Unterbrechung der Kurzarbeit, Berechnungsgrundlage nach Fortsetzung
Verfasst: 21.10.2020, 16:54
Hallo Zusammen,
ich war von April bis Juli 4 Monate in Kurzarbeit. Die Berechnungsgrundlage waren die Monate 12/19, 01/20, 02/20.
Also relativ Umsatzstarke Monate.
Mein Unternehmer hat jetzt bei allen Fahrern ein Monat Urlaubsgeld statt Kurzarbeitergeld in die Lohnabrechnung eingetragen.
Seit Anfang Oktober sind die Umsätze in der Nachschicht aber deutlichst zurückgegangen. Sperrstunde ab 23.00h.
Am Monatsende wäre bei Kurzarbeit 0 und 70% genauso viel im Portemonnaie wie ohne Arbeit.
Ich habe noch keine Rücksprache mit meinem Arbeitgeber gehalten.
Jetzt die Frage:
Falls der Unternehmer die Kurzarbeiterreglung hat auslaufen lassen und ggf. jetzt neu beantragt, wie verhält sich im Zusammenhang
mit der Berechungsgrundlage dieses auf das Kurzarbeitergeld?
Werden ggf. jetzt die Monate Juni, August, September zu Grunde gelegt?, ca. 15% des Umsatzes wurden als Kurzarbeitergeld in der
Abrechnung aufgeführt.
Vielleicht weis wer was.
Danke
ich war von April bis Juli 4 Monate in Kurzarbeit. Die Berechnungsgrundlage waren die Monate 12/19, 01/20, 02/20.
Also relativ Umsatzstarke Monate.
Mein Unternehmer hat jetzt bei allen Fahrern ein Monat Urlaubsgeld statt Kurzarbeitergeld in die Lohnabrechnung eingetragen.
Seit Anfang Oktober sind die Umsätze in der Nachschicht aber deutlichst zurückgegangen. Sperrstunde ab 23.00h.
Am Monatsende wäre bei Kurzarbeit 0 und 70% genauso viel im Portemonnaie wie ohne Arbeit.
Ich habe noch keine Rücksprache mit meinem Arbeitgeber gehalten.
Jetzt die Frage:
Falls der Unternehmer die Kurzarbeiterreglung hat auslaufen lassen und ggf. jetzt neu beantragt, wie verhält sich im Zusammenhang
mit der Berechungsgrundlage dieses auf das Kurzarbeitergeld?
Werden ggf. jetzt die Monate Juni, August, September zu Grunde gelegt?, ca. 15% des Umsatzes wurden als Kurzarbeitergeld in der
Abrechnung aufgeführt.
Vielleicht weis wer was.
Danke