Pooling-Index und Pooling-Quote

Der virtuelle Taxitreff.
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IK
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Re: Pooling-Index und Pooling-Quote

Beitrag von IK » 24.06.2019, 14:48

Bei der Bestellung kannst du sehen, wo MOIA gestartet ist.
Das müsste doch einfach zu verstehen sein.

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IK
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Re: Pooling-Index und Pooling-Quote

Beitrag von IK » 25.06.2019, 14:19

Pooling am Montag

Wieder ein schönes Beispiel aus der Praxis. Gestern bin ich wieder MOIA gefahren und es wurde gepoolt, es wurden Umwege gefahren, es gab einen miserablen Pooling-Index und ich wurde auf einer virtuellen Haltestelle abgesetzt, welche als Behindertenparkplatz gekennzeichnet ist (Grindelallee direkt vor der Haspa). Dazu gibt es einen Bericht auf der Klage. HIER lang bitte ....

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CPL5938
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Re: Pooling-Index und Pooling-Quote

Beitrag von CPL5938 » 25.06.2019, 16:43

Eine genauere Untersuchung des Abendblatt Artikels von Heute beleuchtet das Prime Time Pooling von Moia:
https://www.dieklage.de/index.html#prime-time-pooling
"The only thing necessary for the triumph of evil is for good men to do nothing.”
Edmund Burke

Sascha1979
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Re: Pooling-Index und Pooling-Quote

Beitrag von Sascha1979 » 25.06.2019, 21:22

IK hat geschrieben:Pooling am Montag

Wieder ein schönes Beispiel aus der Praxis. Gestern bin ich wieder MOIA gefahren und es wurde gepoolt, es wurden Umwege gefahren, es gab einen miserablen Pooling-Index und ich wurde auf einer virtuellen Haltestelle abgesetzt, welche als Behindertenparkplatz gekennzeichnet ist (Grindelallee direkt vor der Haspa). Dazu gibt es einen Bericht auf der Klage. HIER lang bitte ....
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So ganz langsam fängt es an albern zu werden.

Es kann doch nicht sein, dass hier ein Taxi Unternehmer nicht mal das kleinste 1x1 kennt:

Das moia hat absolut legal die wenigen Sekunden (oder von mir aus auch eine Minute) zum aussteigen lassen auf diesem „behinderten parkplatz“ gehalten, wie es jeder Taxi Kollege von dir auch darf:

https://www.lawblog.de/index.php/archiv ... unbedingt/
Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er wird sich bedanken, zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.
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Re: Pooling-Index und Pooling-Quote

Beitrag von am » 25.06.2019, 22:03

Sascha1979 hat geschrieben:
IK hat geschrieben:Pooling am Montag

Wieder ein schönes Beispiel aus der Praxis. Gestern bin ich wieder MOIA gefahren und es wurde gepoolt, es wurden Umwege gefahren, es gab einen miserablen Pooling-Index und ich wurde auf einer virtuellen Haltestelle abgesetzt, welche als Behindertenparkplatz gekennzeichnet ist (Grindelallee direkt vor der Haspa). Dazu gibt es einen Bericht auf der Klage. HIER lang bitte ....
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So ganz langsam fängt es an albern zu werden.

Es kann doch nicht sein, dass hier ein Taxi Unternehmer nicht mal das kleinste 1x1 kennt:

Das moia hat absolut legal die wenigen Sekunden (oder von mir aus auch eine Minute) zum aussteigen lassen auf diesem „behinderten parkplatz“ gehalten, wie es jeder Taxi Kollege von dir auch darf:

https://www.lawblog.de/index.php/archiv ... unbedingt/
Unwahrscheinlich, dass die Genehmigung die Einrichtung einer virtuellen Haltestelle an einem Behindertenparkplatz zulässt.

Dort besteht in aller Regel für Nichtbehinderte ein „absolutes“ Halteverbot.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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Re: Pooling-Index und Pooling-Quote

Beitrag von Sascha1979 » 25.06.2019, 22:14

am hat geschrieben:
Sascha1979 hat geschrieben:
IK hat geschrieben:Pooling am Montag

Wieder ein schönes Beispiel aus der Praxis. Gestern bin ich wieder MOIA gefahren und es wurde gepoolt, es wurden Umwege gefahren, es gab einen miserablen Pooling-Index und ich wurde auf einer virtuellen Haltestelle abgesetzt, welche als Behindertenparkplatz gekennzeichnet ist (Grindelallee direkt vor der Haspa). Dazu gibt es einen Bericht auf der Klage. HIER lang bitte ....
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Es kann doch nicht sein, dass hier ein Taxi Unternehmer nicht mal das kleinste 1x1 kennt:

Das moia hat absolut legal die wenigen Sekunden (oder von mir aus auch eine Minute) zum aussteigen lassen auf diesem „behinderten parkplatz“ gehalten, wie es jeder Taxi Kollege von dir auch darf:

https://www.lawblog.de/index.php/archiv ... unbedingt/
Unwahrscheinlich, dass die Genehmigung die Einrichtung einer virtuellen Haltestelle an einem Behindertenparkplatz zulässt.

Dort besteht in aller Regel für Nichtbehinderte ein „absolutes“ Halteverbot.
Nein.
Weder in der Regel, aber vor allem entsprechend des deutschen Gesetzes, besteht dort normales ein absolutes Halteverbot sondern ausschließlich ein verbot des Parkens.

Jeder, wirklich jeder, darf auf einem
Behinderten Parkplatz halten und Leute aussteigen lassen, wenn er das Fahrzeug nicht verlässt und es nicht länger als 3 Minuten dauert.
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Re: Pooling-Index und Pooling-Quote

Beitrag von sivas » 25.06.2019, 22:30

Absolutes Halteverbot gilt auf Taxi-Halteplätzen. Auf Behinderten-Parkplätzen gilt für nicht Behinderte nur ein Parkverbot bzw. ist das Parken dort nur Behinderten gestattet.
Es handelt sich um einen ausgewiesenen Parkplatz ! Warum soll da Halten verboten sein ?
Zuletzt geändert von sivas am 25.06.2019, 22:33, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Pooling-Index und Pooling-Quote

Beitrag von IK » 26.06.2019, 00:07

@Sascha

Hier geht es um Pooling-Quote und ich finde es Schade, dass diese neuste Erfahrung mit dem Pooling bei dir Sascha kein Interesse geweckt hat. Und nun zu der VH auf einem Behindertenparkplatz.

MOIA kann eine VH nur da einrichten, wo sie sicher sein können, dass das Halten immer möglich ist. Da ein Behindertenparkplatz von einem Fahrzeug eines behinderten Menschen zugeparkt sein kann, frage ich mich, wo MOIA dann stehen bleiben will? Denn auf der Straße (Grindelallee nach der Rentzelstr. stadteinwärts) gilt das absolute Halteverbot.

Wie du hoffentlich anerkennen wirst, war dein Einwand sachfremd, weil du StVO und nicht die MOIA-Genehmigung im Focus hast. Die StVO ist hier kein Thema

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Re: Pooling-Index und Pooling-Quote

Beitrag von Sascha1979 » 26.06.2019, 06:20

IK hat geschrieben:@Sascha

Hier geht es um Pooling-Quote und ich finde es Schade, dass diese neuste Erfahrung mit dem Pooling bei dir Sascha kein Interesse geweckt hat. Und nun zu der VH auf einem Behindertenparkplatz.

MOIA kann eine VH nur da einrichten, wo sie sicher sein können, dass das Halten immer möglich ist. Da ein Behindertenparkplatz von einem Fahrzeug eines behinderten Menschen zugeparkt sein kann, frage ich mich, wo MOIA dann stehen bleiben will? Denn auf der Straße (Grindelallee nach der Rentzelstr. stadteinwärts) gilt das absolute Halteverbot.

Wie du hoffentlich anerkennen wirst, war dein Einwand sachfremd, weil du StVO und nicht die MOIA-Genehmigung im Focus hast. Die StVO ist hier kein Thema
A) moia kann keine virtuellen Haltestellen „auf“ Parkplätzen einrichten weil diese zugeparkt sein könnten und eine virtuelle Haltestelle jederzeit garantiert frei sein muss?

Wo kommt das denn nun schon wieder her? Moia hat 10.000 virtuelle Haltestellen in ganz normalen Straßen vor jeden möglichen Haus. Die können ständig erlaubt oder unerlaubt zugeparkt sein?

B) ist es nicht so, dass auf deinem Bild ein regulärer Parkplatz nach dem behinderten Parkplatz zu erkennen ist und dort ein TEMPORÄRES „Baustellen Halteverbot“ steht?

Vermutlich ist der reguläre Parkplatz der gedachte virtuelle Haltepunkt. Wegen des temporären ABSOLUTEN HALTEVERBOTES durfte moia da in der Tat nicht halten, hat also die nächste und legalste Alternative genommen: auf dem behinderten Parkplatz halten

C) ist das diese Stelle hier?
https://goo.gl/maps/xmthuuu5QYJDFwtGA

Wenn ja:
Die Hamburger sparkasse eignet sich doch perfekt als virtueller Haltepunkt?
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