Kein Kurz­ar­bei­ter­geld für Mi­ni­job­ber

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sivas
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Kein Kurz­ar­bei­ter­geld für Mi­ni­job­ber

Beitrag von sivas » 25.03.2020, 14:17

Minijob-Zentrale hat geschrieben:
Um wirtschaftliche Nachteile auszugleichen, die durch die Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus entstehen, wurde am 13. März 2020 das "Gesetz zur befristeten krisenbedingten Verbesserung der Regelungen für das Kurzarbeitergeld" im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die in diesem Gesetz vorgesehenen vereinfachten Bedingungen für die Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld (KUG) gelten jedoch nur für die Fälle, für die auch ein Grundanspruch auf KUG gegeben ist. Arbeitgeber können KUG nur für die Arbeitnehmer beantragen, die auch versicherungspflichtig in der Arbeitslosenversicherung sind. Geringfügig Beschäftigte (450-Euro-Minijobber) sind versicherungsfrei in der Arbeitslosenversicherung, für sie kann daher nach wie vor kein KUG beantragt werden.
Wer ersetzt den Mini-Jobbern ihren Corona-bedingten Verdienstausfall ?

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Thomas-Michael Blinten
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Re: Kein Kurz­ar­bei­ter­geld für Mi­ni­job­ber

Beitrag von Thomas-Michael Blinten » 25.03.2020, 15:48

Niemand, hier greift u.U. das Arbeitslosen- oder Hartz4 Gesetz...
„Alle sind irre, aber wer seinen Wahn zu analysieren versteht wird Philosoph genannt" (Ambrose Bierce)

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Re: Kein Kurz­ar­bei­ter­geld für Mi­ni­job­ber

Beitrag von KlareWorte » 25.03.2020, 18:05

Thomas-Michael Blinten hat geschrieben:
25.03.2020, 15:48
Niemand, hier greift u.U. das Arbeitslosen- oder Hartz4 Gesetz...
Nur wenn der minijobber gekündigt wurde, ansonsten muss der Arbeitgeber weiter zahlen.....

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Thomas-Michael Blinten
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Re: Kein Kurz­ar­bei­ter­geld für Mi­ni­job­ber

Beitrag von Thomas-Michael Blinten » 25.03.2020, 21:00

KlareWorte hat geschrieben:
25.03.2020, 18:05

Nur wenn der minijobber gekündigt wurde, ansonsten muss der Arbeitgeber weiter zahlen.....
Richtig, während der Kündigungsfrist...
„Alle sind irre, aber wer seinen Wahn zu analysieren versteht wird Philosoph genannt" (Ambrose Bierce)

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sivas
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Re: Kein Kurz­ar­bei­ter­geld für Mi­ni­job­ber

Beitrag von sivas » 26.03.2020, 15:10

Was Minijobber und Arbeitgeber in der Corona-Krise wissen sollten
Deutschlandfunk hat geschrieben:.
Ist ein Minijobber nicht selbst erkrankt, sondern wird unter Quarantäne gestellt, weil er Kontakt zu Corona-Erkrankten hatte, greifen die Maßgaben des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten.

„Dann muss zunächst mal der Arbeitgeber bis zu sechs Wochen den Verdienst weiter zahlen. Im Regelfall dauert die Quarantäne ja nur zwei Wochen – und dann beantragt er anschließend die Erstattung der Kosten bei der zuständigen Gesundheitsbehörde.“
Was ist, wenn der Arbeitnehmer einer Risikogruppe angehört und er deswegen von seiner Firma freigestellt, der Lohn aber weitergezahlt wird ?
Diese Frage kommt nicht nur bei Minijobbern auf, sondern auch bei festangestellten Fahrern.

Talbot
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Re: Kein Kurz­ar­bei­ter­geld für Mi­ni­job­ber

Beitrag von Talbot » 26.03.2020, 17:17

Auf der Seite der Arbeitsagentur gibt es eine Tabelle für Minijobber und wie viel sie bei Kurzarbeit erhalten: https://www.arbeitsagentur.de/datei/kug ... 015003.pdf
Ich gehe davon aus, dass Minijobber etwas bekommen!

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Re: Kein Kurz­ar­bei­ter­geld für Mi­ni­job­ber

Beitrag von sivas » 26.03.2020, 20:49

Die Tabelle ist nicht für Minjobber gedacht, sondern für "Beschäftigte, die keine Sozialversicherungsbeiträge zu tragen haben."
Worin besteht der Unterschied ?
Es ist die Rede von einer Lohnsteuerkarte, wie auch von einer Lohnsteuerklasse. Der Minijobber wird nie danach gefragt.
Der Arbeitgeber entrichtet für ihn Pauschalbeiträge, ohne dass der Arbeitnehmer dadurch Versicherungsrechte erhält (Krankenversicherung).
Lediglich bei der Rentenversicherung besteht die Möglichkeit, anrechenbare Zeiten zu erlangen.

Zitat aus obigem Link:
Wolfgang Buschfort von der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See hat geschrieben:Grundsätzlich sind Minijobber nicht arbeitslosenversichert und damit steht ihnen letztendlich auch kein Kurzarbeitergeld zu. Das bedeutet, dass Minijobber nicht in Kurzarbeit geschickt werden können und es somit auch keine entsprechende Leistung gibt.
Minijobber müssen letztendlich auf Hartz IV oder die Grundsicherung zurückgreifen. Da wird aber nach vorhandenem Vermögen gefragt. Ist solchen vorhanden, muss es wahrheitsgemäss angegeben werden, auch wenn dies zur Zeit nicht überprüft wird.
Zuletzt geändert von sivas am 26.03.2020, 21:05, insgesamt 1-mal geändert.

Talbot
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Re: Kein Kurz­ar­bei­ter­geld für Mi­ni­job­ber

Beitrag von Talbot » 27.03.2020, 17:21

Danke! Ja ist mir klar geworden- Minijobber, die zusätzlich arbeiten um leben zu können bekommen nichts! Mehr als traurig!

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