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Re: Radfahrer - eine Klasse für sich

Verfasst: 13.07.2019, 17:05
von Mamil
Ich denke, es besteht kein Zweifel daran, dass Radfahrer sich auch an die Regeln im Verkehr zu halten haben. Sonst würde es auch keinen Sinn machen, dass die Polizei Grundschüler für das Radfahren schult. Die Regeln müssten die meisten zumindest ungefähr noch kennen.
Das Problem ist die Ahndung der Verstöße. Ob es sich beim Reißverschlussverfahren um eine Regel handelt, gegen die man rechtlich verstoßen kann, sei mal dahingestellt. Es ist ja auch nur ein Beispiel für die Rücksichtnahme im Verkehr.
Als Radfahrer fährt man auch eher mal über Rot, was man sich als Autofahrer nie erlauben würde. Aber warum? Der Autofahrer muss immer befürchten, dass sich irgendwer sein Kennzeichen notiert. Die Verstöße sinken mit der Steigerung des Entdeckungsrisikos. Solange Radfahrer dahingehend nichts zu befürchten haben, werden sie sich weniger an Regeln halten.

Re: Radfahrer - eine Klasse für sich

Verfasst: 14.07.2019, 20:49
von Jim Bo
Mamil hat geschrieben:Es ist ja auch nur ein Beispiel für die Rücksichtnahme im Verkehr.
Weitere werden hoffentlich folgen. Es wird Zeit konkret zu werden. Was hat man beobachtet? Welches Verhalten gibt einem Rätsel auf?
Mamil hat geschrieben:Als Radfahrer fährt man auch eher mal über Rot, was man sich als Autofahrer nie erlauben würde. Aber warum? Der Autofahrer muss immer befürchten, dass sich irgendwer sein Kennzeichen notiert. Die Verstöße sinken mit der Steigerung des Entdeckungsrisikos. Solange Radfahrer dahingehend nichts zu befürchten haben, werden sie sich weniger an Regeln halten.
Als Fußgänger trauen sich die wenigstens über einen Zebrastreifen zu laufen. Da gibt es Ängste in Bezug auf Autofahrer, weil man lieber 3 mal sichergehen will, dass man nicht überfahren werden will. Obwohl Fußgänger in diesem Fall Vorfahrt haben, geht man dieser nicht achtlos nach. Wieviele Radfahrer machen dies?

Um mal ein zweites Beispiel zu nennen. Ich habe es öfter beobachtet, dass Radfahrer auf der Straße fahren, obwohl ein Radweg vorhanden ist, fahren dann auf der rechten Fahrspur, sehen vor sich ein Auto, dass rechts abbiegen will und müssen sich unbedingt noch rechts dazwischenquetschen statt links zu überholen oder einfach mal hinter dem rechts abbiegenden Auto für einen Moment mal stehen zu bleiben.

Re: Radfahrer - eine Klasse für sich

Verfasst: 14.07.2019, 21:14
von sivas
Radfahrer sind eh 'ne besondere Spezies. Fahren von hinten in den toten Winkel eines rechts abbiegen-wollenden LKWs hinein und wundern sich dann, dass sie dies nicht überleben: "Das darf der doch nicht ! ich hab doch Vorfahrt, sieht der mich denn nicht ?" Nein, er sah ihn nicht.

Re: Radfahrer - eine Klasse für sich

Verfasst: 25.07.2019, 00:36
von Jim Bo
Zwei Jugendliche sind mit dem Fahrrad unterwegs und fahren auf dem Gehweg. Währenddessen unterhalten sie sich, ob der eine oder andere schon mal mit einem E-Roller gefahren ist. :roll:

Tja der Apfel fällt nicht weit vom Stamm.

Re: Radfahrer - eine Klasse für sich

Verfasst: 26.07.2019, 22:47
von Jim Bo
Und weiter geht's.

Kennt ihr diese Bigbikes, bei denen 7 Leute im Kreis sitzen und treten? Die sind ja so konzipiert, dass nur Erwachsene damit fahren können. Was aber tun, wenn man einen 5 jährigen Sohn hat?

Die Antwort habe ich heute in der Dorotheenstraße in Berlin Mitte gesehen. Der wird einfach in die Mitte des Stahlgestell gesetzt.

Re: Radfahrer - eine Klasse für sich

Verfasst: 31.07.2019, 10:49
von Jim Bo
Ich befinde mich auf einer Straße mit einer einzigen Fahrspur pro Richtung. Invalidenstraße Ecke Brunnenstraße in Berlin. Rechts von mir parkendes Autos, links von mir Straßenbahngleise auf der eine Straßenbahn steht, die Ampel ist für uns alle rot, wir warten.

Von hinten kommt ein Radfahrer an, quetscht sich zwischen mir und der Straßenbahn und sagt zu mir am offenen Fenster: "Hier ist Rechtsfahrgebot."

Er war wohl genervt, dass ihn meine Seitenspiegel zum Absteigen gefordert haben.

:mrgreen:

Re: Radfahrer - eine Klasse für sich

Verfasst: 24.12.2019, 02:09
von titanocen100
Regeln, die der Gesetzgeber für Radfahrer herausgeben sollte:

1. StVO-Prüfung
2. Kennzeichnungspflicht
3. ein Fahrrad darf nur verkauft werden (auch privat), wenn es den StVO-Richtlinien entspricht (Bremse, Licht, Nummernschild usw.)

Verstöße eines FTZ (Fusstreiblingszweirad im Analogon zum ZTV (Zerknalltreiblingsvierrad, auch AUTO genannt)) werden entsprechend der StVO geahndet.
Bei mehr als 8 Punkten in Flensburg (oder wiederholten Verstosses gegen die STVO) wird die Benutzung des Fahrrades untersagt. Bei Nichteinhaltung -> Knast.