Fussgänger - ebenfalls eine Klasse für sich

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Fussgänger - ebenfalls eine Klasse für sich

Beitrag von titanocen100 » 24.12.2019, 02:28

ich mache hier mal einen Thread für Fussgänger (sowohl Fahrer als auch User) und beteiligter VT (Verkehrsteilnehmer (das sind auch Radfahrer und Autofahrer, als auch LKW-Fahrer und insbesondere Sport-Utility-Vehicle (SUV)-Fahrer) auf, nebst solchen, die für die StVO nicht zugelassen sind (Schumacher-Ferrari, Hamilton-Mercedes u.a., Mondfahrzeugen und, ggf, geplanten Mars/Venus-Expeditionsfahrzeugen)

Also nur zu. Kloppt Euch Eure Birnen ein.

Ein Fussgänger hat Vorrang vor einem Zebrastreifen, wenn ein TKV (abgekürzt AUTO) ankommt. Doch wie sieht die gleiche Situation bei einem Fahrradfahrer aus ? Auto (auf der Strasse fahrend) oder Fahrradfahrer (auf dem Fahrrad sitzend) und lustig unbekümmert den Zebrastreifen überquerend ?
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Re: Fussgänger - ebenfalls eine Klasse für sich

Beitrag von sivas » 24.12.2019, 10:22

Auch wenn Du in der Überschrift Fußgänger schreibst ... deine Frage bezieht sich auf das das Verhalten von Radfahrern.

Bei einem Hindernis auf der Fahrbahn musst Du immer vor ihm anhalten, darfst nicht einfach drüberfahren, erst recht nicht wenn's ein Lebewesen ist.

Du musst anhalten können:
- innerhalb der Sichtweite
- vor einem, deinen Fahrweg berechtigt kreuzenden Verkehrsteilnehmer
- vor einem, deinen Fahrweg unberechtigt kreuzenden Verkehrsteilnehmer, wenn erkennbar ist, dass er dies tut
Bereits bei Vorliegen einer Wahrscheinlichkeit, dass jemand deinen Fahrweg unberechtigt betritt, musst du langsamer fahren, nötigenfalls eben abbremsen.

Radfahrer können keine Fußgängerrechte geltend machen. Wollen sie es dennoch tun, müssen sie ihr Fahrrad schieben.
Das gilt sowohl für Zebrastreifen als auch für Fußgängerampeln.

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Re: Fussgänger - ebenfalls eine Klasse für sich

Beitrag von sivas » 27.12.2019, 23:05

Da ich 'ne PN bekam, hier die Antwort:

'ne Ampel zeigt Grün, ebenso die Fußgängerampel, für geradeaus laufende Fußgänger.
Ein Pkw biegt rechts ab, weil keine Fußgänger da sind. Da kracht ihm ein Radfahrer in die rechte Seite rein.

Der Radfahrer war wartepflichtig, weil er vom Bürgersteig auf die Fahrbahn fuhr. Das Grün-Signal gab ihn nicht den Vorrang gegenüber dem Pkw.

Was anderes ist's, wenn da ein Radweg ist, mit Lichtzeichen auch für Radfahrer.

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Re: Fussgänger - ebenfalls eine Klasse für sich

Beitrag von sivas » 27.12.2019, 23:06

Hab mir jetzt ein Leichtkraftrad gekauft (noch eins), Radfahren ist zu gefährlich:
https://www.honda.de/motorcycles/range/ ... tions.html
Damit komm ich überall hin, ohne auf jemanden warten zu müssen.
Ein Elektro-Roller ging nicht, wegen fehlender Lademöglichkeit. Mit einer Tankfüllung fahr ich über 200 km ! nachgetankt ist in wenigen Minuten.
Wenn's mal regnet oder kalt ist ... dafür gibt's passende Kleidung.

In meiner Stadt machen die Radfahrer was sie wollen ... auch weil das Verkehrssystem nicht auf sie abgestimmt ist.
Das darf aber doch kein Grund sein, die Regeln zu brechen.

Am schlimmsten sind die Lasten-Bike-Fahrer. Die rasen um die Ecke, mit Kindern vorn in der Kiste.

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Re: Fussgänger - ebenfalls eine Klasse für sich

Beitrag von titanocen100 » 30.12.2019, 16:04

sivas hat geschrieben:
24.12.2019, 10:22
Auch wenn Du in der Überschrift Fußgänger schreibst ... deine Frage bezieht sich auf das das Verhalten von Radfahrern.

Bei einem Hindernis auf der Fahrbahn musst Du immer vor ihm anhalten, darfst nicht einfach drüberfahren, erst recht nicht wenn's ein Lebewesen ist.
philosophisch provozierend:
sind Fahrradfahrer Lebewesen ?

es gibt ein Gerichtsurteil (in einer ADAC-Zeitschrift veröffentlicht).
In diesem Falle hatte ein Fahrradfahrer (auf seinem Fahrrad fahrend), ein Auto beschädigt, daß den Zebrastreifen überfuhr und nicht anhielt. Der Fahrradfahrer bekam die Schuld, denn er hätte anhalten müssen und dem Auto die Vorfahrt gewähren müssen.
Ich plädiere für Kennzeichen für Autos (gibt es schon), für Fahrräder (gibt es noch nicht), und - für Fußgänger - . Das hat doch was, mit solch einer Nummer auf der Brust herumzulaufen, analog einem Strafgefangenen. :D - fehlt nur noch die Einheitskleidung - gestreift...
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Re: Fussgänger - ebenfalls eine Klasse für sich

Beitrag von Jim Bo » 01.01.2020, 22:44

Du hast ein Problem damit, deine Story in mein Thema reinzustellen und philosophierst jetzt lieber darüber, ab wann man kein Radfahrer ist aus Angst ein Moderator könnte deine Story in mein Thema verschieben. Tröste dich titanocen, es ist gar nicht mein Thema sondern öffentlich.

Juristisch gesehen ist man kein Fußgänger mehr, wenn man mit dem Fahrrad fährt, genauso, wenn man mit dem Auto fährt. Und ja es gibt einen Unterschied. Wenn ein Fußgänger das Fahrrad zum Zebrastreifen schiebt und es kommt ein Auto angefahren, muss der Autofahrer den Fußgänger erkennen und vor dem Zebrastreifen anhalten.

Dass ein Mensch auf einem Fahrrad fahrend an einem Zebrastreifen anhalten muss, ergibt sich aus dessen Geschwindigkeit. Es verbleibt dem Autofahrer nur ein Bruchteil einer Sekunde um auf den Radfahrer zu reagieren.

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Re: Fussgänger - ebenfalls eine Klasse für sich

Beitrag von sivas » 02.01.2020, 09:28

Dass ein Radfahrer - wenn er vom Bürgersteig aus, an einem Zebrastreifen die Fahrbahn überqueren will - anhalten muss, ergibt sich nicht aus dessen Geschwindigkeit. Auch wenn er nur mit 'Schrittgeschwindigkeit' fährt, muss er ahnalten, bzw. ist er dem Verkehr auf der Straße gegenüber wartepflichtig.

Erst wenn er sein Fahrrad schiebt, kehrt sich die Wartepflicht um. Dann ist der Verkehr auf der Straße wartepflichtig, wenn da ein Fußgängerüberweg und weil er ein Fußgänger ist.

Was and'res ist es, wenn das Fahrrad gar kein Fahrrad ist, sondern z.B. ein Behindertenfahrzeug, mit dem auch in der Fußgängerzone gefahren werden darf.

Interessant wird's, wenn zum Fahren auf dem Bürgersteig berechtigte Radfahrer (Kinder und die sie begleitenden Eltern) die Fahrbahn an einem Fußgängerüberweg überqueren wollen. Müssen die da auch absteigen und schieben ? so wie sie es beim Überqueren einer einmündenden Seitenstraße tun müssen ?
Zuletzt geändert von sivas am 02.01.2020, 09:56, insgesamt 2-mal geändert.

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Re: Fussgänger - ebenfalls eine Klasse für sich

Beitrag von Jim Bo » 02.01.2020, 12:54

Dann mal eine Frage an sivas:

Ein Fußgänger rennt über den Bürgersteig Richtung Zebrastreifen und im Glauben der Verkehr müsse warten, rennt er auch gleich über den Zebrastreifen. Ein Autofahrer sieht ihn erst kurz vor dem Zebrastreifen und legt eine scharfe Bremsung hin um ihn nicht zu erwischen. Der nachfolgende Verkehr knallt ihm hinten rein. Wer hat Schuld am Unfall?
Zuletzt geändert von Jim Bo am 02.01.2020, 12:54, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Fussgänger - ebenfalls eine Klasse für sich

Beitrag von sivas » 02.01.2020, 13:24

Ein Verkehrsteilnehmer sollte sich auf einem ihm zugehörigen Verkehrsweg immer so verhalten, wie es dort üblich ist. Ansonsten ist er unberechenbar, was aber Voraussetzung für ein geordnetes Miteinander ist. Ein Fußgänger darf zwar auf einem Bürgersteig rennen, will er aber dann eine Straße auf einem Zebrastreifen überqueren, muss er vorher in normalen Schritt übergehen. Der Autofahrer muss nicht damit rechnen, dass er - ohne langsamer zu machen - auch über den Zebrastreifen rennt (er könnte ja auch auf dem Bürgersteig weiterrennen) .
Der Fußgänger hat eine Teilschuld an dem Auffahren des zweiten Fahrzeuges, weil er dessen Bremsweg verkürzt hat, indem er das erste Fahrzeug zu einer Notbremsung gezwungen hat. Damit musste der Lenker des nachfahrenden Fahrzeuges nicht rechnen.

Interessant wird's, wenn das Befahren des Bürgersteiges für Radfahrer erlaubt ist. Dann muss sich ein Radfahrer nötigenfalls wie ein Fußgänger verhalten, also abbremsen wenn er eine einmündende Seitenstraße überquert. Er hat gegenüber einem abbiegendem PKW zwar Vorrang, muss aber langsam fahren, damit der abbiegende PKW-Fahrer sein Tun überhaupt erkennen kann. Gerade e-Bikes - womöglich sogar mit Versicherungskennzeichen - können verdammt schnell sein. Mit denen muss ein PKW-Fahrer auf einem Bürgersteig nicht rechnen.

Ein Bekannter schwärmte von den weitgehenden Radfahrerrechten in Graz. Sagte aber auch, dass jeder Radfahrer gebusst wird, der eine Straße über einen Zebrastreifen quert, ohne zu schieben.
Zuletzt geändert von sivas am 02.01.2020, 14:00, insgesamt 5-mal geändert.

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Re: Fussgänger - ebenfalls eine Klasse für sich

Beitrag von LRKN » 02.01.2020, 13:55

Jim Bo hat geschrieben:
02.01.2020, 12:54
Dann mal eine Frage an sivas:

Ein Fußgänger rennt über den Bürgersteig Richtung Zebrastreifen und im Glauben der Verkehr müsse warten, rennt er auch gleich über den Zebrastreifen. Ein Autofahrer sieht ihn erst kurz vor dem Zebrastreifen und legt eine scharfe Bremsung hin um ihn nicht zu erwischen. Der nachfolgende Verkehr knallt ihm hinten rein. Wer hat Schuld am Unfall?
Der nachfolgende Verkehr, weil er nicht ausreichend Abstand gehalten hat.

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Re: Fussgänger - ebenfalls eine Klasse für sich

Beitrag von sivas » 02.01.2020, 14:12

Niemand muss mit der Notbremsung des vorausfahrenden Fahrzeuges rechnen. Tut es das doch, ist der Verursacher dieser Notbremsung in der Teilhaftung. Ein Tier ist erforderlichenfalls zu überfahren, ein Kind verständlicherweise nicht. Für das haften dann die aufsichtspflichtigen Eltern.

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Re: Fussgänger - ebenfalls eine Klasse für sich

Beitrag von titanocen100 » 02.01.2020, 15:40

Grundsätzlich sollten Fussgänger verpflichtet sein, stehts zwei Scheinwerfer mit sich zu führen, auch am
Tage
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Re: Fussgänger - ebenfalls eine Klasse für sich

Beitrag von LRKN » 02.01.2020, 18:57

sivas hat geschrieben:
02.01.2020, 14:12
Niemand muss mit der Notbremsung des vorausfahrenden Fahrzeuges rechnen.
Falsch
Tut es das doch, ist der Verursacher dieser Notbremsung in der Teilhaftung.
Falsch
Ein Tier ist erforderlichenfalls zu überfahren, ein Kind verständlicherweise nicht. Für das haften dann die aufsichtspflichtigen Eltern.
Falsch

Hast du einen Führerschein? Kennst du StVO §1?

Grundsätzlich gilt, dass immer der Auffahrende Schuld hat am Unfall. Du musst dich im Straßenverkehr immer so verhalten, dass du niemand anderes gefährdest. Und eine Auffahrunfall ist immer eine Gefährdung der Gesundheit anderer Menschen. Dies gilt es zu vermeiden. Und daher hast du immer ausreichend Sicherheitsabstand zum Vordermann zu halten.

Es gibt nur die Ausnahme, wenn der Vordermann UNBEGRÜNDET abrupt Abbremst. Eine Notbremsung für Fußgänger, Kinder, Fahrradfahrer, Wildschweine oder auf der Straße liegende Waschmaschinen (habe ich schonmal erlebt) ist NIEMALS UNBEGRÜNDET! Auch für ein Tier muss man eine Notbremsung machen können, ohne das einem der Hintermann auffährt. Ein Unfall mit einem 200kg Keiler ist nicht harmlos und extrem gefährlich. Und dann willst du auch noch das Teilrecht haben ihm hinten drauf zu fahren?

Du solltest mal eine einfache Internetsuche vor solchen posting machen:

https://www.bussgeldkatalog.org/auffahrunfall-schuld/
https://www.juraforum.de/ratgeber/verke ... hat-schuld

Ausnahmen ergeben sich danach prinzipiell nur, wenn der Vordermann oder andere sich Verkehrswidrig verhalten. Das ist aber in dem Fall, dass ein Fußgänger einen Zebrastreifen überqueren will, nicht gegeben. Autofahrer haben sich grundsätzlich so zu verhalten, dass sie vor einem Zebrastreifen halten können. Dazu haben sie auch die Geschwindigkeit zu reduzieren, wenn die Situation nicht anderes zulässt. Auch ein joggender Mensch, der sich schnell einem Zebrastreifen nähert, hat vorrang vor dem Autoverkehr. Du hast dich der Situation anzupassen, darauf zu achten, ob Fußgänger den Zebrastreifen überqueren wollen und entsprechend deine Geschwindigkeit anzupassen.

Tust du dies nicht, handelst du Gefährdent für andere Menschen. Verstoß gegen §1 StVO. Bremst dein Vordermann vor einen Zebrastreifen hart ab um einen Fußgänger überqueren zu lassen und du rauscht ihm hinten drauf, handelst du Gefährdent für andere Menschen. Verstoß gegen §1 StVO.

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Re: Fussgänger - ebenfalls eine Klasse für sich

Beitrag von Jim Bo » 02.01.2020, 19:18

In der Fahrschule hatten wir das Thema Wildunfall und da wurde uns gesagt: Vollbremsung und draufhalten, niemals Ausweichmanöver starten, denn man könnte in ein entgegenkommendes Fahrzeug fahren oder sein Eigenes gegen einen Baum steuern. Man unterscheidet sehr wohl zwischen Tier und Mensch.

Und die Regel, dass der auffahrende generell Schuld hat, wurde schon seit Jahren geändert unabhängig von begründet oder unbegründet.
Zuletzt geändert von Jim Bo am 02.01.2020, 19:19, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Fussgänger - ebenfalls eine Klasse für sich

Beitrag von titanocen100 » 03.01.2020, 08:52

Jim Bo hat geschrieben:
02.01.2020, 19:18
Man unterscheidet sehr wohl zwischen Tier und Mensch.
Wo er Recht hat, hat er leider Recht.
Ware muss lt. StVO. gegen Verutschen gesichert sein, genauso, wie auch ein Tier (Beförderung in einem Caddy, der mit den Gurten befestigt wird oder, bei Transport im Laderaum, Absicherung durch ein Netz).
Das entspricht zwar nicht meiner Auffassung, da jedes Lebewesen für mich gleich ist, aber so sind die Gesetze der Menschen.
Wenn man leugnet, wird eine Tatsache dadurch nicht unwahr, genauso wenig, wie sie wahr wird, wenn man sie bestätigt.
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Re: Fussgänger - ebenfalls eine Klasse für sich

Beitrag von Jim Bo » 03.01.2020, 16:11

Jetzt redet er schon wieder am Thema vorbei. Unglaublich.

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Re: Fussgänger - ebenfalls eine Klasse für sich

Beitrag von titanocen100 » 07.01.2020, 20:11

Jim Bo hat geschrieben:
03.01.2020, 16:11
Jetzt redet er schon wieder am Thema vorbei. Unglaublich.
Du verstehst einfach nicht...

Nur zwei kleine Fische schwimmen in dem Gewässer hier,
alle anderen wurden gebraten, alle, ausser “Jim Bo” und mir (B5)
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