Diese (hier: LK Friesland) oder ähnliche Formulierungen finden sich in zahlreichen Taxiordnungen. Mich würde interessieren, welche Erfahrungen ihr mit dieser Anordnung gemacht habt. Wird die Belehrung überhaupt irgendwo durchgeführt? Und wird sie tatsächlich durch Fahrer bestätigt? Oder wird das Wissen um die Pflichten des Fahrers nach dem Personenbeförderungsrecht einfach stillschweigend vorausgesetzt?§ 7 Pflichtenbelehrung
Jeder Unternehmer ist verpflichtet, die bei ihm beschäftigten Fahrer bei Einstellung und dann mindestens einmal im Jahr über die Pflichten des Fahrers nach dem Personenbeförderungsgesetz, der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr, dieser Verordnung, der Verordnung über Beförderungsentgelte und -bedingungen sowie der zu der Durchführung des PBefG erlassenen Rechtsvorschriften zu belehren. Die Belehrung ist von den Unternehmern mit schriftlicher Bestätigung des Fahrers aktenkundig zu machen.
Pflichtenbelehrung in Taxiordnungen
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- schnelle_Gerti
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jr , dass ist bei mir seit 1990 einmal jährlich im Programm .
Erst Schulung bei Mercedes (BG) anschließend den letzten Rest zu Hause, auf der Terasse und dann wird es gemütlich
Grillen , Bierchen und was dazu gehört, willst wirklich nicht kommen, denn am nächsten Tag ist frei für alle.
Gerti
Erst Schulung bei Mercedes (BG) anschließend den letzten Rest zu Hause, auf der Terasse und dann wird es gemütlich
Grillen , Bierchen und was dazu gehört, willst wirklich nicht kommen, denn am nächsten Tag ist frei für alle.
Gerti
es grüßt
Gerti
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Re: Pflichtenbelehrung in Taxiordnungen
Eine Pflichtenbelehrung des Unternehmers ist in Taxiordnungen nicht unbedingt erforderlich. Der §3 der Bokraft ( Pflichten des Unternehmers ) schreibt eine solche Pflichtebelehrung bereits zwingend vor!
http://www.gesetze-im-internet.de/bokraft_1975/__3.html
http://www.gesetze-im-internet.de/bokraft_1975/__3.html
Re: Pflichtenbelehrung in Taxiordnungen
So so ...
Metadiskussionen bitte hier: http://www.taxiforum.de/forum/viewforum.php?f=40
Re: Pflichtenbelehrung in Taxiordnungen
und nicht vergessen:
1 x jährlich den Führerschein und P-Schein auf Gültigkeit prüfen und dokumentieren!!!
Sonst besteht das Risiko, dass der Versicherungsschutz weg ist, falls eure Fahrer ohne gültige Dokumente einen Unfall verursachen.
1 x jährlich den Führerschein und P-Schein auf Gültigkeit prüfen und dokumentieren!!!
Sonst besteht das Risiko, dass der Versicherungsschutz weg ist, falls eure Fahrer ohne gültige Dokumente einen Unfall verursachen.
Zuletzt geändert von odelgunde am 06.12.2014, 12:38, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Pflichtenbelehrung in Taxiordnungen
Eine Pflichtenbelehrung wie im LK Fiesland wird in der Berliner TaxO nicht vorgeschrieben.jr hat geschrieben:§ 7 Pflichtenbelehrung
Jeder Unternehmer ist verpflichtet, die bei ihm beschäftigten Fahrer bei Einstellung und dann mindestens einmal im Jahr über die Pflichten des Fahrers nach dem Personenbeförderungsgesetz, der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr, dieser Verordnung, der Verordnung über Beförderungsentgelte und -bedingungen sowie der zu der Durchführung des PBefG erlassenen Rechtsvorschriften zu belehren. Die Belehrung ist von den Unternehmern mit schriftlicher Bestätigung des Fahrers aktenkundig zu machen.
Diese (hier: LK Friesland) oder ähnliche Formulierungen finden sich in zahlreichen Taxiordnungen...
Das Leben wird vorwärts gelebt und rückwärts verstanden
Re: Pflichtenbelehrung in Taxiordnungen
Hallo,
bei Rhein-Taxi gibt es halbjährlich ein FortFührungsTraining, kurz FFT genannt, das jeder Fahrer besuchen muss.
Der Fahrerausweis wird jährlich verlängert, bei Verlängerung wird der Führerschein und P-Schein überprüft, Teilnahme am FFT ist ein Muss zur Verlängerung.
Gruß aus Düsseldorf
Thomas
bei Rhein-Taxi gibt es halbjährlich ein FortFührungsTraining, kurz FFT genannt, das jeder Fahrer besuchen muss.
Der Fahrerausweis wird jährlich verlängert, bei Verlängerung wird der Führerschein und P-Schein überprüft, Teilnahme am FFT ist ein Muss zur Verlängerung.
Gruß aus Düsseldorf
Thomas