Rückkehrpflicht für Mietwagen

Der virtuelle Taxitreff.
meisi
User
Beiträge: 30
Registriert: 28.08.2008, 13:35
Wohnort: Hirschaid
Kontaktdaten:

Rückkehrpflicht für Mietwagen

Beitrag von meisi » 21.01.2010, 18:25

Thema:Rückkehrpflicht für Mietwagen

Unser Landratsamt behauptet, das es keine Verpflichtung gibt, den Mietwagen bei Betriebsende am Betriebssitz abstellen zu müssen.
Die Rückkehrpflicht gelte nur während der laufenden Schicht.
Wer kann das Gegenteil behaupten ?

Gruß und schon mal Danke im voraus

Meisi

Benutzeravatar
Otto126
Vielschreiber
Beiträge: 7679
Registriert: 20.03.2005, 07:51
Wohnort: Oldenburg
Kontaktdaten:

Beitrag von Otto126 » 21.01.2010, 18:28

Ich denke, das Amt könnte Recht haben:
§ 49 Verkehr mit Mietomnibussen und mit Mietwagen
(...)
(4) Verkehr mit Mietwagen ist die Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen, die nur im ganzen zur Beförderung gemietet werden und mit denen der Unternehmer Fahrten ausführt, deren Zweck, Ziel und Ablauf der Mieter bestimmt und die nicht Verkehr mit Taxen nach § 47 sind. Mit Mietwagen dürfen nur Beförderungsaufträge ausgeführt werden, die am Betriebssitz oder in der Wohnung des Unternehmers eingegangen sind. Nach Ausführung des Beförderungsauftrags hat der Mietwagen unverzüglich zum Betriebssitz zurückzukehren, es sei denn, er hat vor der Fahrt von seinem Betriebssitz oder der Wohnung oder während der Fahrt fernmündlich einen neuen Beförderungsauftrages erhalten. Der Eingang des Beförderungsauftrages am Betriebssitz oder in der Wohnung hat der Mietwagenunternehmer buchmäßig zu erfassen und die Aufzeichnung ein Jahr aufzubewahren. Annahme, Vermittlung und Ausführung von Beförderungsaufträgen, das Bereithalten des Mietwagens sowie Werbung für Mietwagenverkehr dürfen weder allein noch in ihrer Verbindung geeignet sein, zur Verwechslung mit dem Taxenverkehr zu führen. Den Taxen vorbehaltene Zeichen und Merkmale dürfen für Mietwagen nicht verwendet werden. Die §§ 21 und 22 sind nicht anzuwenden.

http://www.gesetze-im-internet.de/pbefg/__49.html
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"

"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."

Wat woll'n die Atzen eigentlich von mir?

Benutzeravatar
taxirock
Vielschreiber
Beiträge: 487
Registriert: 09.02.2009, 13:47
Wohnort: Lübeck
Kontaktdaten:

Re: Rückkehrpflicht für Mietwagen

Beitrag von taxirock » 21.01.2010, 20:22

meisi hat geschrieben:Thema:Rückkehrpflicht für Mietwagen

Unser Landratsamt behauptet, das es keine Verpflichtung gibt, den Mietwagen bei Betriebsende am Betriebssitz abstellen zu müssen.
Die Rückkehrpflicht gelte nur während der laufenden Schicht.
Wer kann das Gegenteil behaupten ?



Meisi
??????????????

Man kann sein Auto doch abstellen, wo man will....

Ob auf´m Mond oder Zuhause...

Wie kommst du darauf, daß der Unternehmer sein Auto nach Betriebsende nur am Betriebssitz abstellen darf???
________________________________
the hottest youtube channel
===>http://www.youtube.com/user/taxirock

meisi
User
Beiträge: 30
Registriert: 28.08.2008, 13:35
Wohnort: Hirschaid
Kontaktdaten:

Rückkehrpflicht für Mietwagen

Beitrag von meisi » 22.01.2010, 16:25

Also ich mach es mal konkreter. Die Johannieter - Unfall - Hilfe hat seinen Betriebssitz in Schlüsselfeld - Landkreis Bamberg.
Da gibt es aber kaum Kundschaft. Die Krankenhäuser und Altenheime sindd im gesamtem Landkreis verstreut. Nun haben die Unmengen an 400 € Kräften und Zivildienstleistende als Fahrer und denen geben sie die Autos täglich mit nach Hause und decken somit mit einem Betriessitz den ganzen Landkreis ab. Genauso läuft es mit den Kleinbussen welche Schülerverkehr fahren.

Mfg Meisi

Benutzeravatar
Otto126
Vielschreiber
Beiträge: 7679
Registriert: 20.03.2005, 07:51
Wohnort: Oldenburg
Kontaktdaten:

Re: Rückkehrpflicht für Mietwagen

Beitrag von Otto126 » 22.01.2010, 16:37

meisi hat geschrieben:die Autos
Was für Autos? Was machen die damit, welche Leute fahren die?
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"

"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."

Wat woll'n die Atzen eigentlich von mir?

Benutzeravatar
am
Moderator
Beiträge: 13187
Registriert: 18.03.2005, 17:29
Wohnort: Hansestadt Lübeck
Kontaktdaten:

Beitrag von am » 22.01.2010, 17:48

Johanniter und Co leben von vorgeplanten und fest wiederkehrenden Touren. Das ist beinahe schon Liniendienstähnlich. Wenn der Fahrer Abends den Auftrag für den nächsten Morgen erhält, spielt der Startort keine Rolle.

Ich glaube, bei der geschilderten Lage dürfte es viel eher ein Problem mit dem Geldwerten Vorteil für die Fahrer geben, dass sie das Fahrzeug mit nach hause nehmen dürfen.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

meisi
User
Beiträge: 30
Registriert: 28.08.2008, 13:35
Wohnort: Hirschaid
Kontaktdaten:

Beitrag von meisi » 22.01.2010, 17:56

Was für Wagen die haben ergibt sich eigentlich aus dem Thema aber alle haben eine Mietwagenkonzession und haben nicht ständig feste Fahrten am Wochenende müssen die sogar von zu Hause aus Bereitschaftsdienst machen und wenn keiner Anruft dann gibts auch kein Geld.
Aber wenn dies für die Johanniter gilt dann brauchen wir ja fast keine Rückkehrpflicht mehr. Denn was soll es für einen Sinn machen wenn man während der laufenden Schicht zum Betreibssitz zurück muß und nach Schichtschluß nicht ?

Mfg Meisi

Benutzeravatar
am
Moderator
Beiträge: 13187
Registriert: 18.03.2005, 17:29
Wohnort: Hansestadt Lübeck
Kontaktdaten:

Beitrag von am » 22.01.2010, 18:10

Ich finde die Fragestellung ganz eindeutig.

Die Rückkehrpflicht war wohl eher der Versuch, klar zu machen, dass Verkehr mt Mietwagen eben kein Verkehr mit Taxen ist. Im Falle des Feierabend habe ich damitüberhaupt keine Problem, selbst, wenn einer der Lübecker Mietwagen, die hier organisiert taxiähnluch betriebn werden, von bei Schichtbeginn von zuhause aus zu einer Vorbestelluing startet, würde mcih das überhaupt nicht stören.

Die Wettbewerbsverzerrung findet erst während der Schicht statt.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

Benutzeravatar
Otto126
Vielschreiber
Beiträge: 7679
Registriert: 20.03.2005, 07:51
Wohnort: Oldenburg
Kontaktdaten:

Beitrag von Otto126 » 22.01.2010, 18:10

Pfeifen das nicht die Spatzen von den Dächern, dass die "Sozialen" die größten Ausbeuter sind in dem Bereich sind?

Die Zivis erhalten ihr normales Zivildienstgehalt. Die haben auch Dienstvorschriften, was Wochenend- und Bereitschaftsdienst angeht.

Die Bereitschaft von Zuhause für Mietwagenbetriebe, auch wenn es "Johanniter und Co" sind, halte ich in der Tat für bedenklich. Das kann man auch nicht mit dem "sozialen Einsatz" begründen.

Es kann also nicht sein, dass Oma Meyer einfällt, dass sie zur Kirche möchte und der Zivi von den Johannitern von Zuhause losfährt und sie kostengünstig hinfährt.
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"

"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."

Wat woll'n die Atzen eigentlich von mir?

Benutzeravatar
am
Moderator
Beiträge: 13187
Registriert: 18.03.2005, 17:29
Wohnort: Hansestadt Lübeck
Kontaktdaten:

Beitrag von am » 22.01.2010, 18:13

Stimmt schon. Die Ausgangsfrage bezog sich ja auf den Feierabend. Bereitschaftsdienst ist Dienst.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

Benutzeravatar
am
Moderator
Beiträge: 13187
Registriert: 18.03.2005, 17:29
Wohnort: Hansestadt Lübeck
Kontaktdaten:

Beitrag von am » 23.07.2010, 14:51

Ich mache dieses Thema mal zu einem allgemeinen über die Rückkehrpflicht bei Mietwagen.


In einem anderen Thread ging es darum, das Mietwagen Aufträge auch unterwegs per Funk oder Handy annehmen dürfen.

Wir haben dieses Thema immer mal wieder am Rande angesrissen.


Ich behaupte: Mietwagen dürfen bei strikter Auslegung nur Aufträge per Funk annehmen, was eine Zentralenstruktur voraussetzt. Eine Auftragsannahme per Handy an einem anderen Ort, als dem Betriebssitz ist aus meiner Sicht unter allen Umständen untersagt, da nicht sichergestellt werden kann, dass dort nicht Aufträge an der Rückkehrpflicht vorbei angenommen werden. Es widerspricht zwar dem technischen Fortschritt, aber nach meiner zugegeben etwas provokanten Meinung wären Mietwagenunternehmern und -fahrern, die taxiähnlichen Verkehr betreiben, das Mitführen von Mobiltelefonen, die auch von Dritten erreichbar sind, durchweg zu untersagen.

Bin mal gespannt, ob es eine überzeugende Meinung gibt, die das Gegenteil darlegen kann.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

Benutzeravatar
Otto126
Vielschreiber
Beiträge: 7679
Registriert: 20.03.2005, 07:51
Wohnort: Oldenburg
Kontaktdaten:

Beitrag von Otto126 » 23.07.2010, 16:32

André hat geschrieben:Bin mal gespannt, ob es eine überzeugende Meinung gibt, die das Gegenteil darlegen kann.
Die Realität...
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"

"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."

Wat woll'n die Atzen eigentlich von mir?

Benutzeravatar
nightrider
Vielschreiber
Beiträge: 2052
Registriert: 31.01.2008, 03:37
Wohnort: IN

Beitrag von nightrider » 23.07.2010, 16:45

André hat geschrieben: Bin mal gespannt, ob es eine überzeugende Meinung gibt, die das Gegenteil darlegen kann.
Selbst bei wörtlicher Auslegung, was natürlich realitätsfremd ist, kann ein Anruf ja am Betriebssitz eingehen und von dort an das Handy im Wagen, sei es durch Mitarbeiter, Ehepartner, oder schlicht Rufumleitung gehen.

Schlicht geht ein Auftrag ein und das Fahrzeug ist noch unterwegs muss es nicht zwingend zurück und dann neu anfahren, dies wäre wohl absoluter Schwachsinn.
everybodys darling is everybodys hausdepp (FJS)

meisi
User
Beiträge: 30
Registriert: 28.08.2008, 13:35
Wohnort: Hirschaid
Kontaktdaten:

Beitrag von meisi » 23.07.2010, 17:11

Ich habe schon einmal geschrieben das bei uns im Landkreis Bamberg die Johanniter mit unzähligen Fahrzeugen wo immer die Fahrer ( 400 € ) auch wohnen den Landkreis abdecken und wochenlang den Betriebssitz nicht sehen.
Das Landratsamt meint das die Rückkehrpflicht nur während der Einsatzeit und nicht bei Betriebsende gilt was eigentlich totaler Blödsinn ist.

Mfg

Meisi

colakiste
User
Beiträge: 73
Registriert: 12.06.2008, 17:03
Wohnort: coburg

Beitrag von colakiste » 12.09.2010, 22:00

ich finde das ist alles so schwammig genau wie das die aufträge im betriebssitz oder in der wohnung des eigentümers eingehen müssen ist dann ne rufumleitung aufs handy des fahrers erlaubt oder nicht???

Benutzeravatar
am
Moderator
Beiträge: 13187
Registriert: 18.03.2005, 17:29
Wohnort: Hansestadt Lübeck
Kontaktdaten:

Beitrag von am » 12.09.2010, 22:12

Nein, der Anruf muß am Betriebssitz oder der Wohnung des Unternehmers angenommen werden.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

Taxi Georg

Beitrag von Taxi Georg » 12.09.2010, 22:21

André hat geschrieben:..., der Anruf muß am Betriebssitz oder der Wohnung des Unternehmers angenommen werden.
Wie will man kontrollieren, dass keine Rufumleitung am Betriebssitz einprogrammiert wurde?

Benutzeravatar
reasoner
Vielschreiber
Beiträge: 6884
Registriert: 25.01.2009, 06:34
Wohnort: Berlin

Beitrag von reasoner » 12.09.2010, 22:44

colakiste hat geschrieben:ich finde das ist alles so schwammig genau wie das die aufträge im betriebssitz oder in der wohnung des eigentümers eingehen müssen ist dann ne rufumleitung aufs handy des fahrers erlaubt oder nicht???
Warum, meinst du, nimmt die Anzahl der Mietwagen signifikant zu? Die Bestimmungen sind aus dem Vor-Handy-Zeitalter (jaaa! Es gab mal eine Zeit ohne die Dinger), und gehören runderneuert.
Liebet eure Feinde, vielleicht schadet das ihrem Ruf

Benutzeravatar
am
Moderator
Beiträge: 13187
Registriert: 18.03.2005, 17:29
Wohnort: Hansestadt Lübeck
Kontaktdaten:

Beitrag von am » 12.09.2010, 22:50

Horafas hat geschrieben:
André hat geschrieben:..., der Anruf muß am Betriebssitz oder der Wohnung des Unternehmers angenommen werden.
Wie will man kontrollieren, dass keine Rufumleitung am Betriebssitz einprogrammiert wurde?
Das ist alles eine Frage des Aufwands, den man betreiben möchte. Es ist aber wesentlich nachhaltiger, sich von vornherein auf die Rückkehrpflicht zu konzentrieren.

Grundsätzlich gilt dabei: Beobachten, bestellen / einsteigen, dokumentieren
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

Taxi Georg

Beitrag von Taxi Georg » 12.09.2010, 22:57

Sicherlich richtig!
Dennoch würde das keiner kontrollieren können, wenn ich als alleinfahrender Mietwagen eine Rufumleitung zu Hause programmiere!
Wer will das wissen und belegen können, ob der Anruf weitergeleitet wurde oder den Auftrag von meiner Frau am Telefon weiter gibt?
Es ist aber wesentlich nachhaltiger, sich von vornherein auf die Rückkehrpflicht zu konzentrieren
Wieso den? Ich habe doch keine Betriebspflicht!
Ich kann doch nach der Fahrt einkaufen fahren!

Antworten