Trinkgeld Lohnrückgang

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sivas
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Re: Trinkgeld Lohnrückgang

Beitrag von sivas » 21.08.2018, 00:37

Weshalb schreibst Du einen Beleg für das Trinkgeld ??

Auf einem Kassenbeleg, erzeugt durch eine Kartenzahlung, schreibe ich auf die Rückseite den zugrundeliegenden Taxameter-Fahrpreis drauf. Der Chefin zuliebe, die will das so.
In meinen Augen ist das aber Quatsch ! Auf 'nen 50-€-Schein schreibe ich ja auch nix drauf.

Am Ende der Schicht bilde ich die Taxameter-Fahrpreis-Differenz. DAS Geld habe ich abzugeben, sonst nix. Was im Geldbeutel dann noch über ist ... ist mein Trinkgeld. Geld, welches meinen Chef nix angeht.
Einen Selbständigen hingegen interessieren die Taxameterzahlen nicht. Bei dem ist das gesamte eingenommene Geld zu versteuerndes Einkommen. Dieses wird durch Zählen ermittelt.

Ist bei der Abrechnung ein Kassenbeleg dabei, wird dieser wie Bargeld behandelt und abgegeben. Ich kann aber auch eine Forderung draus machen, wodurch sich das abzugebende Geld um genau diesen Betrag verringert.
Zuletzt geändert von sivas am 21.08.2018, 00:51, insgesamt 3-mal geändert.

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titanocen100
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Re: Trinkgeld Lohnrückgang

Beitrag von titanocen100 » 21.08.2018, 01:34

G-Rider hat geschrieben: Simple Fragen!
werden meist kompliziert beantwortet.
Ich stehe 12h am Flughafen Tegel Berlin, ca. 70% der FG zahlen per Karte, Trinkgeldeinbusse dadurch ca 60% (im Vgl. zu Nichtflughafenbeförderungen)

Vor 10 Jahren (vorheriger Chef) musste ich jeden Monat bestätigen, dass ich nicht mehr als 100E Trinkgeld pro Monat eingenommen hatte (was natürlich nicht stimmte, ca. 10% vom Umsatz). Heute fragt keiner mehr danach.

Ergo: ich frage jeden FG nach TIP.

Ganz offensichtlich gibt es ein Problem regionaler Art mit der bargeldlosen Zahlungsweise. In Berlin ist Kredit/EC-Annahme Pflicht, in anderen Regionen GER wohl nicht. Dies sollte man mal GER/EU-weit klären.
Ich schätze jedoch, dass es darauf hinausläuft, dass jeder Taxiunternehmer verpflic htet sein wird, bargeldlose Zahlungsweise zu akzeptieren, wahrscheinlich sogar gebührenfrei.
sivas hat geschrieben: ist das gesamte eingenommene Geld zu versteuerndes Einkommen. Dieses wird durch Zählen ermittelt.
wer soll das kontrollieren können ?

ich bin eher der Meinung, was nicht kontrolliebar ist, gebe ich auch nicht an = Steuerbetrug der Kleinstverdiener.
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Re: Trinkgeld Lohnrückgang

Beitrag von sivas » 21.08.2018, 06:15

Kleinstverdiener können gar nicht betrügen - ausser sich selbst.

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Re: Trinkgeld Lohnrückgang

Beitrag von KehrenTAXI » 21.08.2018, 09:51

Mir stehen die wenigen Haare zu Berge.

Das Thema Trinkgeld bei bargeldlosen Fahrten haben wir hinreichend im Forum besprochen. Bitte selber dort recherchieren.

Was du (sivas) machst, mit Hilfe deiner Chefin, ist demnach nicht ganz korrekt.

EC und KK sind europaweit gebührenfrei.

Trinkgeldeinnahmen können auch mit Bargeld leicht kontrolliert werden! Es werden die Einnahmen mit den Quittungen verglichen. Immer sehr beliebt, die falsch ausgestellten Quittungen.

Grundsatz:

Keine Buchung ohne Beleg!
Zuletzt geändert von KehrenTAXI am 21.08.2018, 09:56, insgesamt 6-mal geändert.
freundlichst ;-)

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Re: Trinkgeld Lohnrückgang

Beitrag von Löwenzahn » 21.08.2018, 13:08

KehrenTAXI hat geschrieben: Was du (sivas) machst, mit Hilfe deiner Chefin, ist demnach nicht ganz korrekt.
Doch ist es. Digital ist alles erfasst, der Soll-Umsatz deckt sich mit dem abgegebenen Ist-Umsatz. Was der Kunde dem Angestellten auf (titanocen100 hör zu!) freiwilliger Basis gibt, ist irrelevant.
titanocen100 hat geschrieben: Ergo: ich frage jeden FG nach TIP.
Hast du schon mal einen Kellner fragen hören, wieviel Trinkgeld er eingeben soll? Eben.

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Re: Trinkgeld Lohnrückgang

Beitrag von KehrenTAXI » 21.08.2018, 23:20

Nein, ist es nicht.

Sivas Chefin erhält bargeldlose Einnahmen, die er sich vom Taxameter abzieht. Den Rest behält er ohne Beleg. Chefin versteuert volle Summe und gibt Geld aus, ohne Gegenbeleg. Sehr unschlau.
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Re: Trinkgeld Lohnrückgang

Beitrag von Löwenzahn » 21.08.2018, 23:35

KehrenTAXI hat geschrieben:Nein, ist es nicht.

Sivas Chefin erhält bargeldlose Einnahmen, die er sich vom Taxameter abzieht. Den Rest behält er ohne Beleg. Chefin versteuert volle Summe und gibt Geld aus, ohne Gegenbeleg. Sehr unschlau.
Wenn eine bargeldlose Zahlung höher ist als der Soll Umsatz, dann kann man doch bei einer Barzahlung die Differenz aus der Kasse nehmen. Letztlich wird doch nur das versteuert, was vom Taxameter auf den Key gespeichert wird und am Computer ausgelesen wird.

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Re: Trinkgeld Lohnrückgang

Beitrag von Lars789852 » 22.08.2018, 01:35

sivas hat geschrieben:Weshalb schreibst Du einen Beleg für das Trinkgeld ??
Wir haben keine Belegdrucker im Auto. Deswegen schreiben wir Eigenbelege. Und wenn wir Trinkgeld vom Barumsatz abziehen, wird für den Abzug ein Beleg geschrieben.
Zuletzt geändert von Lars789852 am 22.08.2018, 01:41, insgesamt 2-mal geändert.

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Re: Trinkgeld Lohnrückgang

Beitrag von sivas » 22.08.2018, 07:04

Es kommt immer drauf an, wie man die Einnahmen erfasst. Tut man dies, indem nur die Taxameter-Fahrpreisdifferenzen ermittelt werden, hat man mehr Einnahmen quittiert als durch die Buchhaltung erfasst werden (da i.d.R. der gesamte erhaltene Geldbetrag quittiert wird, incl. des Trinkgeldes) >> der Kunde lässt sich mehr MwSt erstatten als wir abführen !

Von jeder Quittung sollte eine Durchschrift erstellt werden, auf der rückseitig der Taxameter-Fahrpreis notiert wird (so wie beim Kassenbeleg).
Die Einnahmen ergäben sich dann aus der Summe der quittierten Beträge PLUS die Summe der lediglich per Taxameter erfassten Einnahmen.

In meinem 'Musterbetrieb' würde ich JEDEN erhaltenen Geldbetrag notieren - und auf die Taxameterdaten pfeifen. Das ist aber bei einem Betrieb mit mehreren Fahrern praktisch nicht machbar. Also doch eine echte Kasse verwenden ? Das Taxameter eignet sich dafür jedenfalls nicht ... weil eben nicht alle Einnahmen damit erfasst werden. Und: ALLE quittierten Einnahmen sind Firmeneinnahmen ! Das Trinkgeld gehört dem Chef ! wenn es der Fahrer auf einer Quittung nicht gesondert ausweist.

Das mit dem Eigenbeleg für's Trinkgeld ... kann man so machen. Dies schützt den Chef aber nicht davor, den Gesamtbetrag MwSteuermässig zu behandeln ! Du bekommst dann halt ein um den MwSt-Betrag verringertes Trinkgeld ausbezahlt.
Zuletzt geändert von sivas am 22.08.2018, 07:33, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Trinkgeld Lohnrückgang

Beitrag von Löwenzahn » 22.08.2018, 07:19

Das bedeutet, es wäre empfehlenswert, wenn es Quittungsblöcke mit Durchschlag geben würde mit Datum, Uhrzeit zu Beginn, Uhrzeit bei Ankunft, Start, Ziel, Fahrpreis laut Taxameter, USt-satz, Gefahrene Kilometer, gegeben in Bar, Trinkgeld, Rückgeld, Unterschrift Fahrer, Unterschrift Kunde. Und das alles neben Anschrift der Firma, Konzessionsnummer und Steuernummer.

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Re: Trinkgeld Lohnrückgang

Beitrag von sivas » 22.08.2018, 07:34

So ist es !

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Re: Trinkgeld Lohnrückgang

Beitrag von KehrenTAXI » 22.08.2018, 08:01

Ja, jetzt kann ich zustimmen. Das Trinkgeld muss ausdrücklich auf der Quittung ausgewiesen werden.

Mit dem Eigenbeleg geht es schon, ist aber eigentlich nicht ganz i. O., weil man erhaltene Zahlungen hinterher selbst anders zuordnet.

Jedenfalls spart der Unternehmer so ca. 10 € pro Schicht, pro Fahrer. Das ist nicht unerheblich.
freundlichst ;-)

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Re: Trinkgeld Lohnrückgang

Beitrag von Grossraum » 22.08.2018, 08:04

Moin zusammen,

der beste Spruch den ich hören musste war wie folgt:
Ich gebe kein Trinkgeld mehr, sie haben ja ihren Mindestlohn.

Gestern kommt Auftrag ObA 98 Moll, die geben ja immer diese Gutscheine a 5 Euro aus. Kunde hatte 5 Coupons a 5 Euro. Fahrgast mußte bis Stockum.
Reichen da die 25 Euro ? Ich denke mal schon. War auch so, bis Am Heidhügel waren es 22,70.
Und dann kam der Brüller, ich brauche noch eine Quittung.
Ich frag wofür, sie fahren doch schon für Noppes auf Gutschein.
Das hab ich noch nie von einem Fahrer gehört.
Tja, man lernt immer noch dazu.
Wird immer doller hier.

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Re: Trinkgeld Lohnrückgang

Beitrag von Grossraum » 22.08.2018, 08:15

Moment Stefan,
Du bzw. Dein Fahrer quittiert den erhaltenen Betrag. Ob jetzt mit oder ohne Trinkgeld ist für mich ohne Belang. Wenn Du in der Werkstatt dem Monteur, sagen wir mal 5 Euro Tip gibst, geht das doch auch nicht in die Firmenkasse, sondern bleibt in seiner Tasche.
Man erkennt seine Leistung an und honoriert sie ein wenig.
Ist halt meine Meinung.
Korrigiere mich bitte, wenn ich da falsch liege.

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Re: Trinkgeld Lohnrückgang

Beitrag von KehrenTAXI » 22.08.2018, 08:39

Kein schlechtes Beispiel.

In der Werkstatt wird dann der Werkstattbetrag auf der Rechnung erscheinen, nicht das Trinkgeld. Den Rechnungsbetrag bekommt der Werkstattbesitzer. Für den Tip muss ich mir einen Eigenbeleg schreiben.

Da in Gaststätten das Verfahren sehr üblich ist, gibt es in deren Kassensystem/Quittungssystem dafür gesonderte Spalten. Eigentlich gehören diese Spalten auf alle Dienstleistungsquittungen. Nur, dann würde folglich kein Geschäftsmann mehr Tip geben, weil er diesen eher nicht mehr von seiner Firma erstattet bekäme.

Also, belässt man diesen Schattenmarkt so. Ich nicht!

Ansonsten hält sich meine Trinkgeldabgabe an Werkstätten in äußerst kleinen Bahnen, weil die Ausführung der Dienstleistung meist zu schlecht ist. Erst gestern erhielt ich mein Fahrzeug zurück, ohne dass die Reparatur vollständig erfüllt wurde. 50% des Mangels wurden übersehen.

Vorher ließ sich die linke Schiebetür nicht mehr öffnen, hinterher nur noch von innen nicht mehr.
Zuletzt geändert von KehrenTAXI am 22.08.2018, 08:48, insgesamt 2-mal geändert.
freundlichst ;-)

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Re: Trinkgeld Lohnrückgang

Beitrag von Grossraum » 22.08.2018, 08:56

Ich gebe in der Werkstatt nur Trinkgeld, wenn die Arbeiten zu meiner vollsten Zufriedenheit ausgeführt wurden.
Dein Beispiel ist mal wieder ein Spiegel unserer tollen Gesellschaft, von der keiner was wissen will.

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Re: Trinkgeld Lohnrückgang

Beitrag von Löwenzahn » 22.08.2018, 09:20

Grossraum hat geschrieben:
Gestern kommt Auftrag ObA 98 Moll, die geben ja immer diese Gutscheine a 5 Euro aus. Kunde hatte 5 Coupons a 5 Euro.
Gilt nicht pro Tour ein Coupon?

Bei Gutscheinen gilt doch außerdem: Liegt der Fahrpreis unter Wert, verfällt der Restbetrag. Das bedeutet, der Fahrgast bekommt auch kein Geld zurück. Gutscheine bedeuten nicht, dass man dem Kunden Geld schenkt, sondern man ermöglicht ihm diese Dienstleistung bis zum Betrag x (hier 5 Euro) in Anspruch zu nehmen.

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Re: Trinkgeld Lohnrückgang

Beitrag von KehrenTAXI » 22.08.2018, 09:24

Fehler können passieren. Sollte man nicht immer überbewerten.

Fahrer, Kunden und Disponenten sind davon nicht ausgeschlossen.
freundlichst ;-)

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Re: Trinkgeld Lohnrückgang

Beitrag von KehrenTAXI » 22.08.2018, 09:39

Auf die Gutscheine von Taxi-Düsseldorf muss der Fahrer den überzahlten Betrag herausgeben. Er erhält keine Quittung.
Zuletzt geändert von KehrenTAXI am 22.08.2018, 09:40, insgesamt 1-mal geändert.
freundlichst ;-)

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Re: Trinkgeld Lohnrückgang

Beitrag von taxiraedarius » 28.11.2018, 06:44

KehrenTAXI hat geschrieben:
EC und KK sind europaweit gebührenfrei.


Ist das im EU-Raum so? Sum-Up berechnet mir für EC 1.5% und für KK 2.5% - bin in der Schweiz aber auch nicht im EU-Raum.

Bei Kartenzahlungen runden die Leute manchmal den Betrag auf - dann nehme ich ihren Betrag und rechne die Gebühren nicht dazu, da das Trinkgeld diese meistens überschreitet.
Allerdings habe ich schon den Eindruck, dass es bei Kartenzahlungen verlockender ist, einfach genau den Betrag zu zahlen, der auf dem Taxameter steht. Man muss als Kunde kein Geld mehr in die Hand nehmen und als Fahrer auch nicht. So entfallen schon mal Situationen, in denen schon aus reiner Bequemlichkeit trinkgeld gegeben wird, damit nicht jeder Cent oder Rappen aus dem Münzpool gesucht werden muss. (Werde mir deswegen noch einen kleinen Münzspender zulegen für die Leute, die auch bei Barzahlung auf den Zehntel genau rechnen - hat irgend jemand ein gutes Produkt zu empfehlen?)

Wenn die Fahrt also zum Beispiel 12.80 wäre, werden nicht mehr 13 oder 14 oder 15 gegeben, sondern 12.80. Durch das Eintippen entfällt der peinliche Moment, in dem der Kunde dem Fahrer zuschauen müsste, wie dieser noch die letzten 0.2 in Kleinstmünzen hervorkramt.

Wenn also eingetippt werden soll ohne TG, bin ich natürlich auch ganz korrekt und mache 12.8*1.016 (im Falle von 1.5% für EC), tippe 13.00 ein und übergebe dann dem Kunden das Kartenterminal. Erstaunlicherweise hatte, ganz entgegen meinen Erwartungen, noch kein Kunde irgend etwas an den Gebühren auszusetzen. (Meine Fahrpreise und die Gebühren bei Kartenzahlung sind, von allen Plätzen aus gut sichtbar, im Auto angeschrieben, so wie das städtische Taxireglement es verlangt.)

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