Garantien der Auto-Hersteller

Der virtuelle Taxitreff.
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Jörn

Garantien der Auto-Hersteller

Beitrag von Jörn » 05.09.2004, 16:44

Wie ich schon einmal früher erwähnt habe, aber scheinbar niemand daran interessiert ist, möchte ich noch hinzufügen, daß es ein paar neue Entwicklungen in den Garantie-Leistungen gibt, die jedem deutschen Auto-Käufer zu denken geben sollten.

1) Als erste deutsche Hersteller geben Volkswagen und Mercedes auf ihre Produkte im Inland KEINE Garantie mehr! Sondern nur noch 2 Jahre Produkt-Haftung, was ein himmelweiter Unterschied ist!
2) In den USA gibt Daimler auf ALLE seine Fahrzeuge 4 Jahre Garantie!
Und VW (laut Deutschlandfunk vor ein paar Tagen) hat letzten Monat im gleichen Ländchen seine Garantiezeit von 5 auf 8 Jahre erhöht!

Natürlich resultieren solchen Leistungen nicht darauf, daß man seinen eigenen Produkten traut, sondern darauf, daß man unbedingt einen höheren Marktanteil bekommen möchte!
Verständlich! Aber gleichzeitig denkt man scheinbar, daß der deutsche Käufer derart dämlich ist, daß er dieses Manöver entweder nicht kennt, oder einfach über sich ergehen läßt, in der vagen Hoffnung, daß es schon nicht so schlimm kommen wird!
Irgendwo muß man die Kosten, die in den USA auf diese beiden Hersteller zukomen ja wieder reinbekomen! Und dafür kommt der dumme Auto-Käufer aus good old Germany wohl gerade recht!

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Beitrag von jr » 05.09.2004, 16:58

Keine Garantie mehr? Das dürfte kaum rechtmäßig sein. Aber ein halbes Jahr ist auch ein wenig zu wenig.
Allerdings wirft die Unsitte mit der Beschränkung der Garantiezeiten tatsächlich ein übles Licht auf das Vetrauen, das die Hersteller in ihre eigenen Produkte haben. Du kannst aber sicher sein, daß der Schuß nach hinten losgeht. Denn der ideelle Wert einer Marke resultiert aus der Summe aller Eigenschaften, die darüber im Kopf der Konsumenten hängen bleiben. In diesem Sinne ist die Verkürzung ein Minus-Wert schlechthin. Wundern wir uns also nicht, wenn die Verkaufszahlen kränkeln.

MikeVeltel
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Beitrag von MikeVeltel » 05.09.2004, 18:40

Hallo lieber Jörn,

der Begriff "Produkthaftung" gehört nicht in den von dir geschilderten Kontext.

Das Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) vom 15.12.1989 statuiert die Gefährdungshaftung für die Verletzung von bestimmten Rechtsgütern, nämlich für Leben und Gesundheit und für das Eigentum. Es regelt die Haftung des Herstellers für Folgeschäden aus der sachgerechten und bestimmungsgemäßen Benutzung seiner Produkte für Personen- und Sachschäden. Das ProdHaftG ist auf Basis der Produkthaftungsrichtlinie der EG vom 25.7.1985 erlassen worden.

Der in § 1 Abs. 1 ProdHaftG definierte Kernsatz lautet:

"Wird durch den Fehler eines Produkts jemand getötet, sein Körper oder seine Gesundheit verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Hersteller des Produkts verpflichtet, dem Geschädigten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen."

Das von dir angestoßene Thema dreht sich realiter um die Begriffe "Garantie" und "Gewährleistung".

Welcher Kunde hat schon wirklich mitbekommen, geschweige denn verstanden, dass Neuwagenkäufer heutzutage nur noch selten in den Genuss einer echten Garantie kommen? - Gewährleistung ist das Zauberwort. Doch Gewährleistung ist juristisch längst nicht dasselbe wie eine Garantie. Tritt bei einem Neuwagen innerhalb der Garantiezeit ein Mangel auf, wird dieser fix behoben. Diesen Rechtsanspruch auf kostenfreie Mängelbeseitigung hat der Käufer nur in den ersten sechs Monaten ab Zulassungsdatum. Im Streitfall muss der Händler beweisen, dass das Auto bei der Übergabe in Ordnung war.

Ab dem siebten Monat greift die Gewährleistung, und die Beweislast dreht sich um: Dann nämlich muss der Käufer (!) beweisen, dass der Mangel bereits bei der Übergabe vorlag, was ihm wohl in den seltensten Fällen möglich sein wird. In der Praxis bedeutet das: Der Kunde ist einvernehmlich darauf angewiesen, dass Händler oder Hersteller auf diesen Kundenbeweis verzichten. Das ist eine deutliche Schwächung der Käuferposition. Besonders pikant wird diese Konstellation, weil eben viele deutsche Hersteller für ihre Fabrikate im Ausland die gute alte Werksgarantie anbieten. So wird das "echte" Garantieangebot (etwa von Opel) in Deutschland noch zum Kaufargument.

Freundliche Grüße

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Beitrag von jr » 05.09.2004, 21:52

Die Auto- und Verbraucherzeitschriften berichten seit langem immer wieder über das Thema. Ich habe aber nicht den Eindruck, daß die unterschiedlichen Garantie- und Gewährleistungsbedingungen die Käüfer zu den in diesem Sinne besseren Produkten leiten. Ganz im Gegenteil: Die bestehende Unklarheit über die tatsächlichen Verbraucherrechte trägt im Ganzen zur Kaufzurückhaltung bei. Deshalb kann ich das Geklage der Autohersteller darüber nicht nachvollziehen.

Und wenn ich das richtig sehe, kommt selbst die Produkthaftung immer häufiger ins Spiel. Auch wenn hier nicht wie in den USA gleich die Existenz des Herstellers auf dem Spiel steht: Dumm für das Produkt, das es trifft.

Gast

Beitrag von Gast » 06.09.2004, 02:35

Opel ist tatsächlich der einzige deutsche Automobilhersteller, der freiwillig zwei Jahre Garantie auf seine Fahrzeuge gibt.

Bei den Japanern und Koreanern sieht der Verbraucherschutz sogar bei Otto Normalverbrauchern (13.000 bis 15.000 km pro Jahr) noch um einiges besser aus.

Japaner:
Sechs Monate Garantie, wenn 100tkm bis dahin erreicht wurden. Danach Gewährleistung bis zum Ablauf von zwei Jahren ab Erstzulassung (EU-Recht).
Zwischen dem siebten und 24. Monat tritt die Beweislastumkehr bei Erreichen von 100tkm in Kraft.
Ansonsten drei Jahre Garantie, allerdings ist diese im dritten Jahr bei 100tkm vorzeitig beendet.

Koreaner:
Garantieleistungen wie bei den japanischen Herstellern, allerdings mit einer Ausnahme.
Bei Kia verlängert sich gegen einen kleinen dreistelligen Aufpreis die Garantiezeit auf fünf Jahre ohne Kilometerbegrenzung.

Das bedeutet, dass Opel allen Fahrzeughaltern, deren Fahrzeuge innerhalb der ersten zwei Jahre ab Erstzulassung mehr als 100.000 km zurücklegen, deutschlandweit die besten Garantieleistungen anbietet.

Man möchte da auf den ersten Blick meinen, dass Kia doch dann das kostenmässig ideale Taxi ist.
Dann sieht man aber ein zweites Mal hin, und dieser Blick ist ernüchternd.

Voraussetzung zur Erhaltung der Garantie bzw. Gewährleistung ist die Einhaltung der Inspektionsintervalle.
Mit einem Kia muss man noch immer alle 15.000 km zur Wartung (Opel alle 30.000).
Das einzige Modell, das für den Taxieinsatz interessant ist, ist der Carnival.
Dieser ist nur mit einer Dieselvariante erhältlich.
2,9 L, 144 PS - Verbrauch im Stadtzyklus: über 12!!! Liter !

Der Verbrauch beim Opel Zafira liegt je nach Fahrweise zwischen 8,2 und 9,6 Litern (Werksangabe Stadtzyklus: 8,4 Liter).

Raumwunder Zafira ist, wenn man sämtliche Kosten abwägt, dann doch wohl die bessere Wahl...?!

In diesem Sinne
Ulli
:wink:

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Beitrag von MikeVeltel » 06.09.2004, 06:01

Hallo jr,

die Produkthaftung hat mit Garantie und Gewährleistung nicht das Geringste zu tun. Ich hab's versucht, zu erklären. Vielleicht möchtest du es dir (siehe oben) noch einmal gründlich durchlesen.

Wir sollten hier nicht zur allgemein üblichen Begriffsverwirrung beitragen, findet

Mike

Jörn

Beitrag von Jörn » 06.09.2004, 06:52

Danke, Mike!
Natürlich hast du vollkommen recht, was 'Garantie', Gewährleistung' und 'Produkthaftung' anbelangt. Hatte da was durcheinander bekommen.

Aber schön ist es ja doch, wenn man sieht, wie unterschiedlich Käufer in diesen Ländern von solchen Firmen behandelt werden.

Übrigens habe ich viele Jahre Opel gefahren, auch als eigene Taxe. Super Autos! Wenn ich mir die Bemerkung erlauben darf!

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Beitrag von jr » 06.09.2004, 15:52

Habe schon verstanden, Mike. Wenn die Produkthaftung ins Spiel kommt, bedeutet das im Grunde nur, daß es um das Produkt noch schlechter bestellt ist als im Falle von Garantie und Gewährleistung. Denn in dem Fall ist ja nicht nur das Produkt im passiven Sinne schadhaft, sondern es ist geeignet, auch bei sachgemäßem Gebrauch quasi aktiv zu schädigen. Genau diesen Punkt meinte ich - auch wenn das im diskutierten Zusammenhang etwas verwirrend erscheinen mag. Ich hatte dabei z.B. Audis automatisches Gas-/Bremspedal im Sinne, das die Firma vor einiger Zeit beinahe in den amerikanischen Ruin gestürzt hätte.

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Beitrag von KehrenTAXI » 23.01.2005, 02:17

Hallo >Jörn<,


es gibt gute Nachrichten.

Seit dem 1.1.2005 bietet VW, Audi, Seat und Skoda jetzt doch eine 2-Jahresgarantie ohne km-Begrenzung. Es gibt auch keine Einschränkung für Gewerbekunden.
freundlichst ;-)

Stefan Kehren


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Jörn

Beitrag von Jörn » 23.01.2005, 12:31

Schön zu hören!

Wäre ja auch oberpeinlich, wenn man den Amerikanern viele Jahre Garantie einräumt, seinen eigen aber nur eine Gewährleistung!

Außerdem kauft man dann sowieso nur noch Japaner!

PS: Und was ist mit Mercedes?

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Garantie

Beitrag von holly964 » 24.01.2005, 10:04

Hallo ,
man kann nur hoffen , dass sich Mercedes der VW Regelung anschliesst .
bei den 211 ern wäre das wünschenswert .

Gruss aus dem wilden Süden

Jörn

Beitrag von Jörn » 24.01.2005, 20:37

211er und die C-Klasser würde ich ja noch nicht einmal kaufen, wenn ich 20 Jahre Garantie hätte, denn man muß mindestens einmal im Monat in die Werkstatt!

Da muß man schon mit dem Klammerbeutel gepudert sein, wenn man heute noch einen Mercedes kauft!

Sorry, Folks!

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