Verkehrsunfallflucht

Der virtuelle Taxitreff.
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MikeVeltel
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Verkehrsunfallflucht

Beitrag von MikeVeltel » 11.10.2004, 19:41

Verkehrsunfallflucht lohnt sich nicht:

Unfallflucht eines Taxifahrers: Kaskoversicherung des Arbeitgebers nimmt Regress

Ein Taxifahrer beschädigte bei einem Wendemanöver ein geparktes Fahrzeug und beging Unfallflucht. Die Polizei machte den Unfallverursacher ausfindig. Dieser berief sich darauf, dass er nur auf Drängen seines Fahrgastes die Fahrt fortgesetzt hätte. Auch ohne Anruf der Polizei wäre er nach Erledigung des Auftrags an die Unfallstelle zurückgekommen. Der Haftpflichtschaden wurde von der Kaskoversicherung des Arbeitgebers beglichen, diese nahm jedoch an dem Taxifahrer Regress. Die Zahlungsklage wurde zunächst vom zuständigen Arbeitsgericht abgelehnt, die hiergegen gerichtete Berufung der Versicherung hatte jedoch Erfolg. Der Taxifahrer hatte durch die Unfallflucht seine gegenüber der Versicherung bestehenden Aufklärungsobliegenheiten verletzt. In einem solchen Fall richtet sich der Rückgriffsanspruch der Versicherung nicht gegen den Versicherungsnehmer, sondern unmittelbar gegen den Fahrer.

(LAG Düsseldorf, Az.: 12 Sa 1345/02)

Jörn

Beitrag von Jörn » 11.10.2004, 20:05

Das gilt übrigens auch, wenn ein nicht angeschnallter Gast zu Schaden kommt, weil der Fahrer nicht darauf bestanden hat, daß der Gast sich anschnallt!

PS: Es gibt ja Situationen, in denen ich auch schon drauf verzichtet habe, weil mir eine Diskussion mit dem Gast überfüssig vorkam, wenn er z.B. hackevoll ist!

In meiner Erfahrung hat man meistens ein Anschnall-Problem mit unseren südlichen Mitbürgern, da dort die Benutzung eines Gurtes als ausgewiesene Feigheit gilt!

Dazu hatte ich mal ein nettes Erlebnis in Seoul, Süd-Korea, wo ich fast 11 Jahre verbrachte.
Ich schnallte mich an. Darauf hielt der Fahrer wieder und pöbelte mich an (ich spreche leidlich die dortige Sprache), ob ich denn dächte, daß er ein schlechter Fahrer sei?
Daraufhin versuchte ich ihm klar zu machen, daß er vielleicht ein guter sei, daß da draußen aber jede Menge sehr schlechter die Gegend unsicher machen würden.

Gast

Beitrag von Gast » 12.10.2004, 01:41

Jörn:

"Daraufhin versuchte ich ihm klar zu machen, daß er vielleicht ein guter sei, daß da draußen aber jede Menge sehr schlechter die Gegend unsicher machen würden."

Kein Wunder, wenn man bedenkt, wie man dort an den Führerschein kommt.
Ein paar Praxisstunden auf einem Grundstück, das man bei uns >Verkehrsübungsplatz< nennt.
Alle Übungen an einem Tag, versteht sich.

Und dann geht es mit dem Lappen in der Tasche raus auf teils fünfspurige Fahrbahnen je Richtung... :roll: :roll:

Zum Thema angeschnallter Gast habe ich hier etwas gefunden. :wink:

TaxiZr
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Beitrag von TaxiZr » 13.10.2004, 13:23

du kannst keinen Fahrgast zum anschnallen zwingen.
Als Fahrer bist du nur verpflichtet den Fahrgast darauf hinzu weisen.
Damit entfallen sämtliche Ansprüche des Fahrgastes bei eventuellen Schäden durch Unfall

MikeVeltel
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Beitrag von MikeVeltel » 13.10.2004, 22:30

Nein, lieber TaxiZr!

Es gibt in Deutschland kein Gesetz, das den Taxifahrer dazu verpflichtet, seine Fahrgäste auf die gesetzliche Anschnallpflicht hinzuweisen. Logischerweise kann also aus dem Unterlassen eines solchen Hinweises gegen den Taxifahrer auch keinerlei Schadenersatzpflicht konstruiert werden. Für die Einhaltung der Gesetze ist jeder Fahrgast eigenverantwortlich. Selbst Unwissenheit über die Anschnallpflicht kann den Fahrgast im juristischen Sinne nicht aus seiner Eigenverantwortung entlassen.

Ganz anders hingegen sieht es aus bei zu befördernden Kindern und sonstwie hilflosen Personen. Hier hat der Taxifahrer eine sogenannte Garantenstellung inne. (Eine Person ist dafür verantwortlich, dass ein bestimmter Schaden nicht eintritt. Im Strafrecht ist diese Stellung bei den unechten Unterlassungsdelikten von Bedeutung. Gemäß § 13 StGB - "Begehen durch Unterlassen" - macht sich derjenige strafbar, der dafür einzustehen hat, dass der Erfolg nicht eintritt. Diese Garantenstellung kann sich aus dem Gesetz, aus einem Vertrag oder aus besonderen Situationen heraus ergeben - z.B. aus Ingerenz. Es wird zwischen Hüter- und Beschützergarant unterschieden.)

Der Taxifahrer muss also aus dieser Garantenstellung heraus bei den hier genannten Personengruppen sehr wohl auf die Anschnallpflicht hinweisen und nötigenfalls auch auf deren Durchsetzung bestehen. Andernfalls macht er sich strafbar und schadenersatzpflichtig.

In der Praxis werden meine Fahrgäste normalerweise von mir sehr höflich gefragt, ob sie sich vielleicht anschnallen möchten. Sowas gehört bei mir zum selbstverständlichen Service. Meistens folgt dann wie selbstverständlich der Griff zum Gurt. So geht's doch auch - und zwar ganz ohne eine gesetzliche Hinweispflicht...!

:)
Zuletzt geändert von MikeVeltel am 14.10.2004, 19:59, insgesamt 2-mal geändert.

Gast

Beitrag von Gast » 14.10.2004, 05:51

Mike:
"Es gibt in Deutschland kein Gesetz, das den Taxifahrer dazu verpflichtet, seine Fahrgäste auf die gesetzliche Anschnallpflicht hinzuweisen. Logischerweise kann also aus dem Unterlassen eines solchen Hinweises gegen den Taxifahrer auch keinerlei Schadenersatzpflicht konstruiert werden."

Genau !
Nicht mal in der StVo konnte ich etwas darüber finden.

Nur bei der Beförderung von Kindern der Klasse 1 bis 3 (maximal 2 Sitze) stehen wir in der Verantwortung.
Klasse null (bis 9 kg) greift nur in Privatfahrzeugen (Ausnahmeregelung für Taxis). :roll: :wink:

Jörn

Beitrag von Jörn » 14.10.2004, 08:47

Es gibt Fälle, wo Gäste bei Unfällen zu Schaden kamen. Da greift zunächst die Insassenversicherung des Wagens.
Dann aber kommt die Versicherung und holt sich ihre Kosten vom Fahrer wieder!

Ganz abgesehen davon, ist es sicherlich im Interesse des Kutschers, wenn vor allem der Gast hinter ihm angeschnallt ist, da dieser, im Falle eines Unfalls, ihm im Genick liegt. Und das mit mehreren Tonnen!

PS: Hallo, Ulli!
Wie recht du hast, was das Erlangen eines 'Führerscheins' in Korea anbetrifft.
Allerdings ein paar Fahrstunden müssen sie doch machen, aber, wie du richtig schreibst, auf einem Verkehrsübungsplatz! Plus ein paar Stunden im Verkehr mit einem Freund oder Verwandten, der eine Lizens hat!
Nebenbei ist das auch in den USA nicht viel besser!

Den Gipfelpunkt aber schossen die Belgier bis vor ein paar Jahren ab (habe leider keine Infos, ob sich das inzwischen geändert hat), denn dort brauchte man GAR KEINEN Lappen! Man kaufte sich einen Wagen und fuhr los!

TaxiZr
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Beitrag von TaxiZr » 14.10.2004, 14:18

Es gab aber vor Jahren ein Gerichtsurteil bei dem der Versicherung Recht zugesprochen wurde, weil der Fahrer seinen Fahrgast nicht auf die Anschnallplicht hinwies. Nach damaligem Urteil hätte es gereicht, ein kleines Schild mit der Aufschrift " Bitte anschnallen" sichtbar anzubringen.
Ich hätte gerne einen Auszug oder Link mit rein gesetzt konnte aber bisher nicht wiederfinden. Vielleicht hol ich es noch nach.
Ich lasse mich aber gerne von Gegenteil überzeugen.

Punkto STVO.: Ich hatte einen Rechtsstreit mit der Polizei. Da kammen wegen einer defekten Lampe 4 verschiedene Gesetzesbücher zum greifen.
STVO, STVZO,STVG, und noch irgend eines. Da war dann auch die Polizei etwas überfordert.

Gast

Beitrag von Gast » 15.10.2004, 02:30

Vor einiger Zeit hatte ich einen Unfall, bei dem die Polizei erst nach telefonischer Auskunft in ihrem Dienstfahrzeug die Schuldfrage klären konnte.

Der Fall:
Am Halteplatz Marx Haus habe ich ordnungsgemäss Fahrgäste auf dem Seitenstreifen ausgeladen.
Links neben mir (auf dem rechten Fahrstreifen) hat zeitgleich ein Kollege mit seinen Fahrgästen abgerechnet.
Als ich losfuhr, hat der Fahrgast des Kollegen, der auf der Beifahrerseite sass, die Tür aufgerissen, wobei mein Fahrzeug links auf einer Länge von ca zwei Metern beschädigt wurde.

Frage :
Wer war schuld ??? :roll:

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