Belege von Kartenzahlungen sind wie Bargeld zu behandeln

Der virtuelle Taxitreff.
taxipost
Vielschreiber
Beiträge: 2533
Registriert: 22.02.2015, 11:37
Wohnort: berlin

Re: Belege von Kartenzahlungen sind wie Bargeld zu behandeln

Beitrag von taxipost » 15.11.2017, 10:59

sivas,
du verwechselst äpfel mit birnen.
über deinen kartenleser darfst du nur deine leistung abrechnen, s. vertag/agb's.

genau genommen hättest du den einkauf gar nicht über karte abrechnen dürfen.
und geld auszahlen darfst du erst nicht, abgesehen davon,
dass du dann unter das geldwäschegesetz fallen würdest.
Verwarnungszähler: 1
Follower: 1. SSF

Benutzeravatar
sivas
Vielschreiber
Beiträge: 2838
Registriert: 02.09.2011, 19:46
Wohnort: Südhessen

Re: Belege von Kartenzahlungen sind wie Bargeld zu behandeln

Beitrag von sivas » 15.11.2017, 12:12

Gestern mal wieder zu 'nem 'Workshop bei Chefin' (Anschiss abholen) gewesen.

Da wollte sie doch tatsächlich wissen, wie es möglich ist, dass die erste, frühmorgendliche Dialysefahrt an meiner Wohnadresse begonnen und geendet hat ... ? Sie hat vermutet, dass ich nach Einschalten des Taxameters wieder in meine Wohnung gegangen bin, um nach über einer Stunde Wartezeit wieder ins Auto zu gehen, um das Taxameter auszuschalten. Auf meinen Einwand, dass doch der Kunde gefahren wurde und diese Fahrt auch mit Kilometer- und Fahrpreisangaben festgehalten wurde, wusste sie keine Antwort ...

Ich hab' ihr dann erklärt: ... dass wenn ich morgens anfange, ich erst mal die Scheiben von aussen einigermassen abtrockne. Dann fahr ich los und stelle alle Heizmöglichkeiten auf maximal, schliesslich fühle ich mich in einem feucht-kaltem Auto nicht wohl und begehe womöglich Fehler. Dann wird der Kunde eingeladen und das Taxameter angeschaltet - ANgeschaltet, nicht nur eingeschaltet ohne Aktivierung der Mess- und Fahrpreisermittlungsfunktion, was auch immer wieder mal vorkommt, aber man lernt ja schliesslich ... Nach Erreichen des Fahrtzieles stelle ich das Taxameter auf Kasse, notiere den Fahrpreis und lasse dies vom Kunden quittieren. Dann schau ich, ob ich korrekt zur Auftragsvermittlung angemeldet bin ... MIST !!! das Vermittlungsteil ist nicht eingeschaltet. Also einschalten und warten bis das Teil hochgefahren ist, dann erst darf der Übergang von Kasse zu Frei stattfinden, sonst gibt's 'ne dicke Fehlermeldung, man lernt ja schliesslich ... Da beim Abschalten des Taxameters jedoch noch keine aktuelle Positionserfassung erfolgt war ... hat das Aufzeichnungssystem einfach die letzte, korrekt festgestellte Positionsmeldung als Start- und Zielort genommen ... und das war meine Wohnadresse. Ob sie's kapiert hat ?

Das bisher geschilderte hat wenig mit dem Thema zu tun, wenn ... ja wenn ich bei dem Einblick in die Geschäftsunterlagen nicht gesehen hätte, dass da eine von mir durchgeführte Fahrt, bei der das Taxameter 36 € anzeigte und der Kunde mit Kreditkarte 40 € bezahlte, dass bei dieser Fahrt die korrekt im unveränderbaren Fahrdatensatz festgehaltenen 36 € in der veränderbaren Geschäftsvorfallsdatei plötzlich zu 40 € wurden, mit dem Hinweis 'Karte'. Ich hab meine Chefin gleich gefragt, was sie denn da für 'nen Mist gemacht habe, sie jedoch gleich gelobt, dass sie jetzt wenigsten 7 % MwSt genommen hat und nicht wie früher 19 %.

Dann hab ich sie gefragt: "wie stellen wir denn unsere Umsätze fest ?" ... da schwieg sie.

Dann hab ich ihr gesagt, dass wir doch bei meiner Abrechnung nach Taxameterzahlen plus Pauschalfahrten vorgehen und ich vermute,dass sie noch einen pauschalen Trinkgeldzuschlag dazuaddiert ... Schweigen.

Bei dieser Vorgehensweise sind die 4 € Trinkgeld im pauschalen Zuschlag bereits drinnen und müssen nicht mehr gesondert erfasst werden und dass es egal sei, ob der Kunde bar oder mit Karte bezahle, wenn ich dazugeschrieben hätte "40 € bar erhalten", hätte sie in der Geschäftsvorfalldatei dann auch die 36 € in 40 € geändert ?

Wie sich ein solcher Workshop doch entwickeln kann ...

Antworten