Unterbrechung der Kurzarbeit, Berechnungsgrundlage nach Fortsetzung

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Reiner34
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Unterbrechung der Kurzarbeit, Berechnungsgrundlage nach Fortsetzung

Beitrag von Reiner34 » 21.10.2020, 16:54

Hallo Zusammen,

ich war von April bis Juli 4 Monate in Kurzarbeit. Die Berechnungsgrundlage waren die Monate 12/19, 01/20, 02/20.
Also relativ Umsatzstarke Monate.

Mein Unternehmer hat jetzt bei allen Fahrern ein Monat Urlaubsgeld statt Kurzarbeitergeld in die Lohnabrechnung eingetragen.
Seit Anfang Oktober sind die Umsätze in der Nachschicht aber deutlichst zurückgegangen. Sperrstunde ab 23.00h.

Am Monatsende wäre bei Kurzarbeit 0 und 70% genauso viel im Portemonnaie wie ohne Arbeit.
Ich habe noch keine Rücksprache mit meinem Arbeitgeber gehalten.

Jetzt die Frage:

Falls der Unternehmer die Kurzarbeiterreglung hat auslaufen lassen und ggf. jetzt neu beantragt, wie verhält sich im Zusammenhang
mit der Berechungsgrundlage dieses auf das Kurzarbeitergeld?
Werden ggf. jetzt die Monate Juni, August, September zu Grunde gelegt?, ca. 15% des Umsatzes wurden als Kurzarbeitergeld in der
Abrechnung aufgeführt.

Vielleicht weis wer was.

Danke

Reiner34
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Re: Unterbrechung der Kurzarbeit, Berechnungsgrundlage nach Fortsetzung

Beitrag von Reiner34 » 23.10.2020, 16:59

Konnte den ersten Teil der Frage selber beantworten, bis zu 3 Monate darf die Unterbechnung dauern.

https://www.arbeitsagentur.de/news/coro ... 8910157024
Zuletzt geändert von Reiner34 am 23.10.2020, 16:59, insgesamt 1-mal geändert.

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titanocen100
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Re: Unterbrechung der Kurzarbeit, Berechnungsgrundlage nach Fortsetzung

Beitrag von titanocen100 » 18.11.2020, 05:22

Ich bekomme KUG 0 (momentan 80% netto) für ca. noch 12 Monate (12/2021).
Was bekomme ich, wenn mich mein AG entläßt, z.B. bei Insolvenz ?
60% des vormals verdienten Nettolohnes oder 60% von KUG 0 (ehem. 80% netto), was bedeutend weniger wäre ?
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Re: Unterbrechung der Kurzarbeit, Berechnungsgrundlage nach Fortsetzung

Beitrag von Thomas-Michael Blinten » 18.11.2020, 16:31

60% vom letzten Nettolohn welcher zur Berechnung des KUG diente...
„Alle sind irre, aber wer seinen Wahn zu analysieren versteht wird Philosoph genannt" (Ambrose Bierce)

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titanocen100
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Re: Unterbrechung der Kurzarbeit, Berechnungsgrundlage nach Fortsetzung

Beitrag von titanocen100 » 18.11.2020, 16:52

Thomas-Michael Blinten hat geschrieben:
18.11.2020, 16:31
60% vom letzten Nettolohn welcher zur Berechnung des KUG diente...
Hallo Micha,
lange nichts gehört von Dir. Es ist aber immer wieder eine Freude.
Soweit ich Deine Antwort richtig verstanden habe, wären also 60% KUG gleichzusetzen mit meinem Arbeitslosengeld bei Entlassung.
Aber war da nicht was mit Berechnung der letzten 12/24 Monate ?
Diese schwammigen Gesetze werde ich als IDN nie verstehen. 1+1 =2 , das ist heute so, war gestern so und wird es auch morgen noch so sein, auch wenn die Menschheit dann schon lange nicht mehr existiert. :mrgreen:
Danke für die - hoffnungsvolle - Antwort :thumb up
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