[Video] Taxifahrten - Häufige Irrtümer

Der virtuelle Taxitreff.
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Taxi Georg

[Video] Taxifahrten - Häufige Irrtümer

Beitrag von Taxi Georg » 28.05.2010, 13:55

Taxifahrten - Häufige Irrtümer

Über Taxis und ihre Fahrer wird gern und immer wieder gespottet.
Doch für die Mietchauffeure gelten klare Regeln.
Den Kunden versuchen manche Fahrer aber etwas anderes zu erzählen
und so halten sich hartnäckig einige Irrtümer über das Taxifahren. *

:arrow: Video

:arrow: Text & Beitrag *

Kommentar:
Lustig umgesetzt aber wieder nur Halbwahrheiten!

"Taxametertrick"
Sicherlich richtig, dass nach dem Kofferladen die Uhr angemacht wird!
Aber nicht, wenn bestellt wurde und der Fahrer hat geklingelt!

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gringo
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Re: [Video] Taxifahrten - Häufige Irrtümer

Beitrag von gringo » 30.05.2010, 18:24

Horafas hat geschrieben:... Kommentar:
Lustig umgesetzt aber wieder nur Halbwahrheiten!

"Taxametertrick"
Sicherlich richtig, dass nach dem Kofferladen die Uhr angemacht wird!
Aber nicht, wenn bestellt wurde und der Fahrer hat geklingelt!
Vor dem Klingeln! (in Hamburg)
StGB §328 Abs 2.3 Mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.

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Re: [Video] Taxifahrten - Häufige Irrtümer

Beitrag von am » 30.05.2010, 19:44

Horafas hat geschrieben:Taxifahrten - Häufige Irrtümer
...."Taxametertrick"
Sicherlich richtig, dass nach dem Kofferladen die Uhr angemacht wird!
Aber nicht, wenn bestellt wurde und der Fahrer hat geklingelt!
Der Taxitarif Lübeck hat geschrieben:§2 Beförderungsentgelte
(4) Die Anfahrt zum Besteller ist frei. Der Fahrpreisanzeiger ist am Einstiegsort
einzuschalten, und zwar erst, nachdem sich der Fahrer beim Besteller gemeldet hat.

Daraus lässt sich ableiten, dass es rein rechtlich auch legitim ist, bei sehr aufwändigen Beladungen die Uhr einzuschalten.

Das Einschalten der Uhr beim Besteller muß nach Fingerspitzengefühl erfolgen. Da unsere Kunden in Zeiten geringen Tourenaufkommens kaum Zeit haben, den Telefonhörer aufzulegen, ehe das bestellte Taxi vor der Tür steht, gehört eine gewisse Karrenz schon dazu.

Aber gerade bei Abholungen in den Nachtschichten geht doch unverhältnismäßig viel Zeit von der Kundeninfo bis zum Fahrtantritt verloren.


Fragt sich, wie sich dies mit dem Begriff "verkehrsbedingte Wartezeit" verinebaren lässt?
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

Taxi Georg

Re: [Video] Taxifahrten - Häufige Irrtümer

Beitrag von Taxi Georg » 30.05.2010, 19:57

Der Taxitarif Lübeck hat geschrieben:§2 Beförderungsentgelte
(4) Die Anfahrt zum Besteller ist frei. Der Fahrpreisanzeiger ist am Einstiegsort
einzuschalten, und zwar erst, nachdem sich der Fahrer beim Besteller gemeldet hat.
Genau so ist es bei uns auch!

Ich fahre hin, klingel und warte.
Meine Toleranz hat 5 Min.
Dann mache ich die Uhr an!

Es gab noch nie Probleme mit Fahrgäste.

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Beitrag von Perutz » 31.05.2010, 01:16

Der Fahrgast darf sich zwar das Taxi aussuchen, aber fahren müssen nur der erste und der letzte Wagen.
Und die Beförderungspflicht gilt auch nur am Posten, und für den ersten und letzten Wagen.
Bei Bestellungen schalten wir das Taxameter nach erreichen der Bestelladresse ein.
Gilt für Hamburg und steht im Pbfg. Glaube ich mich zu erinnern.

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Beitrag von LeFreak » 31.05.2010, 04:06

Der Fahrgast darf sich zwar das Taxi aussuchen, aber fahren müssen nur der erste und der letzte Wagen.
Und die Beförderungspflicht gilt auch nur am Posten, und für den ersten und letzten Wagen.
quelle?

Taxi Georg

Beitrag von Taxi Georg » 31.05.2010, 10:25

aber fahren müssen nur der erste und der letzte Wagen
Die Beförderungspflicht gilt generell!
Die Unternehmerinnen und Unternehmer des Gelegenheitsverkehrs mit Taxen sind im Rahmen ihrer Betriebspflicht nach § 21 PBefG zum Bereithalten ihrer Taxen verpflichtet.
Den Fahrgästen steht die Wahl der Taxe frei.
Sofern ein Fahrgast wünscht, von einer anderen als der an erster Stelle auf dem Taxenstandplatz stehenden Taxe befördert zu werden,
muß dieser Taxe - sofern die örtlichen Verhältnisse eine Vorbeifahrt an den wartenden Taxen gestattet -
sofort die Möglichkeit zum Antritt der Fahrt eingeräumt werden.
Dies gilt auch, wenn Fahraufträge über Taxenruf oder -funk erteilt werden.

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Beitrag von Perutz » 31.05.2010, 18:27


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Beitrag von am » 31.05.2010, 18:47

Du irrst. Dort steht, dass die erste und letzte Taxe am Posten sofort abfahrbereit sein müssen.

Zwei Sätze weiter, in §6(6) steht vielmehr: Der Fahrgast kann von den auf einem Taxenstand bereitgehaltenen Taxen eine beliebige in Anspruch nehmen, sofern die örtlichen Verhältnisse eine Vorbeifahrt an den wartenden Taxen gestatten.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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Beitrag von Perutz » 01.06.2010, 13:54

Hi Andre
heisst das nicht im Umkehrschluss, das die anderen Taxen nicht abfahrbereit sein müssen.

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Beitrag von Thomas-Michael Blinten » 01.06.2010, 14:43

Nur dann, ...sofern die örtlichen Verhältnisse eine Vorbeifahrt an den wartenden Taxen nicht gestatten :!:
„Alle sind irre, aber wer seinen Wahn zu analysieren versteht wird Philosoph genannt" (Ambrose Bierce)

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Beitrag von am » 01.06.2010, 16:12

Die Betonung liegt auf sofort (unmittelbar, ohne Verzögerung)

Das berührt m.E. nicht die Beförderungspflicht für die anderen Taxen und die freie Wahl für den Kunden. Es mindert den Anspruch nur insovern, als dass es den anderen Taxen technisch möglich sein muß, den Posten zu verlassen. Wenn für den Posten eine Einbahnstraßenregelung gilt, so darf der Fahrer nach meiner Auffassung allerdings die Beförderung verweigern, wenn er den Posten dazu rückwärts fahrend verlassen müsste. Insofern ist diese Regelung in dem Punkt auch schwammig.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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