Jim Bo hat geschrieben: ↑31.05.2023, 21:48titanocen100 hat geschrieben: ↑31.05.2023, 08:49
Kontrolliert ihr auch, ob die CC/Debit-Karte mit dem Kunden übereinstimmt ? Sehr häufig will Max mit Maxis Karte bezahlen, was nicht zulässig ist. Ein amtlich beglaubigtes Dokument muss vorgelegt werden können, sonst nur bar.
Und die Unterschrift auf der Plastikkarte darf nicht fehlen.
Egal, ob Polizei oder BVG-Kontrolle, das Vorzeigen eines amtlich beglaubigten Dokumentes zus. zum Dienstausweis ist Voraussetzung für die Akzeptanz der bargeldlosen Bezahlung.
Sofern er es bereits mitbekommen hat, aber was, wenn er gar nichts dagegen hat, dass sein Partner das gemeinsame Konto plündert ?Bei Missbrauch einer Bankkarte ist der Karteninhaber verpflichtet sich die Karte sperren zu lassen und Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Ansonsten Unternehmerrisiko.
Du bist nur verpflichtet sicherzugehen, dass das Gerät korrekt gearbeitet und abgebucht hat.
§ 7 „(2) Auf Wunsch des Fahrgastes muss in jeder Taxe bargeldlose Zahlung durch Kredit- oder Debitkarten angenommen werden. Der Unternehmer hat die Akzeptanz von mindestens drei verschiedenen, im Geschäftsverkehr üblichen Kredit- oder Debitkarten zu gewährleisten. Die Annahmepflicht besteht nicht, wenn der Fahrgast auf Verlangen des Fahrers nicht seine Identität durch Vorlage eines amtlichen Ausweispapiers nachweist. Die Beförderung von Personen darf mit der Taxe nicht durchgeführt werden, wenn ein funktionsfähiges Abrechnungssystem oder Abrechnungsgerät vor Fahrtbeginn nicht zur Verfügung steht.“
Das Gleiche gilt für Dich.Bitte halte dich an geltende Regeln. Danke
Übrigens gilt dies nur für Berlin. In vielen anderen Gebieten GERs muss der Kunde immer noch cash bezahlen. Gut so.
Ich kann mich entsinnen, lange ist es her, dass ein Taxler bei der Sicherstellung einer Kreditkarte mit 50 DM entlohnt wurde.
Ähnlich wie im Puff.