschen den Alkoholgehalt dessen, was sie konsumieren, unterschätzen (gerade bei Cocktails eine große Gefahr)
- und schlussendlich: Sogar der größte Depp kapiert ein absolutes Verbot leichter als ein relatives Verbot.